Das ABC der „Berliner Schulbauoffensive“

Von Hannelore Weimar

ÖPP in der Schule, CC0

Im April 2017 wurde vom Senat die „Berliner Schulbauoffensive“ beschlossen, um zum einen dem erhöhten Schulplatzbedarf durch Neu- und Ausbau von Schulen zu begegnen und zum anderen den Sanierungsstau an den Schulgebäuden aufzuarbeiten. Dafür sollen insgesamt in den nächsten Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro ausgegeben werden. Wie dies organisatorisch erfolgen soll, darum wird zurzeit gerungen.

In Zusammenhang gesehen werden, muss dies auch mit den im Juni 2017 erfolgten 13 Grundgesetzänderungen, die u.a. privaten Investoren die Schultüren geöffnet haben und die Voraussetzungen geschaffen für Öffentlich-Private-Partnerschaften im Bereich des Baus und der Sanierung von Schulgebäuden. Will man sich als Bürger*in über das geplante Vorgehen informieren, wird man mit einer Vielzahl von Begriffen konfrontiert. Diese zu klären und damit Transparenz zu erzeugen, hat sich das folgende Glossar, das sich im Aufbau befindet, zur Aufgabe gemacht.

AG Ressourcensteuerung
Die AG Ressourcensteuerung wird von SenFin eingerichtet. Ihr gehören u.a. an: vier Bezirksbürgermeister, die/der künftige Vorsitzende des Finanzausschusses des Rats der Bürgermeister und mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen ein weiteres Mitglied aus dem Kreis der Leiterinnen und Leiter der Serviceeinheit Finanzen/Personal.

BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung: Fonds für Beiträge zu einem umweltfreundlichen und klimaneutralen Berlin

Bildung im Quartier –  Programmbestandteil der Berliner Zukunftsinitiative Stadtteil, bei dem Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für bildungsnahe Angebote zur Stabilisierung von Stadtteilen genutzt werden (seit 2007)

BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH: landeseigener Konzern, der u.a. 67 berufsbildende Schulen unterhält. Die BIM wurde unter Sarrazin eingerichtet und steht bereits seit einigen Jahren in der Kritik. Obwohl sie formell die identische Struktur aufweist, wie sie auch mit der neuen Schul-GmbH gebildet werden soll, verzichtet der Senat bisher darauf, die BIM und ihre Tätigkeit als Vorbild im Schulbau darzustellen.

Erbbaurecht
Einer Tochtergesellschaft der Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE soll ein Erbbaurecht auf Grundstücken eingeräumt werden, auf denen Schulen neu gebaut werden sollen oder auf denen sich Schulen befinden, deren Sanierung teurer als zehn Millionen Euro ist. Ein Erbbaurecht würde bedeuten, dass die Tochtergesellschaft auf den übertragenen Grundstücken bauen und aus den Grundstücken sowie Gebäuden Nutzen ziehen darf. Außerdem erwirbt sie einen Entschädigungsanspruch nach Ablauf des Erbbaurechts. Wie das genau funktioniert, wird im Blog-Beitrag „Heimfall oder Zeitablauf“ von Uli Scholz erklärt.

Facharbeitsgrupe Schulraumqualität
In der temporären Arbeitsgruppe wurden unter Federführung von SenBJF und SenStadt mit Eltern, Schüler*innen, Schulleitungen, Architekten, Vertreter*innen der Kammern und Menschen, die sich bereits mit Schulbau beschäftigt haben, Fragen zu Gestaltung, Standards und Qualität von Schulbauten beraten. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe liegen vor und können auf der Seite der Senatsbildungsverwaltung eingesehen werden.
Die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität – Band 1
Die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität – Band 2

GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund
Die GEW Berlin hat sich bereits 2016 gegen das Privatisierungsvorhaben gestellt. Auf der Landesdelegiertenkonferenz am 28./29. November wurde dann dieser Beschluss bekräftigt und erweitert – mit überwältigender Mehrheit (nur eine Gegenstimme): „Gegen die Ideologie der schwarzen Null – Keine Mehrkosten durch ÖPP, keine Steuersenkungen, keine Übertragung von Schulimmobilien in das Privatrecht und gegen den förderalen Magerstaat!

Gemeinsame Sitzung der Schul- und Baustadträte mit der Taskforce
SenBJF und SenFin laden in regelmäßigen Abständen die Schul- und Baustadträte der Bezirke ein, um operative Fragen zu Schulsanierung und  -bau zu besprechen.

Handlungsrahmen Berliner Schulbau 2026
Im Handlungsrahmen Schulbau findet sich ein Überblick über die Planungen von SenBJF in Form von sechs strategischen Maßnahmenbereichen für den Schulbau bzw. die Schulsanierungen bis zum Jahr 2026.
Handlungsrahmen Berliner Schulbau 2026 – Berlin.de

LEA
Landeselternausschuss: Er besteht aus jeweils zwei Vertreter*innen der Bezirkselternausschüsse und Vertreter*innen aus den staatlich anerkannten Ersatzschulen (mit beratender Stimme). Geleitet wird er von einem Vorstand, der sich aus einem Vorsitzenden und drei Stellvertreter*innen zusammensetzt.
Kontakte von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) zum LEA (Stand 10.12.2017):

  • 28.03.2017: Mail an den Vorsitzenden des Vorstandes mit einer Gesprächsanfrage zur Thematik Schulbau und Schulsanierung
  • 31.03.2017: Antwort des Vorsitzenden, dass aufgrund fehlender aktueller Konzepte noch kein Konzept bzw. keine Meinung des LEA vorliegt, daher auch noch kein Austausch stattfinden kann
  • 03.07.2017: Brief an den Vorstand des LEA mit weiter reichenden Informationen und Konkretisierungen
  • 04.11.2017: Rückmeldung des Vorsitzenden per Mail zur Pressekonferenz
  • 30.11.2017: Rückmeldung des Vorsitzenden per Mail zum Treffen im Regenbogenkino
  • 10.12.2017: Antwortschreiben per Mail an den Vorsitzenden zur Rückmeldung vom 30.11. mit einigen Klarstellungen
  • 10.12.2017: Schreiben an die Stellvertreter*innen im LEA zur Thematik

MEB – Modulare Ergänzungsbauten: Unterrichtsgebäude mit 12 bis 24 Unterrichtsräumen, Errichtung im standardisierten Bau an schon vorhandenen Schulstandorten. MEB sind Plattenbauten aus Betonfertigteilen, Stahltragwerk und an der Fassade befestigtem Wärmedämmverbundsystem. Sie entsprechem dem Konzept der Flurschule und enthalten keine Fachräume oder Lehrerzimmer. Die Bauten können relativ schnell errichtet werden, sind aber pro Schulplatz sehr teuer. Einziger Lieferant der MEB ist bisher die Firma Goldbeck – die auch ein wichtiger Akteur als ÖPP-Anbieter ist.

MOBS – Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten – Verwaltungsverfahren zur schnelleren Umsetzung von Neubauvorhaben von Schulen. Am 31.08.2017 waren acht in diesem Verfahren geplante Schulneubauten in der aktuellen Investitionsplanung berücksichtigt, drei weitere sollten folgen.[1] Am 11.12. und 12.12.2017 wurden 10 Architekturentwürfe von MOBS vorgestellt, sie sind derzeit im Stadthaus am Molkenmarkt ausgestellt. Die Berliner Zeitung zu den MOBS:

Die Schulen sollen zwischen 2019 und 2023 fertiggestellt sein, werden 2848 Plätze in Neubauten und 1632 Plätze in sanierten Räumen haben. Für sechs der MOBS-Schulen wird es einen gemeinsamen Generalplaner geben. Generalunternehmer werden eines oder mehrere Projekte realisieren.

Privatisierung
Privatisierung ist ein Oberbegriff für verschiedene Formen von Entstaatlichung. Es gibt die formelle (oder Rechtsform-) Privatisierung, die funktionale Privatisierung (insbesondere Öffentlich-Private Partnerschaften, ÖPP) und die materielle Privatisierung – den (Teil-)Verkauf. Darüberhinaus existieren weiterhin zahlreiche Überschneidungen, Übergänge und auch Wechselwirkungen zwischen diesen drei Kategorien. Die Verwendung des Oberbegriffs „Privatisierung“ ordnet die „Schulbauoffensive“ ein und grenzt sie ab von weniger aussagekräftigen Zuschreibungen wie zum Beispiel „Öffentlich-Öffentliche Partnerschaften“.

Projektgruppe
Die Projektgruppe ist der Taskforce nachgeordnet. Sie soll aus Vertreter*innen von SenBJF, SenStadt, SenFin, der Senatskanzlei, der Bezirke gemäß Zuständigkeit, der BIM, der HOWOGE und der geplanten Schulsanierungs-GmbHs bestehen. Ihre Aufgaben sind ein kontinuierliches Vorantreiben der Prozesse, die Abstimmung untereinander, die Sicherstellung eines einheitlichen, aktuellen Informationsstandes der Taskforce und die Fertigung halbjährlicher Controllingberichte.

SenBJF
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie von Berlin

RIQ – Reinvestitionsquote: jährliche Ausgaben zum Ersatz des Verschleißes in Prozent des Gebäudewertes

SaniP – Sanitärsanierungsprogramm: Fonds zur Ersetzung alter Sanitäranlagen in Schulen durch neue

SILB – Sondervermögen Immobilen des Landes Berlin bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH

SIWA – Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt, seit 2017 unter dem Namen SIWANA

SIWANA – Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds

SSP – Schulanlagensanierungsprogramm: seit 2009 bestehender Fonds, über dessen Verwendung im Bezirk zu 70 % jeder Bezirk entscheidet, während die Verwendung von 30 % der bezirklichen Mittel von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgeschrieben wird. Seite des Senats zum Schulanlagensanierungsprogramm

Stadtumbau – Förderprogramm zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung

Taskforce Schulbau
Sie wird auf Landesebene unter Federführung der Senatsbildungsverwaltung (SenBJF) eingerichtet. Außerdem gehören ihr Vertreter*innen den Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) sowie zwei Vertreter*innen der Bezirke an. Sie tagt auf Staatssekretärsebene mit Arbeitsebene. Ihre Hauptaufgabe ist die gesamtstädtische Steuerung.

 

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Wichtige Dokumente

Torsten Schneider, Björn Böhning (2016): „ Abschlussbericht der AG Schule der SPD Berlin. In diesem Bericht liefert das informelle SPD-Gremium „AG Schule“ im Berliner Wahlkampf das theoretische Grundgerüst für die spätere „Berliner Schulbauoffensive“. Zitate aus dem Dokument:
  • Wir schnüren ein Gesamtpaket von 5,5 Mrd. €, um den Sanierungsstau in zehn Jahren abzubauen und um Schulen neu- oder auszubauen (S.4)
  • Heute erkennen wir, dass der Sanierungskurs – so nötig und so richtig er war – in manchen Bereichen zu einem Sanierungsstau geführt hat. […] Dies betrifft etwa den Zustand unserer Schulen, der oft nicht zufriedenstellend ist. Das ist aber kein Grund für Zähneknirschen und Vergangenheitsbewältigung, sondern im Gegenteil: Berlin hat die Trendwende eingeleitet und steht vor einem Jahrzehnt der Investitionen. Die SPD wird diese große Aufgabe schnell und kraftvoll angehen. (S.5)
  • Die Wiederbeschaffungswerte der bezirklichen Schulen summieren sich (in aktuellen Preisen) auf rd. 11,65 Mrd. € (S. 16)
  • Für den laufenden Bauunterhalt von bezirklichen Schulen werden zukünftig Mittel in Höhe von 1,32 % der Wiederbeschaffungswerte zur Verfügung gestellt. (S.21)
  • Errichtung einer Schulneubaugesellschaft: […] Errichtung einer Schulsanierungsgesellschaft: […] Die Kreditfähigkeit dieser Gesellschaften wird sichergestellt, ohne die Schuldenbremse zu verletzen. Dazu brauchen sie aber das Dach einer gemeinsamen Finanzholding auch mit mindestens einer größeren Wohnungsbaugesellschaft. Das EU-Verschuldungskriterium muss hier eingehalten sein. Und die Kreditermächtigung kann nur durch das Abgeordnetenhaus erfolgen. Es geht der SPD nicht darum, die Schuldenbremse zu reißen – sondern sie einzuhalten. (S.44)

Fischer/Hoff/Keller (2017): Zukunftsinvestitionen – Plädoyer für eine aktive Infrastrukturpolitik und nachhaltige Finanzwirtschaft, herausgegeben von der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Im Bericht werden Schul-ÖPP kritisiert, neue Infrastrukturgesellschaften hingegen als Lösungsmöglichkeit angesehen. Dieses Vorgehen wird als „progressive ÖÖP-Praxis“ bezeichnet. Zitate aus dem Dokument:

  • Eine progressive ÖÖP-Praxis muss effektive Mechanismen zur Verhinderung von Privatisierungen der in ÖÖP ausgegliederten öffentlichen Vermögensbestandteile entwickeln, bei Immobilien zum Beispiel eine Kombination aus einem Veräußerungsverbot und einem Vor- bzw. Rückkaufsrecht der öffentlichen Hand. (S. 17)
  • Ein Vorschlag für eine Privatisierungsbremse (Kriterium VI) fehlt in den bisher veröffentlichten Überlegungen. Dies ließe sich aber verhältnismäßig leicht durch eine vertraglich verankerte Kombination aus einem Veräußerungsverbot für die übertragenen Immobilien und einem Vor- bzw. Rückkaufsrecht für die öffentliche Hand auflösen (S.18)
  • Bleibt aus dem oben genannten Katalog noch die schwierigste Aufgabe, ein rechtssicheres Modell der Kreditaufnahme als Vorfinanzierung für Investitionen ohne Relevanz für die Schuldenbremse zu entwickeln. (S.18)
  • Zentrales Kriterium für eine schuldenbremsenneutrale Kreditaufnahme wäre demnach die Realisierung in einer Tochterfirma der öffentlichen Hand, die ihren Umsatz zu mehr als 50 Prozent nicht mit dem Staat, sondern mit Dritten macht. Für die Einhaltung der europäischen Schuldenregel wäre wiederum der oben bereits erwähnte unternehmerische Spielraum der staatlichen Tochtergesellschaft von entscheidender Bedeutung. All das verweist die zukünftigen Überlegungen darauf, ein ÖÖP-Projekt in diesem Umfang an eine existierende Gesellschaft «anzudocken», die diese Kriterien überwiegend erfüllt. Denkbar wäre eine öffentliche Investitionsbank oder in Berlin die Bildung einer Holding aller städtischen Wohnungsbaugesellschaften.(S.19)

Eine Kritik des Beitrags steht z.B. hier: Waßmuth , Carl (2017): „Sollen Schuldenregeln umgangen werden?“ in Lunapark 21, Heft 37 sowie hier: Storn, Herbert (2017): „Die Schulen werden privatisiert„, veröffentlicht im Gemeingut-Blog

Landesverfassung von Berlin, Artikel 67

  • (1) Der Senat nimmt durch die Hauptverwaltung die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr. Dazu gehören: 1. die Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht), 2. die Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung, 3. einzelne andere Aufgabenbereiche, die wegen ihrer Eigenart zwingend einer Durchführung in unmittelbarer Regierungsverantwortung bedürfen. […]
  • (2) Die Bezirke nehmen alle anderen Aufgaben der Verwaltung wahr.

Schulbau und -sanierung in Berlin kurz-, mittel und langfristig (Phase I und Phase II)„: Senatsvorlage vom 27.06.2017. In diesem Dokument wird der Vorschlag der „Berliner Schulbauoffensive“ auf sechs Seiten vorgestellt. Die Senatsvorlage enthält ein komplexes Gewebe aus Strukturen, Gremien und Regelungsvorschlägen. Zu einzelnen Begriffen siehe oben

Beschlussvorschlag für den Rat der Bürgermeister des Ausschusses für Finanzen, Personal und Wirtschaft  „RdB-Vorlage-Nr. R-172/2017“ vom 11.08.2017. Akktuell ist noch nicht bekannt, ob die Bürgermeister der Vorlage ganz oder teilweise gefolgt sind. Die bezirke äußern eine Kritik an der „Berliner Schulbauoffensive“, die allerdings nicht sehr weitreichend ist. Siehe dazu den Beitrag von Katrin Kusche Schulprivatisierung – bisher nur eine kleine Rebellion in Berlin

Meldung der Bezirke zur Abgabe der Zuständigkeit der Schulsanierungen an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Liste in Form einer „Momentaufnahme“ per 30. Juni 2017, zusammengestellt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, und Familie. Die Liste bezieht sich auf Schulsanierungsobjekte in den beiden Kategorien 5,5 Millionen bis 10 Millionen Euro und ab 10 Millionen Euro. Gemeldet wurden von den Stadtbezirken 48 Maßnahmen: 25 Objekte in der Kategorie 5.5 bis 10 Millionen Euro, 23 Objekte in der Kategorie ab 10 Millionen Euro. Die Bezirke Neukölln und Treptow-Köpenick, Wilmersdorf-Charlottenburg wollen die „Amtshilfe“ gemäß der Zwei-Phasen-Schulbauoffensive“ nach dieser Liste nicht in Anspruch nehmen, übertragen also keine Grundstücke und müssen dafür später auch keine Miete für die sanierten Schulen an die HOWOGE zahlen, weil sie das Bauen schon bisher allein gut organisiert haben. Marzahn-Hellersdorf und Lichterberg haben ebenfalls keinen Anlass gesehen, Grundstücke an den Senat zu melden. Betroffen sind von der „Amtshilfe“ mit Erbbaurechtsübertragung auf Schulgrundstücke zwecks Kreditbeleihung nach dieser „Momentaufnahme“ sechs Bezirke: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Reinickendorf.

Personalpolitisches Aktionsprogramm 2017/18 der Senatsverwaltung für Finanzen vom Juli 2017

Besprechungsunterlage für die Sitzung des Senats am Dienstag, dem 12.09.2017

Rat der Bürgermeister: RdB-Vorlage-Nr. R-200/2017

 

Kommentierung der Dokumente: Carl Waßmuth

 

 

 

3 comments

  1. Pingback:Heimfall oder Zeitablauf? | Gemeingut

  2. Es ist ein Horror wenn auch in diesem Fall, die nur schwer zu erreichende Mobilisierungsqute in der Bevölkerung eine Abwehr der ÖPP erreichen könnte. In diesem Fall sollte zu den Argumenten der GIB und anderen Gleichgesinnten eine Stellungnahme der Befürworter erzwungen werden. Das Primat der Wirtschaft über die Politik muss zurückgedrängt werden!
    Frank Lienau

  3. Von einer hart arbeitenden normalen Bevölkerung die ihren Alltag organisieren muss…kann man nicht erwarten das sie die Methoden der Herreschaftselite durchschaut…..der Neoliberalismus wird gottgleich…weiter getrieben…..was aber jetzt Zeit wird….ist die “ Die LINKE“ zu entlarven die wegen ihrer eigenen Gier nach Posten und Politiker Versorgung….sich langsam in die Richtung bewegt wo sie die Finanzelite hin haben will.

    Die LINKE………ist keine alternative wenn sie den Neoliberalewn auf den Leim geht.

    öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) ist nichts weiter als die das öffentliche Vermögen….nach und nach an das obere 000,1% zu verscherbeln.

    Schön wenn Schulen saniert werden, aber wenn der Staat diese dann 20 jahre superteuer zurück mieten muss…..dient das nur der Rendite weniger.

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