Strategietreffen des Bündnis Klinikrettung zur Krankenhausreform

Einladung

Mit der aktuellen Krankenhausreform steht unsere Gesundheitsversorgung auf dem Spiel. Werden Lauterbachs Pläne Wirklichkeit, sehen wir einem Jahrzehnt von Krankenhausschließungen, Privatisierungen und weiterhin schlimmen Arbeitsbedingungen für das Krankenhauspersonal entgegen.

Dem Bündnis Klinikrettung ist es ein Anliegen, dass die im Reformprozess bisher weitestgehend ignorierten Betroffenen der Reform in der Öffentlichkeit und im Bundestag gehört werden. Wir wollen, dass eine Abkehr von Privatisierung und Profitmache im Krankenhausbereich endlich auf den Tisch kommt. Wie wir das organisieren können, dazu wollen wir uns auf einem zweitägigen Strategietreffen in Göttingen austauschen!

Bündnis Klinikrettung – Strategietreffen zur Krankenhausreform
Datum: 29.-30. September
Ort: Our House OM10, Obere-Masch-Straße 10, 37073 Göttingen

Interessierte sind herzlich eingeladen! Bitte anmelden mit Namen, Emailadresse und ggf. Angabe der Initiative/Organisation bis zum 20. September an: info@klinikrettung.de Es ist bei Bedarf auch möglich, nur am Samstag teilzunehmen. Wir nehmen sehr gerne weitere Vorschläge für die Tagesordnung entgegen.

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Bündnis Klinikrettung
Strategietreffen am 29. und 30. September 2023
PROGRAMM

Freitag

16:30 Begrüßung

  • kurze Vorstellungsrunde: Name, Ort/Bundesland, Initiative
  • Vorstellung und Zwischenbilanz des Bündnis Klinikrettung (Aktivitäten, Erreichtes)

17:00 Input & Diskussion: Krankenhausreform

  • Stand der Reform/Eckpunktepapier: Leistungsgruppen, Level, Vorhaltepauschalen (Klaus Emmerich, Laura Valentukeviciute)
    nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess und unsere Interventionsmöglichkeiten (Laura Valentukeviciute, Jorinde Schulz)

17:55 Pause mit Kaffee & Tee

18:05 Akteursanalyse: Befürworter*innen & Gegner*innen der Reform

  • Rolle der Krankenkassen und anderer Verbände – DKG, BDPK, KBV, VKD u.a. (Thomas Strohschneider)
  • (unterschiedliche) Positionierungen der privaten Krankenhausbetreiber und Investoren (Anne Schulze-Allen)
  • erste Ideen für unsere Gegenstrategie (Herbert Storn)

19:00 Sitzungsende

20:00 Gemeinsames Abendessen

  • Abessina, Ritterplan 2, 37073 Göttingen

Samstag

09:30 Zusammenfassung der Ergebnisse vom Vortag

09:45 Strategie für den Reformprozess: Positionen & Kernforderungen

  • unsere Positionen zu Kernthemen (z.B. Ambulantisierung/MVZ/Level 1i/Gesundheitskioske, DRG/Vorhaltepauschalen, Fachkliniken)
  • Was sind unsere Maximalforderungen? Was wären akzeptable Verbesserungen? (z.B. Gewinnverbot und Selbstkostendeckung, Finanzhilfen/Inflationsausgleich)

11:00 Pause mit Kaffe und Tee

11:15 Strategie für Abwehr von Schließungen vor Ort

  • lokale Medien, Schließungsgutachten, Zeit gewinnen
  • Ländergruppen organisieren

12:30 Mittagspause

13:45 Planung unserer Aktivitäten

  • Verbreiterung des Bündnisses: Mit welchen Akteuren arbeiten wir zu welchen Punkten zusammen? (u.a. ver.di, Hebammenverbände, niedergelassene Ärzt*innen, Direktor*innen, Initiativen vor Ort)
  • Terminplanung auf Zeitleiste
  • Aktionsformen und Materialien überlegen (evtl. Social Media)

15:15 Pause mit Kaffee & Tee

15:30 Planung weiter, konkrete Schritte vereinbaren

  • Ergebnisse zusammentragen
  • Aufgaben festhalten, Verantwortlichkeiten verteilen, Arbeitsgruppen bilden

17:00 Sitzungsende

 

Krankenhausreform – Kahlschlag per Gesetz

Die Einschätzung des Bündnis Klinikrettung zu Lauterbachs Krankenhausreform

Die Bilanz ist erschreckend: Über 55 Krankenhäuser mussten seit 2020 bundesweit schließen, 14 allein im laufenden Jahr. Weitere 74 Kliniken sind akut von Schließung bedroht. In einer aktuellen Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geben 96 Prozent der Krankenhäuser an, ihre laufenden Kosten nicht aus den Einnahmen decken zu können; 69 Prozent sehen ihre Existenz gefährdet.

Besonders kleine Krankenhäuser, die als Allgemeinversorger für ländliche Gebiete fungieren und wichtige Abteilungen für Notfälle sowie Kinderstationen und Geburtshilfe bereitstellen, sind betroffen. Versorgungslücken, lange Anfahrtswege und Wartezeiten prägen zunehmend die Krankenhauslandschaft.

Lauterbach versprach, die Lage der Krankenhäuser durch eine Reform der Krankenhausfinanzierung zu verbessern. Nichts weniger als eine „Revolution“ stünde bevor. Verbal ging der Minister damit auf die breite Kritik an den DRG-Fallpauschalen ein (DRG: Diagnosis Related Groups). Mit den Fallpauschalen vergüten die Kassen den Krankenhäusern holzschnittartig Behandlungsfälle. Private Kliniken picken sich gern lukrative Behandlungen heraus und steigern möglichst deren Mengen, um Profite zu generieren. Öffentliche Grundversorger mit hohen Vorhaltekosten haben das Nachsehen.

Seit seiner Einführung 2003 trägt das DRG-System erheblich dazu bei, dass Klinikleitungen bestrebt sind, Personal einzusparen und die Arbeit unerträglich zu verdichten. Hinzu kommt, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, Gelder für Investitionen bereitzustellen. Der politische Kurs der letzten Jahrzehnte führt inzwischen flächendeckend zu Schließungen unterfinanzierter Abteilungen – vor allem Geburtshilfe und Pädiatrie – oder ganzer Kliniken und befeuert Privatisierungen. Die vier größten Krankenhauskonzerne ziehen jährlich rund eine Milliarde Euro Gewinn aus dem Krankenhauswesen. Der Anteil privater Kliniken steigt kontinuierlich an, während die Zahl von öffentlichen und freigemeinnützigen Häusern seit Jahrzehnten abnimmt.

Kein Cent mehr für Krankenhäuser

Seit Juli liegt nun ein Eckpunktepapier von Bund und Ländern für die Krankenhausreform vor. Ein Blick darauf macht klar: Lauterbach löst sein Versprechen in keiner Weise ein, stattdessen stehen noch mehr Ökonomisierung und Bürokratie auf dem Programm: Die DRG-Fallpauschalen sollen nicht abgeschafft, sondern nur gekürzt und zum Teil durch die sogenannten Vorhaltepauschalen ersetzt werden. Aber auch diese Pauschalen decken die realen Kosten der Häuser nicht. Außerdem bleiben durch die Beibehaltung von Fallpauschalen deren Fehlanreize bestehen. Das Gesamtbudget ist dabei strikt gedeckelt, im Klartext: Es gibt keinen Cent zusätzlich für die Krankenhäuser. Somit verschärft sich die finanzielle Misere.

Die Schließungslobby sitzt mit am Tisch

In Lauterbachs Expertenkommission für die Krankenhausreform dominieren zwei Gesundheitsökonomen mit engen Verbindungen zu unternehmensfreundlichen Stiftungen und Krankenhauskonzernen: die Professoren Reinhard Busse und Boris Augurzky. Sie befürworten schon seit Jahren Krankenhausschließungen. Damit ist vorprogrammiert, dass der Abbau von Krankenhäusern ungebremst weitergehen wird. Wenn Lauterbach nun öffentlich verlauten lässt: „Wir stehen am Vorabend eines Krankenhaussterbens“, ist das purer Zynismus. Denn als verantwortlicher Minister hätte er die Möglichkeit, Krankenhäuser zu retten – doch er tut das Gegenteil. Schon seine ursprünglichen Reformpläne sahen explizit die Schließung von 20 Prozent aller Kliniken vor.

Die Konturen der Krankenhausreform wurden bereits 2019 in einer von Busse verantworteten Studie der Bertelsmann Stiftung vorgezeichnet. In deren Vorstand sitzt Brigitte Mohn, die gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat der privaten Rhön-Klinikum AG ist – wie einst auch Karl Lauterbach. Augurzky wiederum leitet die konzernnahe Rhön Stiftung. Die Rhön-Klinikum AG gehört mittlerweile Asklepios, Deutschlands zweitgrößtem Krankenhauskonzern. Den großen Konzernen nützen Ökonomisierung und Zentralisierung. Es sind deren Interessen, die sich unter dem Tarnmantel wissenschaftlicher Expertise in die Reform eingeschlichen haben.

Lauterbach wiederum verkauft die Schließung von Krankenhäusern als Heilmittel gegen Personalmangel und angebliche Geldknappheit. Das vorhandene Personal solle einfach auf weniger Krankenhäuser verteilt werden. Die katastrophalen Arbeitsbedingungen und die fehlenden Ausbildungsplätze geht er nicht an. Auf Schulen übertragen wären das Schulschließungen, weil Lehrkräfte fehlen, und die Bildung von Mammutschulen mit riesigen Klassenverbänden.

Leistungsgruppen als Schließungsinstrument

Auf Lauterbachs erste Schließungsankündigungen folgte ein Aufschrei aus der Bevölkerung. Auch die Länder sahen sich durch Lauterbachs Vorhaben in ihrer Planungshoheit eingeschränkt. Im jüngsten Eckpunktepapier sind einige der ursprünglichen Vorschläge nun vermeintlich abgeschwächt. Die Einführung von Krankenhausleveln, anhand derer kleine Krankenhäuser zwangsweise zu bloßen Pflegezentren degradiert werden sollten, hat Lauterbach vorerst zurückgenommen. Auch der Plan, die bereits stark dezimierte Geburtshilfe nur noch in großen Krankenhäusern anzubieten, wurde kassiert.

Ein näherer Blick macht aber deutlich, dass die Reform nach wie vor flächendeckend auf Schließungen abzielt, das erfolgt jetzt allerdings indirekt. Als Instrument dafür dienen die neuen Leistungsgruppen, an deren Zuteilung auch die Vorhaltepauschalen gekoppelt sein sollen. Die Leistungsgruppen gliedern die medizinischen Bereiche in Teilbereiche auf, den Bereich Innere Medizin zum Beispiel in Herzchirurgie, Lungentransplantation usw.

Nur wenn einem Krankenhaus durch das Land eine bestimmte Leistungsgruppe zugeteilt wird, darf es die entsprechenden Behandlungen durchführen. Dafür müssen die Krankenhäuser vorgegebene Kriterien erfüllen, zum Beispiel eine jährliche Mindestzahl an Behandlungen erbringen oder eine ärztliche oder technische Mindestausstattung aufweisen. Was zunächst wie Qualitätssicherung klingt, wird unter dem Vorzeichen des Budgetdeckels schnell zu einem Schließungsinstrument. Denn für die Länder besteht der Anreiz, die Leistungsgruppen auf möglichst wenige Krankenhäuser zu verteilen, da dann für jedes Krankenhaus aus den begrenzten Krankenhauserlösen mehr Geld zur Verfügung steht. Anstatt Krankenhäuser finanziell und personell so zu ertüchtigen, dass sie alle notwendigen Behandlungen durchführen können, werden ihnen Behandlungen verboten. Das bedeutet gleichzeitig den Entzug der Finanzierung. Entscheiden sich die Länder trotzdem dafür, möglichst vielen Krankenhäusern Leistungsgruppen zuzuteilen, bekommen alle zu wenig Geld – und die schwächsten machen aufgrund von Verlusten dicht, wie es bereits jetzt vielerorts geschieht.

Eine Reform zugunsten privater Konzerne

In der Krankenhausplanung bekommen die Länder also die Wahlmöglichkeit zwischen Pest und Cholera: aktiv schließen oder sterben lassen. Außerdem ist die Umwandlung von Krankenhäusern in teilambulante Gesundheitszentren ohne Notfallversorgung vorgesehen, sogenannte intersektorale Versorger. Nach diesen greifen schon heute gern private Investoren, die damit Kasse machen wollen.

Erschreckend abwesend in der Reform sind die Belange von PatientInnen und Beschäftigten. Keine einzige Maßnahme zielt darauf ab, regionale medizinische Bedarfe zu ermitteln und sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung entsprechend ausgestattet wird. Fortwährende finanzielle Knappheit und Schließungen werden den Personalmangel verschärfen. Der Gewinnabschöpfung durch Private schiebt die Reform keinen Riegel vor, gleichwohl fördert sie durch die Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung einen weiteren Privatisierungsschub.

Ein Kurswechsel ist dringend geboten

Beschäftigte und BürgerInnen müssen im Reformprozess gehört werden. Das Gewinnverbot für den Betrieb der Krankenhäuser, das bis 1985 galt, muss wieder auf den Tisch. Zur Lösung der Probleme sollte ein solidarisches Finanzierungsmodell herangezogen werden: die Selbstkostendeckung. Unterfinanzierung, Privatisierung und Renditeerwirtschaftung sind keine Grundlage für ein zukunftsfestes Krankenhauswesen – in den Mittelpunkt gehören Gemeinwohl und medizinische Bedarfe.

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Dieser Beitrag ist am 7. September als Startseitenartikel in der aktualisierten Zeitung „Krankenhausreform: Kahlschlag per Gesetz“ erschienen (die PDF-Datei der Zeitung kann hier eingesehen werden). Wir freuen uns, wenn Sie die Zeitung verbreiten. Für die Bestellung schreiben Sie uns eine Email an info@gemeingut.org und geben Sie bitte die Zahl der gewünschten Exemplare und Ihre Postadresse an.

Bayerische Sonderzeitung zur Krankenhausreform

Das Bündnis Klinikrettung hat seine 4-seitige Zeitung zur Krankenhausreform bereits in mehreren Auflagen veröffentlicht. Heute liegt eine bayerische Sonderausgabe zwei regionalen Zeitungen in Bayern bei, der Main-Post und der Schwabmünchner Allgemeinen. Die Zeitung enthält aktuelle Artikel und Interviews zu Lauterbachs Reformplänen sowie Beiträge, welche die Hintergründe der Krankenhausschließungen beleuchten.

Die Zeitung kann hier als Pdf-Datei heruntergeladen werden: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/06/Zeitungsbeilage_Krankenhausreform-Bayern_GiB.pdf

Gerne verschicken wir Exemplare zur Verteilung vor Ort an Aktive, bitte eine Email schreiben an info@gemeingut.org.

 

Initiative für den Erhalt des Wenckebach-Klinikums wendet sich an Berlins neue Gesundheitssenatorin

Das Wenckebach-Klinikum muss wiederhergestellt werden!

Das fordert die Initiative Wenckebach-Krankenhaus muss bleiben aus Tempelhof von Berlins neu ernannter Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra (SPD). Gegen den Widerstand von Beschäftigten, GewerkschafterInnen, Bezirksverordneten und der bezirklichen SeniorInnenvertretung wurden Großteile des Klinikums im Herbst 2022 verlagert. Damit wurde der wichtige Standort als Krankenhaus der Allgemeinversorgung de facto geschlossen. Diesen Verlust eines wichtigen Teils der örtllichen Gesundheitsversorgung – inklusive einer Rettungsstelle – möchte die Bevölkerung nicht hinnehmen und erinnert die Senatorin: „Als neue Senatorin liegt es in Ihrer Hand, wie eine gesicherte stationäre Versorgung entsprechend der Erfordernisse für die Bevölkerung und des Fachpersonals auch im
WenckebachKlinikum umgesetzt wird.“

Der ganze Brief ist hier nachzulesen: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/06/2023-06-05_Initiative-an-die-Gesundheitssenatorin.pdf

Bund-Länder-Beratung: Lauterbach lagert Krankenhausplanung an Unternehmensberater aus

Bündnis Klinikrettung startet Petition gegen Lauterbachs Reformvorschläge

Trotz breiter Kritik an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Krankenhausleveln ergab die Bund-Länder-Beratung vom 23. Mai keine substantiellen Veränderungen an seinen Reformvorschlägen. Die Level bleiben, nur wird die Zuordnung zu ihnen leicht gelockert. 689 von insgesamt 1.719 somatischen Krankenhäusern, also ganze 40 Prozent, werden entweder zu bloßen ambulanten Einrichtungen degradiert (Level 1i) oder es sind Fachkliniken (Level F), die nicht zur klinischen Allgemeinversorgung beitragen. Um diesen besorgniserregenden Auswirkungen der Reform entgegenzutreten, hat das Bündnis Klinikrettung eine Petition an die Mitglieder des Gesundheitsausschuss im Bundestag und die MinisterpräsidentInnen der Länder gestartet.

Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/stoppen-sie-lauterbachs-katastrophale-reformplaene-fuer-eine-echte-krankenhausrevolution


Laura Valentukeviciute, Geschäftsführerin
Gemeingut in BürgerInnenhand:

„Nach wie vor bedeutet die Krankenhausreform massenweise Krankenhausschließungen. Zudem bleibt unklar, wie viel die Länder bei der Krankenhausplanung mitentscheiden werden. Lauterbachs scheinbares Entgegenkommen bei den Leveln ist ein Täuschungsmanöver und die Länder machen es bereitwillig mit. Denn sowohl Laumann, Holetschek als auch ihren KollegInnen kommt es sehr gelegen, durch Schließungen Investitionsfördermittel für Krankenhäuser zu sparen. Nur will niemand dafür verantwortlich sein. Deswegen gibt es einerseits den Scheinwiderstand der Länder gegen die Reform und andererseits das Scheinentgegenkommen von Lauterbach. Am Ende wollen sie alle das gleiche – Krankenhausschließungen.“

Laut der Reform wird die zukünftige Krankenhausplanung von der Ausgestaltung der Leistungsgruppen und der Zuordnung von Kliniken zu Leveln abhängen. Mit dieser Aufgabe hat Lauterbach die Unternehmsberatungen Oberender AG und BinDoc beauftragt, die außerdem für das Bundesgesundheitsministerium eine Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform erstellen sollen. Ein Vorstandsmitglied und eine Beirätin der Oberender AG sind bzw. waren beruflich mit der Rhön-Klinikum AG verbunden. Auch Lauterbach selbst war dort Aufsichtsratsmitglied. Für die Stiftung des Rhön-Kliniken-Gründers Eugen Münch fertigte die Oberender AG inmitten der Pandemie zusammen mit Prof. Dr. Boris Augurzky eine Studie an, die Klinikschließungen empfahl.(1) Derselbe Boris Augurzky sitzt nicht nur im Vorstand der Münch-Stiftung, sondern auch als Experte in Lauterbachs Regierungskommission zur Krankenhausreform.


Dazu Jorinde Schulz, Sprecherin
Bündnis Klinikrettung:

„Die Entscheidung über Krankenhauslevel und Leistungsgruppen ist Bestandteil der Krankenhausplanung und damit eine ureigene Aufgabe der öffentlichen Hand. Sie sollte Gegenstand breiter, öffentlicher Debatte sein. Stattdessen beauftragt Herr Lauterbach zwei Beraterfirmen mit Verbindungen zu einem der größten Krankenhauskonzerne Deutschlands und Kunden aus der Pharmaindustrie. Dass er gleichzeitig davon spricht, eine „Entökonomisierung“ im Krankenhauswesen anzustreben, ist blanker Hohn.“

Das Bündnis Klinikrettung hat eine Petition gestartet, um den aktuellen Reformplänen entgegenzutreten und Alternativen zu präsentieren.
Die Petition „Stoppen Sie Lauterbachs katastrophale Reformpläne – für eine echte Krankenhausrevolution“ kann auf der online Plattform openpetition.de unterzeichnet werden: https://www.openpetition.de/petition/online/stoppen-sie-lauterbachs-katastrophale-reformplaene-fuer-eine-echte-krankenhausrevolution


Klaus Emmerich,
Klinikvorstand i.R., Mitbegründer der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisiert:

„Kliniken sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines Netzes der Gesundheitsversorgung. Die aktuelle Reform ist von GesundheitsökonomInnen vorbereitet worden, die Kliniken als Einzelunternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachten. Sie haben keine Ahnung, wie die Gesamtstrukturen auf dem Land funktionieren. Deswegen wird in dieser Reform bundeseinheitlich diktiert, basierend auf Statistiken, ohne Rücksicht auf die Spezifika vor Ort.“

Klaus Emmerich weiter:

„Sowohl Lauterbach als auch seine MinisterkollegInnen gehen die Ursachen der Misere nicht an. Viele Probleme wären gelöst, wenn wir die Fallpauschalenfinanzierung abschaffen und mit der Selbstkostendeckung ersetzen sowie die Renditen in Krankenhäusern begrenzen würden. Es ist ein Skandal, dass es verschwiegen wird: Für die Abrechnung komplexer DRG-Fallpauschalen sitzen jährlich 145 Tausend klinische MitarbeiterInnen am Computer, statt sich um die Behandlung der PatientInnen zu kümmern. In Zeiten akuten Personalmangels ist dies schlicht und einfach inakzeptabel.“

(1) https://www.kma-online.de/aktuelles/management/detail/studie-empfiehlt-umwandlung-von-kleinen-klinken-nicht-schliessung-48385

Protest gegen Krankenhausschließungen und Lauterbachs Reform in Dresden

Am Freitag, dem 21. April, protestierten Aktive vom Dresdner Bündnis für Pflege, Mitglied im Bündnis Klinikrettung, gegen Lauterbachs Reformpläne. Mit einem Krankenhausfriedhof machten sie auf die über 500 Krankenhausschließungen seit 1991 aufmerksam und skandalisierten, dass mit der Krankenhausreform 600 weitere Schließungen drohen. Krankenhausbeschäftigte forderten in Redebeiträgen eine bedarfsgerechte und gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung, denn: Gesundheit ist keine Ware!

Bündnis Klinikrettung zieht Bilanz: Klinikschließungen 2022, Versorgungsengpässe und die Probleme der Krankenhausreform

Mit den Level 1i-Krankenhäusern werden ländliche Gebiete zu Gesundheitsregionen zweiter Klasse

Auf seiner heutigen Pressekonferenz hat das Bündnis Klinikrettung zum dritten Mal in Folge eine Jahresbilanz der erfolgten und geplanten Klinikschließungen gezogen. Außerdem legte das Bündnis eine kritische Analyse der Vorschläge der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ dar und präsentierte dringend notwendige Reformalternativen.
Beispielhaft für die Misere der örtlichen Gesundheitsversorgung bei einer drohenden Krankenhausschließung berichtete einer der Initiatoren des erfolgreichen Bürgerbegehrens in Eckenförde.

Die vollständige Bilanz 2022 mit Schließungsliste: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/1_Bilanz_BKR_Krankenhausschliessungen_2022-1.pdf
Die Analyse der Krankenhausreform: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/2_Beurteilung_BKR_Krankenhausreform_2022-12.pdf

Laura Valentukeviciute, Bündnis Klinikrettung:
„Die Zahl unserer Krankenhäuser sinkt dramatisch weiter. Im Jahr 2022 schließen bis Jahresende insgesamt 13 Krankenhäuser, hinzu kommen 11 Krankenhäuser mit Teilschließungen, hauptsächlich Geburtshilfen. Unterfinanzierung und geplanter Abbau der Krankenhäuser spitzen sich weiter zu. Die Anzahl der drohenden Schließungen liegt rekordhoch bei 68.“

 

Valentukeviciute weiter:
„Die geplante Krankenhausreform hilft uns keinen Deut weiter. Lauterbachs Deckelung des Gesamtbudgets bedeutet, dass die knappen vorhandenen Ressourcen lediglich umverteilt werden. Deswegen wird es auch weiter ökonomisch bedingte Schließungen von Allgemeinkrankenhäusern geben. Die Probleme des DRG-Systems werden nicht wie versprochen überwunden, sondern teilweise sogar verschärft.“

Eine gravierende, bisher in der Öffentlichkeit wenig beachtete Folge der Reform ist die Aufteilung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung in die Level 1n und 1i. Nur Krankenhäuser des Levels 1n sollen noch eine Notfallversorgung bereitstellen. Krankenhäuser des Levels 1i hingegen sollen nicht unbedingt ärztlich, sondern von speziell ausgebildeten Pflegekräften geleitet werden, sie sollen lediglich über stationäre Pflegebetten verfügen und ambulante ärztliche Behandlung nur auf Abruf leisten.

Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R.:
„Man muss es deutlich sagen: Level 1i, das sind keine Krankenhäuser mehr. Ihnen fehlt die ärztliche Verfügbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche, eine stationäre Notaufnahme sowie eine Intensivstation für klinische Notfälle. Wir reden hier von circa 650 der knapp 1.900 verbliebenen Krankenhäuser, die geschlossen und im Grunde in „bessere Pflegeheime“ umgewandelt werden sollen. Die Folge wird sein, dass ländliche Regionen zu Gesundheitsregionen zweiter Klasse degradiert werden.“

 

Henning Brien, Bürgerbegehren Eckernförde:
„In den ländlichen Regionen brauchen die Menschen wohnortnahe Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung mit Geburtsstation, einer zentralen Notaufnahme und idealerweise einer Kindermedizin. Das gehört zur Daseinsvorsorge und muss gewährleistet werden. Dies entlastet obendrein den regionalen Schwerpunkt- und den überregionalen Maximalversorger.“

Brien weiter: „Auch bei uns in Eckernförde wird die Krankenhausschließung mitunter damit begründet, dass das knappe Personal besser in wenigeren Kliniken konzentriert werden sollte. Das beste Beispiel, dass das reines Wunschdenken ist, zeigt sich an den Hebammen. Die Geburtsstationen schließen seit Jahren – und im Vergleich zu anderen Stationen überproportional häufig. Deswegen gibt es aber nicht mehr Hebammen die geburtshilflich arbeiten – im Gegenteil. Die meisten Hebammen gehen nach dem Wegfall ihres Arbeitsplatzes nicht in die großen Zentren und stehen dem „Geburtsmarkt“ nicht mehr zur Verfügung. Somit steigt die Anzahl der betreuten Geburten pro Hebamme an den weiterhin bestehenden Geburtsstationen an. In Folge entsteht eine Verdichtung der Arbeit und die direkte Betreuungszeit für die einzelne Schwangere reduziert sich. Alleine im Kreißsaal zu liegen hat wenig mit Qualität zu tun.“

Kontakte für Rückfragen
Laura Valentukeviciute: laura.valentukeviciute@gemeingut.org, 0176 23320373
Klaus Emmerich: klaus_emmerich@gmx.de, 0177 1915415


Weitere Materialien

Folien zur Bilanzpressekonferenz:
https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/3_Krankenhausreform_Klaus-Emmerich_Folien-1.pdf

Wenn der versprochene Ersatz ausbleibt, 3 Beispiele: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/4_Wenn-der-versprochene-Ersatz-ausbleibt-1.pdf

Das Bündnis Klinikrettung hat eine ausführliche Studie zur Selbstkostendeckung als Finanzierungsmodell vorgelegt: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/2022-10_Studie_Selbstkostendeckung_Buendnis_Klinikrettung_aktualisierte_Ausgabe_2022-12-12.pdf

Die Bewertung der Reform durch die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/01/Grosse-Krankenhausreform-Bewertung-der-dritten-Empfehlung-der-Regierungskommissison_KE_12-2022.pdf

Krankenhausreform in Dänemark: Die unendliche Geschichte der Superkrankenhäuser

von Jorinde Schulz

Immer wieder wird Dänemark mit seiner geringen Krankenhausdichte als Vorzeigebeispiel für eine effiziente Gesundheitsversorgung herangezogen. Ein näherer Blick zeigt, dass die Krankenhauskonzentration die Gesundheitsversorgung spürbar verschlechtert und kolossale Mehrkosten verursacht hat. Denn während unzählige Krankenhäuser geschlossen wurden, verschleppt sich der Neubau versprochener Zentralkrankenhäuser.

Die dänische Krankenhausreform begann im Jahr 2007. Damals schlug die regierende Koalition aus Liberalen (Venstre) und Konservativen (Det Konservative Folkeparti) eine radikale Reduktion der bestehenden Krankenhäuser vor. Fortan, so der Plan, sollte jedes Krankenhaus ein Gebiet mit mindestens 200.000 EinwohnerInnen abdecken. Die Strukturreform sollte zu weniger, dafür spezialisierteren Krankenhäusern führen. Teil des Konzepts waren neue, maximalversorgende „Superkrankenhäuser“. In Zahlen sah das folgendermaßen aus: Die Anzahl der Krankenhäuser mit 24-Stunden-Notfallversorung sollte von 40 im Jahr 2007 auf 21 im Jahr 2020 reduziert werden.1

Die anschließende Debatte um die Schließungen war lang und heftig. 2011 stand schließlich die Platzierung der neuen Superkrankenhäuser fest. Im Zusammenhang mit der Reform wurden an folgenden Orten Krankenhäuser geschlossen: Kalundborg, Ringsted, Nakskov, Haderslev, Fredericia, Grenaa, Skanderborg, Brovst, Helsingør. Die Krankenhäuser in der Metropolregion in Frederikssund, Hillerød und Helsingør sollten in einem Superkrankenhaus zentralisiert werden. Insbesondere das Krankenhauspersonal und lokale Initiativen stellten sich gegen die Reformpläne.

Die geplanten Superkrankenhäuser waren entweder Neubauprojekte mit Kosten im dreistelligen Millionenbereich oder wurden als Ausbauten existierender Krankenhäuser geplant. Die veranschlagten Kosten dafür lagen in alleine in der Metropolregion Kopenhagen zwischen 16-17 Milliarden Kronen, umgerechnet zwischen 2,2 und 2,3 Milliarden Euro.2

Was ist der Stand 15 Jahre später? Von den sechs Superkrankenhäusern, die bis 2021 neu gebaut werden sollten, ist nur eines fertiggestellt worden, das in Gødstrup.3 Es kostete 100 Millionen Kronen, umgerechnet 13,4 Millionen Euro, mehr als ursprünglich veranschlagt. Alle anderen Großbauprojekte (in Ålborg, Århus und Odense, Nordseeland und Køge) leiden unter massiven Verspätungen, bestenfalls haben einzelne Abteilungen eröffnet (siehe auch Liste unten). In allen Fällen gibt es aufgrund steigender Baukosten und erheblichen Pannen der Megaprojekte beträchtliche Mehrkosten für die öffentliche Hand, teilweise in Milliardenhöhe.4 Dadurch entstehen Sparzwänge beim Krankenhausbetrieb sowie eine Erhöhung der Arbeitsbelastung des Personals.5

Der Kahlschlag der Krankenhäuser hat die Gesundheitsversorgung in Dänemark in der Fläche verschlechtert. So gingen die Sozialdemokraten im Jahr 2021 mit der Forderungen nach neuen „Nahkrankenhäusern“ in den Wahlkampf.6 Diese sollten die mangelnde Gesundheitsversorgung in der Fläche ausgleichen. Das Ziel: kürzere Transportzeiten und regionale Anbindung. Außerdem, so der Vorschlag, sollen 5-10 neue Bereitschaftsdienste für AkutpatientInnen eingerichtet werden, und der ÄrtzInnenmangel in unterversorgten Regionen bekämpft werden. Kritik an dem Vorschlag der Nahkrankenhäuser gab es aus allen politischen Lagern. Bemängelt wurde die fehlende Finanzierung.7 Außerdem beanstandete die linke Partei Enhedslisten, dass die angeblichen Nahkrankenhäuser vielmehr sogenannten „Gesundheitshäusern“ ohne 24-stündige Notfallversorgung ähneln würden.8 Aktuell werden diese Reformen noch verhandelt.

Klar wurde durch die Debatte allerdings, dass der Mangel in der Gesundheitsversorgung, der ja gerade durch den radikalen Kahlschlag der Krankenhauslandschaft herbeigeführt wurde, bereits wenige Jahre später deutlich spürbar wurde. Die in den 2000ern durch die liberal-konservative Koalition eingeführte (Teil-)Finanzierung von Krankenhäusern über die Fallpauschalen (englisch DRG, Diagnosis Related Groups) und die damit einhergehende Forderung nach Produktivitätssteigerungen, gefördert unter Anderem durch einen „Aktivitätsfond“, steht aufgrund ihrer Fehlanreize auf dem Prüfstand. So ersetzte die Region Kopenhagen 2019 die DRG-Finanzierung durch eine ökonomische Rahmensteuerung der Krankenhäuser, einhergehend mit einem neuen Leitbild der Qualitäts- und PatientInnenorientierung.9

Hintergrund der Krankenhauszentralisierungen war die Kommunalreform (auch bekannt als „Strukturreform“) 2005, die ebenfalls von der VK-Regierung unter Lars Loekke Rasmussen durchgeführt wurde. Die KritikerInnen befürchteten schon damals negative Folgen des angestrebten Zentralisierungsprozesses.10 Die Befürchtungen haben sich offenbar bestätigt: In den letzten Jahren versuchen sich die dänischen Regierungen immer wieder mit „Regionalisierungen“, um das angebliche Übergewicht der Hauptstadt und die Infrastrukturprobleme der ländlichen Regionen auszugleichen. Beispielsweise sollen Universitäten einzelne Abteilungen außerhalb der Metropolregion ansiedeln, Verwaltungen werden ebenfalls dazu angehalten.

Stand der Superkrankenhäuser (Stand 14. Oktober 2022)

    1. Sjællands Universitetshospital, Køge (Umbau): nicht fertiggestellt.
    2. Det Nye Odense Universitetshospital (Neubau): sollte 2022 eröffnen, nicht fertiggestellt. Ursprüngliches Budget 6,3 Mia. Kronen, Budgetüberschreitung von 1 Mia..
    3. Det Nye Universitetshospital i Århus, Teileinweihung 27.02.2017, Budgetüberschreitung von 1. Mia. Kronen.
    4. Nybyggeriet Aalborg Universitetshospital, geplante Fertigstellung 2020, früheste Fertigstellung 2024, Budgetüberschreitung 572 Mio. Kronen.
    5. Regionshospitalet Gødstrup, eröffnet am 13.02.2022, Budgetüberschreitung von mehreren Hundert Mio. Kronen.
    6. Nordsjælland, Hillerød: nicht fertiggestellt, eröffnet frühestens 2024.

 

2Ebd.

Kann ein MVZ ein geschlossenes Krankenhaus ersetzen?

Von Rainer Neef

Zur Entwicklung Medizinischer Versorgungszentren und der Frage der Grundversorgung

Rund 30 Krankenhausschließungen verzeichnet das Bündnis Klinikrettung zwischen 2020 und 2022. Immer häufiger ist dabei zu beobachten, dass ganze Gebiete durch die Schließung beeinträchtigt werden, da sich die Entfernung zum nächsten grundversorgenden Krankenhaus gravierend erhöht. Für Pkw-BenutzerInnen und Rettungswagen steigt die Fahrzeit auf über 30 Minuten (die quasi-amtliche Maximalentfernung), für Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, noch weitaus mehr. Immer häufiger wird daher ein ambulanter Versorgungs-Ersatz angekündigt, benannt als Gesundheitszentrum, Gesundheitscampus o.ä. Bei den dem Bündnis Klinikrettung bekannten Schließungen war der angekündigte Ersatz meist auch nach zwei Jahren nicht zustande gekommen. Nur in Einzelfällen entstanden Medizinische Versorgungszentren (MVZ), wie es sie seit 2004 gibt – aber sie bieten lediglich Einzelelemente einer Grundversorgung.

Die (ökonomische) Gefährdung von Krankenhäusern hat in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, ihre politische Gefährdung erst recht – die Pläne, 400 bis 700 Krankenhäuser zu schließen1, werden derzeit aktualisiert. Die Frage ist: Kann der betroffenen Bevölkerung in Form von MVZ eine Grundversorgung geboten werden, wie sie der Spitzenverband gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss Gesundheitswesen formuliert hat, nämlich eine Einrichtung mit Innerer Medizin und Chirurgie sowie Anästhesie, mit durchgängig geöffneter („24/7“-) Notaufnahme, und mit Pkw erreichbar in spätestens 30 Minuten2? Kann also ein MVZ überhaupt ein geschlossenes Krankenhaus und dessen medizinische Grundversorgung ersetzen?

Die Entwicklung von MVZ

Seit 2004 können alle Erbringer medizinischer Leistungen MVZ gründen oder erwerben. Damit ist neben Arzt- oder auch Gemeinschaftspraxen ein zweiter ambulanter Versorgungstypus mit stärker unternehmerischer Ausrichtung entstanden. MVZ müssen eine ärztliche Leitung und einen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zugeteilten Sitz haben. Sie bringen den dort tätigen ÄrztInnen (90% sind Angestellte) den Vorteil einer administrativen Entlastung, besser und flexibler gestaltete Arbeitszeiten und gute Kooperationsmöglichkeiten. Sie sind aber auch ein attraktives Feld für Kapitalanleger, denn das deutsche Gesundheitswesen gilt als stabiler, expandierender und durch Krankenversicherungen gut gesicherter Markt.

Die Zahl der MVZ wuchs sehr rasch auf 1.700 im Jahr 2010 an. 2012 wurde die Trägerschaft durch Änderung von § 95 Abs. 1 SGB V auf Erbringer „ärztlicher Leistungen“ eingeschränkt. Die Begründung dafür lautete, es bestehe die „Gefahr, dass medizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen beeinflusst werden.“3. Interessierte Kapitalinvestoren bewältigten jedoch das neue Hindernis, indem sie ein möglichst kleines, eventuell notleidendes Krankenhaus günstig kauften und zum Träger („Plattform“) für den Einstieg ins MVZ-Geschäft machten. Bis 2015 mussten MVZ mindestens zwei Fachgebiete beinhalten, seitdem können sie sich auch auf ein Spezialgebiet beschränken. Dies gab einen erneuten Wachstumsschub auf 3.826 Ende 2020. MVZ vereinigen heute weniger Fächer als zehn Jahre zuvor, und diese sind stärker auf ertragreiche Behandlungen bezogen.4

MVZ-Träger und MVZ-Praxis

Zu den größten Trägern von MVZ zählen die privaten Krankenhauskonzerne. Die neun größten halten durchweg eine große Zahl von MVZ, zusammen mindestens sechs Prozent aller MVZ. Ihre Fächerstruktur ist abgestimmt auf die der jeweiligen Trägerklinik, und sie sind ganz überwiegend auf deren Gelände angesiedelt. Erkennbar handelt es sich um ein Zuarbeitsverhältnis: Stationäre PatientInnen werden für die Klinik akquiriert bzw. vorbehandelt und nach deren Verlassen nachbehandelt – vorzugsweise in kapitalintensiven und ertragreichen Fächergruppen wie z.B. Orthopädie-Endoprothetik oder Neurochirurgie5. Zwischen Klinik und MVZ werden dabei Kosten und Abrechnung optimiert.

In den deutschen „Gesundheitsmarkt“ sind große, hauptsächlich transnationale Private-Equity-Unternehmen eingestiegen. Als reine Profitmaschinen akquirieren sie ohne Ansehen von Inhalten und Branche, aber mit strategischem Blick, ganze Unternehmen. Sie richten sie so zu, dass sie nach 6-10 Jahren mit hohem Profit weiterverkauft werden können. Vehement sind Private-Equity-Unternehmen nach 2016 in das Geschäft mit MVZ eingestiegen. Nach Erwerb einer (kleinen) Klinik als zugelassenem Träger kauften sie teils einzelne MVZ, die sie zu einer Kette zusammenschlossen; vor allem ab 2018 wurden ganze Ketten erworben6. Fast alle dieser MVZ haben nur eine, maximal zwei Spezial-Fachgruppen der besonders kapital- bzw. ertragsstarken Art. Sie werden über Personalkostensenkung und Praxis-Vorgaben (z.B. Diagnose- und Behandlungshäufigkeit) auf raschen Gewinnkurs gebracht7. Ca. 15 Prozent aller MVZ sind heute im Besitz von Private Equity, der Einfluss von Kapitalinteressen auf die Gesundheitsversorgung ist erkennbar gewachsen. So titelte die FAZ im Juni 2022 in Bezug auf investorengetragene MVZ: „Finanzinvestoren gefährden das Patientenwohl“. (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/aerzte-warnen-finanzinvestoren-gefaehrden-das-patientenwohl-18113108.html)

MVZ im Besitz sonstiger privater Träger (vor allem Dialyse und Labormedizin) sind auf deren medizinischen Aktivitätsbereich zugeschnitten und kommen für die Frage nach Grundversorgung ohnehin nicht in Betracht.

Die großen freigemeinnützigen Krankenhausgesellschaften verfügen über deutlich weniger eigene MVZ (zwei bis drei Prozent). Sie verfolgen überwiegend ein Zuarbeitsverhältnis zum Träger-Krankenhaus, vergleichbar den Privaten. Bei einem kleineren Teil sind die MVZ auf eine spezifische karitativ-soziale Haltung zu Gesundheit ausgerichtet, einzelne sollen wohl lokale stationäre oder ambulante Versorgungsdefizite ausgleichen.

MVZ von Kommunen bzw. Landkreisen gibt es als solche nur vereinzelt, die meisten sind den Krankenhausverbünden größerer Städte und Landkreise zugeordnet. Soweit über Internet ermittelbar, halten sie vielleicht drei bis vier Prozent aller MVZ. Auch diese stehen zu den Krankenhäusern überwiegend in einem Zuarbeitsverhältnis. Ein kleinerer Teil aber dient auch als fachlich-ambulante Ergänzung am Ort, manchmal auch außerhalb, etliche wurden eingerichtet zur Behebung ambulanter Defizite in einigen ländlichen Gebieten, oder als Ersatz nach Klinikschließungen. Große öffentliche Träger sind teils Psychiatrien mit wenigen und eher ergänzenden MVZ, einige andere (z.B. Vivantes, Berlin) suchen durch MVZ eine kohärente ambulante Versorgung anzubieten.8.

Neben diesen auf Krankenhäuser ausgerichteten MVZ werden ebenso viele von (GKV-) Vertragsärzt:innen getragen. Auch diese wollen und müssen in unserem ambulanten System Gewinne erwirtschaften, um sich zu halten. Sie sind im Schnitt kleiner, weniger kapitalstark und bieten weniger, aber offenbar breiter gestreute Fachgebiete9.

„Gesundheitszentren“ als Grundversorger?

Wir gehen aus von der quasi-amtlichen Definition stationärer Grundversorgung (s.o.). Dieser wäre hinzuzufügen: Allen Bewohner:innen des deutschen Territoriums, auch in seinen dünnbesiedelten Teilen, steht eine gesundheitliche Grundversorgung zu. Diese Leistungen und Standortqualität müsste ein Gesundheitszentrum aufweisen, wenn es ein Akutkrankenhaus spätestens zum Zeitpunkt seiner Schließung ersetzen sollte. Das impliziert Vorhaltekosten für 24/7-Notaufnahmen, für stationäre Betten, und für eine hinreichende Infrastruktur in Chirurgie und Innerer Medizin. Unter dem Abrechnungssystem der Fallpauschalen, unter dem seit 2005 alle Akutkrankenhäuser und speziell ihr Personal leiden, bedeutet das immer: dauerhafte Verluste, die von ertragreichen Fachgebieten sicher nicht ausgeglichen werden können. Eine 24-stündige-Notaufnahme erfordert einen erheblichen Pool an ärztlichem und Pflegepersonal mit Einsatz- und Bereitschaftspflichten; die kassenärztlichen Notdienste (bei Klinikschließungen immer wieder als Ersatz genannt) sind hierfür zu beschränkt. Rechtlich und finanziell ist ein solches Zwischending zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bislang ohnehin nicht machbar, da die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, Abrechnungssysteme und zugeordneten Institutionen bisher nicht auf einen Nenner gebracht werden konnten.

Erstmals gesetzlich festgelegt wurden „Regionale Gesundheitszentren“ (RGZ) im Niedersächsischen Krankenhausgesetz von 28.6.2022 (§ 2, Abs. 2 und 3 und § 3 Nr. 12) mit (unbestimmter) „ambulanter fachärztlicher Versorgung“, „bettenführender Pflegeeinheit“ und 24/7-„Erreichbarkeit“ – aber eben keine durchgängige ärztliche Präsenz. Die begleitende Enquêtekommission schlug einen Start in MVZ-Form vor, als obligatorisch wurden nur kooperierende Gesundheitsdienste, Betten-Vorhaltung, und Arztpraxen in Allgemeiner und Innerer Medizin vorgesehen – aber keine Chirurgie mit Anästhesie, keine 24/7-Notaufnahme (nur eine Rettungswache), und keine Erreichbarkeitsgrenze. Die gesetzlichen und institutionellen Regelungen für ein RGZ seien aber so unterschiedlich, dass es nicht als eigenständige Versorgungsstufe der geplanten Krankenhaus-Neuordnung (Grund- und Regel-, erweiterte und Maximalversorgung, daneben Fachkrankenhäuser) gefasst werden könnten. Die Kommission, und im Anschluss PolitikerInnen behaupteten, MVZ könnten Versorgungslücken nach Krankenhausschließungen schließen, aber sie genügen nicht einmal der eigenen Definition einer Grund- und Regelversorgung.10 Ein Beispiel für reales Scheitern ist der „Gesundheitscampus Säckingen“, der nach Schließung des Krankenhauses Anfang 2018 „die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der strukturschwachen Region durch Etablierung eines neuen sektorenübergreifenden Versorgungsangebots sicher“ stellen sollte. Übrig geblieben ist ein Ärztehaus. Mietverträge mit örtlichen Praxen und Gesundheitsdiensten und einem Altenpflegeheim wurden abgeschlossen, ambulante OP s sollen möglich werden, eine Notaufnahme nicht. Die Integration (gemeinsames „Case Management“) mit der letzten am Ort verbliebenen Rehaklinik scheiterte; wegen enorm gestiegener Baukosten steht ganze Projekt nun vor dem Scheitern.11

Fazit

Mit der Entwicklung von MVZ sind Konstellationen entstanden, die wenig mit Bedarf und Grundversorgung zu tun haben und viel mit Ertragsmaximierung, besonders durch Spezialisierung auf einzelne ertragsstarke Fächer bzw. deren Kombination. Seitens privater Betreiber ist keine Entwicklung von grundversorgenden MVZ zu erwarten. Für die großen privaten Träger dienen MVZ nur der Ertragsmaximierung in Kooperation mit eigenen Kliniken. Für freigemeinnützige Träger und die große Mehrheit öffentlicher Träger spielen MVZ eine ähnliche Rolle der gezielten Ertragsstärkung. Einige öffentliche (Krankenhaus-)MVZ-Träger brachten immer nur einen unvollständigen und offensichtlich zuschussbedürftigen Versorgungsersatz für geschlossene Krankenhäuser zustande. Vertragsärztliche MVZ haben für die Verpflichtungen einer Grundversorgung ein zu kleines fachliches und finanzielles Potenzial und kein hinreichendes Eigeninteresse. Auch die niedersächsische Enquêtekommission brachte kein realisierbares hinreichendes Konzept zustande. Unter Bedingungen einer gewinnorientierten Krankenversorgung und angesichts der überkomplexe Regelungssysteme und -Institutionen im Krankenhausbereich ist nirgends die Chance für ein funktionierendes System grundversorgender ambulant-stationärer Gesundheitszentren zu erkennen.

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3 Zitiert nach Pavlovic, Andreas, 2021: Finanzinvestoren aus den MVZ heraushalten. In: KVB-Forum 03/ 2021, S. 32

4 Bobsin, Rainer, 2019: Finanzinvestoren in der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Hannover: Offizin 4. erw. u. aktualis. Aufl., S. 34 ff.; KVB-Forum 03/ 2021 – Sonderausgabe MVZ, S. 10 ff.

5 KVB-Forum a.a.O., S. 13

6 Bobsin, a.a.O. und derselbe, 2021: erw. u. aktualis. Aufl., 2021, 5. Aufl., Anhang (pdf)

7 Scheuplein, Christoph, 2021: Übernahme von MVZ durch Private-Equity-Investoren in Bayern. In: KVB-Forum 03/ 2021, S. 28-30

8 Eigene Recherche, z.T. nach Bobsin, a.a.O.; KVB-Forum 2021, a.a.O. S. 22f. u. 32ff.

9 Zi-MVZ-Panel, Jahresbericht 2020. Berlin Jan. 2021

10 Enquêtekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“: Bericht. Nds. Landtag, Drs. 18/8650 (22.2.2021). Hannover, S. 93 ff. und S. 149 ff.

Das Gutachten von Lohfert & Lohfert für den Klinikverbund Konstanz: Eine kritische Einschätzung

Von Peter Cremer, Dr. Rainer Neef und Jorinde Schulz

Die Kliniken des Landkreises Konstanz werden aktuell heiß diskutiert. Im Raum steht das Vorhaben, von den vier Kliniken des regionalen Klinikverbunds die Krankenhäuser Radolfzell und Singen zugunsten einer Zentralklinik zu schließen. Für das als veraltet bezeichnete Krankenhaus Stühlingen ist eine Schließung ebenfalls absehbar. Die Argumente für die Schließungen entstammen einem betriebswirtschaftlichen und wettbewerbsorientierten Gutachten der Beratungsfirma Lohfert & Lohfert. Größtenteils unhinterfragt kursieren dessen Zahlen und Aussagen in der öffentlichen Debatte um die Zukunft der Krankenhäuser.

Wir finden, dass die BürgerInnen im Landkreis Konstanz und im Gebiet um Stühlingen eine kritische und aufgeklärte Diskussion über die vorgeschlagenen Strukturveränderungen verdienen, deren Folgen die Gesundheitsversorgung im Landkreis drastisch ändern würden. Wir möchten ein paar grundlegende methodische, medizinische und argumentative Mängel des Gutachtens darlegen und den Einfluss und die Hintergründe von Beratergutachten in Debatten um Krankenhausplanung beleuchten.

Gutachten privater Beraterfirmen spielen eine wesentliche Rolle in der radikalen Ausdünnung und Zentralisierung der deutschen Krankenhauslandschaft, die seit einigen Jahren forciert wird. Die Gutachten stellen häufig den ersten Schritt für die Schließung eines wohnortnahen Krankenhauses dar. Verfasst werden sie von einigen immer wieder beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsunternehmen wie Ernst & Young, Oberender, McKinsey, Röder & Partner, KPMG, WMC oder eben Lohfert & Lohfert wie im Fall des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN). Diese Unternehmen bewerten ihre Untersuchungsgegenstände generell anhand von Kriterien des Wettbewerbs und mit Methoden aus der Betriebswirtschaftslehre.

Für fast alle von uns beobachteten Krankenhausschließungen hatten entsprechende Gutachten einen zentralen Stellenwert. Lohfert & Lohfert sind MitautorInnen eines Gutachtens zur Krankenhausstruktur in ganz Nordrhein-Westfalen, das eine massive Reduktion der Krankenhäuser in dem Bundesland nahelegt. Uns ist kein einziger Fall bekannt, wo das Gutachten einer privaten Beraterfirma für den Erhalt kleiner, wohnortnaher Krankenhäuser plädiert hätte. Es ist daher keine Übertreibung, zu sagen: Wo ein Gutachten bei diesen Unternehmen bestellt wird, ist eine Schließungsempfehlung zu erwarten.

Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen der Gutachten lohnt eine kritische Lektüre. Im Folgenden nehmen wir eine solche für das Gutachten von Lohfert&Lohfert für den Klinikverbund Konstanz vor. Für LeserInnen mit begrenzter Zeit ist eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse vorangestellt.

Die Probleme des Schließungsgutachtens von Lohfert&Lohfert – Kurzzusammenfassung

Der rein betriebswirtschaftliche und wettbewerbsorientierte Ansatz des Gutachtens reicht für die ernsthafte Bewertung der Qualität von Infrastrukturen der öffentlichen Gesundheitsversorgung nicht aus. Während Fragen der Marktdurchdringung, des „Wettbewerbsumfelds“ oder auch der betriebswirtschaftlichen Optimierung das Gutachten dominieren, fehlen medizinische Erwägungen und eine Analyse der Bedarfe der PatientInnen im Verhältnis zur aktuell vorhandenen Krankenhausstruktur vollständig. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Schließungen für die Gesundheitsversorgung im Landkreis Konstanz können anhand dieses Gutachtens daher überhaupt nicht bewertet werden.

Hinzu kommt, dass die die Prognosen und Szenarien des Gutachtens auf kaum überprüfbaren Vorhersagen in Bezug auf die Entwicklung des Gesundheitswesens basieren. Zum Teil setzen sie politische Entscheidungen voraus, die noch gar nicht getroffen wurden. Ohne zu belegen, inwiefern diese auf die Krankenhäuser im Landkreis Konstanz zutreffen, werden beispielsweise nicht näher definierte „GBA-Vorgaben, Krankenhausplanung, Strukturvoraussetzungen und Mindestvorgaben“ herangezogen, um eine zukünftige Verschlechterung der Leistungen der aktuellen Krankenhäuser zu prognostizieren. Auf Grundlage dieser intransparenten und nicht belegten Prognosen Schließungen zu empfehlen, erscheint unseriös. Auch die behaupteten Nachteile von Doppelstrukturen bei den Krankenhäusern werden im Gutachten nicht belegt. Damit fällt eine zentrale Begründung für die geforderten Schließungen weg.

Selbst die betriebswirtschaftliche Analyse, die einen Kernaspekt des Gutachtens darstellt, ist fehlerhaft. So enthält die Analyse der Verluste der Kliniken Zahlen, die aus den veröffentlichten Jahresergebnissen nicht hervorgehen. Die Behauptung, ineffiziente Doppelstrukturen seien die Ursache für finanzielle Defizite, ist nicht haltbar; eine neue betriebswirtschaftliche Bewertung zeigt, dass die ausgewiesenen Fehlbeträge im Wesentlichen durch Einmaleffekte und buchhalterische Risikoabwägungen und nicht durch Doppelstrukturen oder andere angebotene ausdifferenzierte medizinischen Leistungen verursacht sind.

Das Gutachten schlägt vor, ein Zentralkrankenhaus neu zu bauen, prüft aber die Alternative einer Sanierung der vorhandenen Häuser nicht ausreichend. So bleibt unerwähnt, dass Neubau an neuen Standorten immer funktionierende langjährig aufgebaute Personalstrukturen und Kooperationen zerschlägt, medizinische Infrastrukturen zerstört, und übermäßig Baustoffe und Materialien einsetzt, also ökologisch desaströs ist. Außerdem ist bekannt, dass umfangreiche Neubauprojekte hohe Kostenrisiken mit sich führen. Das Gutachten ignoriert die Vorteile von Sanierungen: Sie sind direkt auf den Standort bezogen, erhalten vorhandene Personalstrukturen und Kooperationen, nutzen gegebene moderne medizinische Infrastrukturen und Gebäudeteile und ergänzen sie nach dem lokalen Bedarf, und können flexibel an Kostenentwicklungen angepasst werden.

Zusammengefasst: Der betriebswirtschaftliche Tunnelblick des Gutachtens blendet wichtige medizinische und volkswirtschaftliche Aspekte aus, deren fundierte Analyse aber für eine konstruktive Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur unabdingbar ist. Die Prognosen zum Status Quo sind nicht ausreichend belegt, während die Folgen des vorgeschlagenen Neubaus nicht ernsthaft betrachtet werden. Schließlich verleiten die fehlerhaft analysierten Defizite zu irreführenden Schlussfolgerungen. Aufgrund dieser Lücken und Mängel kann das Gutachten keine seriöse Grundlage für weitreichende Entscheidungen zur Krankenhausstruktur im Landkreis Konstanz bilden.

Die Probleme des Schließungsgutachtens von Lohfert & Lohfert – Langfassung

Problem 1: Die rein betriebswirtschaftliche und wettbewerbsorientierte Ausrichtung des Gutachtens ist für die Bewertung von Infrastrukturen der öffentlichen Gesundheitsversorgung nicht angemessen. Medizinische Erwägungen und eine Analyse der Bedarfe der PatientInnen im Verhältnis zur vorhandenen Struktur fehlen vollständig.

Krankenhäuser sind Bestandteile einer öffentlich finanzierten Infrastruktur, deren Zweck die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist. Aber die Bedürfnisse von PatientInnen und medizinische Erwägungen spielen in dem Gutachten kaum eine Rolle. Die bisherige klinische Versorgung der BewohnerInnen des Landkreises und deren Verbesserungsmöglichkeiten werden überhaupt nicht behandelt. Ebenso fehlt eine Analyse der Kooperationspotenziale zwischen den Krankenhäusern des Landkreises und wichtigeren ambulanten Versorgern. Über die Bedarfe der PatientInnen im Verhältnis zum jetzigen klinischen Angebot verlautet nichts. Selbst die Analyse der Erreichbarkeit der Krankenhäuser konzentriert sich nicht auf die Steigerung der Qualität für PatientInnen, sondern dient dazu, mögliche Schließungen als erträglich darzustellen. Dabei fehlt aber eine Untersuchung der Erreichbarkeit bei dem von Gutachten präferierten Szenario, nämlich zwei bzw. drei Schließungen. Die „Bedarfsnotwendigkeit“, ein Kernbegriff für die Gesundheitsversorgung, wird nur einmal erwähnt (S. 114) – sie wird hier ohne weitere Begründung dem Krankenhaus Stockach (als „Wettbewerber“, S. 120) abgesprochen. Auch zur Lage des Personals gibt es in dem Gutachten nur wenige oberflächliche Bemerkungen, die nicht weiter reflektiert werden.

Worum geht es stattdessen? Hauptsächlich befasst sich das Gutachten mit der Marktposition der vier untersuchten Krankenhäuser sowie deren betriebswirtschaftlichen Optimierung. Das zeigt sich schon in immer wieder gebrauchten Begriffen, z.B. Marktdurchdringung (S. 13 u. passim), Marktanteile bzw. -positionierung (S. 17 u. passim), andere Krankenhäuser als „Wettbewerbsumfeld“ o.ä. (S. 6 u. passim), Fallzahl-„Benchmarks“ (S. 8 u. 91ff.), etc. – Begriffe, die medizinisch und bezüglich Gesundheitsversorgung irrelevant sind und zum Teil eine eher schädliche Wirkung auf die Gesundheitsversorgung haben können, wie beispielsweise bei um PatientInnen und Fälle konkurrierende Krankenhäuser. Auch die Schwerpunktsetzung ist betriebswirtschaftlich orientiert. Eine Vielzahl von Ausführungen behandelt Marktanteile und -entwicklungen und regionale Kaufkraft (S. 35, 37-39, 83-89), monetäre Betriebsergebnisse und Kostenbestandteile (S. 47 – 59; dabei Corona-Effekte inadäquat dargestellt), reine Abrechnungseinheiten wie Fallzahlen und Case-Mix, und deren Wachstumsmöglichkeiten (S. 29, 62-64, 83-95, 103-107), angrenzende Krankenhäuser als Wettbewerber (S. 30, 71-78, 120).

Problem 2: Die Prognosen und Szenarien des Gutachtens basieren auf vagen und schwer überprüfbaren Annahmen, deren Zutreffen auf die Krankenhäuser im Landkreis Konstanz nicht belegt wird.

Das Gutachten prüft drei verschiedene Szenarien für den Klinikverbund Landkreis Konstanz (S. 16 ff.). Szenario A, „Fortsetzung Status Quo“ sieht den Erhalt aller Krankenhäuser und deren Sanierung vor. Szenario B, „1-Standort-Szenario“ wiederum schlägt die radikale Zentralisierung auf ein einzelnes Krankenhaus im Landkreis vor, das zu diesem Zweck neu gebaut werden müsste. Ein vage bestimmtes Szenario C, die „optimale alternative Konstellation“, scheint eine Mischform von A und B darzustellen, die aber nicht näher erläutert wird. Der Umgang mit den Szenarien ist insgesamt undurchsichtig. So werden eine Reihe von negativen Konsequenzen bei Szenario A prognostiziert, das so zum Horrorzenario (S. 17) stilisiert wird: Zum Beispiel behauptet das Gutachten ohne Belege, dass nicht näher definierte „GBA-Vorhaben, KH-Planung, Strukturvoraussetzungen und Mindestvorgaben“ dazu führen würden, dass die Leistung des Krankenhauses nicht mehr erbracht werden könne. Dabei bleibt völlig unklar, welche Vorhaben, Planungen, Strukturvoraussetzungen und Mindestvorgaben gemeint sind, und ob diese auf die Krankenhäuser im Landkreis überhaupt zutreffen. Es entsteht der Eindruck, dass politische Entscheidungsprozesse vorweggenommen werden. Weiterhin, so behauptet das Gutachten, würde ein Erhalt der Krankenhäuser Personalabwanderung bedeuten, sodass der Klinikverbund dadurch nur noch „auf Entwicklungen reagieren“ kann. Was mit letzterer schwammiger Formulierung gemeint ist, bleibt unklar. Nicht erwähnt wird, dass nicht der Erhalt, sondern die Schließung von Häusern häufig zu Personalverlusten führt. Denn Beschäftigte sind oftmals an ihren Wohnort gebunden und nicht bereit, weite Strecken zurückzulegen. Auch die „semiqualitiative Bewertung entlang verschiedener Kriterien“ der drei Szenarien (S. 19) ist intransparent (vgl. S. 7, „Sonderaspekt“).

Das Problem nicht nachvollziehbarer Zukunftsprognosen zeigt sich an mehreren Stellen im Gutachten. Beispielsweise S. 25: „Gesundheitsmarkt steht vor weiteren Veränderungen, insbesondere wird die Erbringung von Leistungen zukünftig vermehrt an weitergehende strukturelle Anforderungen geknüpft sein. Ein Beispiel hierfür sind die neuen Mindestmengen-Vorgaben. Ohne weitere Veränderungen würde es zu deutlichen Einschnitten für den GLKN kommen.“ Diese Prognose bleibt vollkommen unkonkret: Um welche Mindestmengen-Vorgaben geht es? Treffen diese auf die Kliniken im Landkreis überhaupt zu? Welche anderen „weitergehenden strukturellen Anforderungen“ sind gemeint? Und ab wann genau sollen diese gelten? Ebenso unkonkret und unbelegt sind Behauptungen zum Einfluss von sogenannten „externen Rahmenbedingungen“ wie Ambulantisierung, Vergütungsstrukturen oder auch zur „Wandlung des Versorgungsanspruchs der Bevölkerung“ auf die Zukunft der Krankenhäuser (S. 31). Die Aussagen werden weder ausgeführt noch belegt. Woher stammt beispielsweise die Behauptung, dass Menschen sich von „geduldigen“ PatientInnen zu „informierten“ KundInnen“ wandeln? Diese Aussage ist ein schlichtes Postulat. Für viele der genannten „Rahmenbedingungen“ gilt außerdem, dass es sich um politisch umstrittene und gestaltbare Felder handelt. Das Gutachten hingegen scheint Tendenzen wie Ambulantisierung oder Fachkräftemangel als natürliche und unabwendbare Entwicklungen vorauszusetzen.

Problem 3: Ein Neubau beeinträchtigt vorhandene Leistungsreserven und Arbeitspotentiale, führt zu ökologischen Schäden und enthält hohe Kostenrisiken; Sanierung erhält örtliche Leistungs- und Arbeitspotentiale und kann an lokale Bedarfe, Infrastrukturen und Finanzmittel angepasst werden.

Im Gutachten von Lohfert & Lohfert wird die Beibehaltung aller Krankenhaus-Standorte abgelehnt mit den Argumenten: Attraktivitätsverlust und Personalabwanderung; Leistungsverluste; wachsende Ineffizienzen und Verluste; eine veraltete Baustruktur in Singen, Radolfzell und Stühlingen; und Kosten eines „Sanierungsbedarfs“ – gemeint offenbar: Grundsanierung  von respektive 105 Mio. €, 86 Mio. € und 26 Mio. €, welche in allen Fällen deutlich unter den Neubaukosten lägen (S. 17, 21 und 46). Ein für 270 Mio. € zentral gelegener Neubau wird zusammen mit Sanierung des Klinikum Konstanz (77,5 Mio. €) als beste Lösung präsentiert.

Personalabwanderung: Dass Personal wegen veralteter Krankenhausstrukturen abwandere , ist eine pure Annahme. Belegbar ist dagegen, dass sich bei angekündigten Krankenhausschließungen die betriebliche Atmosphäre verschlechtert, dass Teile des Personals vorzeitig abwandern (vorzugsweise jüngere qualifizierte Personen), während andere Teile unbedingt am Ort leben bleiben wollen; und dass in der Folge ein erheblicher Teil der Beschäftigten den Verlagerungen an andere Standorte nicht folgt. Allenfalls für „leitende“ ÄrztInnen mag ein Klinikneubau attraktiv sein (Gutachten S. 17). Grundsanierungen bestehender Häuser stützen materiell fachliche Kooperationen statt betriebswirtschaftschlich begründeter Konkurrenz und verbessern die Attraktivität des Standortes. Sie erschweren sicherlich zeitweise die Arbeit und bringen Unruhe unter dem Personal. Die beiden Möglichkeiten werden im Gutachten nirgends abgewogen.

Leistungsverluste: Als Argument könnte allenfalls die Nichterstattung von Behandlungskosten bei Unterschreitung von Mindestmengen bei bestimmten Diagnosen bzw. Behandlungen gelten. Diese gibt es seit Februar 2022 in neun Behandlungslinien – ein Bruchteil aller stationären Behandlungen1. An etlichen Stellen wird im Gutachten darauf angespielt (S. 25 u. 32), Ausführungen finden sich aber nicht.

Veraltete Baustrukturen in den drei Krankenhäusern: Das Gutachten gibt S. 96-100 Einsichten aus Begehungen wieder. Diese beziehen sich aber ausschließlich auf Baualter und -strukturen und Haustechnik. Zur medizinischen und Versorgungsinfrastruktur gibt es nur wenige Hinweise, eine Bestandsaufnahme fehlt, insbesondere werden Geräteausstattung und Modernisierungen der letzten Jahre nirgends bewertet. Die Schätzungen der Sanierungskosten der drei Häuser sind im uns zugänglichen Gutachten nicht detailliert und insofern nicht überprüfbar. Die für den Neubau zwischen Radolfzell und Singen in der Pressemitteilung des Landkreises genannten Kosten von 270 Mio. Euro2 sind – bei einer voraussichtlichen Größenordnung von über 500 Betten als Ersatz für 448 und 147 Betten – unglaubhaft niedrig.

Grundsätzlich führt jeder Krankenhaus-Neubau dieses Kalibers zu einer enormen Vergeudung von knappen Ressourcen (Beton, Stahl, Glas, Energie etc.) und ökologischen Schäden, die weit höher sind als bei einer Sanierung am Standort. Die verbliebenen Klinikgebäude können nur teilweise umgenutzt werden, der Rest verfällt und wird im Zweifelsfall abgerissen. Durch Verlagerung zweier Häuser an einen neuen Standort werden bestehende Lebens- und Arbeitszusammenhänge zerrissen. Die Ankündigung zweier Schließungen führt zur Abwanderung gerade von jüngerem und qualifizierterem medizinischen und Dienstleistungs-Personal, und je näher die Schließung rückt, desto mehr erodieren Arbeitsmotivation und medizinische und bauliche Infrastruktur3. In einem Neubau muss arbeitsbelastend eine Vielzahl neuer Beschäftigter eingearbeitet werden. Eine Grundsanierung der Häuser kann vorhandene Leistungspotentiale erhalten und Abwanderungstendenzen aus den Krankenhäusern und der Region weit mehr entgegenwirken als die Aussicht auf einen in acht bis zehn Jahren entstandenen Neubau (entgegen der durch nichts belegten Behauptung im Gutachten S. 17). Sanierung wird neuere Modernisierungen erhalten statt sie durch Schließung zu vernichten.

Nun zur Kostenfrage bei der Alternative ‚Sanierung oder Neubau‘. Die uns bekannte Geschichte von Zentralklinik-Planungen ist eine Geschichte kontinuierlicher Kostensteigerungen. Darauf verweist vor allem das bisher größte Projekt in Baden-Württemberg. Für zwei neue Zentralkliniken sowie einen Erweiterungsbau mit Sanierung im Landkreis Ortenau hatte die Firma Lohfert & Lohfert 2018 Gesamtkosten von 504 Mio. Euro errechnet – das war die Entscheidungsbasis des Landkreises für das Projekt. Ein Jahr später kam die Firma Teamplan auf 720 Mio. Euro. Unterschätzte Bau- und Modernisierungskosten wurden korrigiert, notwendig war ein erweiterter Bettenplan, nichtklinische Nutzungen in den stillgelegten Krankenhäusern kamen hinzu, Baukostensteigerungen bis zur Fertigstellung Ende der 2020er Jahre mussten berücksichtigt werden – so lagen schon 2019 die Kosten für das Gesamtprojekt bei gut 1,3 Mrd. Euro. 2021 war die Hälfte der prognostizierten Kostensteigerung schon ‚verbraucht‘, sonstige Steigerungen (wahrscheinlich auf ca. 1,5 Mrd. Euro) werden nur teilweise kommuniziert.4 Ähnlich die Geschichte der Baukostensteigerungen für die geplante Zentralklinik Georgsheil/ Uthwerdum (814 Betten), die drei zu schließende mittelgroße Krankenhäuser in Ostfriesland ersetzen soll. Binnen drei Jahren wuchsen die veranschlagten Kosten von 250 Mio. Euro auf 500 Mio. (Herbst 2021) und dann auf 720 Mio. Euro (Feb. 2022)5.

Auch Grundsanierungen von Krankenhäusern kennen Kostensteigerungen, aber diese sind besser beherrschbar, da weit früher als bei Groß-Neubauten begonnen werden kann – u.a. da man vor Ort in Ergänzung zu vorhandenen Infrastrukturen arbeiten und haushalten kann und im Konzept nach Bedarf beweglicher ist. Zudem können die Maßnahmen mit dem Personal abgestimmt werden, was sicherlich zu dessen Zufriedenheit beiträgt. Ein Beispiel hierzu: Das Kreiskrankenhaus Alsfeld hatte über Jahre hin für notwendige Investitionen in seinem 185-Betten-Haus nur „Mini-Zuschüsse“ vom Land Hessen erhalten – nach Krankenhausgesetz sind eigentlich alle Bundesländer zur vollen Finanzierung notwendiger Krankenhausinvestitionen verpflichtet6. Nach jahrelangen Diskussionen hatte sich der Vogelsbergkreis im Januar 2021 für einen Neubau entschieden – Kosten 65 Mio. Euro, gegenüber 70 Mio. Kosten einer Grundsanierung. Vom Land kommen ein Kredit (!) von 13 Mio. Euro und jährliche 1,2 Mio. Euro Pauschal-Investitionsförderung. Die Neubaukosten sind bis Januar 2022 auf 98 Mio. Euro gestiegen, Ursache: „explodierende Baupreise“, aber auch ein erhöhter Platzbedarf; hinzu kommen Instandhaltungskosten von 10 Mio. und Planungskosten von 4,8 Mio. Euro. Nun kehrt der Kreis zur Sanierung zurück plus einem Ergänzungsbau; der Kostenrahmen von 65 Mio. Euro ist bindend.7

Es wäre gut, wenn im Gutachten, neben den mehr oder – meist – minder ertragreichen Prognosen (s. Teil 2 und 6) auch Prognosen der Krankenhaus-Baukosten gebracht worden wären, die Lohfert & Lohfert sicher in seinem reich ausgestatteten Datenschrank hat.

Ein letzter Punkt: Für das Krankenhaus Stühlingen wird alles offen gelassen, Bau und Ausstattung werden freilich (S. 101) sehr negativ bewertet, hier erscheinen die aufgeführten Sanierungskosten (s.o.) wiederum relativ mäßig. Eine Schließung dort ist schon im Gespräch8. Sie würde für 14.000 Einwohner der Landkreise Konstanz und Waldshut und für Rettungseinsätze zu Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten in das nächste Krankenhaus führen9. Hier ist eine Einigung zwischen beiden Landkreisen nötig, die angesichts der mäßigen Sanierungskosten (allerdings müsste die Wiedereinrichtung einer Notaufnahme einbezogen werden) und des Gesamtvolumens des Vorhabens machbar erscheint.

Problem 4: Die behaupteten Probleme von Doppelstrukturen werden im Gutachten nicht belegt. Damit fällt eine zentrale Begründung für die geforderte Schließung weg.

Das Gutachten geht auf mehreren Seiten auf das Stichwort Doppelstrukturen ein. Dabei behauptet es, dass die jeweiligen Betriebsgrößen der einzelnen Abteilungen nicht wirtschaftlich sein können.10 Weiter führt das Gutachten aus, dass diese vergleichsweise kleinen Abteilungen neben den infrastrukturellen Defiziten die Haupttreiber des negativen Jahresabschlusses seien.11 Im Rahmen der Darstellung der drei Szenarien sollen diese Doppelstrukturen beseitigt werden.3

Auf keiner dieser Seiten werden diese Doppelstrukturen im Detail belegt. Beispielhaft wird auf den Seiten 12 und 712 im Zusammenhang der Linksherz-Katheter-Untersuchung auf solche Doppelstrukturen verwiesen. Dabei ist festzustellen, dass laut Klinikradar12 keine Doppelstrukturen, sondern notwendige, weil benötigte Strukturen vorhanden sind. In der Klinik Singen wurden danach aktuell 1.780 Fälle untersucht, in Konstanz 570. An allen Standorten werden ausreichend medizinische Untersuchungen durchgeführt, um genügend Expertise zu haben. Zudem sind Doppelstrukturen die logische Konsequenz einer wohnortnahen Versorgung. Im Gutachten dominiert die wirtschaftliche über die Patienten-orientierte Versorgung.

Bei der weiteren Betrachtung der medizinischen Fachbereiche, die die Kliniken anbieten, stellt sich heraus, dass die jeweiligen Bereiche innere Medizin, allgemeine und Viszeralchirurgie sowie die Gefäßchirurgie und zu guter Letzt Orthopädie und Unfallchirurgie diejenigen Bereiche sind die überall zu finden sind. Jeder dieser Bereiche hat aber einen besonderen Schwerpunkt. Der z.B. in Radolfzell der interdisziplinär bearbeitete Fachbereich Diabetologie mit Schwerpunkt Fußchirurgie ist hier zu erwähnen.

Zudem gibt es im Krankenhausplan einen Versorgungsauftrag, der ein breites und gutes Angebot der Kliniken zur Versorgung sicherstellen soll.14

Problem 5: Die Analyse der Verluste der Kliniken enthält Zahlen, die aus den veröffentlichten Jahresergebnissen nicht hervorgehen. Die zentrale Behauptung, ineffiziente Doppelstrukturen seien die Ursache für finanzielle Defizite, ist falsch.

Neben diesen nicht geklärten fachlichen Behauptungen von Doppelstrukturen ist die Behauptung, dass diese ineffizient seien und wirtschaftlich die Verluste verursachten, sachlich und betriebswirtschaftlich in keiner Weise in dem zugänglichen Gutachten belegt.

Doppelstrukturen sind nicht vom Grundsatz oder wegen ihrer Existenz ineffektiv. Im Gegenteil, in einem Zentralklinikum gibt es nur eine Struktur, die aber das doppelte Aufkommen, wenn nicht sogar mehr, mit nur einer Struktur bedienen muss. Das ist nicht effizienter, sondern langwieriger (Wartezeiten) und ggf. dann auch tödlich. Grundsätzlich beschreibt der Begriff ‚effizient‘ ein fixes Ergebnis, dass dann nur einen kleinen Aufwand benötigt oder bei einem festen Aufwand das bessere Ergebnis liefert. Beim möglichen Herzinfarkt ist das fixe Ergebnis der „gerettete“ Mensch. Dabei ist nicht entscheidend wie viel Aufwand es zur Rettung bedarf, sondern jeder Aufwand dafür ist richtig. Einen feststehenden Aufwand gibt es dazu allenfalls im Durchschnitt, der Aufwand zur Rettung des Patienten ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls .15

Der ökonomische Ansatz (Kosten zu sparen und damit vermeintlich mehr Gewinn zu erwirtschaften) greift hier zum einen viel zu kurz und beseitigt bewusst den humanitären Aspekt der Medizin. In einem Zentralklinikum würde dann mit weniger Personal und nur bedingt den doppelten Sachmitteln, die doppelte Zahl oder mehr an hilfesuchenden Menschen zu behandeln sein.

Das nächste Argument, diese ineffizienten Doppelstrukturen seien der Haupttreiber des negativen Jahresergebnisses, ist falsch. Unsere Analysen der Jahresergebnisse von 2016 bis 2020 haben eindeutig belegt, dass die operativen Ergebnisse der Kliniken durchgängig positiv waren.

Auch die auf den Seiten 47 – 59 grafisch drastische Darstellung der betriebswirtschaftlichen Entwicklungen und vor allem der Prognose sind sehr eindimensional. Zwar wird auf Einmaleffekte hingewiesen. Diese werden aber nicht dargestellt, wahrscheinlich, da sie ein völlig anderes Bild der Ergebnisse 2019 und 2020 ergäben. Die Prognose ist nur grafisch dargestellt aber mit keinen Zahlen belegt.

Folgende Kennzahlen belegen demgegenüber die durchgängig positiven Leistungen der MitarbeiterInnen.

Seit 2016 steigen die Umsatzerlöse, kontinuierlich steigen die Erlöse aus KHG.

Das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, bekannter als EBITDA ist seit Jahren positiv.

Die Wertschöpfung16 als Ausdruck der Leistung der MitarbeiterInnen ist seit 2016 kontinuierlich gestiegen und ist mit einem Wert von 200 Mio. € in 2020 sehr hoch. Damit haben im Übrigen die MitarbeiterInnen (in Vollkräfte umgerechnet) einen Wertschöpfungsbeitrag in 2020 von durchschnittlich 57.000 € erwirtschaftet. Demgegenüber kosten sie den Verbund rund 53.000 €.

Daraus hat sich auch der Substanzwert17 der Kliniken (Sachwert der Kliniken zuzüglich der damit erwirtschafteten Wertschöpfung) deutlich positiv gesteigert und liegt in 2020 mit einem Wert von rund 310 Mio. € auf einem hohen Niveau.

Die letzte Kennzahl zeigt ebenfalls die operative Leistungsfähigkeit des Verbundes. Im Vergleich zu den durchschnittlichen Gesamtkosten der Kliniken nach dem statistischen Bundesamt liegt der Verbund bis auf 2019 in den Gesamtkosten unter diesen Durchschnittswerten. Damit wird deutlich, dass die auf der Seite 55 beschriebenen Kosten zwar gestiegen sein mögen, aber immer noch unter dem Durchschnitt aller Krankenhäuser in Deutschland liegen.

Der ausgewiesene buchhalterische Verlust des Verbundes ist im Wesentlichen durch sogenannte buchhalterische Risikoabwägungen, sowie Abschreibungen auf eigenfinanzierte Investitionen zurückzuführen.

Diese Kennzahlen sprechen eine deutlich andere Sprache als die von dem Gutachten behaupteten sogenannten Haupttreibern der negativen Jahresergebnisse.

Problem 6: Die arbeitsorientierte betriebswirtschaftliche Bewertung zeigt deutlich, dass die ausgewiesenen Fehlbeträge im wesentlichen durch Einmaleffekte und buchhalterische Risikoabwägungen und nicht durch Doppelstrukturen oder andere angebotene ausdifferenzierte medizinischen Leistungen verursacht sind.

Bei den Begrifflichkeiten der „Clusterung von DRG-Kodes“ und der Marktdurchdringung fehlen medizinisch-fachliche Aspekte. Beide Begriffe liegen einer Wettbewerbsanalyse zu Grunde , deren Hauptziel die Erreichung einer Marktmacht durch Verdrängung von Marktteilnehmern ist. „Der Cluster-Ansatz“ ermöglicht Budgetierung und Planung mit DRG. Die Messung von Kosten und Erlösen auf Basis einer diagnosebezogenen Gruppe (DRG) ermöglicht es Gesundheitsmanagern, Produktlinien zu definieren, Marktanteile zu identifizieren und die Auswirkungen von Fallmix und Arztverhalten auf die Rentabilität zu untersuchen. Es ermöglicht auch Behörden, den Bettenbedarf vorherzusagen und Anträge auf Bedarfsbescheinigungen zu bewerten.“18

Klarer kann der Versuch der Kapitalisierung bzw. Ökonomisierung des Gesundheitswesens nicht formuliert werden. Da Lohfert & Lohfert bereits in NRW verantwortlich für die Einführung von sogenannten Leistungsgruppen19 der DRG ist, verwundert es nicht, dass sie diese neue Gruppierung von DRG auch hier einführen. Dies widerspricht aber klar der aktuellen Gesetzeslage der Finanzierung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg.

Es ist bezeichnend dass L&L den Begriff der sogenannten Marktdurchdringung20 an den Anfang des Gutachtens stellt. Damit ist ihre Ausrichtung für die Gesundheitsversorgung geklärt: Gesundheit ist ein Produkt, das sich auf einem Markt behaupten muss. Marktdurchdringung bedeutet in diesem Sinne eine unternehmerische Wachstumsstrategie . Dazu müssen die Marktanteile ihrer Produkte (Fallzahlen) erhöht werden, oder solche Produkte an den Markt gebracht werden, die die höchste Rendite versprechen. In der Automobilindustrie sind das SUVs und im Gesundheitswesen des DRG-Zeitalters, die Fälle, die die höchsten Bewertungsrelationen haben. Beispiel Herzinfarkt. Der Marktanteil (Fallzahlen) und die Zuordnung ertragreicher Behandlungen sollen für die Zentralklinik von gesteigert werden.

Bei der Frage der fachspezifischen Ausrichtung im Gutachten, an der es medizinisch substanziell werden könnte, bei der Frage der fachspezifischen Ausrichtung für die Zukunft bleibt das Gutachten eher nebulös. So wird auf der Seite 81 die Clusterung nur angedeutet aber nicht im Detail dargestellt. Bei der Darstellung der möglichen zukünftigen Leistungsaufteilune auf S. 22 wird deutlich, dass am neuen Zentralklinik-Standort die besonders ertragreichen Behandlungen konzentriert werden sollen. Dies geschieht auf Kosten der anderen Standorte. Diabetologie und Rheumatologie sind heute keine Gebiete mehr, für man eine wesentliche stationäre Versorgung benötigt. Pneumologie ist kleines Fachgebiet. Das bedeutet die Bedeutungslosigkeit der Inneren Medizin in Konstanz. Auch bei „breiter Notfallversorgung“ wird die Klinik mit internistischen Notfällen kaum mehr angefahren, allenfalls mit Bagatellen wie Exsikkose bei geriatrischen Patienten, die die Zentralklinik nicht haben will. Unter DRG-Aspekten würde das Klinikum Konstanz wenig oder unrentabel.

Die auf den Seiten 71 bis 79 beschriebenen Versorgungsstrukturen des Landkreises Konstanz zeigen sehr gut auf, dass der Landkreis entsprechend des Versorgungsauftrages gut aufgestellt ist. Die wiederholt behauptete Ineffektivität der Doppelstrukturen wird in keiner Weise belegt. Weder welche Doppelstrukturen es sein sollen, noch werden irgendwelche Daten der Ineffektivität dargelegt.

Auch die in der Folge auf den Seiten 80 – 95 aufgezeigte sogenannte Marktanalyse ist gut aufbereitet; ihr Sinn erschließt sich aber nicht, weil es an Schlussfolgerungen fehlt. Zudem zeigt es die, für Krankenhäuser einer solchen Region, typische Leistungsverteilung. Diese sind aber nicht schädlich und schon gar nicht verantwortlich für die buchhalterisch negativen Ergebnisse.

Sonderaspekt: Semi-qualitative (S. 18) bzw. semi-quantitative (S. 131) Bewertung entlang verschiedener Kriterien.

Eine semi-qualitative Bewertung wird bei der Risikobewertung eingesetzt, wenn es mangels verwertbarer zahlenmäßiger Daten nicht möglich ist, das Risiko einzuschätzen. In den in diesem Gutachten gezeigten Szenarien werden keine Fakten, sondern Eintrittswahrscheinlichkeiten verwendet. Schon John Maynard Keynes und Joseph Schumpeter haben solche Methoden als unzureichend und als verfehlt betrachtet.

Diese auf S. 18 dargestellten Szenarien, Portfolio (semi-qualitativ) basiert im Wesentlichen auf Annahmen, die das gewünschte Ergebnis bereits vorwegnehmen und nicht auf gesicherten Fakten, sondern auf vermuteten, möglichen Entwicklungen. Im weiteren Verlauf des Gutachtens gibt es dazu keine weiteren Fakten.

Auf S. 31 folgt dann eine semiquantitative21 Bewertung der strukturellen bzw. besonderen Probleme des Hegau Bodensee Klinikums. Wie schon die Definitionen von semi- bzw. quantitativen Bewertungen ausdrücken, hat das Gutachten offenbar keine validen Daten die die Behauptungen z.B. auf Seite 131 belegen. Diese Behauptungen sind schlicht nur dazu da, das Ergebnis, eine Zentralklinik ist notwendig, herbei-zu-gutachten.

Die Aussage, dass das Klinikum Konstanz zu kleinteilige Fachabteilungsstrukturen mit vielen Schwerpunkten und einer geringen Leistungstiefe habe und dadurch ursächlich für die wirtschaftlichen Probleme sei, ist zum einen nicht belegt und typisch für die Art der Gutachten. Sie ist weiter ausschließlich aus der DRG-Logik und einer Konkurrenzideologie heraus entwickelt. Auch medizinisch ist die Behauptung einer sogenannten Ausdifferenzierung nicht haltbar. Diese Aussage wird von Beratungsfirmen wie Lohfert & Lohfert, KPMG, WMC, PWC, Roeder & Partner, Solidaris u.a. leider immer wieder wiederholt.

Die Erfahrung zeigt in vielen Fällen, dass die Ausdifferenzierung mit einer entsprechenden Kommunikation und interdisziplinären Zusammenarbeit deutlich effizienter für die MitarbeiterInnen und vor allem für die PatientInnen ist. Leider stößt dies immer wieder an die ökonomischen Grenzen des unsinnigen DRG-Systems. Andererseits haben wir die Erfahrung aus vielen Beratungsfällen, dass die MitarbeiterInnen und die PatientInnen eine solche interdisziplinäre Zusammenarbeit fordern.

Die Beschreibung für Singen, dass dort erhebliche bauliche und strukturelle Probleme vorlägen und das wiederum Treiber des Defizites sei, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Aufwand für Instandhaltung / Sanierung ist jedoch ökonomisch und ökologisch sinnvoll und ist beileibe kein unkalkulierbarer Kostentreiber (vgl. darüber hinaus „Problem 3“). Zudem hält das Gutachten das medizinische „Angebot der Klinik“ für sinnvoll. Insbesondere die Darlegungen zu Radolfzell bestätigen, dass die spezialisierten Abteilungen dort funktionieren und wirtschaftlich tragend seien. Demgegenüber seien Chirurgie und Notaufnahme Defizitär. Beide Aussagen sind allerdings wieder nicht belegt und bedürfen der Prüfung, sind aber wiederum kein Kriterium die Klinik für eine Zentralklinik zu schließen.

1 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2754/Mm-R_2021-12-16_iK-2022-01-01.pdf , S. 9ff

2 https://www.glkn.de/media-glkn/docs/Aktuelles/GLKN-Stark-in-die-Zukunft/PM046_220311_Gesundheitsverbund_Landkreis_Konstanz_macht_sich_stark_fuer_die_Zukunft.pdf

3 https://www.gemeingut.org/?s=Krankenhausschlie%C3%9Fungen+als+Prozess

4 https://ortenau2030.de/ – Broschüre Agenda 2030, S. 17; https://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.neubau-der-ortenauer-kliniken-explodierende-baukosten-fressen-puffer-auf.762b7dcc-7599-4ce0-a175-eccf6dde1589.html (18.2.22)

5 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Zentralklinik-in-Ostfriesland-soll-nun-720-Millionen-kosten,zentralklinik124.html (25.2.2022); https://osthessen-news.de/n11662311/landrat-goerig-einen-kompletten-krankenhaus-neubau-wird-es-wohl-nicht-geben.html (21.1.22)

6 Der interviewte Landrat verweist in diesem Zusammenhang auf 500 Mio. Euro, die dem privatisierten Uniklinikum Gießen-Marburg zugesagt wurden. Im Land Hessen stagnierten die KHG-Investitionsfördermittel zwischen 2004 und 2019 ungeachtet zwischenzeitlicher Preissteigerungen; dennoch verzeichnet es, als einziges Land neben Schleswig-Holstein (+4,1%), von 1991 auf 2020 ein reales Wachstum der Fördermittel von +4,9% wegen Steigerungen 1992 bis 1999. Baden-Württemberg lag 2020 real immer noch um -14,2% unter dem Niveau von 1991, deutliche Erhöhungen gab es (absolut) nur von 2013 bis 2016 (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Hg.: Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2020, Stand: April 2021; Berlin, S. 82 u. 115f.)

7 https://www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/wird-krankenhaus-neubau-13957576.html (28.1.21)

8 https://www.badische-zeitung.de/die-klinik-hat-kaum-chancen–211980378.html abger 24.4.2022

9 https://www.gkv-kliniksimulator.de/downloads/simulation1/Kurzbericht_GVE_2021_303403.pdf

10 Vergl. S. 12, S.20, S. 74 (Wiederholung der S. 12); S. 139 (Wiederholung der S. 20

11Vergl. S. 25

12 Vergl. S. 134

13 https://klinikradar.de/herzkatheteruntersuchungen/kliniken/baden-wuerttemberg/, geladen am 24.04.2022

14 Vergleiche S. 42

15 Leider bewertet das DRG-System dies nicht adäquat und die Erlöse liegen weit häufig unter den benötigten Erlösen.

16 Die hier angewandte arbeitsorientierte Kennzahl Wertschöpfung betrachtet die Leistungen der MitarbeiterInnen an Hand der in der GuV ausgewiesen Daten, Erlöse abzüglich der Vorleistungen (Material), abzüglich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Zinsaufwendungen.

17 Die arbeitsorientierte Kennzahl Substanzwert nutz die Kennzahl zur Bewertung der Entwicklung des Unternehmenswertes durch den Einsatz von Sachmitteln (abzüglich der Schulden der Klinik) und der Leistung der MitarbeiterInnen. Hierbei wird kein fiktiver Wert eines möglichen zukünftigen, geschätzten Firmenwertes, sondern die reale und berechnete Wertschöpfung der MitarbeiterInnen eingesetzt.

18 Vergleiche dazu: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/10310693/ , geladen am 22.04.2022

19 Die hier angedeuteten Leistungsgruppen dienen ausschließlich der ökonomischen Bewertung von DRG und nicht der Sicherung der Bedarfe der Bevölkerung

20 Vergl. S. 13

21 Noch einmal ein Hinweis dazu: Semiquantitativ bezeichnet einen Test, der unspezifischer als ein quantitativer Test ist, dessen Ergebnisse in Zahlenwerten ausgedrückt werden. Die möglichen Ergebnisse eines semiquantitativen Tests werden in mehrere Gruppen wie: gering, mittel, hoch eingeteilt.

Die quantitativen Verfahren der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dienen der Bewertung und Entscheidungsfindung, wenn die finanziellen Auswirkungen alternativer Maßnahmen mengenmäßig bezifferbar sind.