Unser Einsatz gegen Schulprivatisierung – was haben wir erreicht

Erste Ankündigungen des Berliner Senats im Sommer 2016, Sanierungen und insbesondere Neubauten von Schulen in GmbHs auszulagern, alarmierten uns, weil wir gleichzeitig bereits gegen die Privatisierung von Autobahnen und die Verankerung von ÖPP im Grundgesetz tätig waren. Im zugehörigen Gesetzespaket wurde erstmals auch gestattet, das der Bund die Länder finanziell unterstützt, wenn diese ÖPPs im Bereich von Schulen umsetzen.

Der Senat nannte sein favorisiertes Vorhaben ÖÖP (öffentlich-öffentliche Partnerschaft), wobei der zweite öffentliche Partner die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE in privater Rechtsform, aber 100 Prozent Eigentum des Landes Berlin ist.

Obwohl ÖÖP nach Meinung der rot-rot-grünen Koalition etwas völlig anderes sein soll als ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft, deren Ablehnung mit guten Gründen im Koalitionsvertrag steht), konnten wir durch unsere Untersuchungen nachweisen, dass es zwischen dem ÖÖP-Modell des Senats und ÖPP eine große Schnittmenge an Problemen gibt. Dazu zählen:

  • die Übereignung von öffentlichem Eigentum an Schulen an eine private GmbH (HOWOGE),
  • die Zurückmietung von Schulen durch die Bezirke,
  • die unklaren und für bis zu 37 Jahre in unzähligen Verträgen zu regelnden Zuständigkeiten für Eigentum, Verwaltung, Mieten, Instandhaltung, et cetera,
  • der Einredeverzicht gegenüber den Banken, um die Kreditkosten niedriger zu halten,
  • ein unbezifferbarer Zinsaufschlag,
  • immens erhöhte Beraterkosten,
  • die Beauftragung von Generalunternehmen mit großen Losen, damit einhergehend
  • die weitgehende Ausschaltung mittelständischer Architekten- und Ingenieursdienstleistungen, ungeklärte Beteiligungsverfahren Betroffener
  • grundsätzlich mangelhafte Transparenz, sobald aus einzelnen kleinen Schulbauprojekten ein Großprojekt mit mehreren gebündelten Schulen wird und private Rechtsformen mit im Spiel sind,
  • intransparente Vermischung mit dem bisherigen Geschäftsfeld der HOWOGE, dem Wohnungsbau

Alarmiert war GiB auch dadurch, dass bei der „Berliner Schulbau-Offensive“ (BSO) bisher öffentliche Aufgaben einer privatrechtlichen Gesellschaft übertragen werden sollten. Dieser Vorschlag kam in einem Gutachten von PricewaterhouseCoopers vor – dem Beratungsunternehmen, bei dem der Berliner Finanzsenator vorher drei Jahre Führungskraft gewesen war. Da nach Meldungen der Berliner Zeitung auch ein TOP-Berater der ehemaligen ÖPP-Deutschland-AG konsultiert worden war, versuchte GiB zunächst Klarheit in die verwickelten Absichten des Berliner Senats zu bringen.

Allein diese Recherche zur Herstellung von mehr Transparenz bedeutete für GiB eine große Herausforderung. Denn die zahlreichen Schreiben an Abgeordnete und SenatorInnen in Berlin mit der Bitte, zu dem Thema in einen Dialog mit den BürgerInnen zu treten, blieben leider so gut wie unbeantwortet.

Gleichzeitig wuchsen die Probleme an den Berliner Schulen. Und die Befürchtung von GiB, dass eine derart komplizierte Herangehensweise Sanierung und Neubau von Schulen zusätzlich erheblich verzögern würde und Schülerinnen und Eltern die Leidtragenden sind, wurde zwischenzeitlich mehr als bestätigt.

Begründet wurde das ÖÖP-Modell fast ausschließlich mit Verweis auf das Kreditaufnahmeverbot („Schuldenbremse“), das keine Alternative, wie von GiB vorgeschlagen, erlaube. Zuletzt geschah dies öffentlich in einer Podiumsdiskussion bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Daraus ergab sich unsere berechtigte Sorge, dass es sich um ein Modell handelt, das im schlechten Sinne bundesweit Beispiel dafür werden könnte, wie Bereiche der Daseinsvorsorge in Zeiten der „Schuldenbremse“ privatisiert werden können.

Vielfältige Initiativen bis hin zu einer „Volksinitiative“

Unsere Aufklärungsarbeit zum Thema Schulprivatisierung Berlin begann mit kreativen Aktionen und der Erstellung eigener Bildungsmaterialien. Ein von GiB eigens gestalteter Videoclip erklärte anschaulich und in einfacher Sprache das Grundprinzip hinter dem vorgeschlagenen Privatisierungsmodell. Ein Online-Adventskalender mit leeren Türchen deckte auf, dass der Senat keine Fragen zum Thema beantwortete.

Vor dem Landesparteitag der Partei Die Linke gab es eine erste Kundgebung. In einer Unterschriftensammlung wurden der Regierende Bürgermeister Müller und die zuständigen SenatorInnen Kollatz, Lompscher, Scheeres und Behrendt aufgefordert, die Privatisierung der Schulen in Berlin zu stoppen.

Inspiriert von der Tradition der „Tische“ basisdemokratischer sozialer Bewegungen in Südamerika wurde von GiB 2017 der „Berliner Schultisch“ ins Leben gerufen. GiB knüpfte dabei auch an erfolgreiche Bewegungen in Berlin an, wie sie vom Berliner Wassertisch, vom Berliner S-Bahn-Tisch und vom Berliner Energietisch repräsentiert werden. Vom ersten Treffen am 29. November 2017 (unter dem Motto „Wer, wenn nicht wir? – Aktiv werden gegen Schulprivatisierung“) bis zum 25. Oktober 2018 traf sich der Schultisch nahezu jeden Donnerstag öffentlich, insgesamt waren es 36 Treffen.

Als Reaktion auf die fortgesetzte Blockadehaltung des Senats rief GiB zum Jahresbeginn 2018 eine eigene Volksinitiative ins Leben. Zahlreiche Gruppen und Einzelpersonen beteiligten sich ein halbes Jahr lang mit enormem Engagement am Sammeln und beim Argumentieren auf den Straßen und Plätzen Berlins. Um als Volksinitiative anerkannt zu werden, waren 20.000 gültige Unterschriften erforderlich. Im Juli 2018 wurden über 30.000 abgegeben, von denen mehr als 28.000 als gültig anerkannt wurden. Damit hat GiB die bisher höchste Anzahl von Unterstützerunterschriften für eine Volksinitiative in Berlin erreicht, seit es dieses Instrument der direkten Demokratie in Berlin gibt.

Nach der Anerkennung als Volksinitiative zeigten sich einzelne Abgeordnete bereit, VertreterInnen der Volksinitiative zu empfangen. GiB nahm diese Angebote an, um dabei Abgeordneten der CDU, SPD, der Linken und der Grünen in mehreren persönlichen Gesprächen den problematischen Charakter des Vorhabens zu erläutern. Parallel dazu verschickte GiB an maßgebliche Ausschussmitglieder insgesamt 25 Schreiben, in denen mit Bezug auf das jeweils vertretene Fachressort Teilaspekte des Privatisierungsvorhabens problematisiert wurden.

Gelungene Durchführung der Anhörung

Die fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Unsere Schulen“ trugen im November 2018 erfolgreich in einer mehr als dreistündigen Anhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin die Kritik an der geplanten Schulprivatisierung vor (am 7. November 2018 vor dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie). Im Anschluss stellten die Vertrauenspersonen sich den Fragen der Abgeordneten. Die Anhörung verfolgten circa 200 Interessierte BürgerInnen direkt vor Ort. Zusätzlich zum mündlichen Vortrag wurden den Ausschussmitgliedern, der Presse sowie weiteren Interessierten eine von GiB erarbeitete 100-seitige Stellungnahme sowie eine Beschlussempfehlung übergeben.

In die Vorbereitung der Anhörung waren zahlreiche Aktive eingebunden. Ausgehend von einem zentralen Treffen im Kino der Regebogenfabrik arbeiteten fünf Gruppen zum Thema und dokumentierten ihre Arbeitsergebnisse in einem Wiki. Die abschließende Stellungnahme und weitere Dokumente wurden in einer Materialsammlung öffentlich zugänglich gemacht. Die Anhörung selbst ist im offiziellen Wortprotokoll sowie in einem im Auftrag von GiB angefertigten Videomitschnitt dokumentiert.

Erst die Anhörung brachte den Privatisierungsvertrag ans Licht der Öffentlichkeit

Durch Insistieren auf ein Offenlegen aller relevanten Unterlagen erreichte die Volksinitiative, dass das maßgebliche Dokument, der Entwurf des Rahmenvertrages zu dem Privatisierungsvorhaben, öffentlich zur Verfügung gestellt wurde. Im Nachgang wurde auch erreicht, dass zugehörige Gutachten veröffentlicht wurden.

Anerkennung der Volksinitiative als Organ nach Landesverfassung

Die Offenlegung des Rahmenvertrags erfolgte erst am Vorabend der Anhörung, weswegen die Volksinitiative beim Landesverfassungsgericht auf Fortsetzung der Anhörung klagte. Wegen dieser Organklage musste sich das Landesverfassungsgericht mit deren Zulässigkeit befassen. Der Antrag auf Fortsetzung der Anhörung im Zuge einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Dass die Volksinitiative aber überhaupt klagen darf, wurde anerkannt und gilt auch für nachfolgende Volksinitiativen.

Bewertung des Vertragsentwurfs und der Gutachten aus Gemeinwohlsicht

Rechtsanwalt Benno Reinhardt bewertete für die Volksinitiative den Entwurf des Rahmenvertrags sowie die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thorsten Beckers / Andrej Ryndin sowie Prof. Dr. Georg Hermes / Dr. Holger Weiss für den Berliner Senat aus juristischer Sicht  und deckte zahlreiche Mängel auf. Die beiden Senats-Gutachten waren vom Finanzsenator ebenfalls erst nach der Anhörung dem Parlament und der Volksinitiative zugänglich gemacht worden. Aus diesem Grund erstellte GiB zusätzlich zur schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung eine eigene Kurzbewertung der Gutachten.

Fachliche Bewertung der Schulbauoffensive durch GiB in drei Kurzgutachten

Zusätzlich zu den Onlineveröffentlichungen und dem Rechtsgutachten bearbeitete GiB in drei Kurzstudien zentrale Fragestellungen, die sich infolge der vorgeschlagenen Schulprivatisierung stellten. Darin ging es um die Auswirkungen auf Beschäftigte in Berlin und Brandenburg, um die Wirtschaftlichkeit der Auslagerung von Krediten aus dem Landeshaushalt und um die Entwicklung der Ausgaben für Schulbau und -sanierung in Berlin.

Direkte und indirekte Bestätigung der Kritik von GiB durch eine Nachbesserung

Auf der Plenarsitzung am 29. November stimmten die Abgeordneten der Regierungsparteien einem Ersetzungsantrag zum ursprünglichen Antrag des Hauptausschusses zu. Er wird mit 88 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen, das Privatisierungsvorhaben wurde somit – trotz Volksinitiative und öffentlicher Anhörung – fortgesetzt. In gleicher Sitzung wurde jedoch der dringliche Antrag (Drucksache 18/1498) der Regierungsfraktionen „Berliner Schulbauoffensive mit Hilfe der HOWOGE – transparent und nachvollziehbar“ angenommen, in dem kleinere inhaltliche Zugeständnisse gemacht wurden. Implizit wurde darin mehrfach zugegeben, dass man die von GiB vorgetragenen Bedenken als berechtigt ansieht – man erwartete eben nur, dass das negative Szenario nicht im vollen Umfang eintritt.

Breite Wahrnehmung des Themas durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Im Zuge der Auseinandersetzung um die drohende Schulprivatisierung hat GiB kontinuierlich aktive Pressearbeit geleistet. GiB pflegte Direktkontakte zu Journalisten, verfasste Gastbeiträge, gab Interviews, richtete drei Pressekonferenzen aus und gab insgesamt 32 Pressemeldungen zur Schulprivatisierung heraus. Gleichzeitig wurden alle relevanten Termine und zahlreiche inhaltliche Beiträge und Artikel fortlaufend zeitnah auf der GiB-Website veröffentlicht und über den GiB-Infobrief sowie über den Newsletter „Blauer Brief gegen Schulprivatisierung“ beworben. Der „Blaue Brief“ wurde vor allem über verschiedene Mailinglisten verteilt und erreichte insgesamt 14 Ausgaben. Der GiB-Infobrief wird bundesweit an etwa 13.000 AbonnentInnen verschickt, von Sommer 2016 bis heute hatten dabei 16 Ausgaben die Schulprivatisierung zum Thema. Die kontinuierliche Pressearbeit von GiB führte dazu, dass die drohenden Folgen der Schulprivatisierung immer wieder von den Medien aufgegriffen wurden, vom RBB Fernsehen und RBB Radio über die regionalen Tageszeitungen bis hin zu überregionalen Medien wie der Tageszeitung „Die Welt“.

Ein Erfolg der GiB-Kritik: Einstimmige Zurückweisung des Rahmenvertrags durch die Bezirke

GiB schickte auch den BezirksbürgermeisterInnen die schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung. Im Anschluss daran wurde dazu aufgerufen, den BezirksbürgermeisterInnen E-Mails zu schreiben. Diese Kampagne trug dazu bei, dass zunächst der Bezirksbürgermeister von Reinickendorf und dann der gesamte Rat der Bezirksbürgermeister am 20. Dezember 2018 die Unterschrift unter den Rahmenvertrag mit der HOWOGE verweigerte und zehn Nachforderungen stellte.

Weitere Nachbesserungen durch den Senat

Aufgrund der Zurückweisung des Rahmenvertrags durch die Bezirke legte der Senat im Januar 2019 mit einem sogenannten Sideletter eine vierseitige Vertragsergänzung zum Rahmenvertrag vor. GiB hat auch diesen Sideletter kommentiert und die Bezirksforderungen den Vertragsergänzungen gegenübergestellt. Der Sideletter stellt die Bezirke frei von der Last finanzieller Mehrkosten durch die Privatisierung (wie sie von GiB zuvor nachgewiesenen worden waren). An anderer Stelle wurden Kritikpunkte von GiB aufgegriffen, insbesondere mit einem faktisches Untervermietungsverbot der HOWOGE an Dritte sowie einem Zustimmungsvorbehalt der Bezirke vor einem Weiterverkauf von Schulen.

Erfolge, die über die Anhörung hinaus Wirkung zeigen können

Die von GiB bereitgestellte 100-seitige schriftliche Stellungnahme, das Rechtsgutachten sowie die drei Kurzstudien bilden dauerhaft eine wichtige inhaltliche Basis für eine Kritik vergleichbarer Modelle bundesweit. Auch die für das Berliner Modell noch erforderlichen Projektverträge, Erbbauverträge, Mietverträge u. ä. können mit dem vorliegenden Material bewertet werden. Durch die breite Berichterstattung und die intensive Arbeit zum Thema haben sich zudem weitere Akteure als Kritiker des Vorhabens positioniert, darunter die Architektenkammer Berlin, die Baukammer Berlin, die Gruppe Architekten für Architekten, die Plattform Nachwuchsarchitekten sowie die Fachgemeinschaft Bau in Berlin. Damit wurde eine längerfristig anhaltendes kritisches Bewusstsein zu der Frage erreicht, ein wichtiger Resonanzboden für weiteres zivilgesellschaftliches Engagement für das Gemeingut Schule.

Zwischenfazit im April 2019 und Ausblick

GiB hatte sich das Ziel gesetzt, das Vorhaben Schulprivatisierung zu bremsen, damit Öffentlichkeit und Betroffene vor vollendete Tatsachen gestellt werden und damit Alternativen beraten werden können. Tatsächlich ist es GiB gelungen, das Privatisierungsvorhaben aufzuhalten und zu verändern. Gänzlich gestoppt wurde das Vorhaben aber bisher noch nicht, mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags durch Land Berlin und elf Bezirke auf der einen und die HOWOGE auf der anderen Seite ist ein schwerwiegender Schritt in Richtung Privatisierung erfolgt. Gleichzeitig ist ein Stopp und damit eine Alternative aber weiter möglich. Die Arbeit von GiB  erschüttert das Senatsvorhaben erheblich, denn Senat, Bezirke und HOWOGE müssen die teilweise hochkomplexen Projektverträge, Erbbauverträge und Mietverträge nun in die veränderten Bedingungen und einen neuen Zeitplan einpassen. Es ist offen, ob das noch in dieser Legislaturperiode gelingt – und ob insbesondere die auf neue bzw. neu sanierte Schulen wartenden Eltern sich noch länger hinhalten lassen. GiB hat es geschafft, darüber aufzuklären, dass durch die Privatisierungspläne des Senats der Schulbau verzögert wird. Gründe für die Verzögerung liegen im Einbezug der HOWOGE, dem Neuaufbau bzw. der Änderung bisheriger Strukturen, der Schaffung komplexer vertraglicher Grundlagen, der Übertragung von Grundstücken und Schulen an die HOWOGE et cetera. Gleichzeitig ist es eine bedenkliche Entwicklung, dass nun vom Senat ein Manager direkt vom privaten Wohnungsgiganten Vonovia als Geschäftsführer der HOWOGE eingesetzt wurde.

Ohne die Kritik von GiB wäre das Modell vermutlich schon 2017 still und heimlich in Gang gesetzt worden, so zumindest lautetet damals die Pläne des Senats. Dass es dabei um eine Privatisierung geht, wäre womöglich erst bei den ersten Kostenexplosionen oder Weiterverkäufen aufgefallen. Bis dahin hätten bundesweite Nachahmer sich darauf berufen können, dass das Modell nicht nur von Rot-Rot-Grün in Gang gesetzt wurde, sondern auch von der Berliner Bevölkerung widerspruchslos akzeptiert wird. Dass mindestens letzteres nicht der Fall war, ist den vielen engagierten Aktiven zu danken, die gezeigt haben: Schule ist ein Gemeingut – und kein Finanzprodukt!

GiB wird den Fortgang der Berliner Schulsanierung und des Schulneubaus weiterhin kritisch begleiten und die bereits vorgeschlagenen Alternativen immer wieder ins Bewusstsein heben. Dazu gehören:

  • Recherchen zur weiteren Entwicklung und das Einfordern transparenter Abläufe und der Offenlegung von Verträgen, Kosten et cetera
  • die Forderung nach dauerhafte Ausbildung und Einstellung geeigneter Fachkräfte in den Bauverwaltungen,
  • „Bauhütten“ analog den Dombauhütten für die Daueraufgabe von Schulsanierungen,
  • der Erhalt von Grundstücken im öffentlichen Eigentum, notfalls Enteignungen bei entsprechendem Mangel,
  • Erhalt und Ausbau der Einnahmen des Landes zur Stärkung der Investitionskraft in Bereichen der Daseinsvorsorge,
  • eine Reform der privatisierungstreibenden Schuldenregeln in Bund und EU: Investitionen in die Daseinsvorsorge dürfen auch auf Kredit erfolgen (Wiedereinführung der „goldenen Regel“)

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