Trotz Corona: NRW-Krankenhausplanung sieht explizit Klinikschließungen vor

Von Klaus Emmerich

Es ist beklemmend: Im März und April 2020, der Hochphase der Corona Pandemie, wurden Krankenhäuser und ihr Klinikpersonal von Bundespolitikern und Gesundheitsministerien zu „Helden der Nation“ ernannt. Gegenüber den europäischen Nachbarn habe sich das deutsche Gesundheitswesen vor allem auch wegen der hohen Anzahl an Klinikbetten bewährt.

Aber das ist anscheinend vergessen, denn die Debatte um notwendige Krankenhausschließungen hat in der Fachwelt längst wieder an Fahrt gewonnen. So verweisen Prof. Dr. Busse und die Bundesländer Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg längst wieder auf notwendige Krankenhausschließungen. Und sie finden ja auch statt – mitten in der Corona-Pandemie. Die in der Pandemie geschlossenen bayerischen Krankenhäuser Waldsassen und Vohenstrauß, beide nicht einmal 100 Kilometer voneinander entfernt, sind ein treffendes Beispiel für die Ausdünnung der Krankenhausversorgung mit fatalen Folgen langer Wege zum nächstgelegenen Krankenhaus.

Das Bestürzende: Mitten in der Corona-Pandemie bringt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann am 8. Oktober 2020 eine Reform der Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen zur 1. Lesung in den Düsseldorfer Landtag.

Bemerkenswert sind die Inhalte des zugrunde liegenden Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW): So enthält der NRW-Krankenhausplan nach § 12 Abs. 2 KHGG NRW zukünftig Rahmenvorgaben und regionale Planungskonzepte. Planungsgrundsätze und Vorgaben definieren im NRW-Krankenhausplan laut § 13 Abs. 1 HGG NRW die notwendigen aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität. Hierzu erarbeiten mehrere Krankenhausträger und die Verbände der Krankenkassen gemeinsam und gleichberechtigt ein regionales Planungskonzept. Der Krankenhausplan kann zusätzlich Mindestfallzahlen für die Erbringung medizinischer Leistungen festlegen. Ähnlich einer Entgeltverhandlung erarbeiten die Krankenhausträger und die Verbände der Krankenkassen der Region gemeinsam und gleichberechtigt ein regionales Planungskonzept (§ 14 HGG NRW). Dabei sind Schließungen von Krankenhäusern (§ 14 Abs. 3). Aus dem Vorhaben wird deutlich:

(1) Die Träger von Krankenhäusern in NRW entscheiden nicht mehr autonom über das Leistungsangebot ihres Krankenhauses, es ist mit benachbarten Krankenhäusern und Krankenkassen regional abzustimmen.

(2) Krankenhausschließungen sind in NRW explizit vorgesehen und werden ebenfalls nicht mehr autonom vom Krankenhausträger entscheiden. Darüber entscheidet das zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern der Region gemeinschaftlich erarbeitete regionale Planungskonzept.

Problematisch dabei ist, dass mehrere Kliniken und Krankenkassen auch ein Krankenhaus oder einen Träger überstimmen können und bewerten, dass man Teile seiner Leistungen oder alle Leistungen nicht mehr braucht, und Entfernungen zu nächstgelegenen Krankenhäusern „zumutbar sind“.

Ob NRW ein Einzelfall sein wird, bleibt offen. Betroffen machen zwei Tatbestände:

(1) Gesundheitsökonomen haben einen immensen Einfluss auf die Gesundheitspolitik für Krankenhäuser

Der Einfluss der Gesundheitsökonomen auf die klinische Gesundheitspolitik ist immens! Im Jahr 2016 forderte Gesundheitsökonom Prof. Dr. Busse aufgrund einer angeblichen klinischen Überversorgung einen klinischen Konzentrationsprozess mit gerade noch 330 statt aktuell 1.925 Krankenhäusern.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann erteilte der Bertelsmann Stiftung eine Auftragsstudie, an der ebenfalls Prof. Dr. Busse beteiligt war. Die Feststellung: NRW hat viel zu viele Krankenhäuser. Deutschland braucht in Summe gerade noch 600 statt 1.925 Krankenhäuser.

Im Anschluss erhielt genau Prof. Dr. Busse den Auftrag, Empfehlungen für die Krankenhausplanung in NRW abzugeben. Das Resultat ist eben dieses Krankenhausgestaltungsgesetz mit explizit vorgesehenen Krankenhausschließungen und sinkender Autonomie der Krankenhausträger.

(2) Die Bevölkerung wird zur klinischen Gesundheitsversorgung nicht gefragt

Anders als die Gesundheitsökonomen hat die Bevölkerung den Wert wohnortnaher Krankenhäuser längst erkannt. Corona macht deutlich, dass die Anzahl der Krankenhäuser und Klinikbetten nicht nach jahresdurchschnittlichen Auslastungen bemessen werden darf, sondern auch Pandemien und Katastrophenfälle berücksichtigen muss. Es gab im März und April in der Presse genügend Kommentare darüber, dass das deutsche Gesundheitswesen nur deshalb nicht zusammengebrochen ist, weil Deutschland über ausreichend Krankenhäuser und Klinikbetten verfügt. Deshalb ist laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage eine sehr große Mehrheit der Befragten (88 Prozent) der Ansicht, dass ein Abbau von Krankenhausinfrastruktur nicht sinnvoll wäre. Dies beeindruckt etliche Gesundheitsministerien aber offenbar nicht: Corona existiert noch, die Debatte um Klinikschließungen und auch die konsequente Umsetzung geht in bestürzender Dramatik weiter.

Klaus Emmerich war bis zum 31 August 2020 Klinikvorstand zweier ländlicher Krankenhäuser in Bayern. Er veröffentlicht Fachbücher für den Krankenhausbereich, vor allem zu den Themen Krankenhaussterben, Krankenhausstrategie und klinisches Prozessmanagement.

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