Bundestag beschließt Autobahnprivatisierung. Angeblich hatte niemand die Absicht zu privatisieren

Bild: Tim Reckmann, flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)

Pressemitteilung von GiB:

Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Änderung des Art. 90 Grundgesetz.

Heute hat der Bundestag über die Änderung des Grundgesetzes und die Autobahnprivatisierung abgestimmt. Mit 455 Ja-Stimmen wurde die Änderung von Art. 90 des Grundgesetzes angenommen. Damit wurde der Autobahnprivatisierung zugestimmt.

Carl Waßmuth, Vorstand von Gemeingut in BürgerInnenhand kommentiert das wie folgt:

„Wenn wirklich niemand die Absicht hat, die Autobahnen zu privatisieren, warum wurde heute die Privatisierung beschlossen? Die Antwort lautet: Das ist die erste Privatisierung, die angeblich gar keine sein soll. Wir haben das bei keiner vorherigen Privatisierung erlebt – weder Bahn, noch Post, noch Telekom oder anderen. Noch nie haben die Abgeordneten der Regierungskoalition so darauf beharrt, zu leugnen, dass sie eine Privatisierung beschließen. Ob wider besseren Wissens, oder weil sie blindlings ihrer Fraktionsspitze vertraut haben – beides ist gefährlich und verantwortungslos. Den Bürgerinnen und Bürger wird die heutige Abstimmung teuer zu stehen kommen. Da ist es gut zu wissen, wer im Einzelnen diese Privatisierung ermöglicht hat.“

Laura Valentukeviciute, Sprecherin von GiB sagt dazu:

„Das ist eine bittere Erfahrung. Es konnte nicht verhindert werden, dass der Bundestag eine der größten Privatisierungen der letzten Jahre beschließt. Ein Erfolg der Protestbewegung gegen dieses Privatisierungsvorhaben war es, das Thema zum zentralen Gegenstand der politischen Auseinandersetzung zu machen. Unsere Hoffnung ruht nun auf den Ländern und dort insbesondere auf den Ländern, bei der die Grünen und die Linken in der Regierung sind. Die Redebeiträge und das Abstimmverhalten im Bundestag heute haben gezeigt, dass Linke und Grüne auf Bundesebene diese Privatisierung klar ablehnen.“

***

Autobahnprivatisierung: „Sternstunde der Parlaments“ ist Kuhhandel auf Kosten des Gemeinwohls

Robin Wood

10 Milliarden € hat der Bund den Ländern für ihre Zustimmung zur Bundesfernstraßengesellschaft zugesagt.  Doch zu welchem Preis wird diese als „Gesellschaft privaten Rechts“ in Art 90 (2) des Grundgesetzes geschrieben? Mit 455 Ja-Stimmen hat der Bundestag die Änderung heute angenommen. Die große Koalition hat heute buchstäblich auf den letzten Drücker ihre Bundestagsmehrheit genutzt, um vor der Bundestagswahl im September der formalen Privatisierung von Fernstraßen Verfassungsrang zu geben. SPD und CDU loben sich gegenseitig für nachrangige Gesetze, die trotz Grundgesetzänderung eine materielle Privatisierung erschweren sollen – und die zukünftig mit einfacher Mehrheit geändert werden können.

Die Berichterstatterin der SPD, Bettina Hagedorn, sprach im Bundestag von einer „Sternstunde des Parlaments“. Im nächsten Satz offenbarte sie den Kuhhandel mit den Ländern mit den Worten „es ist ein Paket es ist ein Paket es ist ein Paket“. „Sternstunde“? Fraktionskollege Johannes Kahrs, SPD, bekennt im Anschluss, „wir Abgeordneten“ waren „nicht beteiligt“.

Monika  Lege, Fachreferentin Mobilität bei Robin Wood, kommentiert: „Das Verfahren passt zum Vorhaben: Eine privatrechtlich verfasste Autobahngesellschaft blockiert nicht nur eine integrierte Verkehrsplanung zum Schutz von Klima und Umwelt. Sie hebelt auch die jetzt schon unzureichende Bürgerbeteiligung beim Fernstraßenbau aus. Intransparent und undemokratisch – die Abgeordneten entmachten die Bürger*innen und sich selbst.“

Morgen schon soll in einem verkürzten Verfahren der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen. Unser Bündnis gegen Fernstraßenprivatisierung ruft zur Kundgebung gegen dieses beispiellose Eilverfahren auf:

Freitag, den 2. Juni um 9:00 Uhr, Deutscher Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Berlin

https://www.robinwood.de/blog/autobahnprivatisierung-%E2%80%9Esternstunde-der-parlaments%E2%80%9C-ist-kuhhandel-auf-kosten-des-gemeinwohls

***

Pressemitteilung des Berliner Wassertisches, 31.05.2017
http://berliner-wassertisch.net
==============================================

“Nein” zu  13 Grundgesetzänderungen und zum Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur. „Privatisierungsbremsen“  von CDU und SPD sind wirkungslos! Die Privatisierung der Autobahnen und
Schulen soll ins Grundgesetz. Berliner Wassertisch fordert neue öffentliche Anhörung zu den Eingriffen ins Grundgesetz und eine Vertagung der Abstimmung

Am 1. Juni 2017 sollen im Bundestag die Voraussetzungen für eine der größten und wahrscheinlich folgenreichsten Privatisierungen der deutschen Geschichte geschaffen werden. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit sollen nicht weniger als 13 Grundgesetzänderungen beschlossen werden. Entgegen anderslautender Beteuerungen der Regierungskoalition lassen auch die unter öffentlichem Druck mit heisser Nadel eingeflickten „Privatisierungsschranken“ Privatisierungen weiterhin zu. Der Satz, mit dem die Privatisierung kommen soll, ist unmißverständlich, er lautet: „Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“ Das nennt man formelle Privatisierung und es hat erhebliche Folgen. Erstmalig sollen „Öffentlich-Private Partnerschaften“(ÖPPs) in den Text des Grundgesetzes aufgenommen werden. ÖPPs sind eine funktionale Privatisierung, die hinsichtlich der Kosten und des Steuerungsverlustes durch das Parlament einer materiellen Privatisierung gleichkommen.

Die Ökonomin Gerlinde Schermer bezieht Position:

„Industrievertreter, CDU- und SPD-Spitzen sagen, das sei keine Privatisierung. Warum? Weil die Bevölkerung zu über 75% eine Privatisierung der Daseinsvorsorge ablehnt. Wir vom Berliner Wassertisch wissen aus Erfahrung mit dem einst geheimen ÖPP-Vertrag Berliner Wasser: ‚Öffentlich-private Partnerschaften‘, die jetzt ins Grundgesetz kommen sollen, sind Privatisierung der allerschlimmsten Sorte. Die Privaten haben dabei Null Risiko, der Staat treibt für die Kapitalgeber bei ÖPP-Autobahnabschnitten zukünftig für 30 Jahre die Rendite von den
Bürgerinnen und Bürgern ein. Die Konzerne machen per Grundgesetzänderung den Staat und die Abgeordneten zu Geldeintreibern. Die ÖPP Verträge sind geheim! Es tagen wieder geheime Schiedsgerichte, die Streitigkeiten für ‚entgangene Gewinne‘ zu schlichten haben. Gemeinwohl ade!“

Pressesprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert:

„Die am 1. Juni zur Abstimmung stehenden 13 Grundgesetzänderungen sprechen unmissverständlich von Privatisierung. ‚Öffentlich-private Partnerschaften‘ (ÖPPs) werden in den Text des Grundgesetzes aufgenommen und öffnen Autobahnen und Schulen systematisch für private Investoren. Die sog. Privatisierungsschranken sind, entgegen anderslautender Beteuerungen, wirkungslos. Das zentrale Einfallstor für alle daraus folgenden Privatisierungen bleibt, dass der Bund sich zur Erledigung seiner Aufgaben nun einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen kann. Die Kontrolle durch den Bundestag und durch die Landesparlamente wird über privatrechtliche Geheimverträge mit ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die Paralleljustiz privater Schiedsgerichte abgeschafft.“

Für Presseanfragen:
Gerlinde Schermer  Tel.: +49(0)178 6344985
Ulrike von Wiesenau Tel.: +49(0)30 781 4604

11 comments

  1. Die Sozialdemokratie steuert auf den Abgrund zu und fragt sich warum?
    Weiter mit eurem Kopfnicken zur Privatisierung.Helft nur denen die das Eigentum der Bürger verscherbeln,ohne diese zu fragen.Die Rechnung wird euch hoffentlich bei der nächsten Wahl präsentiert.

    Die SPD ist alt und schwach und mit solchen Parlamentariern zum Tode.
    verurteilt.
    Aber vielleicht gibt es für diese Genossen ja noch lukrative Stellen bei Investoren aus den ÖPP Bereich

  2. Wie war doch gleich das Wahl“versprechen“:
    „Mit mir wird es keine Maut geben!“

    HA, HA, HA – selten so gelacht, Frau Merkel!

  3. Pingback:Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische Website

  4. Nur so eine Idee…
    wie wäre es denn, wenn die namentlich bekannt gewordenen Befürworter der Autobahn-ÖPP ebenso jenseits des Grundgesetzes „privat enteignet“ würden?
    Wenn Unrecht zu Recht (gebogen) wird, gegen die berechtigten Interessen der Bürger-Öffentlichkeit, könnte doch auch eine „private Sondermaßnahme“ deutlich machen, welche Folgen derartige Verantwortungslosigkeit zeitigen kann. Gäbe vielleicht eine interessante Gerichtsverhandlung. Nur so als Idee. Natürlich hat „niemand die Absicht…“ – bis sie Fakt (geworden) ist.
    Wolfgang H. Müller

  5. Pingback:Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische Website - Das Pressebüro

  6. Pingback:Hinweise der Woche | NachDenkSeiten – Die kritische Website

  7. Dafür müssen sie auch das Grundgesetz ändern

    Auszug aus einer mail

    …TiSA – Trade in Services Agreement – ist das derzeit größte Freihandelsabkommen weltweit. 50 Staaten beteiligen sich daran, darunter sowohl die EU als auch die USA. Verhandelt wird seit 2013 unter strengster Geheimhaltung. 2017 steht es zur Entscheidung an. TiSA betrifft zwar „nur“ Dienstleistungen, aber 70% des Bruttoinlandsprodukt sind mittlerweile Dienstleistungen. Dazu gehört auch die öffentliche Daseinsvorsorge (u.a. Wasserversorgung, Schulen, Krankenhäuser), die liberalisiert und privatisiert werden soll.

    Der Vortrag stellt den Stand der Geheimverhandlungen dar, soweit sie durch geleakte Dokumente der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, und geht insbesondere auf die demokratiepolitischen Gefahren von TiSA ein.

  8. ‚wir schaffen das‘- Merkel: „Mit mir wird es keine Maut geben!“
    Also ist sie garnicht BK – ah-ha, ihr Klon?

    „Jede Regierung lügt“ – und werden deshalb wiedergewaehlt !
    http://programm.ard.de/TV/Programm/Sender/?sendung=2872419552418821

    „Die Anstalt“ vom 4.4.2017
    https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-4-april-2017-100.html

    Es begab sich zu einer GroKO, da einigte ‚man‘ sich als Kompromis(t),
    zwischen MwSt-Erhoehung 2% und 0%, auf „logische“ 3%
    Das Wahlvieh meckerte, aber nahm es nicht uebel, waehlte wieder diese …..

  9. Warum wird privatisiert?:
    22.04.2017
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bundesrechnungshof-keine-autobahn-privatisierung-durch-die-hintertuer-14982755.html
    Bundesrechnungshof:
    Keine Autobahn-Privatisierung durch die Hintertür
    Dass Autobahnen doch nicht privatisiert werden dürfen, steht schon länger fest. Kritiker befürchten trotzdem eine Privatisierung über Umwege. Der Bundesrechnungshof will dem nun offenbar einen Riegel vorschieben.
    Der Bundesrechnungshof schreibt nun, dass solche Partnerschaften nur ausnahmsweise erlaubt werden sollten und nur für kurze Autobahnabschnitte – solche von weniger als 100 Kilometern Länge. Der Rechnungshof hatte schon früher ÖPP-Projekte als ineffizient und zu teuer für den Steuerzahler kritisiert. Die „funktionale Privatisierung“ ganzer Teilnetze sei „grundgesetzlich auszuschließen“, schreibt der Rechnungshof.

    UND

    Umfrage
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesbuerger-gegen-autobahn-privatisierung-a-1121877.html
    Bundesbürger lehnen Autobahn-Privatisierung ab
    Mit seiner Idee, die Autobahnen zu privatisieren, stößt Bundesfinanzminister Schäuble auf breiten Widerstand. Nicht nur die Länder sind dagegen, sondern auch eine Mehrheit der Bürger.
    In einer Umfrage sprachen sich 74 Prozent der Befragten gegen eine Privatisierung aus, wie sie am vergangenen Wochenende wieder in die Diskussion gekommen war. Das teilte das ARD-Morgenmagazin als Auftraggeber der Umfrage am Donnerstag mit. Nur 21 Prozent fanden es richtig, private Investoren einzubeziehen. Das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap hatte diese Woche 1014 Bundesbürger dazu befragt.

    Der muendige wahlberechtigte Buerger hat sich seine Repraesentanten erwaehlt, achso, wer ist denn nun real der „Souveraen“ ??

  10. Pingback:Autobahn-Tafelsilber wird 100-km-weise teilprivatisiert – Forum DL21 e.V.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert