Nach BVG-Urteil muss Salamitaktik verhindert werden

19. Januar 2012, Pressemitteilung Attac Deutschland

Mit Besorgnis hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf das am Mittwoch gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung des Maßregelvollzugs reagiert. „Der Maßregelvollzug ist der Bereich, in dem der Staat am stärksten in die Rechte des Einzelnen eingreift. Ein solcher Bereich darf nicht Privaten übertragen werden, Kostenargumente dürfen bei einer so weittragenden Entscheidung keine Rolle spielen“, sagte Mike Nagler vom Attac-Koordinierungskreis. „Auch wenn sich das Urteil der Verfassungsrichter allein auf den konkret verhandelten Fall bezieht, steht zu befürchten, dass es als Signal des Wohlwollens für eine fortgesetzte Privatisierung ureigenster staatlicher Aufgaben verstanden wird. Das darf nicht passieren.“

Attac forderte die Politik auf, einer weiteren Privatisierung des Maßregel- und Strafvollzugs einen Riegel vorzuschieben. „Es darf nicht zu einer Salamitaktik der scheibchenweisen Privatisierung hoheitlicher Aufgaben in der Psychiatrie und in Gefängnissen kommen“, sagte Mike Nagler.

Attac warnte zugleich vor den Folgen für die Beschäftigten im Vollzug, die unter anderem in Lohnsenkungen und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bestehen. Einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Beamtenbundes zufolge lehnen zudem 97 Prozent der Bevölkerung Privatisierung bei der Polizei, im Gerichtswesen und im Strafvollzug ab.*

Die Privatisierung des Maßregelvollzugs ist auch in Deutschland längst kein Einzelfall mehr. In den vergangenen Jahren haben einige Bundesländer wie Hessen oder Brandenburg den Maßregelvollzug aus Kostengründen teilprivatisiert.

Attac tritt dafür ein, Bereiche, die für das Funktionieren einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft notwendig sind, prinzipiell dem privaten Gewinnstreben zu entziehen und öffentlich zu organisieren und finanzieren. Das Netzwerk setzt sich seit Jahren für den Ausbau und die Demokratisierung des öffentlichen Sektors ein.

* Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Beamtenbundes: www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/forsa_2010-inhalt.pdf

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