Nix drin – der Adventskalender des Berliner Senats

Nur leere Türchen – so bringt man Kinderaugen nicht zum Glänzen. Lieber Senat, das geht besser!

24. Dezember: Warum macht der Senat nicht das Einfache – das gleichzeitig das Notwendige ist? Warum beginnt er nicht einfach mit dem Bau und der Sanierung, mit öffentlichem Geld und in öffentlicher Regie? Schnell und ohne den schädlichen Umweg über eine Privatisierung?

Kommentar GiB: Warum nicht die Schulsanierungen sofort starten, statt jetzt jahrelang eine GmbH aufzubauen – als Parallelstruktur zu den Bezirken und mit all den Privatisierungsfolgen? Warum nicht den Schulbau öffentlich und ausreichend finanzieren, statt teurer Kapitalmarktkredite im Rahmen einer GmbH zu tätigen, statt Schulen als Kreditsicherheiten an Banken zu verpfänden? Warum nicht das Personal in der öffentlichen Hand ausbauen und besser entlohnen, statt der Schul-GmbH zu erlauben, der Bauverwaltung die Fachkräften abzuwerben? Warum nicht die Beteiligung von Schulleitungen, LehrerInnen, Eltern, SchülerInnen und BürgerInnen stärken, statt Beteiligung und Transparenz durch das Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einer GmbH zu verunmöglichen? Warum Schule nicht öffentliche und demokratische verwalten und stattdessen zu einem Finanzprodukt machen mit Erbbauverträgen und anderen Finanzkonstrukten? Warum nicht das öffentlichen Grün auf den Schulhöfen erhalten und pflegen und stattdessen wertvolle alte Bäume zugunsten einer Fremdbebauung? Warum nicht die Schulreinigung und das Schulessen rekommunalisieren und stattdessen weiter dem Outsourcing zusehen und so weiterhin Schulschmutz, schlechtes und ungesundes Essen und Ekelskandale zulassen? Warum nicht Schulen und Turnhallen als offene Orte gestalten, statt Sportvereine und NutzerInnen demnächst durch hohe Mietzahlungen auszugrenzen? Warum nicht die dezentralen Strukturen ausbauen, statt nun auch den Schulbau als Großprojekt à la BER anzulegen? Warum nicht alle Schulgrundstücke im Eigentum der Bezirke belassen, statt die Bezirke zu Mietern ihrer (unserer!) Schulen zu machen? Warum nicht den Schulbau in eigener Regie und mit regionalem Handwerk und Gewerbe durchführen, statt Großverträgen mit Baukonzernen abzuschließen und damit Kostenexplosion und Lohndumping in Kauf zu nehmen? Warum nicht alle derzeit ungenutzten Schulgrundstücke und -gebäude erhalten und wieder für Schule nutzen, statt sie abzureißen oder zu verkaufen?

Kurzum: Warum nicht die Berliner Schulen im öffentlichen Eigentum mit öffentlichen Geldern sanieren und ausbauen – schnell,  sicher, günstig und demokratisch? Und zwar nicht, weil Weihnachten ist, sondern weil es unsere Schulen sind, nicht die Schulen des Senats, nicht die Schulen der Bauindustrie, nicht die Schulen von PricewaterhouseCoopers, nicht die Schulen der Banken. Liebe Senatorinnen und Senatoren, verschenkt von dem, was euch gehört, soviel und wem ihr wollt. Aber diese Schulen sind unsere Schulen! Wie bitte? Das war deutlich genug, jetzt habt ihr es verstanden? Na dann frohes Fest!

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

Hintergrund zum Adventskalender des Berliner Senats

Der Berliner Senat plant eine Schulbauoffensive. In diesem Zusammenhang sollen viele Schulen und Schulgrundstücke sowie ein Großteil des Schulbaus der kommenden Jahre privatisiert werden. Wir haben in dieser Sache viele Sorgen und Fragen. Es geht um die Folgen für Schulen, Grundstücke, Kosten, Hausrecht, Beteiligungsrechte, Landesverfassung und vieles mehr. Das alles wurde – leider! – bisher nicht ansatzweise öffentlich diskutiert. Gleichzeitig ist  es dem Senat mit der Privatisierung unglaublich eilig: Bereits zum 1. Januar 2018 sollen dazu „arbeitsfähige Strukturen“ errichtet werden.  Damit ist auch die Beantwortung unserer Fragen eilig. Wir haben deswegen 24 Fragen auf die Türchen eines Adventskalenders geschrieben. Hinter den Türchen stehen die Antworten des Berliner Senats. Wo keine Antwort gegeben wurde, bleibt das Türchen leer. Leider war das bisher bei allen Türchen so. Enttäuschend! Nur leere Türchen – so bringt man Kinderaugen nicht zum Glänzen. Lieber Senat, das geht besser! Das waren die bisherigen Türchen:

23. Dezember: Wie kommt der Senat auf die Zahl von 86.000 zusätzlichen SchülerInnen in 2025?

Kommentar GiB: Bald heisst es wieder: Freuet euch! Wenn viel Geld schnell verbaut werden muss, freuet sich die Bauindustrie. Das regionale Handwerk kommt dann nicht mehr mit, die Aufträge gehen an die Großkonzerne. Die sind teuer und unzuverlässig, siehe BER, siehe Elbphilharmonie oder siehe die U-Bahn in Köln. Und die Banken freuen sich auch: Viel Geld schnell zu verbauen bedeutet einen besonders hohen Kreditanteil zu besonders hohen Zinsen. Für Berlin soll es alternativlos sein, im Schulbereich schnell und viel zu bauen. Stichwort: 86.000 zusätzlichen SchülerInnen in 2025! Panik! Das erfordert ein Bauvolumen von 3 Milliarden Euro! Wir fragen: Wirklich? Die offizielle Bevölkerungsprognose des Landes Berlin weist wesentlich geringere Wachstumsraten aus – unter 50.000 SchülerInnen. Woher kommen also die Panik-Zahlen von Frau Scheeres?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

22. Dezember: Wie hoch werden die Kosten der Übertragung des Erbbaurechts eingeschätzt (Notar, Rechtsberatung, Verwaltungsaufwand, Grunderwerbssteuer, Einträge beim Grundbuchamt)

Kommentar GiB: So eine gewaltige Transaktion hat auch gewaltige Transaktionskosten. Mehrkosten muss ein Mehrwert gegenüberstehen, dass gebietet die Haushaltsordnung. Also muss die Wirtschaftlichkeit dieses geplanten Strukturwandels untersucht und bewertet werden. Dazu gehört die Kostenseite: Wie teuer werden die ganzen Transaktionen? Dann wäre noch der Nutzen abzuschätzen. Im Moment ist da noch nicht viel vorgelegt worden. Irgendetwas an dem Ganzen muss die Sache ja günstiger machen als eine rein öffentliche Erbringung. Nur was?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

21. Dezember: Wie wird die Abgabe des Erbbaurechts vergütet? Nach Verkehrswert?

Kommentar GiB: Die Schul-GmbH soll die Grundstücke der Berliner Schulen, die sie sanieren bzw. neu bauen soll, per Erbbauvertrag bekommen. So steht es im Vorschlag des Berliner Senats. Als Laufzeit wurde von 20, von 25 und von 30 Jahren gesprochen. Wenn die Schulen dann fertig sind, sollen die Bezirke sie zurückmieten. Und am Ende der Vertragslaufzeit auch zurückbekommen. In dieser Angelegenheit ist aber eine Sache eigenartig: Erbbaurechte sind sehr teuer. Auch wenn sie nicht 99 Jahre laufen wie bei der Kirche üblich, kostet es doch einiges, um die Rechte zu erwerben, auf einem Grundstück zu bauen und Nutzen aus Grundstück und Gebäude zu ziehen. Die Schul-GmbH hat nicht das Geld, um so etwas zu bezahlen – es kostet Milliarden Euro. Auch die HOWOGE hat nicht so viel Geld. Wie also soll es funktionieren? Die Vorstellung scheint wohl zu sein, dass die Bezirke die Erbbaurechte verschenken. Um dann das, was sie verschenkt haben, zurückzumieten. Und dann das, was sie verschenkt und dann 30 Jahre lang gemietet, hinterher wieder zurückzukaufen. Bei der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg wurde schon mal ein Anfang gemacht: Das Schulgrundstück bekam die HOWOGE geschenkt.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

20. Dezember: Warum werden immer noch Schulen geschlossen, wenn wir doch dringend neue Schulplätze brauchen?

Kommentar GiB: Die Berliner Zeitung berichtet, dass die Gerhardt-Hauptmann-Schule in Kreuzberg für immer geschlossen bleiben soll – damit die Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE dort Wohnungen bauen soll. Wie bitte? Ist es nicht die HOWOGE, die für uns neue Schulen bauen soll? Das versteht kein Mensch. Das Schulgrundstück hat sie übrigens geschenkt bekommen. Und baut dort jetzt Wohnungen. Die sie dann vermietet, den größeren Teil davon womöglich für 10 Euro pro qm. Moment mal … Haben wir nicht von der letzten rot-roten Landesregierung gelernt, wie schnell eine Wohnungsbaugesellschaft verkauft werden kann? Die verschenkte Schule wäre dann auch weg. Wir fragen also: Warum in aller Welt (und zu wessen Nutzen) werden auf der einen Seite intakte und benötigte Schulen geschlossen (und teilweise sogar abgerissen wie in Mahrzahn), um dann auf der anderen Seite für Milliarden Euro neue Schulen zu bauen?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

19. Dezember: Welche zusätzlichen Risiken werden eingegangen?

Kommentar GiB: Bauen ist riskant. Bauen im Bestand ist doppelt riskant. Aussagekräftige Pläne gibt es selten. Was kann da nicht alles passieren! Man öffnet eine Wand oder Decke, und der Moder der letzten Jahrzehnte schlägt einem entgegen. Statt sechs Wochen dauert das Bauvorhaben plötzlich anderthalb Jahre. Was schnell in den Sommerferien erledigt werden sollte, wird eine Großbaustelle. Die Schüler müssen schnell in einen Ersatzbau. Aber wo ist einer? Man muss irgendwo teuer mieten, muss Busse bezahlen für die Schulwege. Die Schul-GmbH kennt sich mit Bestandsbauten nicht aus, all ihre Fachkräfte haben erst frisch bei ihr angefangen. Die Teams müssen zueinanderfinden. Bei manchen klappt es nicht, eine wichtige Expertin wirft hin und geht, eine zweite folgt … – gut bezahlte Stellen gibt es im Bauwesen derzeit jede Menge. Die Baustelle steht still. Mehrere Baustellen stehen still, denn auch die regionale Bauwirtschaft ist überlastet und gerät in Verzug. Allmählich kommt beim Schul-GmbH-Vorstand Panik auf: Die umgesetzten SchülerInnen können nicht in ihre Schulen zurück. Die temporären Verträge laufen aus, die Kosten schießen durch die Decke … aber die Kredite müssen bedient werden. Dazu müssen neue Kredite aufgenommen werden, denn für nicht fertige Schulen gibt’s keine Miete. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, die Überschuldung ist nahe. Will der Geschäftsführer nicht ins Gefängnis, muss er Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter kommt, er sieht jede Menge Verbindlichkeiten. Auf der Habenseite: Schulen, Grundstücke und Mietverträge, die man weiterverkaufen kann. Als erstes verkauft er davon, was geht, um seine eigenen Kosten zu decken. Dann bedient er die Bankkredite. Alles unmöglich?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

18. Dezember: Wie viel länger wird es dauern?

Kommentar GiB: Eine neue GmbH zu gründen ist kein Pappenstiel. Zum Notar zu gehen ist noch das Einfachste. Aber dann: Vorstand besetzen, neue Räume mieten, einige hundert Stellen ausschreiben. Zum Grundbuchamt: Sich die Schulgrundstücke übertragen lassen. Dann die Anwälte einbestellen: Mit dem Senat sollen Verträge gemacht werden. Mir den Bezirken sollen Verträge gemacht werden. Allmählich kommen auch ein paar Bewerbungen an. Vorstellungsgespräche führen, die ersten Leute einstellen. Noch immer ist die neue GmbH weit davon entfernt, zu bauen oder zu sanieren. Jetzt müssen sich die neuen Beschäftigten erst mal ihre Aufgaben ansehen. Da ist das erste Jahr schon locker um. Zum neuen Jahr (2019) kann man schon mal eine Rating-Agentur beauftragen, die die Kreditwürdigkeit der neuen Schul-GmbH bewertet. Denn die neue Bautätigkeit soll die Schul-GmbH ja selbst bzahlen, aber Geld hat sie keines, also muss sie Kredite aufnehmen. Das alles dauert. Darüber wird es 2020. Gebaut wurde immer noch nichts. Aber man hat jetzt vielleicht schon ein paar hundert Fachkräfte, die anfangen zu planen, vielleicht schon einen Bauantrag stellen. Der erste wird 2021 schon bewilligt! Damit geht es jetzt zur Bank. Und so weiter. Eines ist jedenfalls klar: Die Schul-GmbH wird jahrelang nicht bauen. Als Österreich Schulden in eine privatrechtliche Gesellschaft auslagerte, dauerte es neun Jahre. Und in Berlin? Wenn man das BER-Tempo anlegt … Übrigens: die FBB, die den BER baut, ist auch eine ausgelagerte GmbH. Hmm …

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

17. Dezember: Wird die Miete der Bezirke umsatzsteuerpflichtig sein müssen?

Kommentar GiB: Da ja die Schulen ins Privatrecht wechseln, ist es sehr wahrscheinlich, dass von den Bezirken dann Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Damit wird alles zunächst einmal 19 Prozent teurer. Zwar bekommt Berlin von der Umsatzsteuer auch etwas wieder, aber bei weitem nicht alles. Das wären weitere Mehrkosten ohne Mehrwert für Berlin.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

16. Dezember: Wie wird verhindert, dass die Fläche pro Schülerin und Schüler schrumpft?

Kommentar GiB: So war das nämlich in Hamburg, als man dort die Schulen in zwei GmbHs gesteckt hat. 10 Prozent weniger Fläche bei leicht steigenden Schülerzahlen – das ist eigenartig. Aber es ist eben Privatisierung, da ist der Umgang mit öffentlichen Interessen meist eigenartig – mindestens.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

15. Dezember: Wie wird verhindert, dass die Schul-GmbH Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) eingeht?

Kommentar GiB: Als vor einem halben Jahr der Autobahnbau privatisiert wurde, setzte die SPD durch, dass eine ÖPP-Schranke ins Grundgesetz geschrieben wurde. Darüber war niemand erstaunt, denn alle wussten: Die neue Autobahn-GmbH würde eigenständig ÖPPs machen können. Nun ist die SPD-ÖPP-Schranke leider weitgehend wirkungslos – kein einziges der bisherigen ÖPP-Projekte wäre damit verhindert worden, und auch künftig können noch viele (und teure) ÖPP-Projekte im Autobahnbau gemacht werden. Was aber interessant ist: Die Schul-GmbH ist genauso verfasst wie die Autobahn-GmbH! Aber sie hat bisher keine ÖPP-Schranke, noch nicht einmal eine wirkungslose.

14. Dezember: Wie wird rechtssicher und dauerhaft verhindert, dass Anteile der Schul-GmbH verkauft werden?

Kommentar GiB: Die Frage ist spannend. Bisher argumentiert der Senat nämlich, dass alles „hundert Prozent öffentlich bleibt“ – weil die HOWOGE, die als Muttergesellschaft der Schul-GmbH vorgesehen ist, dem Land Berlin gehört. Das muss allerdings nicht so bleiben. Was hat nicht allein die Rot-Rote Landesregierung alles verkauft! Und auch wenn Rot-Rot-Grün daran nicht mehr anknüpfen möchte – was ist nach den nächsten Wahlen? Es werden ja mittlerweile die denkwürdigsten Farbkombinationen diskutiert. CDU und die FDP wollen jedenfalls gerne noch mehr privatisieren. Mit einer Schul-GmbH würden sie alles schon fix und fertig vorfinden: Sie könnten mit den Schul-Ausverkauf sofort beginnen.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

13. Dezember: Wann werden die ersten verbindlichen Beschlüsse betreffend der Gründung einer „Schul GmbH“ als Tochter der HOWOGE gefasst?

Kommentar GiB: Am Montag hatten es die Senatorinnen Lompscher und Scheeres versäumt, diese Frage zu beantworten. gestern sagte nun Harald Wolf, kommissarischer Geschäftsführer der Linkspartei, Ex-Senator und „Architekt“ der Schulbau-Ofensive innerhalb seiner Partei, eine Podiumsdiskussion ab. Damit entzog auch er sich der Beantwortung der wichtigen Frage. Wir dokumentieren die Frage enttäuschter BürgerInnen – uns hoffen auf zügige Beantwortung.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

12. Dezember: Am 6. November haben sich Senat und Bezirksbürgermeister auf ein Modell geeinigt. Exekutive einigt sich mit Exekutive – soll das Demokratie sein?

Kommentar GiB: Die Vorschläge des Senats zum Schulbau wurden noch nicht ansatzweise ausreichend diskutiert. Die Bezirksverordnetenversammlungen haben darüber noch nicht gesprochen, die Bürgerinnen und Bürger wurden über die Konzepte noch nicht informiert. Auch die Abgeordneten wurden noch nicht angemessen informiert. Dabei soll es sich um das größte Investitionsvorhaben Berlins seit Jahrzehnten handeln. Demokratie funktioniert aber anders. Oder gelten jetzt, unter Rot-Rot-Grün, neue demokratische Regeln – keine Debatte mit den Menschen in der Stadt, keine Beteiligung des Parlaments? Einfach Durchregieren bis wir quietschen?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

11. Dezember: Wird am 2. Januar die Schul-GmbH gegründet? Oder kurz danach?

Kommentar GiB: Die Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher, hat heute gemeinsam mit ihrer Kollegin Sandra Scheeres die Presse informiert. Thema: Schulneubau, 10 wunderhübsche Luftschlösser, der erste Bau soll 2019 starten. Der RBB berichtete schon vorab. Was Frau Lompscher (bisher) noch nicht verraten hat: Die ihr unterstehende Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE könnte in den ersten Tagen des neuen Jahres Fakten schaffen und die neue Schul-GmbH gründen, in die dann auch Grundstücke der heute vorgestellten Neubauten übertragen würden. Das Vorhaben ist an Intransparenz fast nicht zu überbieten. Niemand will diese Schulprivatisierung, aber Frau Lompscher lässt schon einmal gewähren? Was soll in der Satzung stehen, was sind die Ziele der GmbH, was ihr Eigenkapital, etc.? Auch das Abgeordnetenhaus weiß von alledem (angeblich) nichts. Wir rufen: HO-HO-HOWOGE – Frau Senatorin: Sagen Sie uns, was da in der HOWOGE abläuft!

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

10. Dezember: Die aktuelle Regierung verfügt nicht über eine verfassungsändernde Mehrheit. Werden mit der „Schulbauoffensive“ Strukturen geplant, die späteren Regierungen leicht Privatisierungen ermöglichen?

Kommentar GiB: Für die Schulbaugesellschaft wurde die Frage einer möglichen späteren Veräußerung vom Abgeordnetenhaus noch nicht thematisiert. Dabei trägt gerade Berlin schwer an den Folgen der vergangenen Jahrzehnte mit den umfassenden Privatisierungen und einer Kaputtsparpolitik im Vorgriff auf die „Schuldenbremse“. Zu den Folgen dieser Sparen-bis-es-quietscht-Politik gehört auch der aktuelle Sanierungsstau bei den Berliner Schulen. Es hat sich gezeigt, dass gesetzliche Schranken vor Privatisierung nicht dauerhaft schützen und daher ein weitergehender Schutz erforderlich ist – z.B. durch privatisierungsresistente Organisationsmodelle. Davon ist aber im politischen Raum im Moment keine Rede. Die aktuelle Regierung verfügt auch nicht über eine dazu eventuell erforderlich verfassungsändernde Mehrheit. Wie soll es also gehen?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

9. Dezember: Was will der Senat mit der HOWOGE-Tochtergesellschaft vereinbaren: Voraussetzungen für einen Heimfall oder für einen Zeitablauf des Erbbaurechts?

Kommentar GiB: Nach 20 bis 25 Jahren soll dem Senatsplan zufolge bisher ein „Heimfall“ der Grundstücke erfolgen. Damit ist die Eigentumsrückübertragung an die Schulträger – bis dato die Bezirke – gemeint. Die Rückübertragung kann grundsätzlich auf zwei Arten geschehen, entweder durch „Zeitablauf“ (§ 27 Erbbaurechtsgesetz) oder im eigentlichen Sinne des „Heimfalls“ durch Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigtem, „das Erbbaurecht bei Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen“ (§ 2 Erbbaurechtsgesetz). Das Gesetz geht von einem „Heimfallanspruch“ aus, wenn der Erbbauberechtigte gegen getroffene Vereinbarungen verstößt, zum Beispiel durch Nichtentrichtung des Erbbauzinses oder Nichtzahlung etwaiger vereinbarter Vertragsstrafen. Einen Heimfall „in 20 bis 25 Jahren“ im Voraus zu planen ist allerdings eine womöglich verwegene Interpretation des Erbbaurechts. Zum einen könnte sich der Erbbauberechtigte dem Heimfall durch Erfüllung seiner Verpflichtungen leicht entziehen, zum anderen ist es gerade die Intention des Erbbaurechtsgesetzes, den Bestand des Erbbaurechts bis zum vereinbarten Termin zu sichern. „Das Erbbaurecht kann nicht durch auflösende Bedingungen beschränkt werden. Auf eine Vereinbarung, durch die sich der Erbbauberechtigte verpflichtet, beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen das Erbbaurecht aufzugeben und seine Löschung im Grundbuch zu bewilligen, kann sich der Grundstückseigentümer nicht berufen“ (§ 1 Erbbaurechtsgesetz). Zudem muss der Eigentümer dem Erbbauberechtigten beim Heimfall eine „angemessene Vergütung für das Erbbaurecht“ zahlen (§ 32 Erbbaurechtsgesetz), was der Eigentümer nur durch Verlängerung des Erbbaurechts vermeiden kann (§ 27 Erbbaurechtsgesetz).

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

8. Dezember: Woher soll das Geld für die Kreditrückzahlung der HOWOGE kommen – von den Mietern?

Kommentar GiB: Am 7. Dezember (und am 17. Oktober) hatten wir gefragt, ob die HOWOGE die Schulden denn in 10 Jahren zurückzahlen kann. Heute fragen wir, woher die HOWOGE die dafür nötigen ca. 200 Mio. Euro nimmt. In den vergangenen Jahren hat die HOWOGE ja überhaupt keine Schulden getilgt. Streckt sich die Tilgungsdauer auf 20 oder sogar 30 Jahre, nähern sich die Zinszahlungen sogar der eigentlichen Kreditsumme. Mit anderen Worten: Dann müssen zukünftig bei jeder zweiten Schule der bauliche Unterhalt / Sanierung / Neubau infolge der hohen Zinskosten unterbleiben. Oder sollen die Mieter der HOWOGE die neuen Belastungen mitbezahlen?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

7. Dezember: Kann die HOWOGE einen 1,5 Mrd.-Euro-Kredit innerhalb von zehn Jahren tilgen?

Kommentar GiB: Dass die Schulden der nach 10 Jahren zurückbezahlt sein sollen, geht implizit aus den bisherigen Senatsplänen hervor. Aber geht das überhaupt?  Die bisher der HOWOGE von Banken gewährten Zinsen liegen auch schon oberhalb der Verzinsung von Landesanleihen. Und dabei gelten sie für eine Tätigkeit der HOWOGE als Vermieter. Wenn die HOWOGE (oder eine Tochter der HOWOGE) aber vorwiegend baut, werden die dafür aufgenommenen Kapitalmarktkredite einen noch höheren Zinssatz aufweisen, da Bauen wegen der möglichen Kostensteigerungen gemeinhin als wesentlich riskanter gilt. Der Bundesrechnungshof geht für vergleichbare Projekte von einem Aufschlag von 3,2 bis 4 Prozent aus. Damit würden die Zinsmehrkosten eines 1,5-Mrd. Euro-Schattenkredits in einem 10-Jahres-Zeitraum sogar 480 bis 600 Millionen Euro kosten.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

6. Dezember: Die Schul-GmbH soll eigene Kredite aufnehmen, aber welche Sicherheiten hinterlegt sie dafür bei den Banken?

Kommentar GiB: Das Eigentum an Schulgrundstücken und Schulen solle der HOWOGE oder der Schul-GmbH per Erbbau übertragen werden – bis zu dreißig Jahre lang. Wir wissen: Erbbaurechte sind handelbare Finanzprodukte. Sie könnten also als Sicherheit dienen. Es könnten aber auch (oder zusätzlich) die Mietverträge mit den Bezirken sein. Die Bezirke sollen nämlich in den Schulen, die bisher öffentliches Eigentum sind, Miete bezahlen. In einer wachsenden Stadt wird aller Voraussicht nach in Schulen unterrichtet werden – Schul-Mietverträge sind also ein sicheres Geschäft und könnten ebenfalls Banken als Sicherheiten dienen. Das pikante an solchen Banksicherheiten ist: geht die Schul-GmbH pleite – und das ist möglich! – fallen die Sicherheiten an die Bank.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

5. Dezember: Wie hoch werden die Mehrkosten sein?

Kommentar GiB: Finansenator Matthias Kollatz-Ahnen äußerte sich dazu bisher nicht besonders präzise – er spricht von einem „minimalen Zinsunterschied“. Dabei wird es sich bei der anvisierten Kredithöhe (1,2 bis 1,5 Milliarden Euro) und Laufzeit (mindestens zehn Jahre) um einen Unterschied handeln, der viele Millionen Euro ausmacht – die wir von unserem Geld bezahlen sollen. Und obendrein fehlt dieses Geld für (unnötige?) Zinsmehrzahlungen ja dann, um Schulen zu bauen oder zu sanieren. Hintergrund für die Mehrkosten ist folgender Umstand: Kredite einer GmbH sind immer teurer als Schulden des Landes. Das hängt damit zusammen, dass man (vermutlich zu Recht) annimmt, dass deutsche Bundesländer – auch wenn sie verschuldet sind wie Berlin – nicht insolvent werden können. Eine GmbH kann hingegen durchaus pleitegehen. Und je nachdem, was die GmbH so treibt, ist eine Pleite mehr oder weniger wahrscheinlich. Der Unterschied wird oft im sogenannten Rating manifest, also in der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bauen ist riskant, und zentralisiertes Bauen in Berlin scheint besonders anfällig zu sein für Kostensteigerungen, siehe die Staatsoper oder der Flughafen BER. Entsprechend teuer werden die Kreditzinsen ausfallen. Hamburg hat schon eine Schul-GmbH, dort musste man für die Kredite 2015 noch 7,8 Prozent Zinsen zahlen, und auch 2016 waren die Zinsen mit 5,3 Prozent noch viel teurer als andere Schulden des Landes Hamburg. Wir fragen: Wie viel Geld müssen wir für die „Schulbauoffensive“ zusätzlich zahlen?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

4. Dezember: Ist es erforderlich, für die Schulbauoffensive die Berliner Landesverfassung zu ändern?

Kommentar GiB: Ob die Landesverfassung geändert werden muss, ist mehr als nur aus abstrakten demokratietheoretischen Erwägungen interessant. Die aktuelle Landesregierung hat keine verfassungsändernde Mehrheit, es wären also zusätzlich Stimmen aus dem Lager der Opposition erforderlich. Solche Stimmen gibt es unserer Erfahrung nach im politischen Prozess nur im Kuhhandel gegen Zugeständnisse. Es wäre für die Berlinerinnen und Berliner wichtig, früh davon zu wissen, ob „R2G“ wegen der Schulreform solche Zugeständnisse zur Umsetzung der Schulreform machen müsste oder ob beziehungsweise unter welchen Bedingungen man frei davon ist. Wir haben diese wichtige Frage Herrn Justizsenator Dr. Dirk Behrendt am 11.09. und 12.10.2017 gesendet.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

3. Dezember: Kann die geplante GmbH nicht einen wachsenden Einfluss auf zentrale Entscheidungen des Schulbaus nehmen? Oder anders herum gefragt: Wenn nicht, warum dann wird eine formelle Privatisierung überhaupt unternommen?

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

Kommentar GiB: Eine formelle (oder Rechtsform-)Privatisierung hat zwar zunächst geringere Auswirkungen als eine materielle Privatisierung. Manche nehmen eine formelle Privatisierung gar nicht als Privatisierung im landläufigen Sinne wahr. Eine formelle Privatisierung erfolgt in der Regel explizit, um die öffentliche Kontrolle und Einflussnahme zu verringern. Wäre dies nicht der Fall, könnte man ja gleich auf die GmbH verzichten. Darüber hinaus nimmt man eine formelle Privatisierung häufig vor, um später Anteile zu verkaufen, selbst wenn dafür nochmal Gesetze geändert werden müssten. So war es bei zahlreichen Privatisierungen in der Vergangenheit: Sie alle haben mit einer formellen Privatisierung begonnen und endeten bald darauf mit dem Ausverkauf.

2. Dezember: Auch die Berliner Flughafengesellschaft ist eine GmbH. Ist die FBB ein Vorbild für bessere öffentliche Steuerung und mehr Kosteneffizienz?

Kommentar GiB: Es gibt einige GmbHs in öffentlichem Eigentum, die in der Vergangenheit wegen verschwenderischer Ausgaben kritisiert wurden – warum sollte das bei der neuen Schul-GmbH anders sein? Manager von Berliner GmbHs verdienen heute schon mehr als die Bundeskanzlerin, Kosten für (100 Prozent öffentliche) Berliner GmbH- und AG-Vorstände und Aufsichtsräte gehen in die Millionen Euro – jährlich. Durch die formelle Privatisierung wird ein Teil der Kontrolle an die Geschäftsführung der GmbH abgegeben. Öffentliche Anforderungen werden nur noch vermittelt oder gar nicht mehr erfüllt. Transparenz wird nicht ausreichend hergestellt, obwohl man sich im öffentlichen Recht bewegt und sich diesem (eigentlich) auch dann nicht entziehen darf, wenn man sich privater Unternehmen bedient. Auch der Wunsch nach mehr Effizienz ist keineswegs garantiert, siehe BER.

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

1. Dezember: Sollen Berliner Schulen in einen Infrastrukturfonds von privaten Anlegern eingegliedert werden?

Kommentar GiB: Berlin hat mit der Bankengesellschaft in Sachen Insolvenz und mit den Wasserbetrieben in Sachen Privatisierung und ÖPP schon teure Erfahrungen gemacht. Die geplante Schul-Infrastrukturgesellschaft droht das nächste Abenteuer in dieser Kategorie zu werden. Die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers empfahlen schon 2016 genau eine solche Lösung wie jetzt vom Senat vorgeschlagen. Dabei stellt die staatliche Infrastrukturgesellschaft die notwendige Voraussetzung für Kapitalanlagen privater Investoren in öffentliche Infrastrukturen nach einem eigens entwickelten „Fondsmodell“ dar:

„Eine Investition in Eigenkapital setzt voraus, dass die jeweilige Einrichtung von einem Unternehmen betrieben und bewirtschaftet wird. Eine solche Bewirtschaftung ist auch bei steuerfinanzierten Infrastruktureinrichtungen möglich. In diesem Fall zahlt der Staat Entgelte für die Nutzung oder die Bereitstellung aus Haushaltsmitteln, etwa in Gestalt einer Miet- oder Verfügbarkeitszahlung für die Nutzung eines Verwaltungs- oder Schulgebäudes oder einer regelmäßigen Zahlung für die Errichtung und Bereitstellung einer öffentlichen Straße durch ein privates Unternehmen (typische Gestaltung bei ÖPP-Projekten). Ein solches Infrastrukturprojekt ist also nur mittelbar steuerfinanziert. Die unmittelbare Finanzierung erfolgt durch die betreffende Projektgesellschaft.“

Antwort des Senats: Leider keine Antwort

So geht das nicht! Wir bleiben aber dran. Diese Fragen müssen beantwortet werden! Dazu demnächst mehr – hier und anderswo …

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