Gesetzentwurf zur Autobahnprivatisierung liegt vor

Der Gesetzesentwurf zur Autobahnprivatisierung liegt vor. In den letzten Wochen hatte der Gesetzesentwurf und die an ihm geplanten Änderungen viel Aufsehen erregt. Allen voran die SPD propagierte, sie wolle die Autobahnprivatisierung mit allen Kräften verhindern. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf entlarvt jedoch die Große Koalition und das, was viele weiterhin befürchtet hatten: Die Autobahnen sollen privatisiert werden.

succo / 891 Bilder, pixabay.com, CC0 Public Domain

Seit gestern liegen die vorgeschlagenen Änderungen Gesetzesentwurf zur Autobahnprivatisierung vor. Beide Textdokumente können hier heruntergeladen werden: Änderungsanträge (1) und Änderungsanträge (2). Hier stehen Synopsen, aus denen man die endgültige Fassung ablesen kann: Synopse GG, Synopse Begleitgesetze.

Dass, entgegen der Augenwischerei insbesondere der SPD, die Autobahnen privatisiert werden sollen, belegt folgendes zentrales Zitat : „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“
Genau diese beiden Sätze werden nicht angetastet. Sie ermöglichen explizit eine Privatisierung der Autobahnverwaltung! Eindeutiger als eindeutig geht es nicht!

Dies ist besonders schockierend vor dem Hintergrund, dass Bettina Hagedorn, haushaltspolitische Sprecherin der SPD, noch am Montag (den 22. Mai 2017) in einem Gespräch im rbb mit GiB-Mitglied Carl Waßmuth behauptet hatte, die Privatisierung sei ausgeschlossen:

Und ich sage Ihnen und den Zuhörerinnen und Zuhörern: Wir werden dafür sorgen, dass es keine Privatisierung gibt.“

Die Gefahr, die im privatisierten Bereich drohte, die haben wir gebannt.“

„Die Privatisierung war nicht von den Abgeordneten des deutschen Bundestages vorgesehen, sondern von der Regierung, von Herrn Schäuble und von Herrn Dobrindt und sie hatten sie kaschiert.“

Ich will mal hier deutlich  sagen, dass ich seit vielen Jahr ÖPP-Gegnerin bin, aber trotzdem kommt man nicht immer mit allem durch, was man gerne hätte.“

Gesetzesvorlage und die Aussagen von Bettina Hagedorn passen nicht zusammen. Dabei muss Frau Hagedorn den Gesetzestext in- und auswendig kennen. Sagte sie doch gegenüber dem RBB selbst, sie sei sieben Wochen lang eng von führerenden Verfassungsrechtlern zu diesem Thema begleitet worden zu sein. Will Bettina Hagedorn – stellvertretend für die Spitzen der Großen Koalition – die Wählerinnen und Wähler täuschen? Privatisierung soll wohl nicht Privatisierung heißen. In den letzten Tagen vor der Abstimmung, die am 1. Juni stattfinden wird, soll ja vermieden werden, dass die Menschen den Abgeordneten bildlich gesprohen die Tür einrennen. Die Große Koalition, allen voran die SPD, will die trickreich zusammengebastelten Mehrheiten für diese umfassende und fatale Grundgesetzänderung nicht aus dem Gleichgewicht bringen.

Wir sagen: Privatisierung muss Privatisierung genannt werden. Schreiben Sie das Ihren Abgeordneten, oder rufen Sie sie an!

 

 

 

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