Antwort GiB auf alte Argumente der Partei Die Linke Berlin in einem neuen Papier

Antwort GiB auf alte Argumente der Partei Die Linke Berlin in einem neuen Papier

Die Parteiführung der Linken in Berlin hat ein neues Papier zum Schulbau versandt. Darin wiederholen sie viele Argumente, die wir in den vergangenen Monaten bereits entkräftet haben – ohne dass auf unserer Erwiderung eingegangen wird. Das ist leider alles andere als der konstruktive Dialog mit  den Initiativen in der Stadt, den die Linke vor der Wahl versprochen hatte. Eine Erwiderung.

Vorweg: Im Anschreiben, mit dem das Papier an Kreisverbände verschickt wurde, gibt es auch diskreditierende Anschuldigungen:

„Im Netz geistern der Begriff der „Privatisierung“ und  weitere Unklarheiten und auch bewusste Falschmeldungen herum.“

„Geistern herum,“ „bewusste Falschmeldungen“: Dieser an anonyme Kritiker gerichtet Vorwurf macht Kritik an den Plänen der Linken mit unlauteren Mitteln madig. Wenn es Falschmeldungen gibt, kann man sie inklusive Web-Adresse und Autor nennen und widerlegen. Das ist bisher aber nicht geschehen. Und zwar für keine einzige unserer Aussagen!

Was die Unklarheiten betrifft, sollte die Linke dringend die völlige Intransparenz des Senats und seiner Arbeitsgruppen („Taskforce Schulbau“) kritisieren – und nicht die Bürgerinitiativen, die Transparenz fordern und dafür in der Stadt tausende Unterschriften sammeln.

Obwohl sich vieles wiederholt haben wir die Argumente der Linken noch einmal unserer Sichtweise gegenüber gestellt. Wer möchte, kann so die Argumentation direkt vergleichen.

 

Die Linke Berlin:

„Schulen Bauen und Sanieren – mit Hilfe der landeseigenen HOWOGE

Der Sanierungsstau bei den Berliner Schulen ist riesig. Zusätzlich braucht die Stadt dringend deutlich mehr Schulplätze, denn die Zahl der Schüler*innen wächst rasant. Dafür müssen nach derzeitigem Stand über 50 neue Schulen gebaut werden. Das ist eine Mammutaufgabe. Die rot-rot-grüne Koalition will dieses Problem mit Hilfe des landeseigenen Unternehmens HOWOGE angehen, das einen Teil der Schulen errichten und sanieren soll. Hier erklären wir, warum das nicht zur Privatisierung der Schulen führt.“

GiB:

Das ist die Zusammenfassung. Nachfolgend erklären wir Schritt für Schritt, was an der Argumentation der Linken schief ist.

 

Die Linke Berlin:

„Warum brauchen Wir ein landeseigenes Unternehmen für Schulbau und Sanierung?

■ Um den Sanierungsstau an den maroden Schulen zu beheben und neue zu bauen, müssen mindestens 5,5 Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren bereitgestellt werden. Die Ausgaben für die Schulsanierung und den Neubau konkurrieren dabei mit anderen wichtigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel für Straßen, öffentliche Gebäude, Sportanlagen, Hochschulen und Radwege.“

GiB:

Die Aufgabenstellung bleibt gleich, egal, ob die öffentliche Verwaltung oder die HOWOGE der ausführende Akteur ist.
Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass Angestellte von Bauverwaltungen, die Erfahrungen im Schulbau und mit der Schulsanierung haben, die Aufgabenstellung leichter bewältigen können als bisher nicht vorhandene MitarbeiterInnen einer mit Schulbau völlig unerfahrenen Struktur.

– Die HOWOGE läuft zudem nicht außer Konkurrenz. Sie muss auf dieselben Ressourcen wie alle zugreifen – beim Personal, bei der (hoffentlich vorwiegend regionalen) Bauwirtschaft, beiden Architektur- und Ingenieurbüros, und auch die Bauanträge muss die HOWOGE wie alle anderen in Berlin stellen.

Die Linke Berlin:

„■ Allein aus dem Landeshaushalt kann diese Summe nicht gestemmt werden. Will man von dem gesteckten Ziel nicht abrücken oder an anderer Stelle einsparen, müssen dafür Kredite aufgenommen werden.“

GiB:

Das Geld ist da. Berlin hat gigantische Überschüsse: 2,1 Milliarden Euro in nur einem Jahr. Der Senat hält aber weiter daran fest, dass es unbedingt erforderlich wäre, für den Schulbau einen 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro schweren Schattenhaushalt aufzubauen. Gleichzeitig schafft Berlin es nicht ansatzweise, das dem Schulbau gewidmete Geld auszugeben.  830 Mio. Euro wurden laut Bildungssenatorin Sandra Scheeres 2017 dem Schulbau bereitgestellt. Aber kaum 260 Mio. Euro davon wurden verbaut! Allein ca. 570 Mio. Euro an Überschüssen also, die 2018 erneut bereitgestellt werden können. 2016 gab es solche Überschüsse ebenfalls, und auch 2018 wird es aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels nicht möglich sein, 830 Mio. Euro zu verbauen. Berlin will sogar Schulden tilgen – dabei wächst das Bruttoinlandsprodukt seit Jahren bei stagnierendem Schuldenstand. Die Zinskosten für Berlins Schulden sinken jedes Jahr. Was die Linke hier fordert ist, günstige Kredite im Haushalt einzutauschen gegen teure Schulden in einem riesigen Schattenhaushalt.

 

Die Linke Berlin:

„■ Aufgrund der Schuldenbremse, die ab 2020 in Kraft tritt, darf sich das Land Berlin aber in Zukunft nicht mehr neu verschulden. In Zeiten niedriger Zinsen deshalb auf Investitionen in die maroden Schulen zu verzichten, wäre weder wirtschaftlich noch bildungspolitisch sinnvoll.“

GiB:

Die niedrigen Zinsen gelten für das Land Berlin, nicht für seine GmbHs. Wenn diese GmbHs an der Schuldenbremse vorbei ihre Kredite aufnehmen sollen, müssen sie der Privatwirtschaft zugerechnet werden. Das bedeutet, dass die Steuerung und Haftung durch das Land gering sein muss. Beides gleichzeitig geht nicht – niedrige Zinsen UND Schuldenbremse umgehen –, was immer auch der Finanzsenator verspricht. Die Aussage ist durch nichts belegt, es gibt hingegen viele Dutzend Gegenbeispiele, wenn man sich Mühe gibt, sicher hunderte. Auch das wichtige Vorbild Hamburg zeigt, dass die Zinsen viel höher sein werden. Nicht einmal die Berater des Senators konnten bisher darstellen, wie so niedrige Zinsen zu bekommen sind. Einen Wirtschaftlichkeitsvergleich der Kreditaufnahme blieb der Finanzsenator bisher schuldig. Er hat wohl seine Gründe.

Und selbst die bisherige Verniedlichung höherer Zinsen durch den Finanzsenator (er wurde von Zeitungen mit 0,3 Prozent zitiert), bedeutet schon Mehrkosten für den Zinsdienst in Höhe von 72 Euro allein bei 20 Jahren Laufzeit.

Das Neuverschuldungverbot ist im Übrigen nicht so strikt wie dargestellt. Es teilt sich auf in einen konjunkturellen und einen strukturellen Anteil. Berlin hat mit dem starken Anstieg der Schülerzahlen ohne Frage eine Sonderkonjunktur. Obendrein sind die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daseinsvorsorge im Grundgesetz höherrangig geregelt. Will die Linke auf Schäubles Spiel „Wer hat Angst vorm schwarzen Mann“ hereinfallen? Das wäre ein Beispiel einer Mutlosigkeit, die ihresgleichen sucht.

 

Die Linke Berlin:

„■ Eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen, ist ein landeseigenes Unternehmen mit dem Schulbau und der Sanierung zu beauftragen, das nicht durch die Schuldenbremse betroffen ist und selbst Kredite aufnehmen kann. die HOWOGE ist in öffentlicher Hand, das heißt sie gehört zu 100 Prozent dem Land Berlin. Das Unternehmen soll Kredite in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro aufnehmen und auch konkrete Baumaßnahmen umsetzen. Die Rückzahlung der Kredite erfolgt aus der Miete für die Schulen, die das Land bis zum Ende der Kreditlaufzeit an das landeseigene Unternehmen zahlt. Nach Tilgung der Kredite und Beendigung der Pachtverträge gehen alle Rechte an den Gebäuden und Grundstücken zurück an das Land Berlin.“

GiB:

Zunächst: Unterstellt man der Schuldenbremse eine Sinnhaftigkeit, stellt sich die Frage, ob es Aufgabe verantwortungsvoller PolitikerInnen sein kann, nach Schlupflöchern zu suchen, um sie zu umgehen, d. h.: Ist es im Sinne der BürgerInnen, nicht nur intransparente Schulden in Schattenhaushalten zu machen, sondern sogar höhere Schulden als bei Einstellung in den unmittelbaren Haushalt?

Erinnert sei zudem an die GSW: Auch die GSW war zu 100 Prozent in öffentlicher Hand, und sie wurde doch von Rot-Rot verkauft. Es war angeblich „ein Notverkauf“. Was war die Not? Die GSW hatte 1,6 Mrd. Euro Schulden. Die HOWOGE hat aber bereits auch 1,2 Mrd. Euro Schulden und soll weitere 1,2 bis 1,5 Mrd. Euro Schulden dazubekommen! Dann sind es 2,4 bis 2,7 Mrd. Euro Schulden, also ein größerer Notstand, als er bei der GSW vorlag. Die Gesamtschulden von Berlin waren 2003 ebenfalls mit 50 Mrd. Euro  etwa gleich hoch (2017: 59 Mrd. Euro) Beide Gründe für den GSW-Verkauf treffen also auch heute zu. Der Verkauf einer Wohnungsbaugesellschaft oder von Teilen ist für Die Linke keine rote Linie. Und niemand will eine Wohnungsbaugesellschaft verkaufen. Die Linke überschätzt hier womöglich ihre Glaubwürdigkeit. Siehe dazu die damalige Begründung.

Die Linke Berlin:

„■ Die Kreditaufnahme für den Schulbau muss zu vergleichbaren Konditionen, also Zinssätzen, Laufzeiten und so weiter, erfolgen, die auch dem Land Berlin zustünden. Dafür muss das Unternehmen den kreditgebenden Banken entsprechende Sicherheiten bieten. Das geschieht, indem das Land gegenüber der Bank die Mietzahlungen an das Unternehmen garantiert und auf Einreden dagegen verzichtet. Keinesfalls darf mit Schulgrundstücken, den Baukrediten oder dem Anspruch auf Mietzahlungen spekuliert werden. Das kann durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem landeseigenen Unternehmen und den Banken sichergestellt werden.“

GiB:

Was sollen denn die vertraglichen Regeln sein, die eine solche Spekulation verhindern? Diese Regeln sind doch entscheidend! Geht das überhaupt?

Und bedeutet nicht die Abgabe des wirtschaftlichen Eigentums an den Grundstücken, die Abgabe von Grundstücken per Erbbau, schon die Umwandlung der Schulgrundstücke in Finanzprodukte? Andernfalls könnte sie nicht als Sicherheiten dienen. Gleiches gilt für die Mietverträge: Auch aus ihnen sollen Finanzprodukte werden. Einredeverzicht ist ein wesentliches Element von ÖPP-Verträgen. Sie verschieben das Baurisiko (und oft auch das Betriebsrisiko) von der Bauausführung zum Bauherrn. Das führt unmittelbar zu fatalen Fehlanreizen: Wer bauen kann, wie er will, aber immer sein Geld bekommt, wird Pfusch bauen. Und das soll das tragende Grundprinzip des Schulbaus sein, und des größten Investitionsvorhabens Berlins nach dem BER?

 

Die Linke Berlin:

„Führt das Bauen und Sanieren mit der HOWOGE zur Privatisierung der Schulen? Nein.“

GiB:

Basta. Nur glaubt das den GSW-Verkäufern keiner.

 

Die Linke Berlin:

„■ Die HOWOGE ist eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Da sie privatrechtlich organisiert ist, fällt sie nicht unter die Regelungen der Schuldenbremse und kann die nötigen Kredite für die Baumaßnahmen aufnehmen.“

GiB:

Nicht die privatrechtliche Organisation erlaubt die Umgehung eines grundgesetzlich vorgeschriebenen ausgeglichenen Haushalts (sogenannte Schuldenbremse), sondern die Zurechnung zum Privatsektor. Um so eine Zurechnung rechtswirksam zu erreichen, muss der staatliche Einfluss begrenzt werden – damit wird die demokratische Kontrolle systematisch ausgehebelt.

Die Linke Berlin:

„Sie gehört jedoch zu 100 Prozent dem Land Berlin, genauso wie die anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften oder etwa BSR und BVG.“

GiB:

Und genauso, wie die Wohnungsbaugesellschaft GSW, die vom rot-roten Senat verkauft wurde und heute zur Deutschen Wohnen gehört – einem aggressiven Vermieter, der schonungslos und erfolgreich alle Spielräume nutzt, um die Mieten in den Wohnungen in die Höhe zu treiben.

BVG – Rechtsform: Anstalt öffentlichen Rechts

BSR – Rechtsform: Anstalt öffentlichen Rechts

HOWOGE – Rechtsform: GmbH

 

Die Linke Berlin:

„■ Die Verantwortung für die schulische Bildung bleibt bei den Bezirken. Sie sind Schulträger, bleiben also verantwortlich für die Gebäude und alles, was den Betrieb der Schulen angeht.“

GiB:

Als der Karstadt-Konzern seinen Warenhäuser in einer sale-and-lease-back-Aktion verkaufte und zurückmietete, blieb auch die Verantwortung für die Gebäude und deren Betrieb bei Karstadt. Und dennoch hat diese Maßnahme dem Konzern wirtschaftlich das Genick gebrochen, denn es wurde ihm unmöglich, das, was für ihn von zentraler Bedeutung war, weiter zu steuern.

 

Die Linke Berlin:

„■ Die Grundstücke verbleiben im Landeseigentum. Lediglich Rechte an den Grundstücken, auf denen gebaut wird, gehen in Form eines Erbbaurechtes zeitlich begrenzt für circa 20 bis 25 Jahre an die landeseigene Gesellschaft über. Die HOWOGE bekommt also für diese Zeit das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten.“

GiB:

Das wirtschaftliche Eigentum an den Schulgrundstücken soll der HOWOGE übertragen werden. Als vorgeschlagen wurde, das wirtschaftliche Eigentum an den Autonbahnen einer 100-prozent bundeseigenen GmbH zu übertragen, zeigten sich als Sachverständige geladene Juristen entsetzt: „… soll damit erreicht werden, dass die Gesellschaft das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesautobahnen erlangt. − Beim Bund verbliebe allein das zivilrechtliche  Eigentum, […]. Auf diese Weise würde das Eigentum des Bundes zu einem „nudum ius“, zu einem „nackten (leeren) Recht“ degenerieren.“ (Prof. Dr. Christoph Gröpl am am 27.3.2017)

 

Die Linke Berlin:

„Die von dem Unternehmen errichteten Schulen gehören für diese Zeit dem Unternehmen, aber auch das ist keine Privatisierung, da die HOWOGE ebenfalls im Eigentum des Landes ist.“

GiB:

Es ist eine formelle Privatisierung. So steht es in jedem Wirtschaftslexikon. Und das ist keineswegs Wortklauberei, die Entwicklung JEDER materiellen Privatisierung hatte diese wichtige (und oft nicht einfach zu schaffende) Voraussetzung. Das „dauerhafte“ Eigentum kann nach der formellen Privatisierung jederzeit aufgegeben werden. Und es kann auch funktional privatisiert werden – Stichwort ÖPP.

 

Die Linke Berlin:

„Niemand würde behaupten, eine Wohnung, die einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft gehört, wäre privatisiert.“

GiB:

Selbstverständlich ist eine Wohnung, die einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft gehört, privatrechtlich! Mit allen schwierigen Konsequenzen, wie der GSW-Verkauf zeigt. Schulen können (solange darin öffentlich auch Schule stattfindet) bisher eben nicht bei Nacht und Nebel verkauft werden wie seinerzeit die GSW.

 

Die Linke Berlin:

„■ Eine private Beteiligung Dritter wird es nicht geben,…“

GiB:

Das Schulbauvorhaben soll in einem Zeitraum von 10 Jahren erfolgen. Die Erbbauverträge sollen 20 bis 25 Jahre lang laufen, eventuell sogar 33 Jahre lang. Niemand – nicht einmal die Linke selbst – glaubt, dass die Linke so lange und in so starker Position in der Landesregierung bleibt, dass sie eine solche Beteiligung privater Dritter dauerhaft ausschließen kann.

 

Die Linke Berlin:

„… sodass niemand eine Rendite erwartet. Die öffentliche Schulbaugesellschaft wird ausschließlich mit Bankkrediten arbeiten, wie sie auch Kommunen oder Länder aufnehmen.“

GiB:

Gerade weil die HOWOGE Bankkrediten aufnehmen soll, müssen die Schulen eine Rendite erwirtschaften! Die Bankkredite müssen mit Zins zurückgezahlt werden – und um diesen Zins bezahlen zu können, muss ein Überschuss erwirtschaftet werden, mit anderen Worten eine Rendite. Die Bankkredite können auch unmöglich solche sein „wie sie auch Kommunen oder Länder aufnehmen“. Im einen Fall handelt es sich um Landesanleihen oder Kommunalkredite. Die können aus dem Steueraufkommen zurückbezahlt werden. Bei einer GmbH hat man Kapitalmarktkredite, die völlig anders behandelt und auch verzinst werden. Und sie werden nicht aus dem aus dem Steueraufkommen bezahlt – die GmbH hat keins – sondern aus der Rendite der GmbH.

 

Die Linke Berlin:

„Eine Finanzierung über spekulative Finanzprodukte wird ausgeschlossen.“

GiB:

Allein die Konstruktion über den abgegebenen Erbbau und die Besicherung der Mietzahlungen macht aus Leistungen zur staatlichen Daseinsvorsorge Finanzprodukte. Ob diese Finanzprodukte dann später zur Spekulation eingesetzt werden, liegt in der Hand des Managements der GmbH. Und dieses Managment ist dem staatlichen Einfluss weitgehend entzogen, damit die GmbH dem Privatsektor zugerechnet wird und die sogenannte Schuldenbremse umgehen darf. „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ – das geht auch bei Schattenhaushalten nicht. Wenn die sogenannte Schuldenbremse umgangen werden soll, muss man die Kredite von den Finanzmärkten holen. Und die sind nun einmal international und erlauben Spekulationen in den bekannten Ausmaßen. Aus gutem Grund versucht man daher oft, Daseinsvorsorge – und dazu gehört der Schulbau – von den Finanzmärkten fernzuhalten.

 

Die Linke Berlin:

„■ Natürlich können landeseigene Gesellschaften genauso wie landeseigene Grundstücke generell und Schulen im Konkreten verkauft werden, wenn es dafür eine politische Mehrheit gibt. Der Verkauf von Schulen an Private ist derzeit, ohne die HOWOGE, theoretisch genauso möglich wie mit der HOWOGE.“

GiB:

Das ist schlicht unzutreffend. Zwar kann man Schulen verkaufen und auch Schulgrundstücke. Dafür ist es aber Voraussetzung, dass die Schulen zuvor geschlossen werden. Das geht in Zeiten wachsender Schülerzahlen aber nicht. Für Schulen, in denen Schulbetrieb stattfindet gibt es aber gar keinen Markt, weswegen nicht möglich ist, dafür Käufer zu finden. Das liegt einfach daran, dass Schulen in staatlicher Organisation keine Gewinne abwerfen. Es gibt hingegen einen Markt für GmbHs. Und es gibt einen Markt für ÖPP-Projekte.

 

Die Linke Berlin:

„Für die Linksfraktion ist eine Privatisierung von Schulen ausgeschlossen und für die rot-rot-grüne Koalition in Berlin ebenso.“

GiB:

Basta. Nur glaubt das den GSW-Verkäufern keiner.

 

Die Linke Berlin:

„■ Das Risiko, dass Schulen irgendwann zum Privatisierungsobjekt werden könnten, wird höher, wenn sie jetzt nicht saniert werden. Sollte eine zukünftige Landesregierung Schulen privatisieren wollen, wäre dies leichter in der Stadt durchzusetzen, wenn die Schulen marode sind und mit der Privatisierung auch eine Sanierung versprochen wird.“

GiB:

Wenn das stimmt, haben vergangene Landesregierungen das Risiko, dass Schulen privatisiert werden, massiv erhöht. Macht sich die Linke daran, die verantwortlichen dieser Politik auch zur Verantwortung zu ziehen? Dazu gehören Michael Müller als damaliger Stadtentwicklungssenator, Andreas Geisel als damaliger Stadtentwicklungssenator, Sandra Scheeres als damalige Schulsenatorin. Das sind aber gerade die Partner der Linken! Wie löst die Linke diesen Widerspruch auf?

 

Die Linke Berlin:

„Auch insofern ist das Sanierungsprogramm eine Stärkung der öffentlichen Infrastruktur.“

GiB:

Die Schulen sind marode und mit der Privatisierung wird auch eine Sanierung versprochen – von der Linken! Und nun? Das Argument wird es dann logisch, wenn mit dem Sanierungsprogramm gleichzeitig Privatisierung wirksam ausgeschlossen wird. Das ist aber gerade nicht der Fall.

 

Die Linke Berlin:

„■ Rechtlich wird ein Verkauf der Grundstücke an Private durch die Belegung mit den Erbbaurechten sogar erschwert.“

GiB:

Durch die Privatisierung wird in der Tat eine weitere Privatisierung erschwert, aber das ist (für linke Politik) sicher kein Grund, sich zu rühmen. Durch die Abgabe der Erbbaurechte an eine GmbH wird der wirtschaftlich interessante Teil der Grundstücke in ein handelbares Finanzprodukt übertragen.

 

Die Linke Berlin:

„Gleichzeitig werden die Rechte der Bezirke als Schulträger und Besitzer der Grundstücke in entsprechenden Pachtverträgen für die Dauer der Übertragung der Erbbaurechte festgeschrieben.“

GiB:

„Die Rechte und Pflichten der Bezirke als Schulträger und Eigentümer (!) der Grundstücke sind derzeit vollumfänglich erhalten. Jede Überführung der Rechte in Pachtverträge schwächt diese Rechte erheblich. Ob die Bezirke künftig zu ihrem Recht kommen, hängt davon ab, ob heute alles für die kommenden 20 bis 33 Jahre erforderliche auch rechtswirksam festgehalten wird. Und ob Gerichte dann die Verträge genauso interpretieren wie die Bezirke seinerzeit vor Vertragsabschluss. Das Problem mit solchen langlaufenden Verträgen kann übrigens auch bei zahlreichen ÖPP-Projekten beobachtet werden. Am 18. Mai treffen sicher Bund und die A1 mobil GmbH vor Gericht. Die A1 mobil GmbH sieht in dem Pachtvertrag die Berechtigung zur Erhebung einer Nachforderung von fast einer Milliarde Euro. Das entspricht etwa dem ursprünglich geplanten Investitionsvolumen.“

 

Die Linke Berlin:

„Für die Linke ist eine Privatisierung der Schulen ausgeschlossen.“

GiB:

Basta. Nur glaubt das den GSW-Verkäufern keiner.

 

Die Linke Berlin:

„Um Privatisierung von öffentlichem Eigentum generell zu verhindern, setzen wir uns für eine allgemeinverbindliche Privatisierungsbremse in der Berliner Verfassung ein.“

GiB:

Um nicht gegen die Wand zu fahren, baut die Linke eine Bremse ein. Aber was nützt die Bremse, wenn erst gegen die Wand gefahren und dann erst die Bremse eingebaut wird? Dazu kommt: Jetzt in Sachen Schulprivatisierung NICHT gegen die Wand zu fahren kann die Linke mit ihrem Stimmenanteil bewirken. Für eine Verfassungsänderung fehlen der Linken jedoch die Mehrheiten.

 

Die Linke Berlin:

„Gleichzeitig erhöhen wir die rechtlichen Hürden für Privatisierungen. So haben wir zum Beispiel die Privatisierung von Schulgrundstücken im Haushaltsgesetz ausgeschlossen.“

GiB:

Wenn die die Privatisierung von Schulgrundstücken im Haushaltsgesetz ausgeschlossen wäre, dann wäre die ganze Konstruktion mit Erbbau und Einredeverzicht ja gar nicht möglich. Die Behauptung ist also ganz offensichtlich unzutreffend, die Hürde unwirksam. Auch der Plural ist nicht gerechtfertigt, denn es gibt auch keine anderen Hürden. Stattdessen einem Privatisierungsverbot findet man erstaunlicherweise weitreichende Zugeständnisse an Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP):

§ 3
Gewährleistungsermächtigungen

(4) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften im Sinne von § 7 für von Objektträgern aufzunehmende Fremdmittel zur Verbesserung der Kreditkonditionen, insbesondere zur Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bürgschaften bis zu 200.000.000 Euro zu übernehmen.

§ 7
Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften

(1) Durch den Abschluss von Leasing-, Mietkauf- und ähnlichen Verträgen (Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften) dürfen Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften zuzulassen; […]
(2) Im Haushalt bereits veranschlagte Investitionsmaßnahmen können mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch alternative Beschaffungs- und Errichtungsformen (wie Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften) ersetzt werden. […]

Verstehe das wer will. Sowohl die SPD Berlin als auch Die Linke Berlin sind doch gegen ÖPP?

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