Autobahnprivatisierung: So geht Schweinsgalopp

Am Freitag, den 19. Mai 2017 soll der Bundestag über ein Paket von 13 Grundgesetzänderungen abstimmen.

Wir stellen den Zeitplan für diesen Schweinsgalopp vor.

  • 15.5. Sitzung der Fraktionsspitzen über die Änderungsvorschläge der Haushälter: Wenn die Chefs der Fraktionen sich einigen, beginnt die Maschinerie, die am Ende den sogenannten „Fraktionszwang“ erzeugt
  • 16.5. Vormittag: Haushälter qualifizieren die Änderungen erstmals zur Drucksache, die ganzen umfangreichen Gesetzestexte mit allen derzeit noch unbekannten Änderungen werden erstmals (innerhalb des Parlaments) offiziell
  • 16.5. Mittag: Die Abgeordneten bekommen mit der Drucksache erstmals die Änderungen
  • 16.5. Früher Nachmittag: Fraktionsflügelsitzungen und Beratung über Abstimmung. Dabei haben einfache Abgeordnete zum ersten Mal die Möglichkeit, über die offiziellen Drucksachen (Grundgesetz und Begleitgesetz) zu sprechen.
  • 16.5. Nachmittag: Fraktionssitzungen und „Probe-Abstimmungen“
  • 17.5. Frühmorgens: Sitzung Ältestenrat des Bundestages u.a. zur Frage: „Darf über die Autobahnprivatisierung getrennt abgestimmt werden?“
  • 17.5. Sitzung des Haushaltsausschusses: Freigabe der Änderungen zur Abstimmung im Plenum
  • 19.5. Abstimmung im Plenum des Bundestages
Im Schweinsgalopp das Grundgesetz ändern? Nicht mit uns!

Seit zweieinhalb Jahren bereitet die Regierung die Autobahnprivatisierung vor. Seit einem Jahr ist der Entwurf für die zugehörige Grundgesetzänderung dazu fertig, seit fünf Monaten liegt er dem Bundestag vor. In dieser ganzen Zeit hat niemand aus der großen Koalition im Bundestag auch nur einen einzigen Antrag gestellt, der dem etwas entgegensetzt. In zwei Wochen – am 19. Mai – soll über die entsprechende Grundgesetzänderung abgestimmt werden. Wie es aussieht, wird die unter Druck geratenen SPD noch kurz vor knapp einen Änderungsantrag einreichen, um dann behaupten zu können: „Damit ist jede Privatisierung ausgeschlossen.“ Aber reichen diese Änderungen denn tatsächlich aus? Und wann sollen diese Änderungen – die immer noch nur wenige Auserwählte kennen! – vor der Abstimmung noch beraten werden?

Besonders spannend wird der Mittwoch, der 17. Mai: Da wird entschieden, ob über die Autobahnprivatisierung im riesigen Gesamtpaket von 13 Grundgesetzänderungen abgestimmt wird oder ob die Abgeordnete extra „nein“ sagen dürfen zum Einzelpunkt Autobahnprivatisierung. Wir vermuten, dass die Koalition alles versuchen wird, um eine Paketabstimmung zu erreichen. Denn dann können sie die MdBs vor das Dilemma stellen: „Zustimmung zur Autobahnprivatisierung oder dein Bundesland bekommt das versprochene Geld aus dem Finanzausgleich nicht, das ebenfalls in dem Paket steckt. Bekommt Dein Bundesland das Geld nicht, wirst Du in Deinem Wahlkreis dafür an die Wand genagelt.“

Die Opposition im Bundestag wird die „entkoppelte“ Form der Abstimmung zur Autobahnprivatisierung beantragen. Aber es ist möglich, dass das durch Geschäftsordnungstricks übergangen werden kann. Könnte nur sein, dass die Abgeordneten von den ganzen Tricksereien und der unheiligen Hast so genervt sind, dass sie tatsächlich das ganze Paket ablehnen. Für die Bund-Länder-Finanzreform bleiben ja noch zweieinhalb Jahre Zeit. Für die Demokratie wäre eine Ablehnung des Pakets sehr gut.

 

 

 

3 comments

  1. Es stehen Wahlen vor der Tür. Also muss die Grundgesetzänderung durch den Bundestag. Es könnte ja sein, dass das nach den Wahlen so ohne weiteres nicht mehr Möglich ist.

    Wie sang schon Renhard Mey:

    Wir ha’m ein Grundgesetz, das soll den Rechtsstaat garantieren.
    Was hilft’s, wenn sie nach Lust und Laune dran manipulieren,

    Sei wachsam,
    Präg’ dir die Worte ein!
    Sei wachsam,
    Fall nicht auf sie rein!Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt,
    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
    Sei wachsam,
    Merk’ dir die Gesichter gut!
    Sei wachsam,
    Bewahr dir deinen Mut.
    Sei wachsam
    Und sei auf der Hut!

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