Anhörung 7.11.: Wer sind die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Unsere Schulen“?
Fünf Porträts: Das Berliner Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) sieht vor, dass die Trägerin einer Volksinitiative fünf Vertrauenspersonen zu den VertreterInnen der Volksinitiative ernennt. Sie sind berechtigt, verbindliche Erklärungen für die Trägerin abzugeben und entgegenzunehmen. Wer sind die Vertrauenspersonen der von GiB initiierten Volksinitiative „Unsere Schulen“?