Heute hat der Bundestag das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte im Vorfeld angekündigt, mit dem Gesetz die Krankenhausreform ihres Vorgängers Karl Lauterbach zu ändern, um die Versorgung zu sichern. Das Bündnis Klinikrettung kritisiert, dass der Grundtenor der Reform jedoch erhalten bleibt: Mit Hilfe der Leistungsgruppen erfolgt eine Ausdünnung der Krankenhauslandschaft. Die mit den Leistungsgruppen verknüpften Mengenanforderungen und Strukturmerkmale werden viele kleinere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung nicht erfüllen können und die entsprechenden Fachbereiche dann aufgeben müssen. Mit dem KHAG erhalten die Häuser nur eine längere Gnadenfrist. Auch die Vorhaltefinanzierung soll nach wie vor eingeführt werden – das ist ebenso wie die Fallpauschalen eine Pauschale, die nach der Zahl der Behandlungen ausgezahlt wird. Mit einer sach- und personalgerechten Finanzierung hat das nichts zu tun. Und der Transformationsfonds bleibt weiterhin ein Finanzierungsinstrument für Zentralisierung, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen – das bestätigte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der Debatte.
Laura Valentukeviciute, Sprecherin vom Bündnis Klinikrettung, kritisiert: „Mit dem Versprechen, Lauterbachs Reform, mit der Hunderte von Kliniken geschlossen werden sollen, grundsätzlich zu verändern, sind CDU/CSU an die Macht gekommen. Jetzt brechen sie genau dieses Versprechen. Die Aussichten sind besorgniserregend: Es soll immer weniger flächendeckende Grund- und Notfallversorgung geben, dafür mehr spezialisierte, profitorientierte Einrichtungen. Zu erwarten ist eine ausgedünnte Versorgung, wobei die Kosten steigen werden.“
Die Bundesländer hatten gefordert, dass es Änderungen bei der Verwendung der Gelder aus dem Transformationsfonds gibt: Die Gelder – insgesamt 50 Milliarden Euro – sollen nicht nur für die Umstrukturierung, also Zentralisierung und Umwandlung in ambulante Zentren, sondern auch für den Erhalt bestehender Kliniken bereitgestellt werden. Dieser Forderung wurde nicht nachgekommen. Es heißt nach wie vor: „Vorhaben, die überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen, sind nicht förderfähig.“
Dazu Klaus Emmerich, Klinikvorstand i. R.: „Die 50 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds sind vor allem für die Zerstörung der wohnortnahen Krankenhausversorgung vorgesehen. Wünschenswert wäre die Stärkung jedes bedarfsnotwendigen Krankenhauses! Wir zahlen jedoch Geld dafür, dass es weitere Anfahrtswege und längere Wartezeiten zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus gibt, also für eine Abrissprämie – das ist der größte Skandal des Krankenhausreformanpassungsgesetzes.“
Als Ersatz für geschlossene Krankenhäuser wird eine ambulante Versorgung versprochen. Das Bündnis Klinikrettung hat die Schließungen der letzten fünf Jahre diesbezüglich untersucht. Die Analyse ergab, dass nach einer Schließung nur in der Hälfte der Fälle eine medizinische Ersatzeinrichtung aufgebaut wird. Die meisten davon sind kommerziell ausgerichtet und decken nicht den Bedarf vor Ort.
Laura Valentukeviciute dazu: „Viele ambulante Einrichtungen, die eine Grundversorgung anbieten, haben massive wirtschaftliche Schwierigkeiten – genau wie die Kliniken zuvor. Das bedeutet, die Finanzierungsgrundlage ist falsch, wenn eine Einrichtung mit Angeboten der Grundversorgung finanziell nicht überleben kann. Hier hätte die Reform ansetzen müssen. Wir brauchen Kostendeckung und Bedarfsdeckung statt Abbau und Profitorientierung.“