Energieversorgung ist Daseinsvorsorge

Broschüre zur Vergesellschaftungskonferenz

Im Oktober 2022 fand in Berlin die Vergesellschaftungskonferenz statt. Als eine der Trägerorganisationen war Gemeingut in BürgerInnenhand auch an der Veröffentlichung einer Broschüre zu Vergesellschaftungsperspektiven im Energiesektor beteiligt. In seinem Beitrag „Ausbruch aus dem Teufelskreis“ befasst sich Carl Waßmuth mit der Frage, wie man Privatisierungszyklen mit überteuerten Rückkäufen im Energiebereich verhindert und Energieversorgung öffentlich und demokratisch organisi

Die Broschüre steht hier zum Download bereit:

Broschüre

Starke Worte

Kommentar zu einer Buchanzeige im Tagesspiegel vom 2. Juni 2011

Von Jürgen Schutte

Die ehemalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing, die seinerzeit kräftig – und im Nachherein satt honoriert – an der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe mitgewirkt hat, wendet sich in der Schlussphase des Wahlkampfs mit starken Worten an die Wählerinnen und Wähler. Was alle Spatzen von den Dächern pfeifen, das hat sie jetzt auch begriffen – und zum Thema einer Reklame-Verlautbarung in der anspruchsvollen Form eines Buches gewählt. „Sparkommissarin a. D.“ nennt sie Uwe Schlicht im „Tagesspiegel“ und titelt: „Als Bildungspolitikerin fordert die Berliner SPD-Frau Annette Fugmann-Heesing Milliardeninvestitionen.“

Wir verlangen gar nicht, dass eine Bildungspolitikerin gebildet sein muss. Aber in dem Bereich der Gesellschaft, den sie für sich reklamiert, sollte sie schon einige Kenntnisse haben. Sonst wird’s schief. Ihre Vorschläge „Wie wir wieder Spitze werden!“ gipfeln in Gemeinplätzen, die so abgedroschen sind, dass wir uns ihre Wiedergabe eigentlich sparen können. Man erledigt Propaganda jedoch nicht durch vornehmes Schweigen. Also sollen einige der von Fugmann-Heesing verkündeten tiefschürfenden Einsichten in der gebotenen Schärfe kommentiert werden.

„Wir haben zu wenige Krippen und Ganztagskindergärten, das Ganztagsschulangebot ist noch lange nicht flächendeckend, an den Hochschulen verlieren sich die Studierenden in zu großen Gruppen. Die Infrastruktur verkommt. Mensen an Schulen und Seminarräume für Kleingruppenarbeit an Hochschulen fehlen.“

Was fällt der hoffnungsvollen Buchautorin dazu ein? Sie erinnert sich daran, dass sie ihre größten Wirkungen – von Erfolgen mag man nicht sprechen – als Sparkommissarin gehabt hat und schlägt vor, die Zahl der Studienplätze in Berlin um ein Drittel zu reduzieren. Und zu einem Zeitpunkt, zu dem nach Angaben der Rektorenkonferenz in der Bundesrepublik zweihundertfünfzigtausend Studienplätze fehlen. Wie sich damit die „zu großen Gruppen“ in den Hörsälen auflösen lassen, bleibt Frau Fugmann-Heesings Geschäftsgeheimnis. Weiter: Durch „Bologna-Reform“ in höchsten Tönen. Durch diese werde der zeitlich frühere Berufseinstieg über Bachelor und Master erreicht. Den Beweis für diese Behauptung bleibt sie uns (wenigstens in Uwe Schlichts Zusammenfassung) schuldig – sie würde ihn auch nicht führen können, denn die Folgenlosogkeit dieser Reform für die Berufsaussichten der Jugend ist notorisch.

Einen veritablen Vogel schießt sie ab mit der Feststellung: „Statt der Fiktion, alle Hochschulen seien gleich, gelte heute die durch den Exzellenzwettbewerb und das Hochschul-Ranking gefördert Erkenntnis, dass einige Hochschulen viel leistungsfähiger seien als andere.“

Dass Exzellenz-Initiative zu einer dramatischen Verschlechterung der Hochschullehre geführt hat, zu einer Fixierung auf die Erhöhung der „Leistungen“, welche beim Ranking zählen, zu einer exorbitanten Ausbeutung der Angehörigen des Mittelbaus und des nichtwissenschaftlichen Personals, das weiss man in den betroffenen Fachbereichen sehr gut und es bleibt auch den Studierenden nicht verborgen. Dass wir auf diesem Wege „wieder Spitze werden“, glaubt die Autorin wohl selbst nicht; aber das „Höher – weiter – schneller“ klingt in ihren Ohren einfach zu gut.

Wie um sich selbst zu überbieten propagiert sie – nach dem Vorbild von Frau von der Leyen? – Bildungsgutscheine als eine von vier Säulen der Bildungsfinanzierung. Für die zweite Säule sollen die Studierenden durch Studiengebühren sorgen. Drittens müssten sie mit besseren Stipendien versorgt werden. Viertens die Rückzahlung soll erst dann einsetzen, wenn ein Mindesteinkommen erreicht ist.

Wie das gemeint sei, weiss vermutlich nicht einmal die forsche Fugmann-Heesing. Sollen die Bildungsgutscheine als Zahlungsmittel für Studiengebühren taugen? Oder soll diese Aufgabe von den Stipendien erfüllt werden? Und was verbirgt sich hinter dem Begriff Rückzahlung? Sollen die Kosten der Bildungsgutscheine oder die Stipendien oder beides zurückgezahlt werden. Ist nicht das Stipendium die Gewährung einer Förderung, deren Rückzahlung in der Regel gerade nicht erwartet wird? Vielleicht darf man von der Frau Dr. keine begriffsgeschichtlichen Kenntnisse erwarten – aber wie wäre es mit dem folgenden Vorschlag: Der Staat gibt die für Bildungsgutscheine vorgesehenen Summen direkt für die Schaffung neuer Studienplätze an die Länder ab und die Stiftungen, welche gewohnheitsmäßig für Stipendien zuständig sind und ohnehin zumeist direkt oder indirekt aus Steuermitteln finanziert werden, übernehmen pauschal die Studengebühren für alle Studierenden. Das wäre bildungspolitisch geklotzt bei äußerster Einsparung in der Verwaltung der Gelder.

Aber seien wir gerecht: Die hier unterstellte Rationalität ist Fugmann-Heesings Sache nicht. Sie will nicht Bildungsspolitik machen, sondern „Begabtenföderung“ und die schafft man, indem man alle Finanzierungsinstrumente am Ziel der Selektion schärft. Das alte und neue, von der SPD gerne adaptierte Prinzip der Elitebildung ist aus Fugmann-Heesings Vorschlägen nicht wegzudenken: Gutscheine und Stipendien für die Leistungsfähigen und Leistungsbereiten. Dass diese in aller Regel auch die Anpassungsfähigsten sind, dafür stehen die Auswahlkriterien des Arbeitsmarktes und das Fehlen wichtiger Grundelemente einer Wirtschaftsdemokratie in unserem Land.

Vor Jahren, als die andauernden Kämpfe um die Bildungsfinanzierung schon einmal in vergleichbarer Weise die Republik erschütterten, die damals noch eine Teilrepublik war, hatte die GEW einen Slogan, dessen Doppelsinn den Studierenden von heute ins Stammbuch geschrieben sei: „Was ist schon Elite – wir sind Klasse!“

Gerlinde Schermer ins Berliner Abgeordnetenhaus!

Wir geben an dieser Stelle unserer Mitgründerin Gerlinde Schermer das Wort. Sie kandidiert bei der Wahl am 18.September für das Abgeordnetenhaus in Berlin und das nur per Direktkandidatin, d. h. ohne Netz und doppelten Boden durch ihre Partei. Das ist in gewisser Weise charakteristisch für die überzeugte Kämpferin für Aufklärung und gegen Privatisierung der Daseinsvorsorge: Sie denkt quer! Genau wie wir bei Gemeingut in BürgerInnenhand! Deshalb brauchen wir solche Leute auch im nächsten Berliner Abgeordnetenhaus!

Also alle FriedrichshainerInnen: Wählt Gerlinde Schermer!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Freundinnen und Freunde,

am 18. September 2011 wird das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt. Ich trete als Direktkandidatin im Wahlkreis 5 in Friedrichshain an. Es gibt keine Absicherung über die Liste. Nur wenn ich den Wahlkreis direkt gewinne, kann ich ins Abgeordnetenhaus einziehen. Dazu brauche ich Ihre Hilfe!

Bereits von 1991 bis 1999 saß ich für die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus. Seitdem trete ich leidenschaftlich für die Wahrung des öffentlichen Eigentums ein, denn die öffentliche Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres solidarischen Miteinanders.

Mein Engagement gilt zum Beispiel unserem Wasser. Ich bin Mitinitiatorin des erfolgreichen Wasservolksbegehrens „Unser Wasser“ und Mitglied der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“. Dank des Berliner Wassertisches gab es mit über 660.000 Ja-Stimmen den ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin. Dieser Erfolg zeigt, dass sich die Berlinerinnen und Berlinern der dramatischen Folgen der Privatisierungen von Gas, Strom, Wasser und Wohnungen bewusst sind: steigende Preise und weniger Einfluss der Politik durch die Bürgerinnen und Bürger.

Der Berliner Haushalt konnte entgegen aller Behauptung durch diese Verkäufe nicht saniert werden. Jetzt geht es darum, die öffentliche Hand wieder zu stärken – zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten! Dafür stehe ich!

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. Ihre Meinung ist mir wichtig. Ich freue mich, mit Ihnen über meine Webseite ins Gespräch zu kommen.

Herzlichst,

Ihre Gerlinde Schermer

Harald Wolf gegen PPP


Am 27.05.2011 durfte der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf im Bundestag sprechen. Diese Gelegenheit hat ihm die Linke über „Bundesrats-Karte“ verschafft. Die „Bundesrats-Karte“ ist eine Praxis der im Bundestag vertretenen Parteien – mittlerweile auch von der Linken -, ihren jeweiligen Spitzenkanditaten im Wahlkampf einmal ein großes Podium zu bieten. Und wozu sprach Herr Wolf, der seit zehn Jahren eines der größten PPP-Projekte in Europa politisch deckt und persönlich die Renditegarantien über die Änderungsvereinbarungen im Sinne der privaten Anteilseigner festgezurrt hat? Herr Wolf sprach zu den großen Erfolgen im Protest gegen dieses PPP-Projekt:

Harald Wolf, Senator (Berlin):

[…]

In Berlin haben wir vor einiger Zeit den Erfolg eines Volksentscheids erlebt, der unter dem Motto „Wir wollen unser Wasser zurück“ den Protest gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999 durch die damalige Große Koalition artikuliert hat. Über 700 000 Berlinerinnen und Berliner haben diesen Volksentscheid unterstützt.

Ich habe schon die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe angesprochen. Damals ist für 1,7 Milliarden Euro die Hälfte der Anteile an Private veräußert worden. Wenn man ausrechnet, welche Zinsersparnis das bedeutet – 1,7 Milliarden Euro, 4 Prozent Zinsen –, kommt man auf circa 70 Millionen Euro. Die Privaten haben eine Rendite von circa 120 Millionen Euro. Das heißt, ich könnte für den Haushalt jährlich diese Zinsersparnis von 70 Millionen Euro sozusagen als öffentliche Einnahme verbuchen, wenn ich die Anteile noch hätte, und gleichzeitig hätte ich ein Tarifsenkungspotenzial zugunsten der Kundinnen und Kunden in Höhe von 50 Millionen Euro. Es hat sich also weder für die Kunden noch für die Kommune gerechnet.

[…]

Aus derartigen Privatisierungserfahrungen müssen die Lehren gezogen werden.

[…]

Deshalb hat der Senat von Berlin auch beschlossen, die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren. Wir
stehen gegenwärtig in Verhandlungen mit RWE über den Rückkauf der Anteile und in Verhandlungen mit dem
zweiten Anteilseigner, Veolia, über einen Neuabschluss der Verträge.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Senator, ich begrüße Sie im Deutschen Bundestag. – Sie haben lobend den Volksentscheid zu den Berliner
Wasserbetrieben erwähnt. Meine Frage lautet: Haben der Senat von Berlin und Sie persönlich den Volksentscheid unterstützt, oder hat sich der Volksentscheid gegen den Senat gerichtet, nachdem der Senat von Berlin und der zuständige Senator sich geweigert haben, die Verträge über den Verkauf der Wasserbetriebe von Berlin offenzulegen, und der Senat trotz einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts diese Verträge weiterhin nur sehr unvollständig offengelegt hat und deshalb durch den Volksentscheid dazu gezwungen werden
musste, die Verträge vollständig offenzulegen? Sie tun so, als wenn das ein Volksentscheid gewesen wäre, der
vom Berliner Senat unterstützt, vielleicht sogar initiiert worden ist. Ich finde es hervorragend, dass Sie das jetzt
prüfen; aber wir wollen doch der historischen Wahrheit die Ehre geben.

Harald Wolf, Senator (Berlin):

Lieber Christian Ströbele, auch ich bin sehr dafür, der historischen Wahrheit die Ehre zu geben, und ich stelle
fest, dass, wenn grüne Politiker aus Berlin im Deutschen Bundestag sitzen, sie manchmal die Verästelungen der
Berliner Politik nicht wirklich wahrnehmen;

(Lachen des Abg. Johannes Kahrs [SPD])

das stellen wir gegenwärtig auch im Wahlkampf fest.

(Beifall bei der LINKEN – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wollen wir doch
mal gucken, was Herr Wolf in der taz zu dem Thema gesagt hat! – Manfred Grund [CDU/ CSU]: Die elehrungen können Sie im Senat machen, aber nicht hier!)

– Ich spreche gerade mit dem Kollegen Ströbele, der mir eine Frage gestellt hat, die ich, wie sich das gehört, anständig beantworten will.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann geben Sie sich mal Mühe!)

Herr Ströbele, das Abgeordnetenhaus von Berlin hat eine Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen
und damit der Intention des Volksbegehrens Rechnung getragen; denn auf der Grundlage dieses vom Parlament
– übrigens mit aktiver Mitwirkung der Fraktion der Grünen – beschlossenen Gesetzes können die Verträge
veröffentlicht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber nicht die Frage! – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gutes Gesetz!)

– Das ist ein gutes Gesetz, genau. Die Offenlegung ist erfolgt, und zwar vor dem Volksentscheid. Der Senat
bzw. das Abgeordnetenhaus hat alles getan, um der Intention des Volksbegehrens Genüge zu tun.
Ich kann mich erinnern – um auch das einmal zu sagen, Kollege Ströbele –:

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie endlich die Frage beantworten?)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hatte auch – –

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ging doch darum, was Sie und der Senat dazu gemeint haben!)

– Ja, aber das habe ich doch gerade gesagt.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine ganz einfache Frage! Da kann man doch kurz drauf antworten!)

– Ja. Ganz einfache Frage.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch um Ihre Meinung und die des Senats!)

Das Abgeordnetenhaus hat die Verträge auf der Grundlage einer Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes offengelegt, und zwar vor dem Volksentscheid.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht vollständig! Das wissen Sie doch!)

Das ist die Wahrheit, wenn Sie eine ganz kurze Antwort wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt fahre ich in meinen Ausführungen fort.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mal die Frage beantworten? Beantworten Sie doch mal die Frage! – Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Hat er doch beantwortet!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Die Frage ist so beantwortet, wie er sie beantworten wollte. Der Herr Senator kann jetzt mit seiner Rede fortfahren. – Bitte schön, Herr Senator.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage ist nicht beantwortet! Das ist doch albern!)

Harald Wolf, Senator (Berlin):
Ich würde einfach bitten, die Frage, von der Sie meinen, dass sie noch nicht beantwortet ist, jetzt noch einmal
zu wiederholen. Ich beantworte sie dann gern, falls mir doch die Fragestellung entgangen sein sollte.
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich gebe Ihnen nicht noch drei Minuten mehr Zeit! Hören Sie doch einfach zu!)

– Okay. Dann wird die Frage nicht gestellt, und deshalb kann ich sie auch nicht beantworten. Ich fahre jetzt fort.

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17112.pdf

Was hat Harald Wolf in seinem Bundestagsauftritt vergessen zu erwähnen? Ach ja, dass er und die Berliner Landesregierung 2,46 Millionen Berlinerinnen und Berliner schriftlich aufgefordert haben, bei dem Entscheid „Wir wollen unser Wasser zurück“ mit NEIN zu stimmen. Glücklicherweise sind nur 11.590 Berlinerinnen und Berliner dieser Aufforderung gefolgt, nicht einmal ein halbes Prozent der Angeschriebenen.