Unterschriftenübergabe an den Berliner Senat: Privatisierung der Schulen in Berlin stoppen

Unterschriftenübergabe an den Berliner Senat: Privatisierung der Schulen in Berlin stoppen

Berliner Senat verstößt gegen aktuelle Forderungen der Informationsfreiheitsbeauftragten

Berlin, 11.04.2018:   Am heutigen Mittwoch haben Aktive von GiB dem Staatssekretär der Senatsverwaltung für Finanzen, Klaus Feiler, 1.488 Unterschriften übergeben. Bereits im Herbst 2017 initiierte Gemeingut in BürgerInnenhand eine Petition an den Regierenden Bürgermeister Müller sowie an die SenatorInnen Kollatz-Ahnen, Lompscher, Scheeres und Behrendt. Die UnterstützerInnen der Petition fordern neben dem Stopp der Privatisierung der Schulen in Berlin:

  • Sofortiger Beginn der Planung, des Baus und der Sanierung unserer Schulen – in allen Bezirken!
  • Ausweitung des qualifizierten öffentlichen Personals in den Bauämtern.
  • Kein zentralisiertes Chaos wie am BER – stattdessen Transparenz und Mitsprache vor Ort

Da sich eine intransparente Haltung seit Monaten zeigt, hat GiB die Petition im Dezember zugunsten der Sammlung von nun rechtsverbindlichen Unterschriften eingestellt. seit Januar 2018 sammelt GiB Unterschriften im Rahmen der Volksinitiative „Unsere Schulen“.

„Der Senat muss offenbar zur Transparenz gezwungen werden“,

bedauert Carl Waßmuth. Im Rahmen der Volksinitiative müssen jetzt 20.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, um von den betroffenen Ausschüssen des Berliner Abgeordnetenhauses gehört zu werden.

Staatssekretär Klaus Feiler sprach hinsichtlich der bei der Übergabe geäußerten Sorgen wegen eine formelle Privatisierung von einer „Spitzfindigkeit“. Die Volksinitiative würde mit der Diskussion über die Rechtsform den Schulbau in Berlin aufhalten.

Der Berliner Senat verstößt mit der sogenannten Schulbauoffensive, die öffentliche Aufgabe ins Privatrecht auslagert, sogar gegen aktuelle Forderungen der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit übt in ihrem Jahresbericht 2017 erneut heftige Kritik am Senat, aber auch am Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber hinsichtlich der Absicht des Landes Berlin, öffentliche Aufgaben wie zum Beispiel die Schulsanierungen auf juristische Personen des Privatrechts zu übertragen. Dazu Gerlinde Schermer von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB):

„Das ist hoch brisant besonders vor dem aktuellen Hintergrund der sogenannten Berliner Schulbauoffensive, mit der der Berliner Finanzsenator Kollatz-Ahnen unter anderem beabsichtigt, auf die öffentlichen Schulgrundstücke über den Weg der Auslagerung ins private Recht bis zu 1,5 Milliarden Euro Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen, obwohl genügend Geld im Haushalt vorhanden ist.“

Die geplante Flucht ins Privatrecht mit unseren öffentlichen Schulen wird unternommen, um sich ein Schlupfloch für Verschuldung außerhalb des im öffentlichen Haushalt Sichtbaren zu schaffen. Die Folgen derartiger Konstrukte werden bisher nicht öffentlich und erst Recht nicht im Parlament diskutiert. Nun schlägt die Informationsfreiheitsbeauftragte Alarm. Sie fordert vom Senat und Parlament  die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Informationsfreiheitsgesetzes auf (mehrheitlich) landeseigene Unternehmen.

GiB, der Berliner Schultisch und die weiteren UnterstützerInnen der Volksinitiative sagen:
Wir wollen keine Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf Private, wir lehnen eine Flucht ins Privatrecht ab.

„Wir zahlen genug Steuern – aus diesen öffentlichen Mitteln muss die Schulsanierung finanziert werden“,

so Dorothea Härlin vom Berliner Schultisch.

„Doch die Forderung der Informationsfreiheitsbeauftragten tragen wir ausdrücklich mit. Wir verlangen die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Informationsfreiheitsgesetzes auf (mehrheitlich) landeseigene Unternehmen.“

Carl Waßmuth, Sprecher und Vorstand von GiB fordert:

„Der Senat und das Abgeordnetenhaus müssen ein Gesetz ins Parlament einbringen und eine öffentliche Debatte darüber führen, bevor auch nur ein Schulgrundstück auf eine privatrechtlich organisiertes Unternehmen übertragen wird. Das gilt sowohl für die BIM und erst recht für die Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE. Wir gehen davon aus, dass nach einer transparenten Diskussion klar wird, dass die BerlinerInnen eine Privatisierung von Schulgebäuden und Schulgrundstücken strikt ablehnen.“

 

Bitte beachten: Es wurden keine Unterschriften aus der Sammlung der Volksinitiative „Unser Schulen“ übergeben. Diese Unterschriftensammlung für eine öffentliche Anhörung zum Schulbau Berlin im Berliner Abgeordnetenhaus läuft noch bis zum 30. Juni.

 

Auszug Jahresbericht 2017 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


23.03.2018 – Jahresbericht 2017 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und. Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2017.

Siehe Punkt 15.2 „Informationsfreiheit in Berlin“, ab Seite 178-182

Zitat IF-Beauftrage:
„Die BIM ist nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut. Vielmehr ist sie nur für die Vermietung, Bewirtschaftung, Optimierung und den Verkauf landeseigener Grundstücke zuständig und wird insoweit rein privatrechtlich tätig. An dieser Rechtslage ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei der BIM um ein landeseigenes Unternehmen handelt, denn das Informationsfreiheitsgesetz trifft keine Sonderregelungen für landeseigene Unternehmen.
Diese unterfallen selbst dann nicht diesem Gesetz, wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden und alle unternehmerischen Entscheidungen gänzlich vom Land Berlin getroffen werden.
Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelungslücke, die wir in der Vergangenheit stets kritisiert haben. (JB 2011, 13.3.)Siehe Inhaltsprotokoll 18. Sitzung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz ind Inf.freiheit am 10.12.2012)
Auszug Stellungnahme Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeaufragten in Deutschland hat moniert, dass durch die Verlagerung von öffentlichen Aufgaben an Private eine Flucht ins Privatrecht stattfindet, die es zu vermeiden gilt. (Entschließung vom 17.6.2014 „Keine Flucht vor der Informationsfreiheit ins Privatrecht“ und international wird auch moniert! Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft darf Informationsfreiheit nicht gefährden.

Bonn/Berlin, 22.09.2017Ausgabe 16/2017h

Datum 22.09.2017

Auch wenn öffentliche Dienstleistungen durch Unternehmen der Privatwirtschaft erbracht werden, muss die Transparenzpflicht des staatlichen Handelns garantiert werden, fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Internationalen Informationsfreiheitskonferenz in Manchester. Die Informationsfreiheitsbeauftragte Andrea Voßhoff unterstützt die Entschließung.

Am 20. und 21. September fand die 10. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Manchester (ICIC) statt. Die von der englischen und schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten organisierte Konferenz widmete sich der Tendenz zahlreicher Verwaltungen, staatliche und kommunale Aufgaben an privatwirtschaftliche Unternehmen zu delegieren. Die Informationsbeauftragten fürchten, dass dabei mit Steuermitteln finanziertes staatliches oder dem Staat zuzurechnendes Handeln in eine intransparente Grauzone gerät.

In ihrer Entschließung vom 21. September fordert die deshalb, Informationsfreiheitsgesetze weiterzuentwickeln, um auch bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen an Unternehmen der Privatwirtschaft die staatliche Rechenschaftspflicht über öffentliche Mittel zu gewährleisten. Eine neue Arbeitsgruppe soll Beispiele für angemessenen Informationszugang in diesen Bereichen zusammentragen. Ferner hat sich die Konferenz für die Förderung internationaler Initiativen für eine transparente Auftragsvergabe ausgesprochen.

Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff: Die Transparenz staatlichen Handelns muss auch dort gewährleistet sein, wo staatliche Aufgaben an Private delegiert werden und auch da, wo Steuermittel für staatliche Beschaffungsvorhaben verwendet werden. Dies gilt über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus. Deshalb begrüße und unterstütze ich die Entschließung der 10. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten ausdrücklich!

Die Entschließung der ICIC ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://icic2017open.files.wordpress.com/2017/09/icic-2017-resolution.pdf.

Über die Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Die  Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten aus Europa, Nord- und Südamerika, Afrika, Asien und Ozeanien tagt in einem 2-Jahresturnus. Die berät über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit und erarbeitet Empfehlungen für Parlamente und Regierungen zur Stärkung und Fortentwicklung der Informationsfreiheit. Gastgeberinnen der diesjährigen Konferenz in Manchester waren Elizabeth Denham, die vor kurzem das Amt der ICO (UK-Informationsfreiheitsbeauftragten) übernommen hat, und Margaret Keyse, die kommissarische schottische Information Commissionerin.

———————————————-

Der Wortlaut der Petition:

 

Sehr geehrter Herr Müller,
sehr geehrter Herr Kollatz-Ahnen, sehr geehrte Frau Lompscher, sehr geehrte Frau Scheeres, sehr geehrter Herr Behrendt,

stoppen Sie die Privatisierung der Schulen in Berlin!

Sie planen, unsere Schulgebäude und Schulgrundstücke einer privatrechtlichen Gesellschaft zu übertragen. Die Bezirke müssen dann die Schulen zurückmieten. Wir sagen Nein! Wir wollen nichts mieten, was uns schon gehört! Der Schulbau darf nicht in eine privatrechtliche GmbH überführt werden. Schulgebäude und Schulgrundstücke müssen im Eigentum der Bezirke bleiben!
Der Sanierungsstau in Berlin ist enorm. Es muss schnell etwas passieren. Jetzt soll nur noch die GmbH helfen? Das ist Unsinn! Sie selbst sagen, dass Sie auf keinen Fall eine Privatisierung wollen. Aber Ihre Pläne sind die formelle Privatisierung des Schulbaus und vieler Schulgrundstücke. Und Ihre Pläne bereiten auch die spätere materielle Privatisierung umfassend vor. Mit der Schuldenbremse können Sie diesen Weg nicht begründen – dort steht nicht, dass privatisiert werden muss. Wollen Sie wirklich unsere Schulen in die Verkaufsauslage legen, damit CDU, FDP oder wer auch immer sie jederzeit verkaufen können?
Sanierung und Ausbau können viel schneller, effizienter und kostengünstiger in der Regie der Bezirke erfolgen. Das Geld ist da, um das
Personal in den Bauämtern wieder aufzustocken und um die Aufträge an das regionale Baugewerbe auszuloben.
Statt eines riesigen Strukturumbaus, der alles um weitere Jahre verzögert, fordern wir:

·   Sofortiger Beginn der Planung, des Baus und der Sanierung unserer Schulen – in allen Bezirken!
·   Ausweitung des qualifizierten öffentlichen Personals in den Bauämtern.
·   Kein zentralisiertes Chaos wie am BER – stattdessen Transparenz und Mitsprache vor Ort!

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Senatorinnen und Senatoren,

Sie haben die Verantwortung für die Schulen in Berlin. Eine Auslieferung auch nur des kleinsten Teils dieser Schulen an die Kapitalmärkte ist völlig inakzeptabel. Ihre Verantwortung geht aber darüber hinaus: Sendet Rot-Rot-Grün in Berlin das Signal aus, „in der Not privatisieren wir auch“, würden Sie den anderen Regierungskoalitionen in Deutschland einen Freifahrschein für die Privatisierung der Daseinsvorsorge ausstellen. Ist Ihnen das gleichgültig? Statt zu privatisieren – nutzen Sie die Präsidentschaft im Bundesrat, um eine Reform der Schuldenbremse anzustoßen!

Wir fordern Sie auf, den Privatisierungsprozess von Schulbau und Schulen in Berlin sofort zu stoppen!

 

1 Kommentar

  1. Pingback:Schulprivatisierung? Nein danke! — Gemeingut

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert