Berliner Energietisch nimmt Stellung zur ablehnenden Haltung des Senats gegenüber dem Volksbegehren

Bild: Berliner Energietisch
Bild: Berliner Energietisch

11.09.2012, Pressemitteilung des Berliner Energietisches. In dieser Woche wird sich das Berliner Abgeordnetenhaus erstmals mit dem Anliegen des Berliner Energietisches befassen. Vorab hat der Berliner Senat in seiner Stellungnahme vom 17.08.2012 den Gesetzentwurf abgelehnt und empfiehlt dies auch dem Abgeordnetenhaus. Die vom Senat dargelegten Gründe dafür sind jedoch – ungeachtet legitimer unterschiedlicher politischer Vorstellungen – zum Teil sachlich wie auch fachlich falsch.

So führt der Senat an, dass mit den konkreten Regelungen des Gesetzentwurfes die Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik nicht erreicht werden können. Diese Aussage ist als fachlich falsch einzustufen, denn der Gesetzentwurf sieht die Gründung eines landeseigenen Stadtwerks als einen modernen Energiedienstleister vor. „Mit einem kommunalen Energieversorger lässt sich die Energiepolitik vor Ort im besonderen Maße beeinflussen. Da kann der Senat gerne bei Kommunen mit eigenen Stadtwerken nachfragen“, erläutert Stefan Taschner, Sprecher des Energietisches.

Der Senat führt des Weiteren mehrfach an, der Gesetzentwurf sähe die Einführung von Sozialtarifen für das Stadtwerk vor. Dies ist sachlich falsch. Da das Thema Tarife für Volksbegehren laut Art.62 Abs.2 der Berliner Verfassung ausgeschlossen ist, wäre die Aufnahme einer solchen Klausel in den Gesetzentwurf unzulässig gewesen. Dementsprechend wird dies auch an keiner Stelle gefordert. Dies musste bereits
Staatssekretär von Knobelsdorff im Wirtschaftsausschuss zugeben.

Weitere Kritikpunkte an der Senatsäußerung führt der Berliner Energietisch in seiner heute veröffentlichen Stellungnahme aus. Die Stellungnahme des Berliner Energietisches finden Sie hier: http://berliner-energietisch.net/images/stellungnahme.pdf

Der Berliner Energietisch hatte am 3. Juli 30.660 gültige Unterschriften eingereicht und somit die erste Hürde auf dem Weg zu einem möglichen Volksentscheid genommen. Nun hat das Abgeordnetenhaus bis Ende des Jahres Zeit, den Gesetzentwurf direkt zu übernehmen. Andernfalls wird der Berliner Energietisch Anfang 2013 in die zweite Stufe der Unterschriftensammlung gehen. Hierfür werden dann in einem Zeitraum von nur vier Monaten ca. 173.000 gültige Unterschriften benötigt.

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