Angeblich will keiner die Privatisierung, aber trotzdem soll sie ins Grundgesetz?

Berlin, den 18. Mai 2017: Die Koalitionsspitzen haben gestern bekannt gegeben, dass sie sich auf eine weitere Änderung an der Änderung des Grundgesetzes geeinigt haben. Es soll demnach folgende zusätzliche Privatisierungsschranke ins Grundgesetz eingefügt werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“

MabelAmber/ 635 images, pixabay.com, CC0 Public Domain

Der Kern der Grundgesetzänderung bleibt unangetastet, dort soll weiterhin stehen:

„Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. “

Dazu Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB:

„Eingeführt wird also das Prinzip ‚Gewinnmaximierung vor Gemeinnutzen‘. Der neue Vorschlag der Koalitionsspitzen ändert daran gar nichts. Aus der zentralen und weiterhin aktuellen Grundgesetzänderung folgen alle anderen Privatisierungsmöglichkeiten.

Carl Waßmuth weiter:

„Also schon wieder eine Privatisierungsschranke, die nichts taugt! Wollen die Koalitionsspitzen ihre eigenen Abgeordneten hinters Licht führen? Auch mit der neuen Regelung wird ÖPP weiterhin massiv befördert. Und ÖPP ist die moderne Privatisierungsform, das Lieblingskind von Banken und Versicherungen! Auch Teilnetz-ÖPPs kann man so nicht verhindern. ÖPPs sind Finanzprodukte. Jeder Hedgefonds, der genug Geld hat, kann sich dann in Deutschlands Autobahnnetz zusammenkaufen, was ihm für seine Zwecke passt. Wie lange sollen die Menschen noch zum Narren gehalten werden mit den ganzen „Privatisierungsbremsen?“

Den Ablauf des Verfahrens kommentiert Laura Valentukeviciute:

„Morgen hätte die Abstimmung im Bundestag sein sollen. Das wurde verschoben, ein großer Erfolg unserer Kritik an den Vorhaben! Die Koalitionsspitzen mussten dem Druck aus der Bevölkerung nachgeben. Die Leute wollen diese Privatisierung nicht, noch nicht einmal ein kleines Stück davon! Das haben auch die vielen Unterschriftensammlungen gezeigt, die diese Woche übergeben wurden. Jetzt sagt selbst die CDU, dass sie gegen Privatisierungen von Autobahnen sei. Aber was macht die Große Koalition? Sie setzt die Privatisierung mit kosmetischen Veränderungen erneut aufs Gleis und will in zwei Wochen abstimmen lassen. Wir sagen: Absagen statt verschieben. Abgeordnete, sagt NEIN zu dem ganzen Projekt!“

 Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) tritt ein für die Bewahrung und Demokratisierung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität, Energie und vieles andere soll zurückgeführt werden unter demokratische Kontrolle. Ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit gegen Privatisierung ist die Aufklärung über ÖPP.

Pressekontakt:

Laura Valentukeviciute,  0176-23320373, laura.valentukeviciute@gemeingut.org
Carl Waßmuth, Tel. 0179-7724334, Carl.Wassmuth@Gemeingut.org.

Weidenweg 37, 10249 Berlin
Tel.: 030 37 300 442

9 Kommentare

  1. Dank erst mal allen die hinter GiB stehen und aktiv sind.

    Für mich und viele andere ein wichtiger Weg um den (gegen die Bürger) Regierenden zu zeigen dass die breite Mehrheit der Bürger keine Privatisierung und Gewinnabschöpfung bei wichtiger Infrastruktur und Daseinsvorsorg haben will. Weder bei Autobahnen noch bei Wasserversorgungen, Rente, usw.
    Vieles kann die öffentliche Hand besser und billiger und eben nicht Gewinnorientiert.
    Also weiter so, wir schaffen solche Vorhaben zu verhindern, gegen den Willen der Banken, Versicherungen und der „gekauften“ SPD Führungsriege. Gebt den frustrierten Bürgern eine Möglichkeit mitzuwirken, dann laufen sie nicht resigniert zu den „rechten Rattenfängern“ oder sonstigen Populisten.
    Danke
    und
    weiter so

  2. Man kann nichts verkaufen, was einem nicht gehört. Derartige „Verträge“ sind nichtig. So einfach ist das. Diese Welt gehört den Politikern nicht.

  3. Pingback:Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische Website

  4. Da uns das GG immer gerne zu als „Verfassung“ angepriesen wird ,wären
    Verfassungsänderungen nur per Volksentscheid möglich.
    Das GG wurde seit 1990 über 100 mal geändert.
    Gab es darüber Volksentscheide????

    Im übrigen haben die Alliierten dem Irak auf den selben Grundlagen ein GG verpasst wie der BRD.
    Denn das GG wurde “ für“ die BRD und nicht „von“ der BRD gemacht.
    Hat der Irak die gleiche „Verfassung“ wie die BRD

  5. Gebe michael da Recht!

    Einen ganz großen Dank dafür, dass Ihr immer so aktiv seid und uns immer auf dem Laufenden haltet! Zusammen werden wir es schaffen, diese desaströsen Vorhaben zu verhindern. Im Namen des Gemeinwohls!

  6. Flickenteppich von ÖPPs über unser Autobahnnetz

    Trotz der Änderungsvorschläge des Haushaltsausschusses kann eine eindeutige Verhinderung der von Dobrindt geplanten Umstrukturierung deutscher Autobahnen nicht erreicht werden. Der Weg hin zur wirtschaftlichen Nutzung durch Private wird auch mit diesem Entwurf weiterhin vielpfadig auf den Weg gebracht.

    Die Aussage vom Fraktionsvorsitzenden Oppermann , dass „es nicht zu Privatisierungen komme“, müsste nämlich im Text der GG-Änderung unmissverständlich und eindeutig formuliert sein. Dies ist hier aber nicht der Fall.

    Sogar die von der SPD eingebauten „mehreren Privatisierungsbremsen“ können jederzeit gezielt eng- und weiträumig umfahren werden, deshalb darf der S t a r t dieser Fahrt erst gar n i c h t b e g o n n e n werden.

    Schon der Begriff „Begrenzung“ von ÖPPs trägt die beabsichtigte flickenteppichartige Ausbreitung dieser steuerzahlerschädlichen privatrechtlichen Betriebsform klar erkennbar in sich.

    Gewiefte Gesetzestextverfasser „für die allerletzten Stunden“ halten zweifellos eine breite Palette von Formulierungen bereit, um die letztendlich entscheidenden, aber fachlich überforderten oder vom Widerstand genervten Fraktionsspitzen zu der ersehnten Zustimmung zu bewegen. Welche „Hintertürchen“ und „Gesetzeslücken“ darin eingebaut sind, wird erst nach erfolgter Abstimmung erkennbar werden – wie schon nach manchen einfachen Gesetzen, bei denen informierte Wissende gewaltige Gewinne aus unklaren Texten gezogen haben..

    Um so schlimmerer ist es, dass im Anschluss an die Bemühungen und Änderungsvorlage des Haushaltsausschusses keine zeitlich angemessene breite parlamentarische und öffentliche Diskussion möglich wird, sondern dass wegen des künstlich erzeugten Zeitdrucks und der letztmals möglichen Zweidrittelmehrheit unser Autobahnnetz den bekannten Bürokraten in Dobrindts Ministerium und den demnächst durchs GG lizensierten ÖPPs sowie deren Heuschrecken zum Fraße serviert wird.

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