Unterschreiben gegen Schulprivatisierung!

+++ Für Eilige: Hier geht es direkt zum Formular +++

Am 19. Mai stimmt der Bundestag nicht nur über die Autobahnprivatisierung ab. Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes – darunter 13 Grundgesetzänderungen, fünf Begleitgesetze und 18 weitere Gesetzesänderungen – sehen auch die Förderung von Öffentlich-privaten Partnerschaften bei Sanierung, Bau und Betrieb und damit eine funktionale Privatisierung von Schulen vor.

Während über die Autobahnprivatisierung mittlerweile in den verschiedenen Medien berichtet wird und neben Gemeingut in BürgerInnenhand sich verschiedene Organisationen und Initiativen lautstark gegen dieses Vorhaben wenden, ist die Ausweitung von Schul-ÖPP durch die geplanten Grundgesetzänderungen bislang unterbelichtet geblieben. Gemeingut hat die Änderungen kommentiert und die Folgen beschrieben.

Jetzt heißt es Endspurt: Wir sammeln hier Unterschriften gegen die Schulprivatisierung.

congerdesign/ 1570 images, pixabay.com, CC0 Public Domain

Die Unterschriften wollen wir bei einer Aktion gegen die Autobahn- und Schulprivatisierung am 17. Mai vor einer nicht-öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses an die haushaltspolitischen SprecherInnen der Fraktionen überreichen. Während dieser Sitzung berät der Haushaltsausschuss über letzte Änderungen vor der Abstimmung im Plenum des Bundestags am 19. Mai.

Dass sowohl Autobahn- als auch Schulprivatisierung in den geplanten Änderungen des Grundgesetzes vorangetrieben werden, ist kein Zufall. Den Hintergrund für beide Vorhaben bilden die Vorschläge der sogenannten Fratzscher-Kommission. Fratzscher, Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), war vom ehemaligen Wirtschaftsminister Gabriel 2014 beauftragt worden, Infrastrukturfinanzierung auf neue Füße zu stellen – und zwar unter Umgehung der Schuldenbremse. Herausgekommen ist dabei u.a. die Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen und ÖPP zur Schließung kommunaler Investitionslücken sowie der Hinweis, dass zur Umsetzung Änderungen im Grundgesetz nötig wären.

Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass Fratzscher es nicht geschafft hat, die Kommssion zu einem einheitlichen Votum zu führen. Alle in der Kommission vertretenen Gewerkschaften haben eine zu den Vorschlägen der Kommission abweichende Position formuliert. Dass heißt auch, dass die nun vorangetriebenen Vorschläge insbesondere die Interessen der in der Kommission vertretenen Finanzakteure und von Baukonzernen widerspiegeln.

Wir wenden uns gegen diese Änderungen des Grundgesetzes. Mit Unterschriften und unserer Stimme auf der Straße wollen wir das am 17. Mai vor dem Deutschen Bundestag kundtun.

Weitere Informationen:

Aufruf „Keine Privatisierung von Schulen!“
Kundgebung am 17. Mai

1 Kommentar

  1. Die Schulen gehören in die Hand des Staates. Nur so werden unsere Steuern für die Renvierung und Sanierung der Gebäude ausgegeben und nicht für die Fananzierung irgenwelcher Konzerne oder Fonds.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert