Erklärung der Vertrauenspersonen an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses

An den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Herrn Ralf Wieland
Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin

Volksinitiative „Unsere Schulen“

Erklärung der Vertrauenspersonen

Berlin, den 4. September 2018

Sehr geehrter Herr Wieland,

anbei übersenden wir Ihnen eine Erklärung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Unsere Schulen“ mit der Bitte um Kenntnisgabe an die Abgeordneten. Wir bitten Sie in diesem Zuge auch, dafür Sorge zu tragen – soweit es in Ihrer Macht steht –, dass die in der Erklärung formulierten offenen Fragen im Vorfeld der Anhörung beantwortet werden.

Erklärung

Die Senatsvorlage „Berliner Schulbauoffensive (BSO): Modellkonzeption zu Neubau und Sanierung durch HOWOGE“ (April 2018) belässt die Berliner Öffentlichkeit und selbst die Abgeordneten in Sachen Schulbauoffensive in wesentlichen Punkten uninformiert. In weniger als drei Monaten ist die Volksinitiative „Unsere Schulen“ in den zuständigen Ausschüssen anzuhören. Eine substantielle öffentliche Diskussion scheint uns schwer vorstellbar, solange zumindest diese Fragen unbeantwortet sind, die der Senat selbst in seiner Vorlage als offene Prüfaufträge kennzeichnet. Zur Vorbereitung der Anhörungen ist unter anderem die umfassende Beantwortung der folgenden Fragen notwendig:

  1. Welche Bezirke haben für Schulneubau und Großschadensfälle tatsächlich Amtshilfe beim Senat beantragt?
  2. Es heißt, die HOWOGE solle für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Teil der Neubauten und Großschadensfälle übernehmen, um zusätzliche Planungs- und Baukapazitäten für den Schulbau zu aktivieren. In welchem Umfang hat die HOWOGE dafür bereits neue Beschäftige eingestellt bzw. plant dies (Anzahl der Vollzeitstellen)?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die HOWOGE bereits im Juli 2018 erste Ausschreibungen von Planungsleistungen im Rahmen der BSO vornehmen? Wann und wie wird die Satzung der HOWOGE geändert? Welche Änderungen sind bereits vorgenommen worden?
  4. Aus welchem Grund bekommt die HOWOGE genau Planung, Bau und gegebenenfalls 25 Jahre Erbpacht genau jener Schulen übertragen, die bisher in den Veröffentlichungen des Senats genannt wurden?
  5. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung des Rahmenvertrages zwischen Senat und HOWOGE?
    Wir erwarten nicht nur die Veröffentlichung der Endfassung, sondern auch die regelmäßige Veröffentlichung der letzten Entwurfsfassungen, um eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen.
  6. Auf welchem Stand ist die Ausarbeitung des Mustervertrages zwischen Senat und Bezirken?
    Auch hier erwarten wir die regelmäßige Veröffentlichung von Sachständen. Wird bereits mit einzelnen Bezirken über Details verhandelt?
  7. Mit welchen öffentlichen Banken wird über die Kreditaufnahme der HOWOGE verhandelt?
    Was ist der Verhandlungsstand?
  8. Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Schulträgerschaft? Mit welcher Begründung tritt der Senat als „Bedarfsträger“ auf?
  9. Welches Ergebnis brachte die „verbindliche Anfrage beim Finanzamt“ zur Grund- und Grunderwerbsteuerpflicht der HOWOGE? Bitte ausführlich begründen (Steuerbefreiung von ÖPP-Modellen). Falls die HOWOGE grunderwerbssteuerpflichtig sein sollte, wie viel Geld müsste an den Bund für die Grundstücksübertragungen gezahlt werden?
  10. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen wird die folgende Aussage getätigt: „ Ist die Miete der Bezirke an die HOWOGE umsatzsteuerpflichtig? Nein. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG. Auch eine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht ist nicht möglich.“ Von wem stammt diese Rechtseinschätzung, wurde sie vom Bundesministerium für Finanzen bestätigt?
  11. Von welchen „steuerrechtlichen Erwägungen“ hängt es ab, ob nach Ablauf der Festmietzeiten Folgemietverträge zwischen Bezirken und HOWOGE notwendig sind? Welche „verbindliche Auskunft“ geben die Finanzämter?
  12. Welches Ergebnis brachte die „verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ zur Anwendbarkeit des Leasingerlasses? Welche Auswirkung hat dies auf die Länge des Erbbaurechts?

Hinweis: Die Finanzämter Berlins sind dem Senator für Finanzen unterstellte Behörden, es sind schon über vier Monate vergangen, seit der Prüfauftrag identifiziert wurde.

  1. Welches Ergebnis brachte der „ex-ante-Advice“ bei EUROSTAT zur Klärung der Zurechnungsfragen im Rahmen des Europäischen Stabilitätspaktes?

Mit freundlichen Grüßen

Siegrun Bofinger, Dorothea Härlin, Gerlinde Schermer, Carl Waßmuth, Hannelore Weimar

für die Volksinitiative „Unsere Schulen“

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