Texte aus der Taz-Sonderbeilage: „Wie die Privatisierung umgesetzt werden soll“
Von Carl Waßmuth / GiB Status quo: Alle Autobahnen und Bundesstraßen gehören dem Bund. Sie werden jedoch von den Bundesländern betrieben, erhalten und ausgebaut. Beides ist im Grundgesetz so geregelt. Die Vorgaben und das Geld dafür erhalten die Länder vom Bund. Zur Aufgabenerfüllung unterhalten sie eine Verwaltung mit insgesamt circa 18 000 Beschäftigten. Die Planungsleistungen müssen die Länder allerdings zu rund 80 Prozent selbst bezahlen, das sind etwa 15 Prozent der Gesamtkosten. Besonders in den Erhalt der Fernstraßen hat der Bund in den letzten 15 Jahren zu wenig investiert. So sind viele Strecken, Brücken und Tunnel sanierungsbedürftig. Privatisierung: Der Bund möchte …