Volksinitiative „Unsere Schulen“ geht vor das Verfassungsgericht Berlin
Nachdem der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die Forderung der Volksinitiative „Unsere Schulen“ auf Anhörungsfortsetzung ablehnt hat, wendet sich die Initiative jetzt an das Verfassungsgericht des Landes Berlin. Das Gericht soll über einen Eilantrag auf ausreichende Anhörung entscheiden, weil der Initiative das entscheidende Dokument, der Rahmenvertragsentwurf, erst am Abend vor der Anhörung übermittelt worden war.