Durchpeitschen der Autobahnprivatisierung deckt sieben Kurzschlüsse unserer Demokratie auf
Von Carl Waßmuth Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Paket aus 13 Grundgesetzänderungen und 19 Begleitgesetzen.. Einen Tag später, am 2. Juni, bestätigte der Bundesrat das Paket im Eilverfahren und einstimmig. Kern des Vorhabens ist die Privatisierung der Autobahnen. Mit dem Gesetzespaket werden die Autobahnen in Deutschland zentralisiert und ins Privatrecht überführt. Das materielle Eigentum an der neuen Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften bleibt beim Bund. Allerdings wurde eine materielle Privatisierungsform, sogenannte öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), erstmals in Grundgesetz aufgenommen. Künftig kann nun das Management der neuen Gesellschaft den Neubau, Ausbau, Erhalt und Betrieb der Autobahnen auf Wege von …