Handelsblatt „Kein privates Kapital für die Autobahnen“: Analyse von Gerlinde Schermer

Analyse des Artikels im Handelsblatt „Kein privates Kapital für die Autobahnen“ (Erschienen am 4.5.2017, verfasst von Daniel Delahes) von Gerlinde Schermer, SPD Bundesparteitagsdelegierte

Das Handelsblatt berichtet die „Haushaltspolitiker“ hätten sich „verständigt“. Worüber? Über unsere Geldbörse! Die Überschrift „Kein privates Kapital für die Autobahnen“ ist durch den Text des Artikels nicht gedeckt. Es handelt sich um eine Täuschung. Die geplanten Korrekturen an der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, der an 13 Stellen das Grundgesetz ändern will, ändern nichts an der Privatisierungsabsicht des Baus und der Betreibung unserer Autobahnen durch die Hintertür . Beschlossen werden sollen diese Grundgesetzänderungen mit den Änderungen am 19.Mai 2017.

Über welche von den Haushältern angedachten Korrekturen berichtet uns das Handelsblatt? Es sind die folgenden neun Punkte.

  1. Es gibt keine Korrektur an der privaten Rechtsform der Bundesfernstraßengesellschaft, damit hat sich die Bundesregierung durchgesetzt, die Abgeordneten haben auf das „Öffentliche Recht“, was in einer Anstalt öffentlichen Rechts gelten würde verzichtet. Begründung? Keine.

  2. Eine Korrektur soll es in der Frage geben, dass eine künftige Umwidmung ausgeschlossen wird. Wie das geschehen soll, z.B. im Grundgesetz (änderbar nur per Zwei-Drittel-Mehrheit) oder in einfachem Gesetz bleibt unerwähnt. Begründung? Keine.

  3. Bisher war die Kompetenzverlagerung im Gesetzestext, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden soll umfassend. Quasi eine Selbstentmachtung des Parlaments unter Abgabe des Hoheitsrechtes über die Haushaltseinnahmen und Ausgaben zu bestimmen. Im Gegenteil: Der privatrechtlichen GmbH Gesellschaft sollten laut Bundesregierungsentwurf alle Einnahmen aus Maut und Steuergelder direkt zufließen und die Gesellschaft dann selbst über Verteilungsfragen entscheiden – nicht das Parlament. Was sollen nun die angekündigte Änderung der Haushälter von CDU und SPD laut Handelsblatt bewirken, um die Selbstentmachtung zu verhindern?

  • Man will regeln, dass die Bundesfernstraßen Gesellschaft KEINE eigenen Einnahmen erzielen soll, indem sie etwa selbst die Maut erhebt. Wo das geregelt werden soll, ist unklar. Unbeantwortet bleibt vor allem die Frage, woher die Gesellschaft dann ihre Einnahmen bezieht und welche Höhe dafür jährlich geplant ist. Am erklärten Ziel der Bundesregierung: der vollständigen Nutzerfinanzierung, wird von den Bundestagsabgeordneten nicht gerüttelt! Somit werden Bundestagsabgeordnete zu Geldeintreibern beim Nutzer für die privatrechtliche Gesellschaft.

  • Noch immer unberührt von der angekündigten Korrektur der Regierungsvorlage ist die Verteilungsfrage der vom Bundestag zugewiesenen Mittel. Also steht noch immer die Frage: Wer bestimmt? Öffentliche Hand oder Private? In einem „Finanzierungs- und Realisierungsplan“ soll das Parlament laut Handelsblatt jedes Bauprojekt auf fünf Jahre finanziell absichern. Das heißt nach der Korrektur eben immer noch: Das Parlament darf oder „soll“ nur über den Bedarfsplan beschließen, die Private GmbH Gesellschaft ist aber nicht an den vom Parlament beschlossenen Bedarfsplan gebunden. Die Privaten bestimmen! Somit soll sich der Bundestag per Grundgesetzänderung noch immer entmachten, hinsichtlich der Entscheidung über Ausgaben für Planung, Bau Erhaltung und Betreibung und der Entscheidung was nötig ist oder zuerst gebaut wird. „Soll“ heißt im Politikerdeutsch nicht „Muß“.

  1. Ein Trick zur Mehrheitssicherung: Durch die Aufteilung in bis zu neun Regionaleinheiten, die der Bundesfernstraßengesellschaft unterstehen und jeweils mindestens 1000 Kilometer Autobahn verwalten sollen,  soll der Widerstand der Bayern und Hessen gegen die Privatisierung der Autobahn ins Leere laufen. Diesen Ländern wird suggeriert, bei Zustimmung zur Grundgesetzänderung könnten sie Ihre Autobahndirektionen, mit denen sie gut arbeiten,  behalten. Bayern und Hessen blieben quasi von Privatisierung verschont! Insgesamt gibt es 13.500 Kilometer Autobahn, auf die die private Rechtsform Zugriff hat.

  2. Die zu gründende privatrechtlich organisierte Bundesfernstraßengesellschaft wird neuerdings „Dachgesellschaft“ genannt, die „relativ “ klein sein soll und „übergeordnete Aufgaben“ übernehme. Das „klein“ soll beruhigen: Aber welche „übergeordneten Aufgaben“ sollen das sein? Finanzierungsfragen? Ist Transparenz dieser „Dachgesellschaft“ gesichert oder gelten hier Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse, die eine öffentliche Kontrolle erschweren? Es gibt keine Festlegung zur Transparenz, obwohl es um den Kernbereich der Daseinsvorsorge geht! Es gibt auch keine gesetzliche Festlegung zur künftigen Investitionsfinanzierung. Transparenz und Art der Finanzierung ist wichtig. Denn so ist alles möglich- auch intransparente ÖPP. Die Kritik an dieser „Beschaffungsvariante“ aus der Bevölkerung und von den Bundesrechnungshöfen wurde nicht in die Korrektur der Gesetze aufgenommen. Eine Auslagerung der Verschuldung durch Kreditfinanzierung- außerhalb des öffentlichen Haushaltes- wird per Gesetz nicht ausgeschlossen.

  3. Das „Unveräußerliche Eigentum“ des Bundes an den Bundesfernstraßen soll festgeschrieben werden- im Grundgesetz, das aber ermöglicht dennoch ÖPP in den geplanten Tochtergesellschaften. Denn nach der lt Handelsblatt angekündigten Gesetzeskorrektur sollen ÖPP bei Autobahnabschnitten bis zu einer Länge von 100 Kilometern möglich sein. Das ist keine Einschränkung von Privatisierung, sondern eine Privatisierungs- und Renditegarantie für Banken und Großanleger. Ohnehin wollen Großanleger nur Große Projekte für die 30 Jahres ÖPP Verträge mit Renditegarantie über die komplette Laufzeit! Das löst die Probleme der Anleger, nicht die der Autofahrer und der Mauthöhe!

  4. Die Tarifregeln der 11.000 Landesbediensteten im Straßenbau sollen die Arbeitnehmer mit der privatrechtlichen Gesellschaft selbst „entwickeln“. Wenn die „Kleine Dachgesellschaft“ kein Personal braucht, weil sie in großem Stil ÖPP veranlasst, werden die Löhne den bei Outcourcing üblichen Gang nehmen. Daran ändert auch nicht die unbegründete Korrektur: Dass die Bundesfernstraßengesellschaft nicht erst 2021 gegründet werden soll, sondern schon 3 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Quasi nach der Bundestagswahl. Dieses vorziehen des Termins soll „den Mitarbeitern die Unsicherheit nehmen“ welch ein Unsinn! Die Privatisierung bringt die Unsicherheit, nicht das Datum der Gesellschaftsgründung. Die Privatisierung ist eben nicht ausgeschlossen.

  5. Das skandalöse „Schweigen“ des Gesetzes zur Höhe der Kreditaufnahme der GmbH Gesellschaft ist geblieben. Da gibt es keine Korrektur der Volksvertreter, das hat zur Folge, dass der „kleinen“ Dachgesellschaft bei der Aufnahme von Krediten weder verfassungs- noch gesetzesrechtlich Schranken gesetzt sind. Es wäre also eine unbeschränkte Verschuldung der Gesellschaft möglich. Die Sicherheit dafür sind die Autobahnen, an denen die private Gesellschaft den Nießbrauch erwirbt – die Tricksereien zu Griechenlands EU-Beitritt, erdacht von Goldman-Sachs-Beratern, lassen grüßen! Bezahlen müssen das die Nutzerinnen und Nutzer!

  6. Auch eine Auslagerung dieser Schulden aus dem öffentlichen Bundeshaushalt wäre möglich, durch den vom Staat gekauften „Nießbrauch“ an den Autobahnen durch die neue „Dachgesellschaft“. Haben die Bundestagsabgeordneten überhaupt geklärt, was der „Nießbrauch“- also das Recht Nutzen zu ziehen aus den Autobahnen- die neue GmbH – kosten soll? Wie sieht die Eröffnungsbilanz der Bundesfernstraßendachgesellschaft aus? Was sollen die bisher dem Volk gehörende Autobahnen wert sein. Bei welcher Bank oder Kapitalgebern nimmt die Bundesfernstraßen -Dachgesellschaft- GmbH den Kredit für den Erwerb des Nießbrauchs an den Autobahnen auf? Wie hoch sind dafür die Soll-Zinsen?

Fazit:

Der Artikel des Handelsblattes der über die Einigung der Haushälter von CDU und SPD berichtet wirft weitere Fragen auf. Die Überschrift „Kein privates Kapital für die Autobahnen“ ist durch den Text des Artikels nicht gedeckt. Es handelt sich in dieser Hinsicht um eine (Überschriften-)Täuschung! Bevor die oben genannten Fragen nicht im Interesse des Volkes glaubwürdig und umfassend geklärt sind – muss die Abstimmung verschoben werden.

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