Grundsätze

Grundsätze von Gemeingut in BürgerInnenhand nachfolgend GiB genannt (nach der Vereinsgründung dem Vereinsnamen e.V. zugefügt)

Die Mitglieder von GiB kommen überein, gemeinsam nach den folgenden Grundsätzen zu handeln:

1. Gemeingüter und der Zugang zu ihnen bilden die Grundlage jeder demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Über ihre Gestaltung und Veränderung sollen nicht die Gesetze des Marktes entscheiden, sondern die Menschen, deren historisch erworbenes Eigentum die öffentlichen Institutionen und Dienstleistungen sind.

2. Generationen haben öffentliche und private Mittel, Ideen und Arbeitskraft für den Aufbau und die Weiterentwicklung öffentlicher Institutionen aufgebracht. Nicht wenige dieser Einrichtungen mussten den Besitzenden in gesellschaftlichen Kämpfen abgetrotzt werden. Sie sind zu Schlüsselelementen unserer Gesellschaft geworden und bilden ein Teil des gesellschaftlichen Erbes, das uns allen gehört. Es
muss Aufgabe jeder Generation sein, diese Güter und Dienste verantwortlich weiterzuentwickeln und an nachfolgende Generationen in einem guten, wenn nicht sogar besseren Zustand weiterzugeben.

3. Die Erfüllung von Grundbedürfnissen wie Essen, Wohnen, Gesundheit, Bildung und anderes ist für die Individuen aufgrund unterschiedlicher Fähigkeiten und Voraussetzungen nicht im gleichen Maße selbstverständlich. Es ist jedoch gerecht, wenn der gesellschaftliche Reichtum mit dem Ziel umverteilt wird, allen Menschen ein Leben ohne Angst und Not zu ermöglichen. Eine solidarische
Krankenversicherung, eine ausreichende Absicherung bei Arbeitslosigkeit und ein auskömmliches Einkommen im Alter für alle Menschen sind genauso gemeinschaftliche Aufgabe wie etwa der soziale Wohnungsbau oder die kommunale Wasserversorgung.

4. Öffentliche Güter und Dienstleistungen sollen keine Waren sein. Sie sind Gemeineigentum, auf die alle Menschen einen Anspruch haben und die allen gleichermaßen zugänglich sein müssen. Die Beschränkung des Zugangs zu ihnen drängt Menschen an den Rand der Gesellschaft, schließt sie aus und missachtet damit ihre Grundbedürfnisse und verletzt ihre Grundrechte.

5. Privatisierung macht Gemeingüter zu Waren und führt zum Abbau von demokratischer Kontrolle und kommunaler Selbstverwaltung. Wir lehnen daher Privatisierung in jeder Form ab.

6. Gesellschaftliche Veränderungen können nur demokratisch, d.h. durch die selbstbestimmte Teilnahme vieler Menschen erreicht werden. Unabdingbare Voraussetzungen für Demokratie sind Transparenz und öffentlicher Diskurs.

7. Der demokratische Anspruch kann nicht nur auf die institutionelle Ebene der Gremien in Bund, Ländern und Gemeinden beschränkt bleiben. Er ist zu ergänzen, zum Beispiel durch Volksentscheide und von den Bürgern und Bürgerinnen getragenen Referenden und er muss sich insbesondere auf alle öffentlichen Institutionen erstrecken.

8. Gewaltfreiheit ist ein hohes Gut und eine Voraussetzung für politische Kultur. Eigene Aktionen sind gewaltfrei, Aktionen anderer unterstützt GiB nur, wenn ihnen Gewaltfreiheit zugrunde liegt.

9. Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Chauvinismus und verwandten Ideologien treten wir entschieden entgegen.

10. G.i.B setzt sich in allen gesellschaftlichen Bereichen für Geschlechtergerechtigkeit ein und berücksichtigt in seiner Arbeit die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern.

11. Änderungen dieser Grundsätze bedürfen der 3⁄4 Mehrheit der Mitglieder von GiB.

29.12.2010