Berliner Schulbau: Offener Brief an Frau Herrmann

Bild: Frank C. Müller, Baden-Baden, CC 2.5

Betreff: Berliner Schulbauoffensive (BSO)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Herrmann,

als ein zivilgesellschaftlich engagierter Mitbürger habe ich am 10. September 2019 an einer internationalen Fachkonferenz der Friedrich- Ebert- Stiftung über die Risiken öffentlich-rechtlicher Partnerschaften (PPP) teilgenommen (https://www.fes.de/oas/portal/pls/portal/filefunctions.download/PLAKON/VERANSTALTUNG/237170/F1880068736/Programm_PPP.pdf).

Unter dem Titel „International Conference – Risk Business Public-Private-Partnerships“ – wurde mit internationalen Gästen über die von der Welthandelsorganisation, dem Weltwährungsfonds und der Weltbank angeschobenen PPP`s und den mit ihnen verbundenen verdeckten Schulden, (Groß-) Risiken und Haftungsfragen sowie über die Wirtschaftlichkeit und darüber diskutiert, wer letzten Endes die Rechnung bezahlt.

Herausgekommen ist, dass alle Regierungen, die PPP anwenden, der Verarmung anheim fallen; wie Beispiele aus Indien, Mosambik und England besonders deutlich gemacht haben. Das größte PPP-Programm hatte Großbritannien aufgelegt. Lt. Dexter Whitfield, Director European Services Strategy Unit (ESSU), sind aus den PPP-Verträgen inzwischen Schulden in Höhe von 310 Milliarden Pfund Sterling aufgelaufen und haben die Regierung nahezu handlungsunfähig gemacht. Jetzt würden keine PPP-Verträge mehr abgeschlossen werden.

In Berlin wird die Beteiligung der privatrechtlich als GmbH organisierten Howoge am Schulbau zwar nicht als PPP, sondern als ÖÖP bezeichnet und es wird behauptet, dass die gewählte Finanzierungskonstruktion keinesfalls mit PPP gleichzusetzen ist und auch die Privatisierungsgefahr real nicht vergrößert wäre. Diese Aussagen stehen im Widerspruch zum auf Gewinnerzielung und Geheimhaltung verpflichteten GmbH-Recht. Wie unhaltbar die Senatsargumente sind, geht auch aus dem Link  https://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=54195  hervor. Detailliert wird dargelegt, dass es wenig hilft, dass die private Howoge GmbH im Besitz öffentlichen Eigentums ist. Zur Frage der Schuldenbremse beauftragte Juristen stellten in ihren Gutachten fest, dass es sich bei der Konstruktion der BSO dennoch um eine Privatisierung handelt.

Erst kürzlich ist ein Manager der Vonovia – größtes und international aufgestelltes privates Wohnungsunternehmen Deutschlands – zum Geschäftsführer der Howoge ernannt worden. Bei der Planung der BSO ist – wie unlängst Bildungssenatorin Sandra Scheeres auf einer Pressekonferenz einräumen musste – von zu hohen Schülerzahlen ausgegangen worden. Damit ist öffentlich geworden, dass die Anzahl der Schüler um die Summe zu hoch angesetzt worden ist, die erforderlich war, um – unter Umgehung der gesetzlichen Schuldenbremse – mit einem privatwirtschaftlich organisiertem Modell zusätzliche Schulden begründen zu können.

Im zuvor genannten Link sind Wege aufgezeichnet worden, wie der Schulbau in öffentlicher Hand weitaus billiger, viel schneller, schülergerechter, nachhaltiger und so transparent gestaltet werden kann und, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht durch eine privatrechtliche Konstruktion ausgehebelt werden kann. Auskunft darüber, welche enorm hohen zusätzlichen Kosten auf die Berliner Bevölkerung zukommen, wenn die neuen Erkenntnisse keine Berücksichtigung finden, ergeben die Links https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2019/09/Studie_BSO_Kosten_2018_08_29.pdf und https://www.berliner-zeitung.de/berlin/exklusive-studie-schulbauoffensive-wird-fuer-berliner-drastisch-teurer-als-erwartet-33129998

Das Senatsmodell wird unter Einbindung der Howoge voraussichtlich über 800 Mio. Euro an Mehrkosten verursachen. Dafür könnten zehn Jahre lang 1 000 Beschäftigte zusätzlich eingestellt werden.

Nicht ohne Grund hat die Organisation der Zivilgesellschaft „Mehr Demokratie“ jetzt die Initiative „Volksentscheid Transparenz Berlin“ gestartet. Wir können jedoch nicht solange warten bis über den Volksentscheid entschieden worden ist. Um das Vertrauen der Bevölkerung in die im Aufwind befindlichen Grünen nicht zu gefährden, bitte ich Sie um Prüfung, ob nicht doch nach dem vom Landesvorstand der Grünen am 25. Oktober 2018 beschlossenen Änderungsantrag „Schule Fürs Leben – Bessere Schulen, Mehr Qualität Und Gerechtere Bildungschancen Für Die Kinder Dieser Stadt“ verfahren werden soll und mir das Ergebnis Ihrer Prüfung mitzuteilen.

Die entsprechenden Passagen des Änderungsantrages über die Schulbaufinanzierung nur aus Haushaltsmitten – ohne zusätzliche Kreditaufnahme durch die Howoge – finden Sie unter den laufenden Nummern 305 bis 316.

Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Antelmann

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