Risikogeschäft ÖPP. Der Ratgeber der Weltbank zu Verträgen für öffentlich-private Partnerschaften

Verfasst von Markus Henn, gemeinsam herausgegeben von Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED) und Gemeingut in BürgerInnenhand, 30. Dezember 2020

Verträge zwischen Staaten und privaten Unternehmen zum langfristigen Betrieb zentraler Infrastrukturen, sogenannte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), haben sich in den letzten Jahrzehnten etabliert. Auch die Weltbank setzt stark auf das Modell. Sie tut dies, obwohl die Projekte häufig nicht halten, was versprochen wird, und nicht selten große Probleme auftreten. Seit 2015 hat die Weltbank einen speziellen Ratgeber mit Musterbestimmungen für ÖPP-Verträge entwickelt. Er soll die öffentliche Hand beraten, ist aber im Wesentlichen so geschrieben, dass die Interessen der Privaten deutlich stärker zur Geltung kommen als die der öffentlichen Seite. Die Privaten sollen starke Ansprüche auf Entschädigungen haben und diese über ausländische Gerichte oder internationale Investor-Staat-Streitverfahren einklagen können. Zu den „Risiken“, die Entschädigungen nach sich ziehen können, zählen viele Maßnahmen der öffentlichen Hand wie Lizenzvergaben oder zahlreiche Rechtsänderungen. Der Staat soll praktisch auch immer haften, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis wie eine Naturkatastrophe oder sogar bestimmte Streiks eintreten. Zwar hat die neueste Version des Ratgebers von 2019 ein paar Verbesserungen gebracht, zum Beispiel zur Rückgabe der Infrastruktur. Dennoch bleibt der Schutz legitimer öffentlicher Maßnahmen marginal gegenüber dem Schutz des Profitinteresses der Privaten.

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