Senatsgutachten bestätigen die Befürchtungen der Volksinitiative „Unsere Schulen“

Pressemitteilung von GiB

Seit September liegen dem Senat zwei von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zur Einbindung der HOWOGE GmbH in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) vor. Darin bestätigen die Gutachter die zentralen Kritikpunkte von Gemeingut in BürgerInnehand (GiB) hinsichtlich der Einbindung HOWOGE in die BSO.  Die Gutachter, denen auch der Entwurf des Rahmenvertrags vorlag, kommen zu folgenden Schlüssen:
– Es handelt sich um eine Privatisierung.
– Es besteht für die Schulen kein Schutz bei Weiterverkauf oder Insolvenz der HOWOGE.
– Es besteht kein Schutz davor, dass die HOWOGE schlicht den gesamten weiteren Betrieb der Schulen vollständig auf einen privaten Dritten übertragen kann.
 
Genau davor warnen GiB und die Volksinitiative „Unsere Schulen“ seit elf Monaten. 
Von den Gutachten hat der Finanzsenator in der Anhörung am 7. November nichts gesagt. Dabei liegen ihm die Gutachten seit September vor. Der Entwurf des Rahmenvertrags, auf den sich die Gutachter beziehen, ist sogar vom August 2018. Diesen Entwurf hat der Senator Kollatz den Abgeordneten und der Volksinitiative erst am Abend vor der Anhörung bekanntgegeben (am 6. November, 18:07 Uhr).
 
Dazu sagt Dorothea Härlin, eine der fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative: 

 

„Das ist eine unglaubliche Missachtung des Informationsrechts der Abgeordneten und eine klare Behinderung der Volksinitiative und damit der Bürgerinnen und Bürger Berlins.“
GiB hat dem Abgeordnetenhaus, vertreten durch den Präsidenten Ralf Wieland, vor diesem Hintergrund heute per Schreiben eine Frist von vier Wochen gesetzt, innerhalb derer die Anhörung der Volksinitiative im zuständigen Hauptausschuss fortzusetzen ist.
 
Carl Waßmuth erläutert:

 

„28.000 Bürgerinnen und Bürger haben der Volksinitiative das Recht erstritten, in den zuständigen Ausschüssen angehört zu werden. Der Finanzsenator hat dieses Recht durch seine Geheimniskrämerei ausgehöhlt. Das darf in einer funktionierenden Demokratie nicht hingenommen werden. Wenn die Anhörung nicht fortgesetzt wird, werden wir diese Fortsetzung vor dem Landesverfassungsgericht einklagen.“

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