Inhaltliche Auseinandersetzung Die Linke Berlin – GiB

Bild: Frank C. Müller, Baden-Baden, CC 2.5

Gemeingut in Bürgerinnenhand setzt sich intensiv mit den Argumenten der Privatisierungsbefürworter auseinander. Die Linke in Berlin hatte dazu eine „FAQ Schulbau- und Sanierung“ erstellt sowie GiB einen Brief geschrieben. Nachfolgend die zugehörigen jeweiligen Gegenargumente von GiB. Diesen Text hat GiB auch der Fraktion „Die Linke“ im Berliner Abgeordnetenhaus zugeschickt.

Inhalt

Die Linke Berlin: 1. Warum entwickelt der Senat aktuell ein Schulbau- und Sanierungsprogramm?

Die Linke Berlin: 2. Warum werden Sanierung und Neubau nicht wie bisher auch abgewickelt?

Die Linke Berlin: 3. Was ist neu an der »Schulbauoffensive« in Berlin?

Die Linke Berlin: 4. Wie viele Schulen sollen gebaut bzw. saniert werden?

Die Linke Berlin: 5. Wie soll die Schulbauoffensive funktionieren?

Die Linke Berlin: 6. Sind die Pläne des Senats öffentlich einsehbar?

Die Linke Berlin: 7. Warum kann das nötige Geld nicht einfach aus dem Landeshaushalt finanziert werden?

Die Linke Berlin: 8. Welche Form soll die Schulbaugesellschaft haben, was heißt »privatrechtlich« und was bedeutet in dem Zusammenhang »GmbH«?

Die Linke Berlin: 9. Woher soll das Personal für die Schulbaugesellschaft kommen, wenn schon heute für diese Aufgabe Personal in den Bezirken fehlt?

Die Linke Berlin: 10. Wie wird verhindert, dass eine Schulbaugesellschaft höhere Löhne zahlt und damit den Bezirken das Personal für die vielen kleinen nötigen Sanierungsmaßnahmen abgräbt?

Die Linke Berlin: 11. Führt eine Schulbaugesellschaft nicht in die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge?

Die Linke Berlin: 12. Wie wird verhindert, dass unsere Schulen zum Spekulationsobjekt werden?

Die Linke Berlin: 13. Wie kann die Schulbaugesellschaft öffentlich kontrolliert werden?

Die Linke Berlin: 14. Droht mit der Gründung einer Schulbaugesellschaft nicht eine Dynamik zur Entmachtung der Bezirke?

Die Linke Berlin: 16. Macht die Übertragung der Grundstücke auf Zeit einen Verkauf an private Investoren leichter?

Die Linke Berlin: 17. Wie ist der Zeitplan für die Entwicklung der Schulbauoffensive, in welcher Form werden Schüler*innen, Eltern und Bezirke in die Entwicklung einbezogen und wann ist eine Entscheidung des Senats zu erwarten?

Die Linke Berlin: 18. Was sind beschleunigte Bauvorhaben beim Schulbau?

Die Linke Berlin: 19. Gründung einer privatrechtlichen Schulbau- und Schulsanierungsgesellschaft

Die Linke Berlin: 20. Zinssätze

Die Linke Berlin: 21. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (WBW) der Schulgebäude

Fazit

Die Linke Berlin: „FAQ Schulbau- und Sanierung[1]
1. Warum entwickelt der Senat aktuell ein Schulbau- und Sanierungsprogramm?

Der Sanierungsstau bei den Berliner Schulen ist riesig. Zusätzlich hierzu braucht die Stadt dringend deutlich mehr Schulplätze, denn die Zahl der Schüler*innen wächst in den nächsten sieben Jahren um etwa 75 000. Dafür brauchen wir nach gegenwärtigem Stand 59 neue Schulen. Zusammen ergibt sich daraus ein Investitionsbedarf von mindestens 5,5 Milliarden Euro.“

GiB: Weder für die 5,5 Milliarden Euro noch für die 75.000 zusätzlichen SchülerInnen in den kommenden sieben Jahren wurden bisher Belege vorgelegt. Die Summen erscheinen uns deutlich zu hoch. Soweit es um Sanierung geht, haben die bisher vorgelegten Summen noch nicht einmal die Qualität einer Kostenschätzung. Was den Neubau betrifft, geht es um Prognosen. In den vergangenen 20 Jahren gab es immer wieder Voraussagen, dass Berlin plötzlich und schnell wachsen würde – keine davon war zutreffend. Entscheidend ist doch, welche Bedarfe in dieser Legislaturperiode zu decken sind. Die erwarteten 75.000 SchülerInnen stehen zudem nicht auf einen Schlag vor der Schuleingangstür. Auch Die Linke dokumentiert nicht, wann wo wie viele SchülerInnen in welcher Altersklasse erwartet werden. Das wäre fürs richtige Bauen am richtigen Ort aber entscheidend. Stattdessen wird mit großen Zahlen Angst gemacht. An hohen Summen haben vor allem die Bauindustrie und kreditgebende Banken ein Interesse, aber auch die Bertelsmann-Stiftung, die ebenfalls an Schulen verdienen will, besonders im Bereich der Digitalisierung. Für ein „riesiges“ Vorhaben darf erwartet werden, dass die Bedarfsermittlung transparent, genau und frei von Interessen Dritter erfolgt. Hierzu hat der R2G-Senat noch nichts Belastbares vorgelegt.

Die Linke Berlin: „Je länger wir uns damit Zeit lassen, desto teurer wird es. Vor allem bieten fehlende Räume und marode Schulen keine guten Bedingungen für gute Bildung. Diese Aufgabe können die Bezirke nicht allein bewältigen. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Bezirken bei Schulbau und -sanierung verbessern.“

GiB: Für eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Bezirken beim Schulbau benötigt man keine Auslagerung von Aufgaben und evtl. auch Grundstücken und Krediten in eine GmbH.

Die Linke Berlin: 2. Warum werden Sanierung und Neubau nicht wie bisher auch abgewickelt?

Bisher waren die Bezirke für die Schulsanierung verantwortlich.“

GiB: Genau. Das ist so auch in der Landesverfassung geregelt. Soll die Landesverfassung denn geändert werden? Rot-Rot-Grün hat dazu ja gar nicht die erforderliche Mehrheit.

Die Linke Berlin: „In der Vergangenheit standen aber weder das Personal noch die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung, um den Sanierungsstau abzubauen. Obwohl versucht worden ist, mehr Geld in die Schulsanierung zu investieren, konnten die Bezirke diese Mittel vor allem aufgrund des Personalmangels in ihren Bauämtern nicht ausgeben. In Zukunft soll das Land die Bezirke direkt unterstützen und die Finanzierung für Personal und Investitionen langfristig abgesichert werden.“

GiB: Das Land möchte Kompetenzen im Schulbau an sich ziehen. Dabei hat Berlin keine guten Referenzen für zentrale Steuerung: BER, Staatsoper …

Die Linke Berlin: „Da die nötigen Ausgaben von 5,5 Milliarden aus dem Landeshaushalt allein nicht zu stemmen sind, …

GiB: Dass die nötigen Ausgaben für die Schulen aus dem Landeshaushalt allein nicht zu stemmen sind, ist nicht richtig. Die Linke macht auch nicht einmal den Versuch, das zu belegen. Berlin hat gigantische Überschüsse: 2,1 Milliarden Euro in nur einem Jahr. Der Senat hält aber weiter daran fest, dass es unbedingt erforderlich wäre, für den Schulbau einen 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro schweren Schattenhaushalt aufzubauen. Gleichzeitig schafft Berlin es nicht ansatzweise, das dem Schulbau gewidmete Geld auszugeben.  830 Mio. Euro wurden laut Bildungssenatorin Sandra Scheeres 2017 dem Schulbau bereitgestellt. Aber kaum 260 Mio. Euro davon wurden verbaut! Allein ca. 570 Mio. Euro an Überschüssen also, die dieses Jahr erneut bereitgestellt werden können. 2016 gab es solche Überschüsse ebenfalls, und auch 2018 wird es aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels nicht möglich sein, 830 Mio. Euro zu verbauen. Wenn es R2G gelingt, das Bauvolumen im Schulbereich seit 2016 jedes Jahr um 20 Prozent zu steigern – was ein sportlicher Anstieg wäre! –, dann könnten die Ausgaben auf 336 Mio. Euro im Jahr 2020 gesteigert werden. Die Gesamtausgaben für den Schulbau würden dann in diesem Fünfjahreszeitraum ca. 1,2 Milliarden Euro betragen. Und so viel Geld ist in jedem Fall da!

Die Linke Berlin: „…soll eine öffentliche Gesellschaft für Schulbau und Sanierung gegründet werden.“

Die „öffentliche Gesellschaft für Schulbau und Sanierung“, die gegründet werden soll, soll eine privatrechtliche GmbH sein. Die GmbH samt den dann darin enthaltenen Schulen könnte leicht verkauft werden – im Gegensatz zu den Schulen in ihrer jetzigen Organisationsform. Und sie kann eigenständig Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPPs) veranlassen.

Die Linke Berlin: „3. Was ist neu an der »Schulbauoffensive« in Berlin?

Erstens das Volumen – es geht um die größte Infrastrukturinvestition in der jüngeren Berliner Geschichte. Zweitens sollen in einem Zehn-Jahres-Programm alle Neubauten und alle mittleren und großen Sanierungsmaßnahmen zusammengefasst und verlässlich finanziert werden.“

GiB: Dass ein Vorhaben groß sein soll, macht es noch nicht gut. Im Gegenteil: Großprojekte haben ihre eigenen, zusätzlichen Schwierigkeiten. Was die Linke mit Stolz zu erfüllen scheint, beunruhigt uns. Auch das Abheben auf ein Zehn-Jahres-Programm rechtfertigt keine formelle Privatisierung. Es ist gut und richtig, auch langfristige Entwicklungen wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Der jetzige Senat ist nur für fünf Jahre gewählt und hat über diesen Zeitraum das haushaltsrecht, muss also mit seinem Geld klar kommen. Es geht also gar nicht um ein 5,5-Mrd.-Euro-Programm, sondern um ein 2,75-Mrd.-Euro-Programm. Und so viel Geld ist da bis 2021! In dieser Legislaturperiode zu privatisieren, weil in der nächsten Legislaturperiode Geld für Investitionen fehlen könnte, ist absurd.

Die Linke Berlin: „Es ersetzt damit das Stückwerk an Kleinmaßnahmen und den Wirrwarr an Finanzierungstöpfen der letzten Jahre, in denen die Schulsanierung ständig unterfinanziert war und Neubau so gut wie gar nicht stattfand. Drittens wird erstmals seit vielen Jahren ausreichend Geld für den Unterhalt der Gebäude zur Verfügung gestellt, damit ein neuer Sanierungsstau erst gar nicht entsteht. Viertens erfordert dieses Programm eine Zusammenarbeit aller Ebenen, mehr Personal und neue Strukturen sowie deutlich schnellere Prozesse, als bisher in Berlin üblich waren.“

GiB: Stückwerk und Wirrwarr der Finanzierungen wurde von der letzten rot-roten Regierung geschaffen – und damit auch die Probleme, die die Bezirke damit haben. Den Wirrwarr wieder abzuschaffen ist richtig. Statt die Bezirke zu entmachten, sollten jedoch Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit wieder hergestellt werden. Auf jeden Fall ist eine Verschiebung der Finanzierung in eine GmbH keine Haushaltsklarheit. Das Budgetrecht wird quasi an die HOWOGE vergeben. Die HOWOGE schöpft „frisches Geld“ für Aufgaben der Daseinsvorsorge aus den Grundstücken. Das ist aber Geld, dessen Quelle eigentlich im Haushalt stehen müsste.

Die Linke Berlin: „Wir wollen: die Beteiligung von Bezirken, Schulen, Gremien und Expert*innen an einzelnen Maßnahmen stärken. Das Programm muss unter Einbeziehung der Bezirke konzipiert, nach Maßgabe der Bezirke umgesetzt und in der Umsetzung eng durch das Abgeordnetenhaus, die beteiligten Gremien und die Öffentlichkeit begleitet werden.“

GiB: Die Beteiligung von Bezirken, Schulkonferenzen, Bezirks-Elternausschüssen und des Landeselternausschusses wird für alle betroffenen Schulen komplett gekappt. Die neue „Schul-GmbH“ ist allein dem Eigentümer und dem Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns verpflichtet.

Die Linke Berlin: „4. Wie viele Schulen sollen gebaut bzw. saniert werden?

Das Sanierungsprogramm durch die Bezirke, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Landesgesellschaft betrifft alle Schulen, bei denen eine Sanierung nötig ist. Besonders wichtig ist der Ausbau der Schulplätze in den nächsten Jahren. Bis 2019 sollen deshalb Ergänzungsbauten an 73 Schulen vorgenommen werden, die direkt aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Bis Ende des Jahres 2017 sind bereits 33 Ergänzungsbauten fertiggestellt worden. Darüber hinaus werden insgesamt 59 neue Schulen gebaut, von denen 20 schon geplant sind. An 10 Standorten entstehen Schulen in beschleunigten Verfahren. 20 Neubauten mit 140 Klassenzügen sind bis zum Jahr 2024 nötig und werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gebaut. Die öffentliche Schulbaugesellschaft soll dann bis 2028 rund 20 Neubauschulen bauen und 12 Großsanierungen übernehmen.“

GiB: Die Zahlen erwecken erst einmal den Eindruck von Genauigkeit. Schaut man genauer hin, verwirren sie mehr, als sie erklären: Wie groß soll denn das Finanzvolumen sein, das man der „öffentlichen Schulbaugesellschaft“ (richtig ist: der Schul-GmbH) übertragen möchte? Die 59 neuen Schulen sollen etwa 3,0 Milliarden Euro kosten. Das ist auch schon recht teuer – 50 Millionen Euro pro Schule. Nach den obigen Angaben sollen „rund“ 20 Schulen von der Schul-GmbH gebaut (und später auch betrieben?) werden. Die Großsanierungen werden über 10 Millionen Euro kosten – sonst blieben sie ja in der Regie der Bezirke. Nimmt man durchschnittlich 15 Millionen Euro an, summiert sich das übertragene Volumen auf stattliche 1,2 Milliarden Euro. Das ist in etwa der Betrag, den auch ursprünglich der BER kosten sollte. Dort liegt man mittlerweile bei 5,4 Milliarden Euro.

Die Linke Berlin: „5. Wie soll die Schulbauoffensive funktionieren?

In Zukunft wird es Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen in drei Kategorien geben.
1. Für Maßnahmen, die bis zu 10 Millionen Euro kosten, sind prinzipiell die Bezirke zuständig.
2. Maßnahmen zwischen 5,5 Millionen und 10 Millionen können die Bezirke aber an die Landesebene abgeben, wenn sie die Baumaßnahmen nicht selbst bewerkstelligen können. Maßnahmen über 10 Millionen Euro sollen in Zukunft auf Landesebene verantwortet werden und durch eine öffentliche Schulbau- und Sanierungsgesellschaft realisiert werden. Hinzu kommt, dass die Bezirke zur Bewältigung ihrer Maßnahmen in Regionalverbünden zusammenarbeiten werden, um durch gemeinsame Planungs- und Genehmigungsprozesse die Last zu verteilen. In diese Kooperation ist auch ein gemeinsames Vorgehen zur Einstellung von deutlich mehr Personal eingeschlossen. Die Bezirke werden eine gemeinsame Geschäftsstelle für Schulsanierung einrichten. Diese Kooperationen werden durch das Land finanziell gesondert unterstützt. Die Taskforce Schulbau auf Landesebene sorgt für die Beteiligung der Verwaltungen und der Fraktionen an der Umsetzung der Initiative. Schulische Bauausschüsse begleiten die einzelnen Maßnahmen schon vor der Planungsphase und bis in die Umsetzung hinein. Bei großen Baumaßnahmen soll in Zukunft die noch zu gründende Landesgesellschaft einspringen. Hierfür bekommt sie die betreffenden Grundstücke für eine festgelegte Zeit verpachtet, damit diese zur Finanzierung über Kredite als Sicherheit herangezogen werden können.“

GiB: Hier wird (unserer Kenntnis nach) erstmals eingestanden, dass Schulgrundstücke als Sicherheiten für Bankkredite herhalten sollen. Unserer Kenntnis nach ist das allerdings mit einem Pachtvertrag nicht möglich. Das geht nur mit Erbbauverträgen, die sich von Pachtverträgen erheblich unterscheiden. Geht die Schul-GmbH pleite (und auf diese Möglichkeit haben bereits die Bezirksbürgermeister hingewiesen!), so fallen die Erbbauverträge an die Banken – das ist nun mal der Sinn von Sicherheiten. Wir halten die Formulierung „für eine festgelegte Zeit verpachtet“ für ein Täuschungsmanöver, mit dem der Kern des Problems verschleiert werden soll. Die Erbbauverträge führen in die Privatisierung.

Die Linke Berlin: „Das Land Berlin erhält die Grundstücke nach Ablauf der Pachtverträge …“

GiB: … also nach 10, 20 oder 30 Jahren … eine ziemlich lange Spanne, die Berliner Mauer stand 28 Jahre lang. Was würden Sie sagen, wenn man zu Ihnen sagt: Geben Sie mir mal Ihr Haus oder Ihr ganzes Geld: Sie bekommen es auch sicher wieder – nach 10, 20 oder 30 Jahren! Wir würden uns zunächst fragen: Und was ist solange? Bezogen auf die Schulen heißt das: Das Eigentum an den Schulen ist weg! Mit allem Drum und Dran, Hausrecht, Verfügungsgewalt, Bestimmung über Werbung und digitale Infrastruktur, Mitmieter, Schulessen, Schulreinigung, Facility Management u. v. a. m. … ).

Die Linke Berlin: „ … ohne finanzielle Belastungen dafür aber mit neu gebauten beziehungsweise sanierten Schulen zurück.“

GiB: Unserer Kenntnis nach gibt es dafür keine rechtssichere Möglichkeit – noch nicht einmal durch Änderung der Landesverfassung. Dort könnte man bestenfalls regeln, die Abgabe der Grundstücke zu verbieten. Aber abgeben und dann sicher wiederkriegen – diese Rechtskonstruktion gibt es nicht. Auch nicht durch Erbbau – siehe Banksicherheiten oben. Es gibt nur zwei Rechtsformen: das Öffentliche Recht und das Privatrecht. Das eine dient zur Absicherung hoheitlicher Aufgaben, das andere dient Unternehmen. Es geht also um die Entscheidung Demokratie oder Markt. Auch die Privatisierung der Wohnanlagen der Karl-Marx-Allee begann mit Erbbauverträgen, und jetzt sind sie doch dauerhaft verkauft …

Die Linke Berlin: „6. Sind die Pläne des Senats öffentlich einsehbar?

Es gibt noch keinen abgeschlossenen Plan. Daran wird laufend gearbeitet. Anfang des Jahres 2018 soll eine konkrete Planung vorgelegt werden. Der Senat hat nach seinem Beschluss über die Grundzüge der Schulbauoffensive unter der Drucksachennummer 18/0351 öffentlich berichtet. Dieser Stand ist allerdings teilweise von den fortschreitenden Planungen überholt. Die Grundlagen sind in der Koalitionsvereinbarung gelegt. Der Senat will zum Ende des Jahres eine konkrete Übersicht über alle Sanierungsmaßnahmen für jede Schule veröffentlichen.“

GiB: Hier wird offen zugegeben, dass man keinen funktionierenden Plan hat. Eine Übersicht benötigt man übrigens nicht so dringend wie den Beginn all der Maßnahmen, die schon beplant sind. Eine Übersicht über alle Sanierungsmaßnahmen der nächsten 10 Jahre ist schneller veraltet als erstellt. Allerdings drängt die Zeit – jetzt sofort könnten Schulen saniert werden. Das Zögern ist fahrlässig! Was aber hinsichtlich der Öffentlichkeit viel wichtiger ist: Alle Verträge und Dokumente mit der Schul-GmbH werden geheim sein. Anfragen von Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können ohne weiteres zurückgewiesen werden – diese fatale Gesetzeslücke beklagt die Berliner Datenschutzbeauftragte seit 2011.

„Die Linke Berlin: 7. Warum kann das nötige Geld nicht einfach aus dem Landeshaushalt finanziert werden?

Um den Sanierungsstau an den Schulen zu beheben und ausreichend neue Schulen zu bauen, müssen mindestens 5,5 Milliarden in zehn Jahren bereitgestellt werden. Die Ausgaben für die Schulsanierung und den -neubau konkurrieren dabei mit anderen wichtigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel für Straßen, öffentliche Gebäude, Sportanlagen, Hochschulen und Radwege. Will man von dem gesteckten Ziel nicht abrücken oder an anderer Stelle einsparen, wird eine Kreditaufnahme nötig.“

GiB: Es wurde oben schon angedeutet, dass für die 5,5 Milliarden Euro die Belege fehlen, siehe dazu der Kommentar zu Punkt 1. Aber auch die Aussage, dass ausgerechnet für den Schulbau eine Kreditaufnahme nötig ist, entbehrt einer logischen Begründung. Wenn das Geld für alles zusammen nicht ausreicht, muss für alles zusammen ein Kredit aufgenommen werden, oder nicht? Alternativ muss man etwas bleiben lassen, und das kann nicht der Schulbau sein, für den ein Daseinsvorsorgeauftrag besteht. Aber vielleicht bekommen klima- und gesundheitsschädliche Verkehrsträger weniger Geld?

Die Linke Berlin: „Aufgrund der Schuldenbremse darf sich das Land Berlin aber in Zukunft nicht mehr neu verschulden.“

GiB: Die Schuldenbremse gilt ab 2020. Aber was ist mit 2018 und 2019? In diesen Jahren könnten Kredite aufgenommen werden, die auch für 2020 und 2021 ausreichen. Dann sind Neuwahlen, und die neue Regierung darf sich Fragen zur Verschuldung stellen. Das ist nicht Aufgabe dieser Regierung. Aber selbst ab 2020 stellt sich die Frage, ob die Schuldenbremse tatsächlich Investitionen verbietet. Einem Kredit für eine neugebaute Schule steht der Wert der neugebauten Schule gegenüber. Die Vermögensbilanz bleibt also ausgeglichen. Niemand hat bisher Erfahrungen mit möglichen Verstößen gegen die Schuldenbremse. Es erstaunt, dass ausgerechnet die Partei Die Linkeschon heute jeder Mut fehlt, der Schuldenbremsenlogik entgegenzutreten. Schon heute zu privatisieren ist vorauseilender Gehorsam.

Die Linke Berlin: „In Zeiten niedriger Zinsen deshalb auf Investitionen in die marode Infrastruktur zu verzichten, wäre wirtschaftlich aber nicht sinnvoll.“

GiB: Zunächst muss die Daseinsvorsorge ohnehin aufrechterhalten werden – das gebietet die Verfassung. Des Weiteren ist es wirtschaftlich nie sinnvoll, Infrastruktur lange verfallen zu lassen – das gilt unabhängig von der jeweiligen Zinshöhe. Zudem sind die Zinsen derzeit für die öffentliche Hand besonders niedrig – warum also nicht jetzt zugreifen?

Die Linke Berlin: „Die einzige Möglichkeit dieses Problem zu lösen, ist die Finanzierung durch eine öffentliche Gesellschaft, die nicht durch die Schuldenbremse betroffen ist und deshalb selbst Kredite aufnehmen kann. Die Schulbaugesellschaft soll Kredite in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro aufnehmen.“

GiB: Das ist keinesfalls die einzige Möglichkeit. Aber es ist interessant, dass die Linke hier das TINA-Prinzip von Margret Thatcher aufgreift. Man kann die Schulen aus dem Haushalt bezahlen – und R2G tut ja genau das. Für 2017 wurden 830 Millionen Euro bereitgestellt, voraussichtlich konnten nur 260 Millionen Euro verbaut werden, also bleiben 570 Millionen übrig. Die kann man 2018 und 2019 zu den für diese Jahre schon bereitgestellten Mitteln hinzugeben. Oder man kann einen Landeskredit aufnehmen. Wo steht, dass ausgerechnet für die Schulen und genau 1,2 Milliarden Euro fehlen?

Die Linke Berlin: „Keinesfalls darf mit Schulgrundstücken oder den Baukrediten spekuliert werden. Das kann durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen bei der Gründung der Gesellschaft sichergestellt werden.“

GiB: Die Abgabe von Grundstücken als Sicherheiten reicht aus, um die volle Spekulationsfähigkeit herzustellen. Die Banken können diese Kredite samt Sicherheiten weiterverkaufen – auch an Hedgefonds mit Sitz in Steueroasen. Und die Schul-GmbH kann ihre Aufträge und die mit den Bezirken abgeschlossenen Mietverträge weiterverkaufen – das nennt man dann ÖPP.

Die Linke Berlin: „8. Welche Form soll die Schulbaugesellschaft haben, was heißt »privatrechtlich« und was bedeutet in dem Zusammenhang »GmbH«“?

Die genaue Form der Gesellschaft ist noch nicht entschieden. Der Senat plant derzeit die Gründung einer Tochtergesellschaft der HOWOGE, die sich genau wie die Muttergesellschaft zu 100% im Eigentum des Landes Berlin befinden soll. Die Diskussion auf Senatsebene, zwischen den Koalitionsfraktionen und den Bezirken sowie die Verhandlungen mit der HOWOGE laufen noch. Sicher ist, dass die neue Gesellschaft privatrechtlich organisiert sein muss, damit sie nicht unter die Regelungen der Schuldenbremse fällt und die nötige Kreditfinanzierung für große Baumaßnahmen
organisieren kann.“

GiB: Wenn Schulbau, Schulgebäude und Schulgrundstücke an eine privatrechtliche Gesellschaft übertragen werden, dann ist das eine Privatisierung. Man mag das mögen oder nicht, aber der Begriff wird durch die wissenschaftliche Konvention festgelegt. Wer nun meint, hier handle es sich um Wortklaubereien, der möge sich die Deutsche Bahn vor Augen halten: 1994 wurden Reichsbahn und Bundesbahn formell privatisiert. Den Versuch eines Börsengangs gab es später auch – er scheiterte 2008 unter anderem an massivem Widerstand der Zivilgesellschaft. Aber es gibt auch bei einer zu hundert Prozent öffentlichen DB AG erhebliche Privatisierungsfolgen: So zahlt die DB AG für ihre Kredite höhere Zinsen als der Bund, ihre Verträge hält die DB geheim, Grundstücksverkäufe sind häufig, auch Spekulationen mit Grundstücken (wie z.B. in Stuttgart). Die DB AG hat die Zahl der Beschäftigten halbiert, lässt die ihr anvertrauten Bahnbrücken verfallen und verlangt für das alles vom Bund jährlich Milliarden an Zahlungen. Man wird kaum jemanden finden, der sagt, dass die DB AG kundenfreundlich ist. Zum Dezember werden wieder die Fahrpreise angehoben – seit Jahren ist die Steigerung doppelt so hoch wie die Inflationsrate.
Zudem wäre es Aufgabe der Politik, sich mit der Schuldenbremse politisch auseinanderzusetzen und nicht mit deren Umgehung.

Die Linke Berlin: „Die Gesellschaftsform könnte dann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sein. Aufgabe der Gesellschaft soll dabei nicht nur die Aufnahme von Krediten sein, sondern auch die konkrete Umsetzung von Baumaßnahmen.“

GiB: Die Privatisierung endet allerdings nicht mit der formellen oder Rechtsform-Privatisierung. Erst auf diesem Weg wird eine umfassende materielle Privatisierung ermöglicht. Das gilt sowohl für die Schul-GmbH als Ganzes als auch für die Erbbauverträge. Und auf der Projektebene der Schul-GmbH wird mit ÖPP ein „innerer Ausverkauf“ ermöglicht, der im Ergebnis einer materiellen Privatisierung nahekommt.

Die Linke Berlin: „9. Woher soll das Personal für die Schulbaugesellschaft kommen, wenn schon heute für diese Aufgabe Personal in den Bezirken fehlt?

Der Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung stellt uns überall vor neue Herausforderungen. Insbesondere im Bereich Bauplanung, Baugenehmigung, Controlling und Vergabe gibt es Engpässe.“

GiB: Der Personalmangel ist kein externes Ereignis, sondern das Ergebnis von jahrelangem eklatanten Politikversagen – auch des letzten rot-roten Senats.

Die Linke Berlin: „Um die Konkurrenz einerseits zwischen den Bezirken untereinander, und andererseits zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung zu senken, soll Berlin sich als einheitlicher Arbeitgeber präsentieren. Die Werbung um Bewerberinnen und Bewerber sowie die Ausschreibungsverfahren sollen wenn möglich gemeinsam erfolgen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten wie ein duales Studium stärker genutzt. Das Land wird auch die Möglichkeiten von Zuschlägen und schnellerer Höhergruppierung stärker als bisher nutzen. Ziel des Senats ist es, die Stellen in Bezirken und auf Landesebene attraktiver zu machen, Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der Verwaltung zu erhöhen und die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zu verbessern. Das kommt auch einer neuen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft zu gute.“

GiB: Hier werden Forderungen aufgegriffen, die GiB am 3.11.2017 öffentlich präsentiert hatte. Die Forderungsübernahme erfolgt allerdings nur dem Klang nach, nicht nach dem vollständigen Inhalt. Wer heute im Stellenportal des Landes „Ingenieurberufe“ eingibt, bekommt nur wenige und überdies schlecht bezahlte Stellen angeboten. Die Bezahlungsmöglichkeiten werden offenbar nicht ansatzweise ausgeschöpft! Dabei drängt es angeblich doch so. Wenn hier Dutzende oder sogar hunderte Stellen besetzt werden sollen, so hat diese Initiative noch nicht begonnen. Warum?

Die Linke Berlin: „10. Wie wird verhindert, dass eine Schulbaugesellschaft höhere Löhne zahlt und damit den Bezirken das Personal für die vielen kleinen nötigen Sanierungsmaßnahmen abgräbt?

Welche Löhne eine noch zu gründende Gesellschaft zahlt wird durch deren Geschäftsführung, die Arbeitnehmer*innenvertretung und das Land Berlin als Gesellschafter entschieden. Zunächst einmal besteht für die Bezirke kein Nachteil.“

GiB: „Zunächst“ …?

Die Linke Berlin: „Dass die Bezirke mehr Stellen in den Hochbauämtern bekommen, ist bereits beschlossen“

GiB: Wie viele Stellen denn? Mit welcher Vergütung? Befristet oder unbefristet? Bis wann zu besetzen?

Die Linke Berlin: „Die Bezirke können die benötigten Fachkräfte bereits einstellen, bevor die neue Gesellschaft überhaupt existiert.“

GiB: Aber mit der bisherigen unterirdischen Bezahlung wird das so nicht klappen. Und auch wenn die Bezahlung noch steigt – wer sollte die Fachkräfte in den Bezirken halten, wenn die neue GmbH besser bezahlt (und auch ansonsten etwa gleich gute Bedingungen bietet)? Das ist wohl mit dem Wort „zunächst“ oben gemeint. Wenn aber den Bezirken (und dem Land) die Fachkräfte wieder weglaufen, ist nichts gewonnen! Aus der Aussage wird aber noch etwas deutlich, das in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. Was besagt denn der Halbsatz „bevor die neue Gesellschaft überhaupt existiert“? Die neue Schul-GmbH wird es lange gar nicht geben! Und lange meint „Jahre“. Wenn es Land und Bezirke schaffen, im kommenden Jahr 100 zusätzliche IngenieurInnen und ArchitektInnen anzustellen, sind sie gut. Wahrscheinlich wird es aber länger dauern, und sie werden nicht so viele bekommen – man wird als ArchitektIn und IngenieurIn derzeit überall gesucht und meist viel besser bezahlt als im öffentlichen Dienst. In dieser Zeit soll also die neue GmbH noch gar nicht existieren. Und dann wird sie selbst hunderte Leute einstellen und einarbeiten. In dieser Zeit wird sie zwar existieren, aber kaum in relevantem Umfang Schulen bauen oder sanieren. Dabei soll sie 1,2 Milliarden Euro verbauen, sonst platzt der Senatsplan. Absehbar ist: Die Schul-GmbH wird in dieser Legislaturperiode weder eine Schule neu bauen noch eine einzige der ihr übertragenen Großsanierungen abschließen!
Der gravierende Personalmangel der Schul-GmbH wird vermutlich zu einer anderen bedenklichen Entwicklung führen: Schulbauvorhaben werden an Generalunternehmer vergeben. Der Einsatz von Generalunternehmern (GUs) führt regelmäßig zu einer Verengung des Bieterkreises auf wenige Großunternehmer. Wenn überhaupt auf diesem Wege Geld gespart wird, dann nur, wenn weitgehend standardisierbare Bauten vergeben werden, an die zudem nach der Vergabe keine Änderungswünsche gestellt werden. Schulneubau lässt sich nicht standardisieren, und Schulsanierung erst recht nicht. Der Einsatz von GUs wird also durch zahlreiche Nachträge zu einer Kostenexplosion führen.

„Wir wollen: Auch in Zukunft soll die Stellenbesetzung und der Stellenausbau in den Verwaltungen der Bezirke gestärkt und beschleunigt werden. Gleichzeitig werden Möglichkeiten wie ein duales Studium stärker genutzt. Das Land wird auch die Möglichkeiten von Zuschlägen und schnellerer Höhergruppierungen stärker als bisher nutzen. Damit können die Bezirke dann besser auch mit der Landes- und Bundesebene um qualifiziertes Personal konkurrieren.“

GiB: Dieser Weg ist der einzige, der zu schnellen Sanierungen und zu Neubau führen kann. Aber „gestärkt, beschleunigt, stärker genutzt“ bedarf dringend einer konkreten und ernsthaften Hinterlegung. Im dualen Studium ist bisher von einer (in Zahlen: 1) zusätzlichen Klasse (mit 20 StudentInnen) die Rede. Benötigt werden aber hunderte Fachkräfte! Im Bereich der Ausbildung ist im Moment sogar noch ein Abbau der wichtigen Oberstufenzentren im Gange. Auch die klassischen Studienplätze müssen massiv ausgebaut werden. Bisherige Ausschreibungen mit einem Angebot von ca. 3100 Euro brutto sind völlig unattraktiv und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unbesetzt bleiben – oder mit jemandem besetzt, die oder der nicht imstande ist, das Stellenprofil auszufüllen. Bauen im Bestand ist so wenig etwas für Berufsanfänger wie die Bewältigung von Großprojekten mit 59 Schulneubauten. Ein Tölpel kann hier so viel anrichten wie fünf nicht gerade biegen können. Man wird also gute und erfahrene Fachkräfte benötigen, und auch einige sehr gute und sehr erfahrene. Und man wird Führungskräfte benötigen, die die guten und sehr guten Fachkräfte anleiten und koordinieren können. Und nicht eine dieser genannten Fachkräfte wird man für 3100 brutto im Monat bekommen. Statt sich also „der größten Infrastrukturinvestition in der jüngeren Berliner Geschichte“ zu rühmen, bevor sie auch nur im Ansatz begonnen hat, sollte die Linke glasklar sagen, wie sie die größte Personaleinstellungsaktion in der jüngeren Berliner Geschichte plant und bewältigt.

Die Linke Berlin: „11. Führt eine Schulbaugesellschaft nicht in die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge?

Nein. Die Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge im Bereich der schulischen Bildung bleibt bei den Bezirken. Sie sind Schulträger, bleiben also verantwortlich für die Gebäude und alles, was den Betrieb der Schulen angeht. Auch die Grundstücke verbleiben im Landeseigentum. Lediglich Rechte an den Grundstücken, auf denen die Baumaßnahmen stattfinden, gehen in Form eines Erbbaurechtes zeitlich begrenzt an die neue (100% landeseigene) Gesellschaft über und können als Sicherheit für Kredite herangezogen werden, wenn die Gesellschaft baut. Die Schulbaugesellschaft bekommt also für eine gewisse Zeit das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten. Das stellt keine Privatisierung dar, die Grundstücke sind weiterhin in öffentlicher Hand. Liegen die Sanierungsmaßnahmen weiter bei den Bezirken, ändert sich die Verwaltung der Grundstücke nicht. Wir wollen: Grundstücke des Landes dürfen allenfalls für eine begrenzte Zeit in die Verwaltung der neuen Gesellschaft übergehen. Dies kann mit klaren Erbpachtregelungen passieren. An der Schulträgerschaft der Bezirke darf sich nichts ändern, bei ihnen bleibt die Verwaltung und Bewirtschaftung der Schulen. Privates Kapital außerhalb von Bankkrediten zur Finanzierung der Baumaßnahmen darf es nicht geben.“

GiB: Die Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge bleibt immer bei der öffentlichen Hand, bei jeder Privatisierung! Hat Berlin keine Verantwortung mehr für die Energieversorgung, weil die BEWAG und die GASAG privatisiert wurden? Hatte Berlin keine Verantwortung mehr für das Wasser, als die Wasserbetriebe teilprivatsiert wurden? Hat Berlin keine Verantwortung für bezahlbares Wohnen, nachdem große Teile des öffentlichen Wohnungsbestands verkauft wurden? Das Problem mit Privatisierungen generell – und auch mit dieser Schulprivatisierung – ist doch, dass die Verantwortung bleibt, dass sie aber nur noch schlecht wahrgenommen werden kann. Die Schulträgerschaft bleibt, aber sie wird ohne Eigentumsrechte zur leeren Hülle! Was hilft es, dass der Eigentumsverlust an den Grundstücken (und damit auch an den Schulgebäuden, die darauf stehen) „zeitlich begrenzt“ ist – wenn dieser Zeitraum mindestens 10Jahre oder sogar 20 oder 30 Jahre beträgt. Der Finanzsenator spricht von 30 Jahren. Aber auch 10 Jahre sind oft schon eine ganze Schulzeit! Auch öffentlich-private Partnerschaften sind zeitlich begrenzt. Werden sie dadurch zu einem wünschenswerten Instrument? Im Landkreis Offenbach wurden 88 Schulen für 15 Jahre per ÖPP abgegeben. Die Kostensteigerungen waren immens, die Leistungen hingegen bescheiden. 2019 fallen die Schulen an den Landkreis zurück. Nun macht man sich dort berechtigte Sorgen, wie man diese Schulen wieder übernimmt – Personal hat man dafür nicht mehr und bekommt es auch nicht so schnell zurück. So etwas würde Berlin auch drohen! Die Schul-GmbH soll „100-Prozent landeseigen“ sein. Aber moderne Privatisierungen finden auf Projektebene statt! Sie werden von Managern durchgesetzt, die es nicht stört, dass sie zu „100 Prozent“ von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Entscheidend dafür ist, dass zuvor die betreffende Einrichtung der Daseinsvorsorge in ein Unternehmen umgewandelt wurde. Dann wissen die Manager: Eine effektive Kontrolle „ihrer“ GmbH, AG oder AöR ist nicht möglich. Sie können privatisieren, bis nichts mehr als Schulden und eine leere Hülle übrig sind.

Die Linke Berlin: „12. Wie wird verhindert, dass unsere Schulen zum Spekulationsobjekt werden?

Eine öffentliche Schulbaugesellschaft braucht gesetzliche und vertragliche Grundlagen. Dort wird festgelegt zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln sie agiert.“

GiB: Gesetzliche Grundlagen für Schulen gibt es bereits! Was ist falsch an der Landesverfassung und am Schulgesetz? „Vertragliche Grundlage“ ist demgegenüber ein Euphemismus für privatrechtliche Geheimverträge! Verträge werden deshalb gemacht, damit man im Konfliktfall weiß, was jedem zusteht. Der Konflikt ist vorprogrammiert! Wir kennen solche Verträge mit Renditeklauseln und geheim tagenden Schiedsgerichten aus dem ÖPP-Vertrag zum Berliner Wasser. Was genau will die Partei die Linke wie neu regeln, und welchen Bedrohungen der Privaten will sie damit vorzubeugen?

Die Linke Berlin: „Eine Private Beteiligung Dritter wird es nicht geben, sodass niemand eine Rendite erwartet.“

GiB: Das ist ein frommer Wunsch, aber die Linke hat nichts in der Hand, um genau das zu verhindern. Einzige Möglichkeit ist: Die Schulen in einer Organisationsform zu belassen, an der sich niemand beteiligen KANN.

Die Linke Berlin: „Die Schulbaugesellschaft wird ausschließlich mit Bankkrediten arbeiten, wie sie auch Kommunen oder Länder aufnehmen. Eine Finanzierung über spekulative Finanzprodukte wird ausgeschlossen.“

GiB: Bankkredite von GmbHs in öffentlichem Eigentum unterscheiden sich fundamental von Anleihen von Kommunen und Ländern! Es ist kaum zu glauben, dass das die Verfasser der „FAQ“ nicht wissen oder leugnen. Kommunen und Länder müssen keine Sicherheiten hinterlegen und bekommen dennoch die besten Konditionen! GmbHs müssen Grundstücke verpfänden und zahlen IMMER mehr Zinsen – was auch immer der Finanzsenator die Öffentlichkeit und auch die Mitglieder und Abgeordneten der Linken glauben machen möchte! Und bei der Höhe der Kredite, um die es aktuell geht, betragen diese Zinsmehrkosten viele Millionen Euro. Viele heißt: Dutzende, bei längeren Laufzeiten hunderte Millionen Euro! Diese Umstände kann R2G auch gesetzlich nicht ändern, das steht außerhalb der Möglichkeiten des Abgeordnetenhauses. Jedes Versprechen hinsichtlich „klarer Vorgaben“ ist also hohl.

Die Linke Berlin: „Wir wollen: Die Regelung zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand sollen im Geschäftszweck der Gesellschaft, den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und durch Parlaments- und Senatsbeschlüsse klar und transparent festgeschrieben werden. Das macht es zukünftigen Regierungen schwer an den klaren Vorgaben etwas zu ändern.“

GiB: Die zu 100 Prozent öffentliche Schul-GmbH kann Schulen zu Spekulationsobjekten machen, und das kann kein Gesetz von R2G verhindern: Die Schul-GmbH kann eigenständig ÖPPs auflegen. Und dann passiert so was: 2003 wurden in Edinburgh (Schottland) Schulen per ÖPP-Projekt privatisiert. Sie wurden seither 13-mal weiterverkauft. Die derzeitigen Eigentümer sind Investmentfonds, die ausnahmslos ihren Sitz in Steueroasen haben. Vergangenes Jahr ist bei einer der Schulen morgens vor Schulbeginn die Giebelwand eingestürzt. Eine anschließende bauliche Untersuchung hat gezeigt: Diese ÖPP-Schulen sind marode. 17 davon mussten für Monate geschlossen werden. Eine zutreffende Antwort auf die Frage „Wie wird verhindert, dass unsere Schulen zum Spekulationsobjekt werden?“ lautet daher: Indem die Schulen NICHT in ein Unternehmen überführt werden, indem sie im öffentlichen Recht behalten werden, indem sie zügig, aber sorgfältig ausgebaut und saniert werden.

Die Linke Berlin: „13. Wie kann die Schulbaugesellschaft öffentlich kontrolliert werden?

Über eine öffentliche Gesellschaft, die sich vollständig in Landesbesitz befindet, übt der Senat als Gesellschafter volle Kontrolle aus. Die Instrumente der Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus sowie öffentliche Rechenschaftslegung gelten für die neue Gesellschaft genauso wie zum Beispiel für die Berliner Verkehrsbetriebe.
Wir wollen: Die Gründung der Gesellschaft und die Übertragung der Grundstücke soll über Parlamentsbeschlüsse erfolgen. Wir wollen, dass begründende Verträge öffentlich einsehbar sind. Über die Tätigkeit der Gesellschaft wird gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig berichtet. Die Arbeit der Gesellschaft soll durch einen Beirat begleitet werden, in dem die Interessen von Schüler*innen, Lehrkräften, Eltern und Bezirken gebündelt werden. Gesetzliche Sicherungsinstrumente gegen Privatisierungen werden geschärft.“

GiB: Die „volle Kontrolle“ ist bei einer GmbH unmöglich. Im Zusammenhang mit der Überführung des Autobahnbaus in eine GmbH äußerte sich der Verfassungsrechtler Prof. Georg Hermes wie folgt: „Durch die Konstruktion der Gesellschaft als GmbH wird das Parlament entmachtet.“ Es geht aber um noch mehr: Bisher bestimmen die Bezirksverordnetenversammlungen mit, die Bezirkselternausschüsse (und der Landeselternausschuss), und auch die Schulkonferenz hat eine wichtige Rolle. Gibt es eine solche dichte Mitbestimmungsstruktur bei der BVG, die hier als Beispiel angeführt wird? Oder bei der S-Bahn, auch eine GmbH, die zu 100 Prozent in öffentlichem Eigentum ist? Nein, da gibt es nur machtlose Beiräte! Bei den Schulen sollen neu zu gründende Beiräte auch noch „gebündelt“ werden. Das bedeutet doch, dass die Stimmen Einzelner noch schwächer werden. Demokratie benötigt verbindliche, starke Gremien! Wir haben schon bei den Wahlen zu den Mieterbeiräten gesehen, was da möglich ist an Diskriminierung von KandidatInnen! Wollen die Abgeordneten der Linken ihre Rechte als MdAs abgeben und in einen unverbindlichen „Beirat zur Unterstützung des Senats“ wechseln? Aber es geht noch über die „Beiratitis“ hinaus: Nicht zuletzt können die BürgerInnen jederzeit und umfassend Auskunft einfordern und über Bürger- und Volksbegehren Einfluss nehmen. Der Berliner Senat will mit seiner Schul-GmbH zunächst die BürgerInnen, die Eltern, die LehrerInnen und die SchülerInnen entmachten. Und dann entmachtet er das Parlament. Was bleibt, sind ein bis zwei Staatssekretäre in einem Aufsichtsrat sowie ab und an eine (stets nicht-öffentlich tagende) Sitzung des Beteiligungsausschusses, der aber keinerlei Weisungsrecht hat. Und damit sollen Ausbau, Sanierung und Betrieb der 671 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Berlin „voll kontrolliert“ werden?
Die „volle Kontrolle“ steht im Übrigen auch dem gleichzeitig verfolgten Ziel, die Schuldenbremse zu umgehen, entgegen. Die Schulden der Schul-GmbH werden ja genau dann als privatrechtlich anerkannt, wenn das Unternehmen und das Land keine Einheit mehr bilden.

Die Linke Berlin: „14. Droht mit der Gründung einer Schulbaugesellschaft nicht eine Dynamik zur Entmachtung der Bezirke?

Durch die Gründung einer öffentlichen Gesellschaft, die die großen Neubau- und Sanierungsvorhaben für die Bezirke übernimmt, werden diese zunächst entlastet.“

GiB: Die Bezirke werden demnach also nicht „entmachtet“ sondern „entlastet“. Das ist schlicht paternalistisch. Und diese unerbetene Bevormundung wird nicht dadurch besser, dass sie von BezirksbürgermeisterInnen und Schul- und BaustadträtInnen mitgetragen wird.

Die Linke Berlin: „Gleichzeitig werden die Stellen der Bezirke aufgestockt und bereits im Jahr 2017 wird massiv Personal eingestellt. Die Bezirke werden so schon lange vor der Gründung der Schulbaugesellschaft in ihren Strukturen und Aufgaben gestärkt. Durch die massive Aufstockung der Mittel für die Unterhaltung der Schulgebäude, haben die Bezirke erstmalig seit Langem ausreichende Ressourcen, um diese Aufgabe zu bewältigen. Auch wenn die Bezirke im Rahmen dieses Programms nicht mehr für die großen Bau- und Sanierungsmaßnahmen zuständig sein werden, werden sie durch die bessere Ausstattung in ihre Rolle als Schulträger gestärkt. Wir wollen: Eine Entmachtung der Bezirke wird es mit uns nicht geben. Das Programm muss unter Einbeziehung der Bezirke konzipiert und nach deren Maßgaben umgesetzt werden.“

GiB: Zum Argument „die Bezirke bekommen massiv Personal“: Das ist doch Personal, das den Bezirken seit 15 Jahren zusteht, das ist doch keine Großtat! Dasselbe gilt für die Mittel: Die Bezirke durften ihre Schulen gerade mal so erhalten, dass sie alle 200 Jahre einmal komplett ersetzt worden wären. Das soll sich ändern, aber ist das eine Großtat? Hätten die früheren Generationen so gewirtschaftet wie die Regierungen der letzten 15 Jahre (auch des letzten rot-roten Senats!), dann würden unsere Kinder auf Toiletten sitzen, die vor knapp 200 Jahren eingebaut wurden. Obendrein wird das Personal, das die Bezirke jetzt bekommen sollen, viel zu schlecht bezahlt (vgl. oben). Als die Linke ihre FAQ veröffentlichte, war genau eine Stelle für den Schulbau ausgeschrieben  – für 3100 Euro brutto. Das ist wenig, wenn man ExpertInnen bekommen will, die den hochkomplexen Bereich „Bauen im Bestand und bei laufendem Betrieb“ bewältigen. Wie viele ArchitektInnen und IngenieurInnen wurden denn seit Beginn der Legislaturperiode für den Schulbau neu eingestellt? Hier wurde schon über ein Jahr Zeit vertan, und es sollen offenbar weitere vertane Jahre folgen!

Die Linke Berlin: „15. Was passiert mit den Schulen und Grundstücken nach den Baumaßnahmen?

Durch entsprechende Vertragsgestaltung können die Bezirke direkt mit dem Abschluss der Baumaßnahmen ihre Verantwortung als Schulträger wahrnehmen. Ausgenommen davon sind lediglich Themen, die direkt mit dem Erbbaurecht oder der Baumaßnahme zu tun haben – also etwa der Verkauf von Grundstücken und Fragen der Gewährleistung. Durch die klaren Fristen in den Erbbaupachtverträgen zwischen dem Land Berlin und der neuen Gesellschaft …“

GiB: Gibt es auch „unklare Fristen“? Solche an dieser Stelle sinnfreien Eigenschaftswörter können doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schulen für 20, 25 oder gar 30 Jahre in ein handelbares Finanzprodukt überführt werden – den Erbbauvertrag.

Die Linke Berlin: „ … geht das Erbbaurecht nur zeitlich befristet und zweckgebunden an die öffentliche Gesellschaft über.“

GiB: Zur zeitlichen Befristung wurde schon viel gesagt. Den AutorInnen des „FAQ-Textes“ scheint in dieser Frage Wiederholung wichtig zu sein. Wiederholung kann bei der Didaktik im Unterricht hilfreich sein. Was aber besagt es, wenn ein Argument ständig wiederholt, aber nie ausgeführt und belegt wird?
Neu ist an dieser Stelle das Wort „zweckgebunden“. Was soll das besagen? Der Zweck ist hoffentlich die Schule. Es wird aber deutlich, dass dieser Zweck neu beschrieben werden muss – sonst gilt die Bindung nicht vollumfänglich! Es muss also festgelegt werden, was jetzt über das Schulgesetz und den öffentlichen Auftrag schon geregelt ist. Und wenn etwas vergessen wird? Oder wenn etwas durch die Übertragung ins Privatrecht zu einer anderen Rechtsprechung führt? Durch die Privatisierung wird zunächst eine Zweckbindung gelöst. Ob der Ersatz taugt, steht in den Sternen! Die Linke hat solche Fragestellungen bisher noch nicht einmal angerissen, geschweige denn befriedigend beantwortet.

Die Linke Berlin: „Die Gesellschaft wird die Aufgabe haben bis zum Ende dieser Zeit (20-25 Jahre) alle Verbindlichkeiten, also offene Kredite, aus den Baumaßnahmen zu tilgen. Die Grundstücke gehen nach Ablauf des Erbbaurechtes wieder unbelastet auf das Land und die Verwaltung auf die Bezirke über. Wir wollen, dass die Erbaupachtverträge klare Fristen bekommen und die Gesellschaft verpflichtet wird, ihre eigenen Kosten ohne weitere Belastung der öffentlichen Grundstücke zu tragen.“

GiB: Die Antwort auf die Frage „Was passiert mit den Schulen und Grundstücken nach den Baumaßnahmen“ müsste ehrlicherweise lauten: „Darüber bestimmt die Schul-GmbH oder die Bank oder der ÖPP-Vertragsnehmer oder ein Infrastrukturfonds mit Sitz auf den Cayman-Islands“ – all das ist möglich. Und all das ist auch schon VOR Abschluss der Baumaßnahmen möglich. Vielleicht werden die Baumaßnahmen auch gar nicht abgeschlossen, so etwas gibt es, wie man am BER sehen kann. SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen haben jedenfalls nicht mehr die geringste Chance, auf irgendetwas in diesem Zusammenhang Einfluss zu nehmen – 20, 25 oder 30 Jahre lang. Was sind denn die „eigenen Kosten“ einer zu 100 Prozent öffentlichen Gesellschaft? Das ist Geld, das entweder die MieterInnen der HOWOGE bezahlen müssen oder die Gemeinschaft der Steuerzahlenden.

Die Linke Berlin: „16. Macht die Übertragung der Grundstücke auf Zeit einen Verkauf an private Investoren leichter?

Es werden nicht die Grundstücke selbst, sondern Erbbaurechte an die Schulbaugesellschaft übertragen. Diese bekommt also zeitlich begrenzt das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten.“

GiB: Üblicherweise müssen Erbbaurechte bezahlt werden. Was wird die HOWOGE wohl bezahlen müssen? Vermutlich nichts, auf jeden Fall sehr wenig, denn sie hat ja das Geld dafür gar nicht. Müsste sie den realen Gegenwert bezahlen, würde das beim bisher veranschlagten Volumen mehrere Milliarden Euro kosten. In diesem scheinbar harmlosen Geschenk steckt ein erheblicher Teil des Risikos, das mit dieser Privatisierung verbunden ist. Eine Übertragung von Erbbaurechten bedeutet die Abgabe wesentlicher Eigentumsrechte an den Grundstücken und Schulgebäuden für eine lange Zeit und mit ungewissem Ausgang. Es bedeutet auch, dass der Schul-GmbH das Recht eingeräumt wird, mit Hilfe der Grundstücke und Schulgebäude Gewinne zu machen – das ist sogar ein Kernelement von Erbbaurechten. Es ist gestattet (und kann auch kaum von R2G per Landes-Gesetz verboten werden), dass solche Rechte in Finanzprodukte integriert und veräußert oder beliehen werden können. Die Schul-GmbH kann also das Geschenk in einer Weise verwerten, die Dritten einen Vorteil verschafft. Diese Form des inneren Ausverkaufs ist eine typische Folge von Rechtsform-Privatsierungen. Die Deutsche Bahn AG hatte zu ihrer Gründung ihre Grundstücke geschenkt bekommen, sie tauchten 1994 noch nicht einmal in der Eröffnungsbilanz auf. Was ist mit vielen innerstädtischen ehemaligen Bahn-Grundstücken geschehen? Viele gingen erst an die Vivico, dann an CA Immo. In Berlin baut zum Beispiel die Groth-Gruppe am Mauerpark darauf. Eine Rechtsformprivatisierung mit öffentlich-öffentlichen Grundstücksgeschenken führte also auf lange Sicht zu einem Ausverkauf wichtiger Vermögenswerte, für den die öffentliche Hand nie auch nur annähernd den Preis erzielt hat, den heute ein Rückkauf kosten würde.

Die Linke Berlin: „Natürlich können landeseigene Gesellschaften ebenso wie landeseigene Grundstücke im Allgemeinen und Schulen im Konkreten verkauft werden, wenn es den politischen Willen dazu gibt.“

GiB: Landeseigene Gesellschaften und landeseigene Grundstücke können in der Tat verkauft werden, und der letzte rot-rote Senat hat von dieser Möglichkeit intensiv Gebrauch gemacht. An diesem Kahlschlag leidet Berlin bis heute. Es wurden dabei auch Schulgebäude verkauft, von denen man kurzfristig davon ausging, sie würden langfristig nicht mehr benötigt (aufgrund welcher Prognosen eigentlich?) und die uns heute schmerzlich fehlen.
Der Verkauf von Schulen, in denen öffentlicher Schulbetrieb stattfindet, ist allerdings nicht so einfach, es ist uns auch kein solcher Fall bekannt. Erst recht ist nicht denkbar, dass gleich mehrere Schulen im Paket verkauft würden. Die Vermischung landeseigene Gesellschaften / landeseigene Grundstücke / landeseigene Schulen in der Argumentation der Linken verwirrt mehr als sie klärt. Der entscheidende Unterschied ist dieser: Landeseigene Gesellschaften und landeseigene Grundstücke sind schon im Privatrecht. Die Schulen müssen erst dorthin überführt werden.

Die Linke Berlin: „Für die Linke ist eine Privatisierung von Schulen ausgeschlossen und für die derzeitige rot-rot-grüne Koalition in Berlin ebenso.“

GiB: Diese Beteuerung ist wenig wert, wenn man weiß, dass R2G selbst mit einem „Berliner-Schulen-niemals-privatisieren-Gesetz“ eine spätere Privatisierung nicht verhindern kann, wenn die Schulen erst einmal in die Schul-GmbH übertragen worden sind. Denn nach den Wahlen kann dieses Gesetz mit einfacher Mehrheit aufgehoben und die Schul-GmbH sofort verkauft werden. Ein sicherer Schutz ist also nur der Verbleib von Schulen und Schulbau im Öffentlichen Recht.

Die Linke Berlin: „Die Schulen jetzt nicht zu sanieren, würde das Risiko, dass diese irgendwann zum Privatisierungsobjekt werden, vielmehr erhöhen. Denn mögliche Privatisierungsfreunde in zukünftigen Landesregierungen dürften es politisch leichter haben, Schulen zu privatisieren, wenn diese marode sind und mit der Privatisierung auch eine Sanierung versprochen wird. Auch insofern ist das Sanierungsprogramm eine Stärkung der öffentlichen Infrastruktur.“

GiB: Ja genau! Aber auf eben diesen sehr zutreffend geschilderten Mechanismus fällt R2G gerade herein. Selbstverständlich ist der Sanierungsdruck groß, und zwar vor allem infolge der langjährigen Politik der SPD. Selbstverständlich weiß jeder und auch die SPD, dass keine Schule 200 Jahre lang hält, und erst recht keine Schultoilette. Aber auch die Linke hat sich dieser Sparen-bis-die-Schülermeute-kreischt-Politik nicht widersetzt. Und nun widersetzt sie sich nicht der astrein neoliberalen Folgelogik, dass allein eine Überführung ins Privatrecht („keine Privatisierung“) und die Abgabe der Eigentumsrechte für eine Generation („auch keine Privatisierung“) und die Verpfändung der Erbbauverträge an Banken („ganz normaler Bankkredit“) und das Bezahlen höherer Zinsen bei kürzerer Zinsbindung („fast die gleichen Kosten“) und das Umgehen der Schuldenbremse („alle Kredite transparent dargestellt“) die Lösung darstellen.

Die Linke Berlin: „Rechtlich wird ein Verkauf der Grundstücke durch die Belegung mit (zweckgebundenen) Erbbaurechten erschwert. Gleichzeitig werden die Rechte der Bezirke als Schulträger und Besitzer der Grundstücke in entsprechenden Pachtverträgen für die Dauer der Übertragung der Erbbaurechte festgeschrieben. Um der allgemeinen Möglichkeit von Privatisierungen entgegen zu wirken, werden wir die gesetzlichen Sicherungsinstrumente gegen Privatisierungen schärfen.“

GiB: Auch nach der Autobahnprivatisierung im Juni 2017 behauptete die SPD, sie habe nicht privatisiert, sondern „bestehende Privatisierungslücken geschlossen“. Das ist Orwell’scher Neusprech. Moderne Privatisierungen finden auf Projektebene statt. Für die Kapitalanleger auf Projektebne ist es angenehm, wenn die Gesellschaft als Ganzes vor dem Zugriff anderer Kapitalanleger geschützt ist.
Für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen und auch für die Gemeinschaft der Steuer- und Gebührenzahlenden ist aber jede Privatisierung schlecht, ist jede Privatisierung mit erheblichen Mehrkosten und auch mit erheblichen Einschränkungen in der Leistungserbringung verbunden.

Die Linke Berlin: „Wir setzen uns für eine allgemeinverbindliche Privatisierungsbremse in der Berliner Verfassung ein, um die Privatisierung von öffentlichem Eigentum generell zu verhindern.“

GiB: Wieso unterlässt die Linke nicht zunächst diese Privatisierung? Schneller kann sie keine Privatisierung bremsen als im Fall der Berliner Schulen. Ein Veto der Linken, und diese Privatisierung ist passé. Anders ist es mit der „allgemeinverbindliche Privatisierungsbremse in der Berliner Verfassung“. R2G hat keine verfassungsändernde Mehrheit, sie benötigt mindestens die Unterstützung der CDU. Wie genau setzt die Linke sich also für eine Änderung der Landesverfassung ein? Was bietet sie der CDU an, um eine Privatisierungsbremse zu erhalten?

Die Linke Berlin: „17. Wie ist der Zeitplan für die Entwicklung der Schulbauoffensive, in welcher Form werden Schüler*innen, Eltern und Bezirke in die Entwicklung einbezogen und wann ist eine Entscheidung des Senats zu erwarten?

Nach dem Beschluss des Senats vom April 2017 wurden bereits die ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Offensive angeschoben. Die Taskforce Schulbau hat sich gegründet. Die Erstellung von Sanierungslisten für die drei Kategorien gemeinsam mit den Bezirken ist in Arbeit. Die ersten zehn Neubauvorhaben sind bereits benannt. Dazu wurden entsprechend hohe Mittel im nächsten Doppelhaushalt angemeldet, die den Bezirken die Umsetzung der Baumaßnahmen ermöglichen.“

GiB: Diese Mittel konnten aber schon in den vergangenen Jahren nicht ansatzweise verbaut werden, und es wird auch in den Folgejahren nicht anders sein – es sei denn es wird etwas unternommen. Was die Beschleunigung bei der Vergabe und beim Bau definitiv NICHT befördert, ist ein gewaltiger Strukturumbau, das Gründen einer neuen GmbH mit anschließendem jahrelangem Personalaufbau bei gleichzeitigem Absaugen von Fachkräften aus den Bezirken.

Die Linke Berlin: „Dazu gehören auch Planungs- und Personalmittel. Der Haushalt wird durch das Abgeordnetenhaus im Dezember 2017 beschlossen. Die Bezirke haben bereits angefangen, erste Kooperationen zu bilden und der Rat der Bürgermeister hat mit seiner Entscheidung im November 2017 den Grundstein für die Umsetzung der Offensive gelegt.“

GiB: R2G hat ein kostbares Jahr Zeit verloren. Dabei ist längst klar, was wo gemacht werden muss, das wissen die Bezirke seit zehn Jahren. Dazu muss man nur Leute einstellen und loslegen.

Die Linke Berlin: „Ein Datum für die Senatsvorlage zur Gründung einer neuen Schulbau und Sanierungsgesellschaft ist noch nicht bekannt.“

GiB: Noch viel interessanter als das Datum der Gründung der neuen Schul-GmbH ist der darauffolgende Zeitplan. Wann werden die ersten Leute eingestellt? Wann wird die Gesellschaft erstmals 100 Beschäftigte haben? Wann 500? Wann 1000? Wann wird sie beginnen, das erste Bauprojekt zu planen? Wie lange wird das dauern? Wann wird sie das zweite Projekt beginnen? Wann kann die Gesellschaft erstmals mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr verbauen? Und wann wird sie erstmals ihr vom Eigentümer Land vorgegebenes Ziel erreichen, 420 Millionen Euro pro Jahr zu verbauen (die Gesellschaft soll bis zu 1,2 Milliarden Euro für Sanierung und bis zu 3 Milliarden Euro für Neubau stemmen, und das innerhalb von 10 Jahren)? Wie lange wird es dauern, alle Verträge mit dem Land und den Bezirken zu entwerfen, auszuhandeln, abzuschließen und (soweit sie Grundstücksgeschäfte betreffen) notariell beglaubigen zu lassen? Wann kann die Schul-GmbH erstmals Kredite auf baureife Projekte aufnehmen? Und übrigens: Welche Zinskonditionen gelten dann zu diesem (vermutlich einige Jahre in der Zukunft liegenden) Zeitpunkt?

Die Linke Berlin: „Zuvor wird noch mit den Koalitionsfraktionen, -parteien, Bezirken und verschiedenen Senatsverwaltungen verhandelt.“

GiB: Es ist für uns beunruhigend, dass hier nicht die Rede vom Abgeordnetenhaus ist. Zu welchem der Schritte der „Schulbauoffensive“ ist denn eine Befassung des Parlaments vorgesehen? Und wird es dazu öffentliche Anhörungen geben? Oder darf die Exekutive das ganze Vorhaben allein mit der HOWOGE ausmachen? Und wir bitten Sie, in diesem Punkt nicht auf die von uns initiierte Volksinitiative zu verweisen, etwa in dem Sinne, dass die ja ohnehin sehr wahrscheinlich zu einer Anhörung führen würde. Es ist definitiv nicht unsere Aufgabe, solche Anhörungen stellvertretend für Sie zu erreichen, so eine Unterschriftensammlung kostet viel Kraft und Lebenszeit von Menschen, die ohne das parlamentarische Versagen der Linken (und der anderen Parteien im Abgeordnetenhaus) produktiver verwendet werden könnte!

Die Linke Berlin: „Die Bezirke sind maßgeblich an dem gesamten Prozess zum Beispiel über die Taskforce Schulbau oder die AG Ressourcensteuerung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen beteiligt.“

GiB: Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen 2016 wurden keine Gremien „Taskforce Schulbau“ und „AG Ressourcensteuerung“ mitgewählt. Vielmehr handelt es sich hier um Gremien, die nicht öffentlich, ohne Ankündigung ihrer Sitzungen, ohne Protokoll und mit schwacher demokratischer Legitimation eingesetzt wurden. Es gibt dort noch nicht einmal das, was Demokratie im Kern ausmacht – Opposition.

Die Linke Berlin: „Schüler*innen, Eltern, Lehrer, die Schulämter und die politische Öffentlichkeit werden an den konkreten Maßnahmen zum Beispiel durch die schulischen Bauausschüsse beteiligt.“

GiB: Die politische Öffentlichkeit wurde bisher extrem spärlich beteiligt, das war nicht gerade vertrauensbildend für eine zukünftige Beteiligung. Der Justizsenator beantwortet seit über vier  Monaten Fragen zum Thema nicht.[2] Der Finanzsenator schmettert Kritik an der „Schulbauoffensive“ ab mit „Das ist schlicht falsch““, „das ist falsch“, „das ist alles falsch“, „das ist grob falsch“, „das ist Unsinn, „das ist falsch“, „die Finanzierung ist transparent“, das ist falsch“ – ohne sich die Mühe zu machen, Belege für seine Aussagen beizufügen. [3]Die Bezirksbürgermeister veröffentlichen seit 10 Monaten ihre Protokolle nicht mehr – entgegen ihres eigenen Beschlusses, Protokolle „unverzüglich“ zu veröffentlichen.[4] 
Seit Ende 2017 findet man zusammengefasste Beschlüsse wieder auf einer Internetseite. Die Protokolle hingegen werden weiterhin nicht veröffentlicht.
Und was sind denn nun „schulische Bauausschüsse“ wieder für ein neues Gremium? Warum sollen nicht die Schulkonferenzen diese Fragen behandeln? Schulkonferenzen haben durch das Schulgesetz verbriefte Rechte, Bauausschüsse haben und dürfen erst einmal gar nichts und vergrößern obendrein den Gremien-Wirrwarr.

Die Linke Berlin: „18. Was sind beschleunigte Bauvorhaben beim Schulbau?

Neubauten sollen schneller genehmigt werden können, wenn es sich bei den Bauten um bereits bekannte und erprobte Modelle handelt. Derzeit wird das Verfahren mit 10 Modellschulen erprobt.“

GiB: Wer hat das Modellverfahren festgelegt? Was wird dort erprobt? Wer wertet es aus und nach welchen Kriterien? Was sind im Bauwesen „bekannte und erprobte Modelle“? Jedes Bauwerk ist bekanntermaßen ein Prototyp seiner selbst. Werden etwa Ausnahmen von der Berliner Bauordnung gestattet, und wenn ja – wie genau? Soll die Bauordnung selbst geändert werden – und wenn ja, mit welchen einzelnen Zielen? Bisherige Vorschläge von Verfahrensbeschleunigungen z.B. der Großprojekte-Kommission von Ramsauer/Dobrindt laufen vor allem darauf hinaus, Verwaltungen zu privatisieren und Bürgerbeteiligung zu minimieren.
Zehn Modell-Schulen wurden mittlerweile öffentlich vorgestellt. Dabei wurde bekannt, dass die jeweiligen Architekten nur die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI machen dürfen. Das bedeutet, dass die Ausführung andere machen – die schönen Entwürfe sind nur Miniaturbauten aus Pappe, Balsaholz und Papier, was wirklich gebaut wird, bestimmen die Folgeunternehmen. Und wer sind diese Folgeunternehmen? Mindestens sechs Modell-Schulen werden von Generalunternehmen weiter geplant und dann auch gebaut.

Die Linke Berlin: „Wir unterstützen den Rat der Bürgermeister mit seiner Forderung, das beschleunigte Verfahren zum Regelfall zu machen. Die Auswahl an Modellschulprojekten soll vergrößert werden.“

GiB: Sind die Modellschulprojekte denn erfolgreich? Wurde das Verfahren schon evaluiert, von wem, mit welchen Fragestellungen? Was wurde denn in den Modellschulprojekten baulich überhaupt schon gemacht, sie haben ja erst 2017 begonnen? Ohne diese Belege sollten weder das Verfahren noch die Modellschulprojekten fortgesetzt werden. Unsere SchülerInnen sind kein Versuchspersonal.

Die Linke Berlin: „19. Gründung einer privatrechtlichen Schulbau- und Schulsanierungsgesellschaft

Die politische Absicht, ausreichend Schulen zu bauen und den Sanierungsstau in kürzester Zeit abzubauen, …“

GiB: Wir sind ebenfalls für eine schnelle Behebung von Missständen, die den Schulalltag beeinträchtigen. Dazu gehören an vielen Stellen bauliche Mängel, aber auch Mängel im Betrieb und in der Reinigung (die Sie nicht erwähnen, die aber mit teilweise schon privatisierten Diensten zusammenhängen). Der Strukturwandel, den Sie vorschlagen, wir diese Behebung ausbremsen statt beschleunigen. Dazu an anderer Stelle mehr. Den Terminus „in kürzester Zeit“ teilen wir jedoch nicht. Nach wie vor hat die Qualität der Bildung und der Arbeitsverhältnisse in den Schulen Vorrang – auch vor baulicher Geschwindigkeit. So sehen wir es nicht als in jedem Fall sinnvoll an, in Schulen außerhalb von Schulferien Bauarbeiten durchführen zu lassen. Auch darf ein schnelleres Bauen weder zu höheren Kosten noch zu geringerer Qualität führen.

Die Linke Berlin: „… erfordert immense finanzielle Aufwendungen. Wenn deren Aufbringung nicht erheblich zu Lasten anderer öffentlicher Bereiche passieren soll, muss unter den Bedingungen der Schuldenbremse ein anderer Weg gefunden werden – andernfalls müsste man auf Schulbau und -sanierung im beabsichtigten Umfang verzichten.“

GiB: Siehe oben – Berlin hat Überschüsse in Milliardenhöhe. Der Finanzsenator will billige Kredite tilgen, Sie sprechen davon, teure und riskante Schattenhaushalte zur Umgehung der Schuldenbremse einzurichten. Wozu?
Eine weitere wichtige Frage, die Sie in diesem Zusammenhang bisher offen gelassen haben, ist diese: warum ausgerechnet die Schulen? Selbst wenn man das TINA-Prinzip für die Schuldenbremse akzeptieren würde (was wir nicht tun und was wir auch Ihnen nicht raten möchten), so steht dort doch nicht „Die Netto-Kreditaufnahme ist nur für Investitionen in den Schulbau untersagt.“ Es gibt ja im Haushalt zahlreiche weitere Positionen, gerade hat z.B. der BER eine weitere Milliarde Euro Mehrkosten angemeldet. Anfangs sollten die Gesamtkosten 1,2 Mrd. Euro betragen, jetzt steuert man auf zehn Milliarden Euro an Gesamtkosten zu. Soll man übertragen auf den Schulbau dann also 50 Milliarden Euro an Gesamtkosten erwarten? Kurzum: Wir können Sie nicht davon freisprechen, klassische, ehrliche Haushaltspolitik zu machen. Dazu gehört eben die Abwägung, auch zwischen unterschiedlichen Ressorts sowie die Festlegung und Einhaltung von Prioritäten. Die Alternative, „auf Schulbau und -sanierung im beabsichtigten Umfang zu verzichten“, erlaubt die Landesverfassung nicht, nach der für Schulen ein Versorgungsauftrag besteht. Einzig Umfang und Tempo können zur Disposition gestellt werden, nicht das Ob. Damit werden andere Bereiche, die weniger schützenswerte Inhalte haben, klarkommen müssen. Wir werden uns nicht darauf einlassen, Ihnen  im Einzelnen zu sagen, wo an anderer Stelle eingespart werden muss – diese Aufgabe bleibt Ihnen als Regierungspartei vorbehalten. Aber eine Alternative in Richtung „Privatisierung der Schulen oder gar nichts“ werden die Menschen in Berlin keinesfalls akzeptieren.

Die Linke Berlin: „Unser Modell zielt im Gegensatz zu Fondsmodellen auf eine normale Kreditaufnahme, wie sie auch bei der Kreditfinanzierung des Staates oder anderer öffentlicher Unternehmen Praxis ist. Um eine private Finanzierung geht es dabei allenfalls in dem Maße, in dem eine staatliche oder kommunale Kreditaufnahme bei privaten Banken ebenfalls eine private Finanzierung ist.“

GiB: Landesanleihen („Kreditfinanzierung des Staates“) unterscheiden sich fundamental von Krediten von landeseigenen GmbHs („Kreditfinanzierung anderer öffentlicher Unternehmen“). Die Unterschiede betreffen auf Seiten der öffentlichen Hand die Zinshöhe und die (maximale) Laufzeit, auf Seiten der kreditgebenden Banken geht es um das Ausfallrisiko, zumeist durch ein „Rating“ bestimmt. Vereinfacht ausgedrückt bekommen landeseigene Unternehmen ein schlechteres Rating, haben höhere Zinsen zu bezahlen und erhalten nicht so lange Laufzeiten. Dieser Umstand lässt sich an hunderten, ja tausenden Beispielen belegen und kann als empirisch bestens belegt zugrunde gelegt werden. Wenn Sie andere Daten dazu haben, bitten wir Sie, und die entsprechenden Zahlenreihen und Quellen zukommen zu lassen. Wie groß die Unterschiede in Zinssatz und Laufzeit ausfallen, hängt vom Einzelfall ab und liegt bei einer noch neu zu gründenden Gesellschaft mit einer neu zu etablierenden Tätigkeit noch sehr im Ungewissen. Es ist also eine Prognose zu erstellen, die naturgemäß nur aus anderen empirischen Daten sowie aus grundsätzlichen theoretischen Überlegungen abgeleitet werden kann. Als am ehesten geeignet und somit vergleichbar erscheinen uns die Daten der Schulgesellschaften in Hamburg, da dort sehr viel sehr ähnlich gelagert ist. [Beispiel Hamburg]

Die Linke Berlin: „Unser Ziel ist eine zusätzliche Finanzierung innerhalb des öffentlichen Bereichs.“

GiB: Die Formulierung „zusätzliche Finanzierung innerhalb des öffentlichen Bereichs“ für einen Kredit von einer GmbH halten wir nicht für adäquat, um die gebotene Differenzierung zwischen Landesanleihen und GmbH-Kredit zu erreichen.

Die Linke Berlin: „Wir wollen private Transaktionsrenditen vermeiden“,

GiB: Wieder schreiben Sie, was Sie wollen, aber nicht, was sie tun werden. Absichtserklärungen der Fraktion Die Linke sind für uns nutzlos. Wir erwarten vielmehr, dass sie sich mit den Folgen einer Übertragung von Aufgaben und Grundstücken an eine Schul-GmbH auseinandersetzen und Fehlentwicklungen  durch entsprechende Maßnahmen verhindern. Zu den genannten Folgen werden private Transaktionsrenditen gehören, sie sind nach unserem Kenntnisstand unvermeidbar. Selbst wenn die Schul-GmbH sich nur bei öffentlichen Banken verschuldet, müssen sich auch die öffentlichen Banken refinanzieren. Auch wird die Gründung der Schul-GmbH oder einer Entsprechenden Unterabteilung der Howoge zahlreiche teure Beraterkosten und Notarkosten erforderlich machen – von den Kosten für die Gehälter von Management und Aufsichtsgremien ganz zu schweigen.

Die Linke Berlin: „[Wir wollen] die Erpressbarkeit der öffentlichen Hand zwischen öffentlicher Aufgabe und privaten Investoren ausschließen“

GiB: Zum Charakter von Absichtserklärungen haben wir uns schon verschiedentlich geäußert. Hier fehlt uns jegliche Substanz, wie Sie eine Erpressbarkeit ausschließen.

Die Linke Berlin: „[Wir wollen] die Konditionen der Kreditaufnahme der öffentlichen Hand möglichst sichern.“

GiB: Es ist Ihnen vermutlich bekannt, dass erläuternde Attribute den erläuterten Gegenstand in seiner Aussagekraft einschränken. Sie schränken hier die Sicherung der Konditionen der Kreditaufnahme der öffentlichen Hand durch das Attribut „möglichst“ ein. Umgekehrt bedeutet das, dass Sie die genannten Konditionen der Kreditaufnahme nicht sichern, wenn es sich für Sie als nicht möglich herausstellt – und dass Sie heute noch nicht wissen, ob es möglich ist, oder nicht. Nun ist es so, das unserer Kenntnis nach niemand in die Zukunft blicken kann, auch ihre Fraktion nicht. Das enthebt Sie aber nicht von der Abwägung, was als wahrscheinlich gilt. Wir haben bereits mehrfach dargestellt, dass es als extrem unwahrscheinlich gilt, dass GmbHs (auch wenn sie sich in öffentlichem Eigentum befinden) identische Konditionen hinsichtlich ihrer Kreditaufnahme bekommen wie die öffentliche Hand sie für sich selbst erhält.

Die Linke Berlin: „Die rechtlichen Voraussetzungen für das deutsche Schuldenbremsenmanagement stehen noch nicht fest. Die Festlegungen von Eurostat für die Bestimmung von Haushaltsdefiziten unterliegen dynamischen Interpretationen.“

Wenn das so ist, fragen wir uns, wie Sie auch nur auf den Gedanken verfallen können, Sie könnten schon heute rechtssichere Strukturen schaffen, die Berlin eine künftige Umgehung der sogenannten „Schuldenbremse“ erlaubt.

Die Linke Berlin: „… der Vorschlag, eine Schulbau- und -sanierungsgesellschaft in der HOWOGE (100% landeseigen) aufzubauen. Wenn in diesem Zusammenhang von einer Privatisierung der Schulen gesprochen wird, verwischt sich der nicht unwesentliche Unterschied zwischen formeller und realer Privatisierung.“

GiB: Wir haben den Begriff „Privatisierung“ nicht erfunden und haben auch keine Deutungshoheit über das Wort. Aber wir gestatten uns durchaus, vor dem Hintergrund unserer langjährigen Arbeit auf dem Feld der Privatisierung, Sie auf die – bisher unbestrittenen – Deutungen und Verwendungen des Begriffs Privatisierung hinzuweisen. Demnach ist Privatisierung ein Oberbegriff. Es kann im Weiteren eine Unterscheidung vorgenommen werden in formelle (oder Rechtsform-) Privatisierung, funktionale Privatisierung und materielle Privatisierung, wobei es weiterhin zahlreiche Überschneidungen, Übergänge und auch Bezüge zwischen diesen drei Kategorien gibt. Die Verwendung des Oberbegriffs ordnet den Vorgang zulässigerweise ein und grenzt ihn ab von weniger aussagekräftigen Zuschreibungen wie „Schulbauoffensive“ oder „Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft“. Wir verwischen also nicht, sondern klären auf. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an dieser aufklärenden Debatte beteiligen. Dazu gehört unserer Einschätzung nach die Diskussion um die detaillierten Folgen der Rechtsform-Privatisierung.

Die Linke Berlin: „So wird der kommunale Wohnungsbestand von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform gehalten, die jedoch 100prozentig Eigentum des Landes sind und unter Kontrolle des öffentlichen Eigentümers stehen. Für diesen Fall würden Sie doch kaum von einer Privatisierung des öffentlichen Wohnungsbestands sprechen?“

GiB: Doch, dass würden wir. Gäbe es heute noch Wohnungsbestand in öffentlicher Rechtsform, der ins Privatrecht überführt würde, so wäre das eine Privatisierung. Die Zinsen für die Kredite würden steigen, die Transparenz sinken – so würde das Informationsfreiheitsgesetz für solche Wohnungsbaugesellschaften nicht mehr greifen.
Es gibt jedoch in ihrem Vergleich einen Umstand (das gilt auch für Vergleiche mit der BVG), der die Vergleichbarkeit einschränkt und auf den wir Sie hinweisen möchten. Wohnungsbaugesellschaften und BVG erbringen bereits einen Großteil ihrer Umsätze im Privatrecht – Miet- und Beförderungsverträge sind schon lange privatrechtlich. Das ist Ihnen bekannt, ist es doch genau dieser Umstand, der es durch die Vermischung mit dem Schulbau – ermöglichen soll, Schuldenregeln zu umgehen, die privatrechtlich erbrachte Umsätze als eines der notwenigen Kriterien haben. Nun hat aber Schule (mit Ausnahme der Privatschulen, um die es aber an dieser Stelle gemäß der Vorschläge des Senat nicht gehen soll) eine solche privatrechtliche Beziehung bisher nicht. Weder die Schüler noch die Bezirke müssen für Schule bezahlen. Mit der Überführung ins Privatrecht schaffen Sie so – im Unterschied zu einer formellen Privatisierung von Wohnungsbaugesellschaften – erstmals privatrechtliche Beziehungen im Bereich der öffentlichen Schule. Dass das so ist, wird auch daran deutlich werden, dass Sie mit der Frage konfrontiert sind, ob die Mietzahlungen der Bezirke umsatzsteuerpflichtig sind.

Die Linke Berlin: „Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass nicht beabsichtigt ist – wie in Ihrem Brief unterstellt -, alle 800 Schulen Berlins in die Tochter der HOWOGE zu übertragen.“

GiB: Es ist uns bekannt, dass nicht sofort alle Schulen an die HOWOGE übertragen werden sollen. Falls unser Schreiben in diesem Punkt missverständlich war, freuen wir uns, dass dieser Punkt nun in unser beider Sinn aufgeklärt ist. Allerdings möchten wir gleichzeitig davor warnen, nun Entwarnung zu geben im Sinne: „Es ist nicht schlimm, es geht ja nur um einige Schulen.“ Zum einen geht es bei dem von den Senatoren Kollatz-Ahnen und Scheeres, aber auch von Ihnen genannten Summe von 5,5 Mrd. Euro bei dem größeren Teil um künftig privatisierbare Volumina. Schon der Neubau soll 3,0 Mrd. Euro umfassen und nicht mehr bei den Bezirken liegen, sondern beim Land oder der HOWOGE. Dazu kommen 1,2 bis 1,8 Mrd. Euro von ebenfalls übertragbaren Sanierungsvorhaben. Es sind also über 85 Prozent potentiell privatisierunsgfähig. Angenommen, das Land entscheidet sich aber nun, den ganz überwiegenden Teil selbst zu erbringen und nur 10 Prozent zu übertragen – würden sich damit die Folgen für die betreffenden Schulen ändern? Aus unserer Sicht nicht. Es käme höchstens die Frage hinzu, weswegen für diesen Anteil ein so immenser struktureller Umbau vorgenommen werden soll.

Die Linke Berlin: „20. Zinssätze

Richtig ist, dass die öffentliche Hand im Vergleich zu Privaten zu günstigeren Konditionen Kredite aufnehmen kann. Richtig ist aber auch, dass sich die öffentlichen Berliner Wohnungsbaugesellschaften derzeit zu kommunalähnlichen Bedingungen bei den Banken finanzieren können. Zurückzuführen ist dies auf ihre Eigenkapitalsituation und die Bonität ihres (öffentlichen) Eigentümers. Der langfristige Mietvertrag mit dem Land Berlin stellt darüber hinaus eine zusätzliche Sicherheit dar. Die Bedienung der Kreditverpflichtungen ist über die Mietzahlungen des Landes gesichert. Eine Forfaitierung ist jedoch nicht beabsichtigt – allein schon deshalb, weil eine solche Abtretung von Forderungen mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Anrechnung auf die Verschuldung des Landes führen würde. Ihre Rechnung, mit der Sie versuchen, einen Vergleich zwischen den Konditionen für einen Kommunalkredit und eine Kreditfinanzierung der HOWOGE anzustellen, ist nicht zutreffend. Wenn wir Ihre Rechnung richtig nachvollziehen, ermitteln Sie aus der Gesamtverschuldung der HOWOGE und deren jährlichen Gesamtzinszahlungen eine Art Durchschnittszinssatz auf das Kreditportfolio der HOWOGE. Diesen vergleichen Sie dann mit den Zinssätzen für die Neuaufnahme von Landesanleihen. Aufgrund der unterschiedlichen Aufnahmezeitpunkte, Laufzeiten und Bedingungen – die jeweils häufig mit deutlich höheren Zinssätzen als den heutigen verbunden waren – muss ein solcher Vergleich in einem Zinstief zu Ungunsten des Durchschnittszinssatzes ausfallen. Dies gilt übrigens auch für den Vergleich des durchschnittlichen Portfoliozinssatzes des Landeshaushaltes mit den aktuellen Zinssätzen auf Landesanleihen. Auch hier gibt es derzeit eine Differenz von knapp zwei Prozentpunkten.“

GiB: „Kommunalähnliche Bedingungen“ für die Finanzierung ist für ein Milliardenvorhaben wie hier bei den Schulen viel zu ungenau, nur ein Promille am Zinssatz bedeutet schon Millionen Euro an Mehrkosten. Auch müssen die zu schaffenden Notwendigkeiten, um solche Bedingungen von den Banken zu erhalten, offengelegt und diskutiert werden. Basis der Betrachtung sollten unseres Erachtens die drei unstrittigen Gedanken sein, dass Kapitalmarktkredite regelmäßig höher verzinst sind als Landesanleihen (das gestehen Sie zu), dass die Höhe der zukünftigen Zinsmehrkosten schon der Sache nach etwas ist, was nur prognostiziert werden kann, und dass schließlich solchen Prognosen geeignete Daten aus der Vergangenheit zugrunde liegen müssen. Dazu haben wir am 7.11.2017 vorgeschlagen, die Durchschnittszinssätze verschiedener landeseigener Unternehmen zu vergleichen.[5] Geeignete Daten finden Sie in den Bilanzen des Sondervermögens Schulimmobilien Hamburg. Diese GmbH ist zu 100 Prozent landeseigen und finanziert den Bau und die Sanierung von Schulen über privatrechtliche Kredite. Genau das plant der Berliner Senat mit der HOWOGE. Ergebnis: Die Zinsbelastung des Sondervermögens Schulimmobilien ist sowohl im Vergleich mit Hamburgischen als mit Berliner Unternehmen deutlich höher, nämlich mehr als doppelt so hoch:

Portfolio­zinsätze Sondervermögen Schul­immobilien Hamburg Stadt und Hafen der Freien und Hansestadt Hamburg Mehrbelastung der SVH
2015 7,86 % 2,76 % 5,1 %
2016 5,29 % 2,48 % 2,8 %

Der Vergleich ergibt eine deutliche Zinsmehrbelastung beim Bau und der Sanierung von Schulen. Dasselbe zeigt sich, wenn man die Hamburger Schulimmobilien mit landeseigenen Unternehmen in Berlin vergleicht.

Portfolio­zinsätze Vivantes Berliner Wasserbetriebe
2015 3,83% 3,41 %
2016 2,82% 3,13 %

Daraus ist zwingend abzuleiten, dass zwei Faktoren zu einer Zinsmehrbelastung des Schulbaus in Form eines Schattenhaushalts – hier beim Hamburger Sondervermögen – beitragen: Erstens zahlen landeseigene Unternehmen sowieso höhere Zinsen als Bundesländer, und zweitens werden Kredite für den Schulbau und die Schulsanierung ganz offensichtlich noch einmal höher verzinst andere Kredite. Da die HOWOGE bisher keine einzige Schule gebaut oder saniert hat, sind ihre bisherigen Zinskonditionen weniger aussagekräftig als diejenigen des Hamburger Sondervermögens. Auf dieser Basis ergeben sich Mehrbelastungen an den Landeshaushalt, die weit über dem Promillebereich liegen (nämlich bei 3 bis 5 Prozent), mit dem der Finanzsenator bisher argumentiert.

Die Linke Berlin: „21. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (WBW) der Schulgebäude

Im Finanzierungssystem der Berliner Bezirke werden kalkulatorische Gebäudekosten ermittelt, welche für die Kosten- und Leistungsrechnung der Bezirke benötigt werden.“

GiB: Das ist sicher richtig. Gleichzeitig haben wir aber bei den Berliner Wasserbetrieben erlebt, wozu kalkulatorische Kosten auch noch herangezogen werden können – nämlich für die Ermittlung einer Renditeformel für private Investoren.

Die Linke Berlin: „[…] In der Vergangenheit wurden diese 1,32 Prozent für den baulichen Unterhalt der Schulen durch die Bezirke nicht ausfinanziert- mit dem Ergebnis eines wachsenden Sanierungsstaus. Mit dem Regierungsantritt der rot-rot-grünen Koalition wurde dies korrigiert – die Mittel für den baulichen Unterhalt wurden von 72 Millionen Euro auf 154 Millionen Euro aufgestockt.“

GiB: Man hat also rund 15 Jahre lang „übersehen“, dass die Mittel für den baulichen Unterhalt der Schulen unter der Hälfte von dem lagen, was benötigt wurde. Und dann hat man den Fehler von einem Tag auf den anderen (mit dem Regierungswechsel?) bemerkt und mit einem Federstrich beseitigt. Diese Geschichte klingt schön, aber glaubwürdig ist sie nicht.

Die Linke Berlin: „Entgegen Ihrer Vermutung, dass die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes der Vorbereitung einer Privatisierung dienen soll, war und ist der Zweck, eine Berechnungsgrundlage für eine auskömmliche und kontinuierliche Finanzierung des baulichen Unterhalts der Schulen über den Landeshaushalt zu schaffen.“

GiB: Es erscheint uns schon eigenartig, dass man die Schulen 15 Jahre lang am langen Arm hat verhungern lassen, und dann – ausgerechnet in dem Moment, da die Finanzierung endlich auskömmlich wird – soll dieser Geldstrom zumindest teilweise in eine GmbH gelenkt werden, die sehr schlecht vor weiteren Privatisierungsschritten geschützt ist. Verstehen sie uns nicht falsch: Wir sind sehr für die auskömmliche Finanzierung. Aber jede private Beteiligung an einer Schul-GmbH, sei es auf Projektebne oder in der Bereitstellung von Eigen- oder Fremdkapital benötigt einen steten und sicheren Geldfluss, und den haben Sie durch ihre plötzliche Korrektur eben auch hergestellt. Als kapitalismuskritische Partei sollte Ihnen daran gelegen sein, einen solchen neuen Geldfluss vor einem Zugriff der Finanzmärkte abzuschotten und sicherzustellen, dass er wie beabsichtigt ausschließlich der Daseinsvorsorge zukommt. Aber in diesem Punkt scheint Ihre Kapitalismuskritik im Moment einen Aussetzer zu haben. Vielleicht können unsere Ausführungen Ihr Misstrauen wieder wecken.

Die Linke Berlin: „Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Darlegungen aufzeigen konnten, welchen Weg die Koalition in Sachen Schulneubau und Schulsanierung gehen möchte und auch, dass er aus unserer Sicht gerade nicht die Umsetzung in einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft darstellt.“

GiB: An keiner Stelle haben wir behauptet, die Schulbau-Offensive würde die Umsetzung in einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft darstellen. Vielmehr handelt es sich um eine Rechtsform-Privatisierung, die weitere funktionale und materielle Privatisierungen erheblich erleichtert. ÖPP kommt also auf Umwegen, aber es kommt. Zudem verweisen wir darauf, dass die Ähnlichkeiten (insbesondere die zu erwartenden Folgen) von ÖÖP und ÖPP deutlich größer sind als die Unterschiede.

Fazit

Ihre Partei Die Linke privatisiert Schulen und Schulbau und will es aber nicht „wollen“. Ihre Parteiführung weiß, dass die für die Privatisierung erforderliche GmbH jahrelang nicht bauen wird – und wie der Schulbau tatsächlich gestärkt und beschleunigt werden könnte. Eine solche Stärkung des Schulbaus durch den massiven Ausbau des zuständigen Personals im öffentlichen Dienst wird bisher völlig stiefmütterlich behandelt. Gehen Sie doch den Personalausbau mit der gleichen Verve an wie jetzt die geplante Privatisierung – und lassen Sie gleichzeitig das Privatisieren bleiben. Das wäre das Beste für die Berliner Schulen und für alle, die damit zu tun haben.

 

Stand: 15. Februar 2018

 

[1] Online unter: http://www.die-linke-berlin.de/index.php?id=46547

[2] Siehe www.gemeingut.org/fuer-die-schulprivatisierung-die-berliner-landesverfassung-aendern/

[3] Siehe www.kollatz-ahnen.de/meldungen/5-5-mrdeur-fuer-berlins-zukunft-fakten-zur-schulbauoffensive/

[4] Siehe www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/buergermeister-von-berlin/rat-der-buergermeister/beschluesse

[5] ausführlich: Ulrich Scholz (2017): ÖÖP Schulbau Hamburg: kleiner, teurer, intransparent, onlineunter https://www.gemeingut.org/wordpress/oeoep-schulbau-hamburg-kleiner-teurer-intransparent/

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