Schulstadtrat rudert zurück – Argumentation von GiB doch nicht „unsäglich“

Bild: Frank C. Müller, Baden-Baden, CC 2.5

Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.

Volksinitiative „Unsere Schulen“ setzt wichtige Klarstellung durch

In der Auseinandersetzung um die „Berliner Schulbauoffensive“ des Senats hat Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) einen wichtigen Erfolg errungen: Ein Stadtrat zog die Aussage zurück, GiB verbreite eine „unsägliche Argumentation“. GiB hatte gefordert, dass dazu innerhalb weniger Tage eine Richtigstellung erfolgt. Nun wurde zugesichert, dass morgen eine Richtigstellung an alle versandt wird, die das Schreiben mit der ursprünglichen Aussage erhalten hatten. Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von GiB und Vertrauensperson der Volksinitiative:

„Das ist ein wichtiger Erfolg für die direkte Demokratie und für unsere Volksinitiative ‚Unsere Schulen‚. Wir erleben oft, dass Parlamentarier und Vertreter der Exekutive davon ausgehen, sie allein würden die Demokratie repräsentieren und dürften selbstherrlich auch Kritik diffamieren. Unsere Volksinitiative basiert aber auf der Landesverfassung und dem Abstimmungsgesetz. Als Instrument der direkten Demokratie steht sie gegenüber Parlament oder Exekutive auf Augenhöhe. Man darf uns beim Sammeln von Unterschriften nicht behindern.“

 Der Stadtrat für Wirtschaft, Schule, Sport und Ordnungsamt in Friedrichshain-Kreuzberg, Andy Hehmke, hatte am16. Februar 2018 an „alle Schulleiter*innen der allgemein bildenden Schulen, die Vorsitzenden der bezirklichen Gremien und die Mitglieder des Schulausschusses“ des Bezirks geschrieben. Darin informiert er darüber, dass GiB seit Jahresbeginn Unterschriften sammelt und ergänzt, das GiB unsägliche Behauptungen in den Raum stelle. An anderer Stelle ist die Rede davon, dass GiB eine unsägliche Argumentation verbreite (siehe Infoschreiben Schulbau).

Dazu Carl Waßmuth weiter:

„Die Aussagen des Stadtrats haben unter den Unterstützenden der Volksinitiative einigen Ärger ausgelöst. Soweit ich weiß, haben ihm einige Bürgerinnen und Bürgern deswegen geschrieben. Vielleicht wurde dem Stadtrat beim Lesen klar, dass diese Menschen nicht nur seine Stelle bezahlen, sondern auch seine Wählerinnen und Wähler sein könnten. Mit unserem formalen Widerspruch – den wir auch gerichtlich durchgesetzt hätten – haben wir zusätzlich juristisch klargestellt, dass die Exekutive in der Phase der Unterschriftensammlung der Volksinitiative ‚Unsere Schulen‘ Neutralität wahren muss. Dass unseren Forderungen jetzt innerhalb von zwei Tagen vollumfänglich entsprochen wird, zeigt uns, dass allen schnell klar wurde, dass die Rechtslage eindeutig ist.“

GiB hatte Anspruch auf Unterlassung und Widerruf falscher und grundrechtswidriger Äußerungen einer Amtsperson angemeldet und dazu mit Frist bis zum 2. März aufgefordert, die Aussagen zu widerrufen und GiB über die Maßnahmen zu informieren (siehe Schreiben GiB). Mit dem Schreiben des Stadtrats vom 2. März wurde diesen Forderungen vollumfänglich entsprochen.

Pressekontakt: Carl Waßmuth, Weidenweg 37, 10249 Berlin, Tel.: 030 37 300 442

Anlagen: Kopie von drei Schreiben

 

 

 

 

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