Baden Württemberg: Neues Gesetz schützt Wasserversorgung gegen Privatisierung
AÖW-Rundbrief vom 24.7.2013 Am 14.7.2013 hat der Baden-Württembergische Ministerrat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg verabschiedet. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz zum 1.1.2014 in Kraft treten kann, nachdem der Landtag das Gesetz im Herbst beschlossen hat. Aus dem Gesetzentwurf ist insbesondere der neue § 44 hervorzuheben, der die Trinkwasserversorgung betrifft. Dieser stärkt die öffentliche Wasserwirtschaft. Die vorgesehene Regelung lautet (§ 44 Abs. 1): „Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Gemeinde als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Gemeinde kann sich zur Erledigung dieser Aufgabe Dritter bedienen. Die vollständige oder teilweise Übertragung dieser Aufgabe oder der zu ihrer Erfüllung erforderlichen …