Mieterhöhungsstopp und Mietobergrenze ermöglichen Wohnungstausch

Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB):

Berlin, den 18.6.2019: Heute wird der Berliner Senat Maßnahmen zum sogenannten Mietendeckel beraten und möglicherweise verabschieden. Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) begrüßt die Initiative, vor allem den Mieterhöhungsstopp und die Mietobergrenze. Das kommentiert Carl Waßmuth, Vorstand von GiB, wie folgt:

„Endlich soll Schluss sein mit Mieterhöhungen! Das sollte bundesweit gelten. Auch eine Mietobergrenze ist überfällig. Berechnungen haben gezeigt, dass mit 3,52 Euro pro Quadratmeter Betriebs­kosten, Instandhaltung, Verwaltung und sogar das Mietausfallwagnis bestritten werden können. Alles darüber ist reiner Profit für AnlegerInnen und Banken auf dem Rücken der MieterInnen.“

GiB stellt auch fest, dass mit dem Mieterhöhungsstopp und einer Mietobergrenze nun ein Wohnungstausch zum gleichen Quadratmeterpreis möglich wird. Dazu Laura Valentukeviciute, Sprecherin von GiB:

„Mit der Mieterhöhung bei Neuvermietung wurden zuletzt unglaubliche Profite gemacht. Auch dadurch wurde der Wohnraum verknappt, aus einer zu großen Wohnung auszuziehen konnte sich niemand mehr leisten. Nun kann Wohnungstausch wieder möglich werden. Die öffentliche Hand sollte Wohnungstausch unterstützen.“

GiB kritisiert, dass der Neubau bisher von den vorgeschlagenen Regeln ausgenommen werden soll. Dazu Carl Waßmuth:

„Die Mietobergrenze muss auch für den Neubau gelten. Sonst entstehen noch mehr unnütze Luxuswohnungen. Statt Geld und natürliche Ressourcen in den Neubau zu stecken, sollten wir viel mehr sanieren und – wo irgend möglich – auch umbauen, um die Zahl der Wohnungen zu erhöhen.“

Wohnraum ist nach Auffassung von GiB Daseinsvorsorge. Aktuell leidet der Sektor unter extremer Ungleichheit. Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und Wohnarmut nehmen drastisch zu. Regulierungen sind daher dringend erforderlich.

Pressekontakt: Carl Waßmuth, Weidenweg 37, 10249 Berlin, Telefon: 030-37 300 442

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