PM 2011-02-15: Gemeingut in BürgerInnenhand begrüßt, dass der Senat nicht gegen den Volksentscheid klagt

Gemeingut in BürgerInnenhand begrüßt, dass der Senat nicht gegen den Volksentscheid klagt Konsequenz aus Volksentscheid: sofort die Verhandlungen mit RWE stoppen Berlin, den 15.02.2011: Der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) begrüßt, dass der Senat nicht gegen den Volksentscheid klagt. Bis zur Wahl hatte Rot-Rot noch behauptet, das zur Abstimmung gestellte Gesetz wäre verfassungswidrig. Nun versucht Rot-Rot wieder auf ihre eigenen Wähler zuzugehen. 2,47 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren sowohl vom Senat als auch vom Abgeordnetenhaus aufgerufen worden, mit Nein zu stimmen. Diesem Aufruf sind nur knapp 12.200 gefolgt, das sind 0,5 Promille. Das Ergebnis zu akzeptieren ist nach GiB aber …

Radio1: Warum der Volksentscheid so erfolgreich war

Lorenz Maroldt adelt den Wasser-Volksentscheid, indem er eine messerscharfe Analyse bringt, warum der Volksentscheid „Unser Wasser“ funktiniert hat und wie sich die Berliner PolitikerInnen allesamt blamiert haben! Auf der Webseite von Radio1 anhören oder direkt nachhören: Radio1-Kommentar Lorenz Maroldt

Vor Rückkauf von RWE-Anteilen: Offenlegung der Verträge abwarten

Berlin, den 14.02.2011: Der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) fordert Wowereit auf, seine Rekommunalisierungspolitik zu ändern. Dazu GiB-Sprecher Carl Waßmuth, Unterstützer des Volksentscheids: „Geheimverhandlungen zum Anteilsrückkauf von RWE gehen gar nicht. Die BerlinerInnen wollen ihr Wasser zurück, aber sie wollen RWE keine Milliarden dafür in den Rachen werfen. Durch den Volksentscheid muss der Rückkauf billiger werden, nicht teurer. Bevor die Verträge nicht offen sind, darf gar nicht verkauft werden, erst muss jede juristische Rückabwicklungsmöglichkeit geprüft werden. Dazu haben wir die Offenlegung der Verträge durchgesetzt. In Frankreich wird vor Rekommunalisierungen ein zwei Jahre dauerndes Audit gemacht. Außerdem fordern wir: Auch Veolia …

Gewaltige Ohrfeige für Privatisierer und bundesweites Signal!

~ Quorum erreicht – Schluß mit den Geheimverträgen ~ Gewaltige Ohrfeige für Privatisierer und bundesweites Signal Berlin, den 13.02.2011, 20:15 h: Den sich abzeichnenden Ausgang des Volksentscheids kommentiert Carl Waßmuth, Sprecher des Vereins Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) und Unterstützer des Volksentscheids wie folgt: „Der derzeitiger Anteil der Ja-Stimmen ist mit 98,2 % überwältigend. Das derzeitige Zustimmungsquorum liegt bei 105,8  % (bei einem Auszählungsstand von 98,1 %) Das heisst: Der Berliner Wasser-Volksentscheid war erfolgreich! Dieser Ausgang ist ein grandioser Erfolg der Berlinerinnen und Berliner, die ihre Politik daran erinnern, wer der eigentliche Souverän ist. Um die 650.000 haben für die Offenlegung …

Pressemitteilung zum Volksentscheid “UNSER WASSER” am 13. Februar

* Wasser-Volksentscheid: Bisherige Offenlegung eine Farce * 100 offene Fragen zu Berliner Wasserverträgen / Senat spekuliert auf Nichtwähler ALLES OFFENGELEGT? Nachdem das Volksbegehren zum Berliner Wasser so erfolgreich war und die Tageszeitung Taz den Konsortial-Vertrags veröffentlicht hat, haben der rot-rote Senat und die privaten Gesellschafter der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ebenfalls einige hundert Vertragsseiten ins Internet gestellt. Dadurch ist in der Öffentlichkeit teilweise der Eindruck entstanden, der Berliner Wassertisch habe sein Ziel bereits erreicht, ein Volksentscheid über die Offenlegung der Verträge sei überflüssig. Tatsache ist: Es liegt noch lange nicht alles auf dem Tisch. Die vollständigen Verträge, Absprachen und Nebenabreden füllen …

Wasserverträge in Berlin offenlegen!

Am Montag, 17.1.2011 haben wir unsere gemeinsame Pressekonferenz mit dem Wassertisch und attac gemacht! Nun wissen alle: Wollt ihr wissen ist eine Unterstützungskampagne für den Volksentscheid “Unser Wasser” des Berliner Wassertisches. Wir wollen Die Aufmerksamkeit aller BerlinerInnen auf die wichtige Abstimmung am 13.2.2011 lenken und bitten alle, zur Abstimmung zu …

Pressekonferenzen

13.01.2011. „Volksentscheid Unser Wasser“, Präsentation der 100 Fragen www.wollt-ihr-wissen.de/wasservertraege-offenlegen/ 03.01.2012. Pressekonferenz Katerfrühstück „12 Jahre sind genug. PPP ade!“, www.gemeingut.org/2012/01/ppp-bilanz-nach-zwolf-jahren-katastrophal/  

Schluss mit Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück

Der Volksentscheid zur VOLLSTÄNDIGEN Offenlegung der Geheimverträge in Berlin findet am 13. Februar 2011 statt!!! Dank des überwältigenden Erfolges des Volksbegehrens können die BerlinerInnen am 13. Februar über die VOLLSTÄNDIGE Offenlegung der Verträge bei den Berliner Wasserbetrieben entscheiden. Die teilweise Offenlegung, die aufgrund des öffentlichen Druckes am 9.10.10 durch die Senatsverwaltung erfolgte, ist natürlich kein Grund die vollständige Offenlegung ad acta zu legen.

Mülheimer Ratsfraktion verklagt Vertreter des Rates wg. Zweckentfremdung von Wassergebühren

Der Fraktionsvorsitzende der Mülheimer Ratsfraktion MBI, Lothar Reinhard, hat einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Stadt eingebracht, um die Veruntreuung von Gebühren zu stoppen. Im verspätet verabschiedeten Haushalt 2010 ist vorgesehen, die überschüsse aus den Wassergebühren zur Schuldentilgung der Stadt einzusetzen, anstatt die Gebühren zu senken. Diese Form der Finanzierung von überschuldeten Haushalten durch allgemeine und unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge macht anscheinend in Deutschland Schule. Sie trifft aber, wie so oft, die unteren Einkommensgruppen am Härtesten und sind deshalb nicht nur verboten, sondern vor allem unsozial. > Zur Nachricht

Elbphilharmonie immer teurer – und keiner soll wissen, warum

In einem Prozess vor dem Hamburger Landgericht musste sich die beauftragende städtische Realisierungsgesellschaft das Recht erstreiten, Informationen über die Kostenentwicklung zu bekommen. Die Finanzierungsgesellschaft Adamanta – bestehend aus dem Baukonzern Hochtief und der Commerzbank – befürchten nämlich eine Vertragsstrafe, die die jetzt eingeforderten Mehrkosten von 50 Mio. Euro kompensieren könnten. Hintergrund ist wohl eine mißverständliche Formulierung im Vertragswerk. Neu an diesem Vorgehen ist, dass zwar dem Auftraggeber das Vertragswerk zugänglich ist, aber nicht der derzeitig gültige Finanzierungsplan. Zur Kasse gebeten werden, darf er offensichtlich doch. Dies bestätigt den verbreiteten Eindruck, dass nach Beauftragung und Beginn der Bauarbeiten die in der …