Die Große Koalition will noch schnell die Versicherungswirtschaft beschenken – Abstimmung im Bundesrat soll schon am 2. Juni stattfinden

Pressemitteilung GiB

Nach aktuellen Meldungen aus Kreisen der Senatskanzlei Berlin ist es möglich, dass der Bundesrat schon am Freitag, den 2. Juni, einen Tag nach der Abstimmung im Bundestag, die Grundgesetzänderung endgültig beschließt. Die Gesetze würden dann per Boten in die laufende Sitzung des Bundesrates geliefert.

Dazu Carl Waßmuth von Gemeingut in BürgerInnenhand:

„Die Autobahnprivatisierung soll mit allergrößter Eile durchgepeitscht werden. Dieses Verfahren für eine Grundgesetzänderung wäre der größte Skandal der Legislaturperiode. Aber es ist der Großen Koalition offenbar so wichtig, die Geschenke für die Versicherungswirtschaft noch fertig zu machen, dass sie jeden demokratischen Anstand hinter sich lassen. „

Laura Valentukeviciute zu dem Vorgang:

Wenn die Länder auch nur einen Moment Zeit zum Nachdenken bekommen, wenn sich die Menschen in den Ländern an ihre Landedesregierungen wenden können, dann wird diese Grundgesetzänderung niemals verabschiedet. Zuvor war bekannt geworden, dass Behauptungen, es würde nicht privatisiert werden, nicht stimmen. Jetzt hilft offenbar nur noch: Druck auf die Abgeordneten und die allergrößte Hast im Verfahren.“

Gemeingut in BürgerInnenhand fordert: Die Abgeordneten sollten unter diesen Bedingungen den Grundgesetzänderungen nicht zustimmen oder sich enthalten.

4 comments

  1. Dieser Gesetzentwurf ist ein eklatantes Beispiel für das Fehlen des bundesweiten Volksentscheids. Der Gesetzentwurf ist nicht nur bei vielen Parlamentariern umstritten und wird auch von Parlamentariern der Koalition abgelehnt werden.

    Im Wahlkampf 2013 forderten viele Bürger die Einführung des bundesweiten Volksentscheids und standen während der Koalitionsverhandlungen 2013 vor der SPD-Zentrale in Kreuzberg, um diese Forderung zu unterstreichen.
    Wir Bürger wurden und werden weiter unmündig gehalten, obgleich das Grundgesetz jetzt 13 mal und andere Gesetze 14 mal geändert werden. In einem von der Öffentlichkeit weitgehend abgeschirmten Verfahren soll ein hoch brisantes Mammut-Gesetzgebungswerk von 13 Grundgesetz- und 14 Gesetzesänderungen am 1. Juni 2017 im Bundestag über die Bühne gehen.

    Es bleibt in jedem Fall ein gravierender Fehler der SPD (und der Union), derart häufig das Grundgesetz im Eilverfahren zu ändern, ohne die ggf. erforderlichen Änderungen zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids.

    In der Schweiz und anderen europäischen Ländern ist ein derart bürgerfernes Vorgehen ausgeschlossen. Diese Korrekturmöglichkeit der Bürger fehlt eklatant in Deutschland, wie dieses Gesetzesvorhaben deutlich aufgezeigt.

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