Rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Energie- & Wasserversorgung Stuttgart“ – eine Presse-Erklärung des Stuttgarter Wasserforums
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben diese Pressemitteilung verfasst, weil wir weiterhin an der Umsetzung des Bürgerbegehrens festhalten, an einer 100% igen Rekommunalisierung der Stuttgarter Netze für Gas, Strom, Wasser und Fernwärme, in öffentlichen Händen, demokratisch gestaltbar. Das Bürgerbegehren wurde von Herrn OB Schuster abgelehnt mit der Begründung, es sei rechtlich unzulässig. Diese Beurteilung teilen wir nicht. Wir sind der Überzeugung, dass auch nach der heutigen Rechtslage eine Eigentümerschaft und Betreiberschaft durch die Stadt selbst (Inhouse-Geschäft) ohne Ausschreibung möglich ist. Allenfalls könnte man die Auslegung des § 46 EnWG, und um diesen geht es im Wesentlichen, als strittig erachten. …