Verschlußsache Schulprivatisierung

Grundgesetzänderungen könnten Schulen systematisch für private Investoren öffnen.

Am 1. Juni 2017 sollen im Bundestag die Voraussetzungen für eine der größten und wahrscheinlich folgenreichsten Privatisierungen der deutschen Geschichte geschaffen werden. Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit könnten nicht weniger als 13 Grundgesetzänderungen beschlossen werden. (mehr …)

Steuergeld soll private Renditen steigern. Berliner Senat will Schattenhaushalt für Schulen.

von Uli Scholz

Der Schulbau und die Schulsanierung hätten in Berlin „alles andere aus dem Haushalt gedrückt“, würde man die notwendigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln bestreiten wollen, sagte Berlins Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD) im Februar vor Gewerkschaftern. Bis 2024 fehlen allein aufgrund steigender Schülerzahlen 60 bis 80 neue Schulen, was bei der Durchschnittsfrist von acht Jahren zwischen Planung und Übergabe eine dringliche
Notlage ist. Um ein zwei- bis dreimal größeres Finanzierungsvolumen geht es bei der Sanierung. Die dafür vorgesehenen Landesmittel sind in den beiden vergangenen Jahren nur zu sieben bzw. zu 15 Prozent ausgegeben worden, allein schon die Bestandaufnahme der Schäden hatte wegen Personalmangels mehrere Jahre gedauert. In Berlin verrichten statt einer Viertelmillion (1992) nun nur noch 110.000 Beamte und Angestellte die Aufgaben des öffentlichen Dienstes. Für die bauliche Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur und der öffentlichen Gebäude sind im Wesentlichen die 12 Bezirke zuständig, denen allerdings die fürs Personal zuständigen Landesregierungen die Stellen weggekürzt haben.

Die Parteien des im vergangenen Herbst gewählten Senats hatten vor der Wahl Vorschläge zum Bau und zur Sanierung von Schulen gemacht. SPD, Bündnisgrüne und ebenso die Linkspartei wollen dabei mehr privates Kapital als Investitionen in Schulen leiten. Die Linkspolitiker Harald Wolf (2002 bis 2011 Senator in Berlin) und Steffen Zillich (Aufsichtsratsmitglied beim Berliner Liegenschaftsfonds) schlugen im Juni 2016 eine „Hebelung“ öffentlicher Ausgaben vor und spielten damit auf die in der Privatökonomie übliche Steigerung der Eigenkapitalrendite durch zinsgünstige Verschuldung („Hebelung“)
an. Gemeint ist aber etwas ganz anderes, nämlich die Übertragung von Immobilien wie Schulen und Kitas in landeseigene Gesellschaften. Diese würden Zinskosten und Tilgung der Bau- und Sanierungskredite dadurch bestreiten, dass sie die Immobilien an den Senat zurückvermieten. Das wollen die Linkspolitiker mit einer Vorauszahlung an diese Gesellschaften verbinden. Die „Hebelung“ bestünde darin, dass die Summe der eingeworbenen Kredite die des anfänglichen Geldgeschenks im Laufe der Jahre um ein Mehrfaches übertreffen würde. So steht es denn auch – verklausuliert – im Koalitionsvertrag:
Schulbau und Sanierung sollen durch privatrechtliche Kredite finanziert werden, deren Kapital im Vergleich zu Staatsanleihen erheblich höher verzinst werden würde. AlsBegründung dient die Versicherung, so die Schuldenbremse umgehen zu können, da die Kosten als Mietzahlungen des Senats an eine oder mehrere Infrastrukturgesellschaften wie in einem Schattenhaushalt verschwinden würden. Davon unabhängig wird die Bundesregierung aufgrund der diesjährigen Grundgesetzänderung, ergänzt durch 13 weitere Gesetzesänderungen, den Kommunen ab 2017 Steuergeld zur Verfügung stellen, mit dem bei der Schulsanierung auch solche Projekte gefördert werden können, bei denen sich der Staat „über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient“ und für Investitionen eine „Vorabfinanzierung“ zahlt 1 . Mit diesen Umschreibungen für PPP bzw. ÖPP (public-private-partnership / öffentlich-private Partnerschaft) vermeiden CDU/CSU und SPD diesen anstößigen Begriff, weil praktisch alle deutschen Rechnungshöfe bislang nachgewiesen haben, dass PPP rentabel für Konzerne, aber ruinös für die staatliche Seite ist. Dabei werden über Jahrzehnte laufende Bau- und Unterhaltungsverträge mit Konzernen abgeschlossen, die aus der Differenz zwischen den zu Anfang festgelegten Preisen und den später durch Produktivkraftfortschritt und Tariffluchtsinkenden Kosten Extraprofite erzielen. „Erhebliche finanzielle Mehrbelastung“ (Sachsen- Anhalt) und „stark gestiegene(n) Kosten“ (Landkreis Offenbach) beklagen die Rechnungshöfe. Dazu kommen Probleme, wenn die Privaten ihre vertraglichen Leistungen unzureichend erbringen. So liegen derzeit Streitigkeiten um Millionensummen zwischen dem österreichischen Baukonzern Strabag und der Stadt Mühlheim vor Gericht, die bis 2012 drei Schulen in einem PPP-Modell sanieren ließ 2 .

scottwebb/ 96 images, pixabay.com, CC0 Public Domain

Das Grundgesetzänderungspaket sieht außerdem Kooperationen des Bundes mit kommunalen und Länderinfrastrukturgesellschaften vor. Das Gesetzgebungsverfahren war von einer „beispiellosen Intransparenz“ geprägt (Laura Valentukeviciute von „Gemeingut in Bürgerinnenhand“) und die Mainstreammedien fixierten sich auf die Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Dabei ist die Verzahnung der Bundesgesetze mit den kommunal verantworteten
Schulbauten bereits im Berliner Koalitionsvertrag angelegt, der zwar PPP ablehnt, aber auf „alternative Finanzierungsmöglichkeiten“ beim Bau und der Sanierung von Schulen pocht, also auf einen Schattenhaushalt mit privater Finanzierung. Das Argument, auf andere Art könnten in der Bundeshauptstadt überhaupt keine Schulen mehr gebaut werden, trug Regina Kittler als bildungspolitische Sprecherin der Berliner Linkspartei im Dezember 2016 auch den Landesdelegierten der Bildungsgewerkschaft GEW vor. Die GEW Berlin lehnte die Übertragung der Schulimmobilien in Infrastrukturgesellschaften trotzdem ab, weil so wesentliche Entscheidungen Teil des Geschäftsgeheimnisses würden und damit politisch und zivilgesellschaftlich kaum beeinflussbar wären. Die Gewerkschafter bewerten die Pläne als Einstieg in die Privatisierung der Schulen. Es erscheint ihnen wenig sinnvoll, die Diskussion auf die „Schuldenbremse“ zu beschränken. Die Vorschriften des Europäischen Fiskalpaktes gelten natürlich nicht nur in Südeuropa. Sie besagen, dass auch die in Berlin geplanten Infrastrukturgesellschaften mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit privaten Geschäftspartnern zu erzielen und außerdem über weitgehende unternehmerische Entscheidungsfreiheit zu verfügen hätten, damit ihre Kreditaufnahme nicht als Teil des Staatshaushalts bewertet wird. Mit explizitem Bezug auf Haushaltstricks bei der Berliner Verkehrsgesellschaft hat das zuständige Statistikamt der EU diese Vorschriften 2016 extra noch einmal bekräftigt. Versprechen von Transparenz und demokratischer Kontrolle seitens der Berliner Koalitionsparteien sind allesamt unglaubwürdig, weil der Europäische Fiskalpakt gerade diese Kriterien für nichtstaatliche Unternehmen ausschließt.

Erfahrungen mit einer landeseigenen Infrastrukturgesellschaft gibt es beim „Sondervermögen Schulbau Hamburg“, das seit 2010 die Hamburger Schulen baut, saniert, unterhält und an den Senat zurückvermietet. Da diese Rückvermietung nach einer massiven Überbewertung der Schulimmobilien seit 2012 „objektscharf“ geschieht, sind viele Schulen gemäß den Vorgaben des damals eingeführten „Musterflächenprogramms“ gezwungen, einen Überhang rechnerisch ungenutzter Räume abzubauen. Nach Berechnungen der Hamburger GEW sind bis 2016 schon 300.000 Quadratmeter aus der schulischen Nutzung herausgefallen und wurden – zumindest in profitablen Lagen – zum Wohnungsbau genutzt. Im Ergebnis ist auf der einen Seite zwar die Schulbaudauer verkürzt, auf der anderen Seite aber ein starker Privatisierungsdruck auf die Schulen erzeugt worden.

Für derartige öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP), als PPP-s kleine Schwester, werben auch Birgit Keller, Benjamin-Immanuel Hoff und Alexander Fischer, Minister in Thüringen bzw. Staatssekretär in Berlin. 3 Sie sehen ÖÖP „als Hebel zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel am Kreditmarkt“, wollen in Auswertung der Hamburger Erfahrungen ihre „neokeynesianische Strategie“ aber nicht mit dem Versprechen verbinden, öffentlicheAusgaben billiger zu erledigen. Im Unterschied zu Hamburg hätte sich eine Infrastrukturgesellschaft auf den Bau und die Sanierung von Schulgebäuden zu beschränken und würde nicht auch noch an der Unterhaltung verdienen. Diese weniger militante Strategie widerspricht aber den Absichten der Berliner Senatsparteien, die landeseigene Unternehmen laut Koalitionsvertrag betriebswirtschaftlich „an vergleichbaren Unternehmen messen“ wollen, also Privatunternehmen. Der bündnisgrüne Koalitionspartner hat angekündigt, die Betriebskosten der Berliner Schulen analog zu Hamburg „spitz“ abrechnen zu wollen. Die widersprüchlichen Absichten werden nun hinter verschlossenen Türen verhandelt, man plane „Berliner Strukturen, um das Ganze finanzieren zu können, im Rahmen der Schuldenbremse“, so die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) im Februar 2017.

Wie eine fortschrittliche Investitionspolitik durchzusetzen wäre, bleibt in der Argumentation von Keller, Hoff und Fischer auch deswegen offen, weil sie ihre „Erkenntnis“ nicht begründen, „dass der über Jahre aufgebaute milliardenschwere Investitionsstau an den Berliner Schulen nicht mittels einer konventionellen Haushaltsfinanzierung abgebaut werden kann“ 4 . So bleibt unerklärlich, dass aktuell ein jährlicher Milliardenüberschuss im Berliner Landeshaushalt zum Neubau von elf Schulen in alleiniger Staatsregie genutzt werden soll, wie im Januar vorgestellte Senatspläne besagen. Es geht also auch, ohne das Finanzkapital zwischenzuschalten. Die Bewertung der Linkspolitiker, ÖÖP sei als Alternative zu PPP das kleinste Übel, ist einerseits nicht nachvollziehbar, fügt sich andererseits aber argumentativ in die Planungen auf Bundes- und Landesebene ein. Bei denen geht es auch darum, im Rahmen einer in Stein gemeißelten Ablehnung konventioneller Haushaltspolitik auch linke Kritiker in die staatsmonopolistische Rechtsetzung („Sachzwang“) mit einzubeziehen.

Die Argumente der Gewerkschaften sind bisher nicht durchgedrungen, obwohl sie die Wirtschaftlichkeit ihrer Alternativen – mehr Personal, mehr staatliche Investitionen – in den vergangenen Jahren durch Berechnungen belegt haben. Mehreren Studien zufolge sind öffentliche Investitionen im Vergleich zu privaten mit einem wesentlich höheren Multiplikatoreffekt verbunden, sodass jeder Euro, den der Staat investiert, zu einem Wachstum des Volkseinkommens um 1,30 € bis 1,80 € führt 5 . Im Zusammenhang mit der Missachtung dieser makroökonomischen Erkenntnisse steht die Stagnation der Baubranche. Hier erzeugen bundesweit 300.000 sozialversicherungspflichtig Arbeitende weniger denselben Umsatz wie im Jahr 2000. Mehr als ein Drittel der Stellen sind entfallen. Da in der von Kleinbetrieben geprägten Branche kaum Produktivitätsentwicklung stattgefunden hat, lässt der Stellenabbau auf verschärfte Ausbeutung schließen, v.a. auf eine massenhafte Tarifflucht, die ein radikaler Ausstieg des Staats aus der Sanierung und dem Bau neuer Schulen mit ermöglicht hat. Statt 45 Prozent (1995) gaben Länder und Kommunen 2015 nur noch 20 Prozent ihrer baulichen Investitionen für die Schulen aus. Die Zahl der Lehrlinge am Bau deckt seit 2014 angesichts wenig attraktiver Arbeitsbedingungen nicht mehr den ohnehin verringerten Bedarf, demgegenüber übertraf die Zahl der ausländischen Bauarbeiter 2015 erstmals seit 2003 wieder die 100.000. Im Ergebnis fehlt nicht nur für die staatliche Planung, sondern auch die Durchführung der unabweisbaren Investitionen das nötige Personal, und zwar mit großen regionalen Unterschieden und vor allem dort, wo die Schulgebäude ohnehin schon in beklagenswertestem Zustand sind, wie eine Studie der staatlichen Förderbank KfW belegt. 6 Betroffen sind vor allem Armutsregionen, zu denen große Teile Berlins zählen. Hier konkurrieren die Bezirksverwaltungen miteinander nicht nur um Absolventen der (bau-) ökonomischen Studiengänge der Universitäten, sondern sogar um Firmen, die bereit sind, ihre Bau- und Sanierungsaufträge überhaupt noch entgegenzunehmen. Aus einem Bereich beschränkter Monopolprofite, dem (noch) durchdemokratische Teilhabe geprägten öffentlichen Bauen, hat sich privates Kapital wie ein „scheues Reh“ weitgehend zurückgezogen.

Die absurde Dysfunktionalität des öffentlichen Bauens – v.a. im Schulbereich – ist allerdings mit dem Potential verbunden, die andauernd krisenhafte Entwicklung des Finanzkapitals ein wenig abzuschwächen, und fügt sich daher nahtlos in die allgemeine Krise des Kapitalismus ein. Der Begriff „Akkumulation durch Enteignung“ 7 hat hier hohen Erklärungswert, da die stattfindende Auszehrung der Infrastruktur letztlich zum totalen Wertverlust der
Schulimmobilien führt, was bei einer Abschreibungsdauer von 60 Jahren für massiv gebaute Schulen (30 Jahre im Leichtbau) 8 vielerorts bereits eingetreten sein mag. Die dieser Enteignung folgende private Kapitalakkumulation bedarf nun neuer Formen der Zusammenarbeit von Staat und Finanzkapital, eben der Infrastrukturgesellschaften bei Bund, Ländern und Kommunen. Die privatisierungskritische SPD-Politikerin Gerlinde Schermer in der Jungen Welt: „Die Bauämter in den Kommunen sind durch die Sparen-bis-es-quietscht- Politik völlig ausgedünnt. Demnächst stellt man ihnen Geld in Aussicht, das aber möglichst rasch abgerufen werden muss. Weil die Kompetenzen fehlen, behilft man sich mit den Privaten, gründet privatisierbare Schulbau-GmbHs.“ 9 Mit jährlich weniger als 50 Millionen Euro ist der Berliner Anteil an den Sanierungsmitteln des Bundes ohnehin nur als Hebel für den Einstieg des Privatkapitals geeignet, da der jährliche Mindestbedarf mehr als fünfzehnmal größer ist.

Im umrissenen Gesamtzusammenhang – die fehlende Eignung der alten „Flurschulen“ für moderne Pädagogik blieb als bereits eingetretener moralischer Verschleiß unberücksichtigt– sollten die von den DGB-Gewerkschaften vertretenen Alternativen nun endlich durchgesetzt werden: Abschaffung der Steuerprivilegien für sehr hohe Vermögen und Einkommen, einheitliche Besteuerung sämtlicher Einkommensarten, Ausnahme öffentlicher Infrastrukturinvestitionen von der „Schuldenbremse“ und Stärkung der „personellen und institutionellen Kapazitäten der Kommunen“ sowie des regionalen Handwerks 10 .

aus: „Marxistische Blätter“, Ausgabe 3_2017

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1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz § 13, Entwurfsfassung
2 http://www.waz.de/staedte/muelheim/stadt-muelheim-hat-massive-probleme-mit-oepp-partner-strabag-id209611877.html
3 Rosa-Luxemburg-Stiftung 2016: „Zukunftsinvestitionen – Plädoyer für eine aktive Infrastrukturpolitik und nachhaltige Finanzwirtschaft“
4 ebd., S. 16
5 Gustav Horn, Sebastian Gechert, Katja Rietzler, Kai Daniel Schmid: Streitfall Fiskalpolitik – eine empirische Auswertung zur Höhe des Multiplikators, IMK Report Nr. 92, April 2014
6 „Am Beispiel des Indikators der Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II wird deutlich, dass die Investitionen in Schulen tendenziell dort höher ausfallen, wo der Anteil besonders förderbedürftiger Kinder kleiner ausfällt, während in Bundesländern mit einem hohen Anteil an „Hartz-IV-Familien“ dienInvestitionen in die Bildungseinrichtungen eher niedrig sind“ in: „Kommunaler Investitionsrückstand bei Schulgebäuden erschwert Bildungserfolge“, KfW Research 24.09.2016
7 Gretchen Binus, Beate Landefeld, Andreas Wehr 2014: „Staatsmonopolistischer Kapitalismus“, S.21
8 Anlage 10 zu § 116 KF-VO
9 Junge Welt, 14.03.2017
10 Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ 2015: Minderheitsvotum von DGB-Gewerkschaften S. 13 ff

Gesetzentwurf zur Autobahnprivatisierung liegt vor

Der Gesetzesentwurf zur Autobahnprivatisierung liegt vor. In den letzten Wochen hatte der Gesetzesentwurf und die an ihm geplanten Änderungen viel Aufsehen erregt. Allen voran die SPD propagierte, sie wolle die Autobahnprivatisierung mit allen Kräften verhindern. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf entlarvt jedoch die Große Koalition und das, was viele weiterhin befürchtet hatten: Die Autobahnen sollen privatisiert werden.

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Der Plan von der privaten Autobahn

Für B.B.

Minister Schäuble, Gabriel
Und Dobrindt wollten planen
(Sie machten daraus keinen Hehl):
Private Autobahnen.

Zwar gibt es jetzt auch mal zu mal
Privatisierte Stücke,
Doch fürs private Kapital
Bleibt eine große Lücke. (mehr …)

Angeblich will keiner die Privatisierung, aber trotzdem soll sie ins Grundgesetz?

Berlin, den 18. Mai 2017: Die Koalitionsspitzen haben gestern bekannt gegeben, dass sie sich auf eine weitere Änderung an der Änderung des Grundgesetzes geeinigt haben. Es soll demnach folgende zusätzliche Privatisierungsschranke ins Grundgesetz eingefügt werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“

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Bilder der Bündnis-Kundgebung am 15. Mai

Am 15. Mai wurde dem Vorhaben der Bundesregierung, die Autobahnen zu privatisieren, eine klare Absage erteilt. Zur Privatisierung der Autobahnen soll das Grundgesetz geändert werden. Gestern tagten die Fraktionsvorsitzenden und wollten sich über die Änderungen bei der geplanten Grundgesetzänderung einigen. Diesen Zeitpunkt nutzte das Bündnis Keine Fernstraßengesellschaft und mobilisierte in einer breit angelegten Kundgebung vor dem Bundestag gegen das Privatisierungsvorhaben.

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Klare Kante gegen Privatisierung

Deutschland, Berlin, 15.05.2017, Aktion vor dem Reichstag: Keine Grundgesetzaenderung und keine Autobahnprivatisierung!, Buendnis „Keine Fernstrassengesellschaft“, Gemeingut in BuergerInnenhand, Robin Wood, Die Linke, Buendnis 90 / Die Gruenen, © Rolf Zoellner.

Breites Bündnis fordert heute vor dem Bundestag: Keine Grundgesetzänderung – keine Autobahnprivatisierung

Hier gehts zu den Pressebildern!

Berlin, den 15.5.2017. In der Woche 15.-19. Mai stellt die Große Koalition Weichen für die Grundgesetzänderung und die Autobahnprivatisierung. Heute tagen die Fraktionsvorsitzenden und wollen sich über die Änderungen bei der geplanten Grundgesetzänderung einigen. Am 19. Mai soll im Bundestag darüber dann abgestimmt werden. Das Bündnis „Keine Fernstraßengesellschaft“ warnt davor, dass die Änderungen keinen wirklichen Schutz vor Privatisierung gewährleisten werden und hat heute um 12:00 Uhr eine Protestkundgebung vor dem Reichstag abgehalten.

Carl Waßmuth von GiB kommentiert das wie folgt:

„Die Autobahnprivatisierung muss verhindert werden. Die heute von der Koalition verhandelten Änderungsvorschläge sind schon bekannt. Nur leider taugen sie nichts, weil sie den Kern des Problems verfehlen. Niemand rüttelt an der entscheidenden neuen Formulierung im Grundgesetz, dass die Autobahnen eine GmbH werden sollen. Das zementiert das Prinzip: Gewinnmaximierung vor Gemeinwohl. Deswegen fordern wir heute vom Bundestag, dass er dieser Grundgesetzänderung nicht zustimmt.“

Monika Lege, Verkehrsexpertin der Umweltschutzorganisation Robin Wood ergänzt:

“Eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft blockiert die dringend notwendige Verkehrswende für den Klimaschutz.”

Antje Schumacher-Bergelin von ver.di sagt dazu:

“ver.di erteilt einer unmittelbaren oder verdeckten Privatisierung der Autobahnverwaltung eine klare Absage. Planung, Bau, Verwaltung und Betrieb der Bundesautobahnen und aller Bundesfernstraßen müssen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben und sind kein Renditelieferant für Banken und Versicherungen. Für die Beschäftigten erwartet ver.di, dass Bund und Länder ihre politische Zusage, die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten umfassend zu sichern, einhalten. Konkret fordert ver.di: Freiwilligkeit beim Übergang zur Bundesinfrastrukturgesellschaft, tarifvertragliche Regelungen für die neue Bundesinfrastrukturgesellschaft und zur Überleitung, Sicherung der Rechte der Personalräte.”

Uwe Hiksch von NaturFreunde bewertet die geplante Reform wie folgt:

“Die NaturFreunde Deutschlands lehnen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab. Die Verkehrsinfrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss in öffentlicher Hand bleiben. Die geplanten Grundgesetzänderungen sind ein Einstieg in die Möglichkeit von noch mehr privatfinanzierten Straßen. Die Mehrkosten bezahlen wieder einmal die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

Wassertisch Berlin, Dr. Ulrike Kölver:

„Die Bundesregierung will im Eiltempo eine Grundgesetzänderung durch den Bundestag jagen, die das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge nachhaltig zerrüttet. Auch mit den Änderungsvorschlägen zur Regierungsvorlage bleibt es dabei: Der Privatisierung im Kernbereich der Daseinsvorsorge durch Öffentlich Private Partnerschaften werden Tor und Tür geöffnet: Autobahnprivatisierung, Schulsanierungsprivatisierung, zugunsten von üppigen Profiten der Banken und Versicherungen, die in den öffentlichen Gütern lukrative ‘Anlagemöglichkeiten’ sieht (wie Finanzminister Schäuble freimütig zugibt). Zu Lasten von uns allen, die wir diese öffentlichen Güter mit unseren Steuern bereits bezahlt haben. Beim Berliner Wasser hat sich schon drastisch gezeigt, wie schädlich ÖPP ist. Bei der hier vorgesehenen Größenordnung ist das Beraubung der Bürgerinnen und Bürger in ganz großem Stil.“

Thomas Eberhardt-Köster von attac Deutschland:

„Dieses Projekt wird auf den Weg gebracht, um öffentliche Infrastuktur zu privatisieren und auf Kosten der Steuerzahlenden Renditen für Vermögende möglich zu machen.“

Dr. Werner Reh, Leiter Verkehrspolitik beim BUND:

“Die Bundesautobahngesellschaft würde das Ziel der integrierten Verkehrsplanung endgültig beerdigen. Es geht dann um die Durchsetzung von Straßenbau-Prestigeprojekten zu Lasten von Klimaschutz und Natur. Und um weniger Transparenz und Bürgerrechte. Schon heute hebeln Schäuble und Dobrindt die Demokratie durch ihren 10-Milliarden Deal mit den MinisterpräsidentInnen aus.”

Alle Informationen zur Kundgebung unter: http://www.keine-autobahnprivatisierung.de/

Für Presseanfragen:
Carl-Friedrich Waßmuth (Gemeingut in BürgerInnenhand): Tel.: 0179 772 4334, info@gemeingut.org
Monika Lege (ROBIN WOOD e.V.): Tel. 040 380 892 12
Uwe Hiksch (NaturFreunde Deutschlands), Tel. 0176-62015902, hiksch@naturfreunde.de

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Das Bündnis „Keine Fernstraßengesellschaft“ besteht aus: Attac Deutschland, BUND, „Bürgerbahn statt Börsenbahn“ (BsB), Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Naturfreunde Deutschland, Robin Wood, Verband der Straßenwärter VdStra, Ver.di sowie Wassertisch Berlin. Mehr Informationen unter www.keine-autobahnprivatisierung.de

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15. Mai 2017: Gemeinsame Pressemitteilung Berliner Wassertisch/Gemeingut in BürgerInnenhand

Aufruf an alle Bundestagsabgeordneten: Verweigern Sie eine Abstimmung zu den Grundgesetz-Änderungen unter Zeitdruck und ohne adäquate Lesezeit. Eine der massivsten Privatisierungen des Gemeinwesens steht Deutschland vor der Bundestagswahl ins Haus. 13 Grundgesetzänderungen sollen in der Sitzungswoche vom 15. – 19. Mai durch den Bundestag gebracht werden, in denen auch die Änderungen enthalten sind, die die rechtliche Grundlage für die Autobahn- und Schulprivatisierung schaffen. Nach mehreren Sondersitzungen der Regierungsparteien tagen am 15. Mai die Vertreter der Großen Koalition. Bis zu diesem Zeitpunkt kennen die Parlamentarier des deutschen Bundestages noch nicht die konkreten Verfassungsänderungen, über die sie nur vier Tage später, am 19. Mai, im Bundestag abstimmen sollen.

Ulrike von Wiesenau erklärte am Montag in einer Stellungnahme: „Am 19. Mai sollen die Parlamentarier des deutschen Bundestages über ein Paket von Gesetzesänderungen abstimmen. deren konkreter Text Ihnen erst wenige Tage vorliegt. Das ist umso abenteuerlicher, als der Gesetzentwurf, der nun intransparent und unter hohem Zeitdruck durch die Gremien gejagt werden soll, seit Mitte Dezember 2016 vorliegt.“

„Es ist ausgeschlossen, die komplexen Sachverhalte mit gravierenden Auswirkungen für das Gemeinwesen in dieser kurzen Zeit adäquat zu durchdringen. Gemeingut in BürgerInnenhand und Berliner Wassertisch fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die die Interessen der Bevölkerung zu vertreten haben, dazu auf, die Abstimmung zum jetztigen Zeitpunkt zu verweigern und sich ausreichende Zeit für Erfassung, Beratung und Einschätzung der Sachverhalte auszubedingen.“

Ulrike von Wiesenau

Berliner Wassertisch

Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)

Tel.: +49(0) 30- 781 4604 +49(0)1573-4077795

www.berliner-wassertisch.net www.gemeingut.org

Kundgebung am Montag, den 15. Mai 2017, 12:00 h vor dem Reichstag. Kommt dazu!

Keine Grundgesetzänderung und keine Autobahnprivatisierung

 

Die Bündnisorganisationen werden ihren Protest gegen die per Grundgesetzänderung geplante Autobahnprivatisierung deutlich machen.

Der Termin eignet sich auch für die Bild-Berichterstattung.

Genaue Zeit:     Montag, den 15. Mai 2017, 12:00 h – 13:00 h

Genauer Ort:    Eingang West (Haupteingang bei der Reichstagswiese), unter „Dem deutschen Volke“

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Autobahnprivatisierung stoppen! GiB-Infobrief 11. Mai 2017

Liebe Freundinnen und Freunde der Gemeingüter,

nächste Woche soll der Bundestag über die große Grundgesetzänderung abstimmen. Damit würden Privatisierungen umfassend ermöglicht, das haben zuletzt ARD (Monitor) und ZDF (frontal21) berichtet. Letzte Woche verkündete die SPD erneut: Weitere Änderungen würden die  Privatisierung verhindern. Die Änderungsvorschläge sind nun bekannt. Nur leider taugen sie nichts, weil sie den Kern des Problems verfehlen.

In Grundgesetz Art 90 soll künftig stehen: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“ Diese Formulierung erlaubt, dass die Autobahnverwaltung zu einem Privatunternehmen wird. Bisher steht dort „bundesEIGENE
Verwaltung“ und damit ist die Gemeinwohlverpflichtung sichergestellt. DIE UMWIDMUNG ZU EINEM PRIVATWIRTSCHAFTLICHEN UNTERNEHMEN INSTALLIERT DAS PRINZIP ‚GEWINNMAXIMIERUNG VOR GEMEINNUTZEN‘. Alle anderen „Hintertüren für Privatisierung“ folgen aus dieser Formulierung, die nach wie vor unangetastet bleibt.

Wir hatten Sie gebeten, Ihre Abgeordneten zu kontaktieren. Viele sind diesem Aufruf gefolgt. Das hat anscheinend gewirkt! Uns wurde berichtet, dass im Bundestag teilweise die Nerven blank liegen. Wir meinen: Wer einfacher Abgeordneter der Großen Koalition ist, hat zur Panik allen Grund. Die Menschen im Land wollen diese Privatisierung nicht und die Abgeordneten sollen sie doch durchwinken. Die Koalitionsspitzen haben einen Terminplan aufgesetzt, der nicht zulassen soll, dass Einzelne noch von der Koalitionslinie ausbrechen. FÜNF MONATE WAR MAN UNTÄTIG, JETZT SOLL IN FÜNF TAGEN ALLES PASSIEREN. VON SORGFÄLTIGEM UMGANG MIT UNSERER VERFASSUNG IST DA NICHTS ZU SPÜREN. Stattdessen: Schweinsgalopp.

Ein besonderer Verfahrenstrick soll die Zwei-Drittel-Mehrheit sichern. Man will im riesigen Gesamtpaket von 13 Grundgesetzänderungen abstimmen lassen. DANN KÖNNEN ABGEORDNETE NICHT EXTRA „NEIN“ SAGEN ZUM EINZELPUNKT AUTOBAHNPRIVATISIERUNG. Wenn sie „nein“ sagen wollen, müssen sie alles ablehnen – auch die Milliarden Euro, die die Bundesländer ab 2020 bekommen sollen. Die Abgeordneten müssten also gleichzeitig verhindern, dass in ihren Wahlkreis mehr Geld fließt. Ein diabolischer Plan. Die Opposition im Bundestag wird eine „entkoppelte“ Abstimmung zur Autobahnprivatisierung beantragen. Aber es ist gut möglich, dass das durch Geschäftsordnungstricks übergangen werden kann.

Ein besonderer Skandal ist auch: Die Parteispitzen entziehen sich der Debatte. Wolfgang Schäuble wollte die Privatisierung von Anfang an, aber diskutiert mit niemandem darüber. Sigmar Gabriel hat alles aufs Gleis gesetzt und ist dann zum Seitenausgang ins Außenministerium gewechselt. Angela Merkel schwebt sozusagen über den Dingen, und was macht Martin Schulz, der neue Heilsbringer der SPD? Der schweigt. Und hofft vermutlich, dass niemand merkt, dass die SPD Steigbügelhalter der größten Privatisierung seit Jahrzehnten zu werden droht.

WIR WERDEN IN DER NÄCHSTEN WOCHE DEN ÖFFENTLICHEN PROTEST GLEICH MEHRFACH VOR DEN BUNDESTAG BRINGEN. Am Montag, wenn sich die Koalitionsspitzen treffen, halten wir zusammen mit Bündnispartnern eine Kundgebung vor dem Reichstag ab. Und am Mittwoch übergeben wir alle Unterschriften, die bis dahin gesammelt wurden, vor dem Bundestag in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion, auch die Unterschriften gegen die Schulprivatisierung. Kommen Sie doch dazu!

Ihr Carl Waßmuth für das Gemeingut-Team

P.S.: Am Wochenende erscheint in der gedruckten Ausgabe der  Süddeutschen Zeitung eine Anzeige, mit der wir noch breiter informieren wollen. Dabei verwenden wir das Bild rechts. Laden Sie doch das Bild runter, drucken Sie das aus und hängen Sie es sichtbar im Auto oder
am Fenster auf!

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AKTUELLER AUFRUF: Keine Privatisierung von Schulen!

Im Rahmen der Grundgesetzreform werden öffentlich-private Partnerschaften auch bei der Sanierung, dem Bau und dem Betrieb von Schulen gefördert. Gerade bei Schul-ÖPP liegen viele schlechte Erfahrungen vor. Die Ausweitung von Schul-ÖPP muss gestoppt werden.
Unterschreiben Sie unseren Aufruf! Bereits am 17. Mai wollen wir die ersten Unterschriften übergeben. Bitte verbreiten Sie unseren Aufruf über Ihre Kanäle!

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PRESSESCHAU

11. Mai. Die Zeit druckt eine „Die Karte des Schreckens“ zur
Pkw-Maut. Es wird gezeigt: Die Privatisierung wird zu erheblichen
Mehrkosten führen. Die angegebenen Zahlen basieren unter anderem auf
einer Studie von GiB .

09. Mai. GiB-Blog. „SPD verhindert die Privatisierung schon wieder –
nicht“ – ein Kommentar von Carl Waßmuth

08. Mai. GiB-Blog. „Bund steuert um: Museum der Moderne wird nicht mit
ÖPP gebaut“

08. Mai. GiB-Blog. „Geheimsache Schulprivatisierung“ – Manfred
Kannenberg vom Freiburger Institut für soziale Gegenwartsfragen im
Gespräch mit Ulrike von Wiesenau von GiB.

05. Mai. GiB-Blog. Analyse von Gerlinde Schermer: „Handelsblatt „Kein
privates Kapital für die Autobahnen“

05. Mai. Berliner Zeitung berichtet: „Neue Trickserei bei der
Autobahnprivatisierung“

27. April. ARD-Sendung „Monitor“ kritisiert den „Schlingerkurs der SPD“ bei der Autobahnprivatisierung

25. April. Taz: „Bundesrechnungshof kritisiert Mautpläne. Gutachter fürchten höhere Kosten“ 

24. April. Frankfurter Rundschau Carl Waßmuth im Gastbeitrag: „Die Büchse der Pandora“

24. April. GiB-Blog. „Bundesrechnungshof fordert, Autobahnprivatisierung  grundgesetzlich auszuschließen“

11. April. ZDF-Magazin „Frontal 21″ berichtet über Autobahnprivatisierung in „Mogelpackung Maut“

18. April. Handelsblatt „Gegen Gesetzesvorschlag: Dobrindts Beirat warntvor privaten Beteiligungen an Autobahnen“

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Privatisierung soll über Pkw-Maut bezahlt werden. Die ZEIT berichtet über GiB-Gutachten.

Die Karte des Schreckens. So nennt sich der Artikel, der gestern in der gedruckten Ausgabe und heute online in der ZEIT erschienen ist. Erschreckend sind die von Felix Rohrbeck beschriebenen Tatsachen allemal. Die von der Bundesregierung geplante Autobahnprivatisierung soll über die Pkw-Maut bezahlt werden – mit explosionsartigen Unkosten. Als Grundlage für Rohrbecks Aussagen dient eine von GiB erarbeitete aktuelle Studie. (mehr …)