Heimfall oder Zeitablauf?
Von Uli Scholz Einer Tochtergesellschaft der Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE soll ein Erbbaurecht auf Grundstücken eingeräumt werden, auf denen Schulen neu gebaut werden sollen oder auf denen sich Schulen befinden, deren Sanierung teurer als zehn Millionen Euro ist. Auch weniger kostenaufwändige Investitionen können die Bezirke inklusive der Schulgrundstücke und Gebäude an die Tochtergesellschaft übertragen. Dafür müssen die Sanierungskosten auf mindestens 5,5 Millionen Euro geschätzt werden. Ein Erbbaurecht würde bedeuten, dass die Tochtergesellschaft auf den übertragenen Grundstücken bauen und aus den Grundstücken sowie Gebäuden Nutzen ziehen darf. Außerdem erwirbt sie einen Entschädigungsanspruch nach Ablauf des Erbbaurechts. Der Nutzen, den der Eigentümer nach …