Senator Nußbaums Geschenke an Veolia

hflogo3Pressemitteilung des Berliner Wassertisches

Laut Medienberichten hat der Berliner Senat angeblich „final“ verhandelt, den Veolia-Anteil an den Berliner Wasserbetrieben für 700 Millionen € zurückzukaufen.

Der Rückkaufpreis wurde schon damals als goldener Handschlag kritisiert, basiert er doch auf der vorzeitigen Ausschüttung des Gewinns bis 2028. Veolia hat für das Jahr 2012 die volle „Teilgewinnabführung“ erhalten, 80 Millionen wurden bereits ausbezahlt. Sie sind abzuziehen vom Kaufpreis. Ebenso abzuziehen sind die 170 Millionen €, die Veolia in einem geheimen „Schiedsgericht“ fordert!

Wir Berliner Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Senat,  beim Rückkauf des  Veolia-Anteils  die berechtigten Ansprüche der Berliner Bevölkerung als Mehrheitseignerin der Wasserbetriebe durchzusetzen.

Wir fordern den Senat daher auf:

– Zahlen Sie die Gewinne aus 2012 nicht doppelt!

– Veranschlagen Sie die von uns Berlinern bereits bezahlten, aber nicht ausgeführten Investitionen!  Mit der Wasserrechnung haben wir, die Berliner Bevölkerung,  bereits seit 2004 zusätzlich für Investitionen bezahlt. Mit unserem Wassergeld wurde jedoch Schindluder getrieben: statt es in langfristigen Erhalt und Ausbau der Anlagen zu stecken, wurden Millionengewinne ausbezahlt. Daher stehen den zukünftig rekommunalisierten Wasserbetrieben hohe Ausgaben bevor. Der Kaufpreis muss entsprechend gesenkt werden!

– Setzen Sie die Preismissbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes um und ziehen Sie die Klage dagegen zurück! Das Bundeskartellamt hat schlüssig nachgewiesen, dass die Wasserpreise in Berlin missbräuchlich überhöht sind. Damit sinkt auch der Unternehmenswert – der Kaufpreis muss entsprechend gesenkt werden.

– Bringen Sie das schon seit 2008 anhaltende geheime Schiedsverfahren vor das zuständige ordentliche Gericht und damit an die Öffentlichkeit! Veolia verlangt in diesem Verfahren völlig zu Unrecht 170 Mio. Euro, weil wir Berliner weniger Wasser verbraucht haben, als der Konzern für seine Rendite einkalkuliert hatte. Der Senat hatte dazu eine Gegenforderung an Veolia von 149 Millionen € aufgemacht. Wieso verzichtet er jetzt darauf?

Wir halten das ganze Geheimverfahren für rechtswidrig. Durch das vom Volk beschlossene Offenlegungsgesetz besteht gesetzlicher Anspruch auf Veröffentlichung aller Beschlüsse und Nebenabreden. Daher muss auch der Streit darüber öffentlich geführt werden. Nur die öffentliche Kontrolle garantiert, dass die öffentlichen Interessen auch mit Nachdruck vertreten werden. Offensichtlich sind öffentliche Bedienstete in einem unkontrolliert laufenden Schiedsgerichtsverfahren zu nachgiebig. Wir Berliner verlangen sofortigen Rechtsschutz vor einem staatlichen Gericht!

– Wie der Verkauf, so ist auch der Rückkauf haushaltswirksam zu realisieren. Es handelt sich um eine nachhaltige Investition eines Betriebes der Daseinsvorsorge. Dafür gilt die sogenannte Schuldenbremse nicht. Wenn der Senat Haushaltsmittel ausgibt, statt das Geld der Wasserkunden, wird er kritischer verhandeln!

Dr. Nußbaum hat ein schlechtes „Verhandlungsergebnis“  auf Kosten der Wasserkunden vorgelegt. Er muss nachsitzen!

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