Nach BVG-Urteil muss Salamitaktik verhindert werden
19. Januar 2012, Pressemitteilung Attac Deutschland Mit Besorgnis hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf das am Mittwoch gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung des Maßregelvollzugs reagiert. „Der Maßregelvollzug ist der Bereich, in dem der Staat am stärksten in die Rechte des Einzelnen eingreift. Ein solcher Bereich darf nicht Privaten übertragen werden, Kostenargumente dürfen bei einer so weittragenden Entscheidung keine Rolle spielen“, sagte Mike Nagler vom Attac-Koordinierungskreis. „Auch wenn sich das Urteil der Verfassungsrichter allein auf den konkret verhandelten Fall bezieht, steht zu befürchten, dass es als Signal des Wohlwollens für eine fortgesetzte Privatisierung ureigenster staatlicher Aufgaben verstanden wird. Das darf …