Baden Württemberg: Neues Gesetz schützt Wasserversorgung gegen Privatisierung

Bild: flickr/chaouki, Lizenz: CC BY-SA 2.0
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AÖW-Rundbrief vom 24.7.2013

Am 14.7.2013 hat der Baden-Württembergische Ministerrat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg verabschiedet. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz zum 1.1.2014 in Kraft treten kann, nachdem der Landtag das Gesetz im Herbst beschlossen hat.

Aus dem Gesetzentwurf ist insbesondere der neue § 44 hervorzuheben, der die Trinkwasserversorgung betrifft. Dieser stärkt die öffentliche Wasserwirtschaft. Die vorgesehene Regelung lautet (§ 44 Abs. 1): „Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Gemeinde als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Gemeinde kann sich zur Erledigung dieser Aufgabe Dritter bedienen. Die vollständige oder teilweise Übertragung dieser Aufgabe oder der zu ihrer Erfüllung erforderlichen Infrastruktur auf Private ist unzulässig. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Rechtsverhältnisse bleiben unberührt.“

Der baden-württembergische Umweltminister Untersteller erklärte hierzu in einer Pressemitteilung: „Wir stellen damit unmissverständlich klar, dass die Privatisierung dieser elementaren Aufgabe der Daseinsvorsorge einschließlich der dafür notwendigen Infrastruktur unzulässig ist“, und verwies auf die von der EU-Kommission immer wieder unternommenen Anläufe, die auf eine Privatisierung der Wasserversorgung und die Einführung von Wasserhandelssystemen abzielen.

Hervorzuheben ist außerdem die ausdrückliche Regelung, nach der für bestimmte Erdarbeiten und Bohrungen eine wasserrechtliche Erlaubnispflicht (Bsp. Tiefengeothermie oder Fracking) vorgesehen ist.

Die AöW begrüßt den Gesetzesentwurf als ein wichtiges Signal zur rechtlichen Absicherung der Wasserversorgung als eine Aufgabe, die in öffentlicher und kommunaler Hand erbracht wird. Nur durch derartige Klarstellungen kann die Aufgabe der Wasserversorgung langfristig vor Privatisierungs- und Liberalisierungsbestrebungen geschützt werden. Baden-Württemberg vollzieht damit das was die große Mehrheit der Menschen in Deutschland will (wir berichteten bereits über entsprechende Umfrageergebnisse). Auch wird mit dieser Regelung die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Endlich werden  die bewährten öffentlichen kommunalen Strukturen in der Wasserwirtschaft nicht mehr in Frage gestellt, sondern geschützt.

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AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., www.aoew.de

2 comments

  1. Diese Entscheidung ist, wenn sie wirksames Gesetz wird, ein Meilenstein zum Schutz des Grundwassers vor derartigen Eingriffen.
    Endlich erfolgt eine Klarstellung, auf die wir überall in Deutschland
    schon lange warten. Wegen ihres Fehlens haben sich Schnäppchenjäger und Glücksritter auf die Jagd begeben, um aus dem Thema „Wasser“ in Deutschland Kapital zu schlagen, zu Lasten von uns Bürgern.

    Und die „Fracker“ denken nur an ihren erhofften Profit oder die erhoffte Vormachtposition bei den fossilen Energien. Die Umweltgefahren werden klein geredet. Alles sei unter Kontrolle usw.usw..
    Wir hier in unserer Gegend mit dem „Atomklo ASSE“ vor der Tür, haben
    lernen müssen, wie verantwortungslos die Vordenker unserer Gesellschaft werden, wenn es nur um viel Geld geht. Und dann finden
    sich auch „Experten“ und „Wissenschaftler“, die den gefährlichen Plänen das Wort reden, unter Berufung auf ihr Spezialwissen.

    Ihrer bedienen sich dann die Mächtigen und schieben als Begründung für ihr Handeln „die Wissenschaft“ vor.
    In Wahrheit geht es aber nur um Macht und Geld.

    Wir haben hier im Norden teils den Eindruck, dass Wasserverbands-Spitzenfunktionäre, zumindest zeitweise, beim Thema „Aufsuchung und Förderung unkonventioneller Kohlenwasserstoffe“ eine seltsame
    Blindheit für die dabei drohenden Gefahren für das Grundwasser, und
    damit für das Trinkwasser, das aus diesem gewonnen wird, entwickelten.
    Es hätte von dieser Seite des allermassivsten Widerstandes bedurft,
    anstatt dieser merkwürdigen Unterscheidung unseres Grundwassers
    in gewöhnliches Grundwasser und Trinkwasser und dann, nach der Einteilung, der Erklärung:“wir Wasserversorgungsverbände sind für Trinkwasser und die dazu eingerichteten Schutzgebiete zuständig.
    Für deren Schutz setzen wir uns konsequent ein. Die übrigen Grundwassergebiete interessieren uns nicht“.

    Da kann man dann schon ins Grübeln kommen.

  2. Eine löbliche Initiative, doch:
    Landeswassergesetz und Gemeindeordnung gegen TTIP?
    Je nach dem, über welche „Leckerbissen“ EU und USA verhandeln, kommt die Wasserprivatisierung doch noch über die Hintertüre wieder in die EU.

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