Angeblich will keiner die Privatisierung, aber trotzdem soll sie ins Grundgesetz?
Berlin, den 18. Mai 2017: Die Koalitionsspitzen haben gestern bekannt gegeben, dass sie sich auf eine weitere Änderung an der Änderung des Grundgesetzes geeinigt haben. Es soll demnach folgende zusätzliche Privatisierungsschranke ins Grundgesetz eingefügt werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“… Weiterlesen