Für die Schulprivatisierung die Berliner Landesverfassung ändern?

Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden, CC 2.5

Brief von Gemeingut in BürgerInnenhand an den Berliner Justizsenator:

Schulbau und –Sanierung, Verschiebung von Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Land: Ist eine Änderung der Berliner Landesverfassung erforderlich? 

Sehr gehrter Herr Dr. Behrendt,

[…]

Für Schulen bzw. Bildungsbauten schlägt die Fratzscher-Kommission Infrastrukturgesellschaften auf Länderebene vor, für uns ein Grund, die Schulreform in Berlin aufmerksam zu verfolgen. Bisher liegen uns nur wenige Dokumente vor, aus denen die Kontur der „Berliner Schulbauoffensive“ abgelesen werden könnte (alle beigefügt):

  • „Berliner Schulbauoffensive – Phase I“, Drucksache 18/0351, 12.5.2017
  • „Schulbau und -sanierung in Berlin kurz-, mittel und langfristig (Phase I und Phase II) , 27.6.2017
  • Beschlussvorschlag des Ausschusses für Finanzen, Personal und Wirtschaft für den Rat der Bürgermeister „RdB-Vorlage-Nr. R-172/2017“, 11.8.2017

Wir bitten, diese Dokumente in die Beantwortung der nachfolgenden Fragen einzubeziehen.

Zu dem Thema haben wir folgende Fragen:

  1. Ist es erforderlich, die Berliner Landesverfassung zu ändern, wenn im Zuge der Schulreform …
  • die Bedarfsplanung für Schulen,
  • der Betrieb von Schulen,
  • die Sanierung bestehender Schulen,
  • der Neubau von Schulen,
  • das wirtschaftliche Eigentum an Schul-Grundstücken und/oder Schulgebäuden oder
  • Schul-Grundstücke und/oder Schulgebäude

… von den Bezirken an das Land Berlin oder eine unmittelbar oder mittelbar landeseigene Gesellschaft übertragen werden?

  1. Wäre es mit der Landesverfassung in der bestehenden Form vereinbar, wenn eine privatrechtliche Gesellschaft im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum des Landes Berlin Kredite aufnimmt, um Schulausbau oder Neubau und/oder Schulbetrieb vorzunehmen und diese Kredite vom Land oder den Bezirken besichert werden, z.B. durch Miet- oder Leasingverträge im Zusammenhang mit den betroffenen Schulgebäuden?
  2. Wurden Fragen der Verfassungskonformität der Schulreform bzw. eventuell erforderlicher Anpassungsbedarf der Landesverfassung im Senat in dieser Legislaturperiode schon einmal beraten? Wenn ja, um was ging es dabei, was waren die (Zwischen-)Ergebnisse?

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung. Ob die Landesverfassung geändert werden muss, ist mehr als nur aus abstrakten demokratietheoretischen Erwägungen interessant. Vielmehr hat die aktuelle Landesregierung ja keine verfassungsändernde Mehrheit, es wären also zusätzlich Stimmen aus dem Lager der Opposition erforderlich. Solche Stimmen gibt es unserer Erfahrung nach im politischen Prozess nur im Kuhhandel gegen Zugeständnisse. Es wäre für die Berlinerinnen und Berliner wichtig, früh davon zu wissen, ob „R2G“ wegen der Schulreform solche Zugeständnisse zur Umsetzung der Schulreform machen müsste oder ob bzw. unter welchen Bedingungen man frei davon ist.

Mit herzlichen Grüßen

Carl-Friedrich Waßmuth

Vorstand Gemeingut in BürgerInnenhand

gesendet am 11.09.2017 an:

Herrn Justizsenator Dr. Dirk Behrendt
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Salzburger Str. 21-25
10825 Berlin

erneut gesendet am 12.10.2017.

 

3 Kommentare

  1. Die „Verfassungskonformität der Schulreform“ wird durch keine der oben gestellten Fragen bezweifelt. Die Autoren der Schulreform in allen 3 Fraktionen der gegenwärtigen Regierungskoalition gehen sowieso von der „Konformität“ ihrer Handlungen mit der Verfassung aus.

    Die Verfassung muß nicht aus Sicht der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien geändert werden, sondern aus Sicht der Bürger, die die Ansicht vertreten, daß Landeseigentum keine „Handelsware“ ist, die man auf kürzere oder längere Zeit verkaufen kann.

    Dr. Hermann Wollner

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