Infrastrukturen der Daseinsvorsorge: Anlageklasse oder Gemeingüter?
Mit dem Begriff „Infrastruktur“ werden im deutschsprachigen Raum längst nicht mehr nur im Boden befindliche Versorgungsleitungen beschrieben. Unter Infrastruktur subsummiert man mittlerweile nahezu alle langlebigen Grundeinrichtungen einer Volkswirtschaft, die deren arbeitsteiliges Funktionieren garantieren, darunter auch immaterielle wie die Wirtschaftsordnung selbst. Erschienen in „contraste“, November 2012, von Carl Waßmuth Die weite Fassung des Begriffs bringt Probleme mit sich. So erfasst das statistische Bundesamt in Deutschland zwar Anlagevermögen, aber nicht bezogen auf Infrastrukturen. Entsprechend ist weder der Wert der Infrastrukturen in Deutschland noch der zugehörige Investitionsbedarf bekannt. Nach Auffassung des Autors handelt es sich bei den materiellen öffentlichen Infrastrukturen der Daseinsvorsorge wie …