Autobahnprivatisierung: Dem GroKo-Kroko fällt die Maske herunter

Bild: Matlachu, pixabay.com, CC0 Public Domain
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Pressemitteilung von GiB

Die Bundesregierung hat eine Stellungnahme des Bundesrats vollständig zurückgewiesen. Die Länder hatten zu den vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen siebzig Änderungen eingefordert. Darin geht es an zentraler Stelle um eine Reform der Autobahnverwaltung.
Das kommentiert Laura Valentukeviciute, Sprecherin von GiB:
„Die Autobahnprivatisierung soll jetzt durchgeboxt werden, koste was es wolle. Beteiligung Bundesrat? Formal ja, inhaltlich: keine Zeit mehr! Die Bundesregierung setzt darauf, dass am Ende die MinisterpräsidentInnen ein Machtwort sprechen. Anhörungen im Bundestag? Formal ja, aber bevor die Anhörungen gelaufen sind, entscheidet schon der Koalitionsausschuss, was herauskommen soll. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.“
In ihrer Stellungnahme behauptet die Bundesregierung, die Gesetzentwürfe entsprächen den Beschlüssen der MinisterpräsidentInnen der Länder und der Bundesregierung. Die Länder sagen das Gegenteil. Der Bundesrat hatte am 10.02.17 betont, dass zwar das zivilrechtliche Eigentum nach Artikel 90 des Grundgesetzes im Entwurf dem Bund zugeordnet wird und somit die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der Gesellschaft an Private ausgeschlossen bleibt. Aber er wies darauf hin, dass damit die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, Nutzungsrechte in großem Umfang auf die Gesellschaft zu übertragen.
Es gibt gar keine Zeitnot. Die derzeitige Vereinbarung zum Bund-Länder-Finanzausgleich läuft noch fast drei Jahre – genug Zeit, sich zu einigen, ohne dabei gleichzeitig die Autobahnen zu privatisieren. Das kommentiert Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB:
„Die Angst vor dem Ende der Legislaturperiode reißt dem GroKoKroko die Maske herunter. Schnell schnell das Grundgesetz ändern!  Die Forderung des Bundesrats war aber wörtlich: „alle Fragen der Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung von Bundesfernstraßen im Gesetz klar zu regeln.“ Genau das will die Bundesregierung offenbar nicht. Private sollen beteiligt werden, aber ohne, dass es bemerkt wird. Nimmt man die Länder beim Wort, folgt aus dieser Situation, dass sie im Bundesrat der Grundgesetzänderung nicht zustimmen dürfen.“
Drucksachennummern:
Stellungnahme des Bundesrats zu den geplanten Grundgesetzänderungen (18/11131)
Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11186
Grundgesetzänderungen und begleitendes Gesetzpaket der Bundesregierung (18/11135, 18/11185)