von Carl Waßmuth
Häufig ist bei PPP-Befürwortern davon die Rede, dass bei PPP von den beiden „Partnern“ jeder das Risiko trage, das er am besten beeinflussen, d.h. minimieren kann. Gemeint ist damit vermutlich, dass der Private Risiken übernimmt, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängen und die öffentliche Hand solche Risiken, in denen es um das Grundstück, die eingehenden Gebühren und eventuell um Veränderungen im Nutzerverhalten geht.
Nun kehrt allerdings der Einredeverzicht den ersten Teil (die Privaten übernehmen Risiken aus Bau und Betrieb) ins Gegenteil um. Damit sind dann alle Risiken wieder bei der öffentlichen Hand (ö.H.), denn sie können ja bei Schlecht- oder Minderleistungen und auch bei geplatzten Terminen kein Geld mehr kürzen. Das wird aber nach gängiger Praxis in den vorausgegangenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht quantifiziert. Man könnte sich nun selbst etwas ausrechnen aus der Zinsdifferenz zwischen Kommunalkredit (solche Konditionen bekommt der Private in etwa eingeräumt, wenn er den Einredeverzicht der ö.H. vorlegen kann) und einer Kapitalmarkt-üblichen Verzinsung für größere Bauprojekte. Die über die Vertragslaufzeit (bei Einredeverzicht nur für den Investitionsteil, d.h. Bauzeit plus fünfjähriger Gewährleistungsfrist) summierte Zinsdifferenz plus Zinseszinseffekt sind dann das Geld, das die ö.H. eigentlich für die übernommenen Risiken rückstellen müsste. Damit kann sie dann versuchen, den Schaden an der Infrastruktur nach Rückgabe am Ende der Vertragslaufzeit zu reparieren, den Schlecht- oder Minderleistungen verursacht haben. Es könnte aber sein, dass auch dieses Geld nicht ausreicht, denn bei Schlecht- oder Minderleistungen keine Kürzungen befürchten zu müssen stellt einen erheblichen Fehlanreiz dar, so dass die aufgelaufenen Schäden und Minderinvestitionen durchaus überdurchschnittlich ausfallen könnten.
Vergangene Woche ist nun ein bei einer Versicherung angestellter Rechtsanwalt auf einer Podiumsdiskussion zu PPP aufgetreten und hat dafür geworben, Risiken der ö.H. bei PPP-Projekten zu versichern, und zwar im Rahmen einer sogenannten Baugewährleistungsabsicherung, wie sie in Frankreich schon vorgeschrieben sein soll. Es gibt bei dieser Versicherung noch jede Menge Einschränkungen: Versichert wird nur bis 25 Millionen Euro (da fängt PPP meist erst an), nur den Investitionsteil (der meist nur ein Drittel der Betriebskosten ausmacht) und nur bis zu 20%. Man könnte also sagen, dass bei kleinen Projekten 5% der bau -und beriebskosten versichert werden können (Kapitalkosten und Doppelverzinsung lassen wir hier einmal aussen vor) Was diese Mini-versicherung dann kostet , ist noch nicht raus, aber es kostet in jedem Fall, und das ist das Schöne an dieser Versicherungsnummer: Weil die Versicherungswirtschaft ein Geschäft wittert, verrät sie, was die Berater seit jeher verheimlichen wollen: dass die von der ö.H. übernommenen Risiken richtig Geld kosten.
In der Diskussion wurden 1 bis 2 % genannt, vermutlich bezogen auf die Investitionssumme. Das bedeutet, dass eine 100%-Versicherung 5 – 10% kostet! Für diese Mehrkosten könnte man das Geld auch am Kapitalmarkt leihen (lassen) und die Finger von dem giftigen Einredevericht lassen.
Eine Veröffentlichung aus dem Kreise der Banken und Versicherungen findet sich hier:
Dr. Daniel Kloss und RA Gerhard Steyer: „PPP und Mittelstand, Risikoanalyse und Risikobegrenzung mit neuen Instrumenten“: