Schulprivatisierungen in Berlin?

Bild: Achtung Schulkinder von Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Achtung Schulkinder von Gabi Schoenemann / pixelio.de

Von Carl Waßmuth / GiB

So unglaublich es klingt: Es gibt Vorschläge der Linken und aus der SPD (dort insbesondere von Michael Müller und Raed Saleh), mit sogenannten Infrastrukturgesellschaften die Schulsanierung und den Schulausbau zu zentralisieren. Ein solches Vorgehen würde neben der Aushebelung der kommunalen Selbstverwaltung (Bezirke verwalten die Schulen) bedeuten, vier von fünf Schritten auf dem Weg zur Schulprivatisierung zu gehen. Für diese Vorschläge müsste die Berliner Landesverfassung geändert werden. Nachfolgend einige Hintergrundinformationen dazu.

Vorgeschlagen wird von mehreren Seiten die Zentralisierung der Schulsanierung und des Schulneubaus:

„Denkbar sind auch Modelle einer landeseigenen Finanzierungsgesellschaft als Tochter der öffentlichen Förderbanken und die Einbringung von öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagestätten) in landeseigene Gesellschaften und die Refinanzierung der Kreditaufnahme z.B. über Mieter-Vermieter-Modelle.“

Quelle: Harald Wolf, Steffen Zillich, Die Linke Berlin: Investieren trotz Schuldenbremse, 18. Juni 2016, http://www.die-linke-berlin.de/politik/positionen/politik_fuer_berlin/ haushaltsverfassung/investieren_trotz_schuldenbremse/

„Sanierungsmaßnahmen über 5,5 Mio. € werden in mindestens vier zu gründenden regionalen Gesellschaften gebündelt, die einer Landessanierungsgesellschaft untergeordnet sind. Neubauten werden von einer weiteren, von der Sanierung getrennten, ebenfalls neu zu gründenden Gesellschaft zentral verantwortet.“

Quelle: Abschlussbericht der AG Schule der SPD Berlin, 8. Juli 2016, S. 4, https://www.spd.berlin/w/files/spd-positionen/abschlussbericht_ag-schule.pdf

Nur wenn für die Bezirke bezogen auf die Schulen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung abgeschafft wird, könnte diese Zentralisierung und Privatisierung stattfinden:

Verfassung von Berlin, Artikel 67:           

(1) Der Senat nimmt durch die Hauptverwaltung die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr. Dazu gehören:

  1. die Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht),
  2. die Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung,
  3. einzelne andere Aufgabenbereiche, die wegen ihrer Eigenart zwingend einer Durchführung in unmittelbarer Regierungsverantwortung bedürfen. […]

(2) Die Bezirke nehmen alle anderen Aufgaben der Verwaltung wahr.

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/verfassung/

Im Abschlussbericht der AG Schule wird eine Erhöhung der Finanzmittel in den nächsten 10 Jahren vorgeschlagen, das sind zwei Legislaturperioden.

„Die Mittel für den baulichen Unterhalt werden auf 1,32 % des WBW erhöht; ca. 1,5 Mrd. € in 10 Jahren. Um den Sanierungsrückstand aufzuholen, werden mindestens 1,2 Mrd. € in 10 Jahren zusätzlich aufgewandt. Sonderprogramme werden aufgestockt um 50 Mio. €. Für den erforderlichen Neu- und Ausbau werden weiter ca. 2,7 Mrd. € in den kommenden 10 Jahren aufgewandt.“

Quelle: Abschlussbericht der AG Schule, 8. Juli 2016, S. 4, https://www.spd.berlin/w/files/spd-positionen/abschlussbericht_ag-schule.pdf

Die nächste Landesregierung kann nur für fünf Jahre Mittel festlegen. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn außerhalb des Landeshaushaltes Kreditverträge durch eine Gesellschaft privaten Rechts eingegangen werden. Siehe Verfassung von Berlin, Artikel 86

„(3) Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.“

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/verfassung/

Die neuen Gesellschaften sollen Kredite aufnehmen dürfen.

„Die über landeseigene Gesellschaften aufgenommen Kredite würden als Annuitäten aufgenommen – d.h., sie würden über die Laufzeit kontinuierlich getilgt.“

Quelle: Harald Wolf, Steffen Zillich, Die Linke Berlin: Investieren trotz Schuldenbremse

„Sowohl die Neubau-, als auch die Sanierungsgesellschaft sollen kreditfähig sein.“

Quelle: Abschlussbericht der AG Schule, 8. Juli 2016, S. 4

Unklar ist, ob auf die Schulgebäude und Grundstücke Kredite aufgenommen werden sollen oder wie die Kredite anderweitig abgesichert werden. An keiner Stelle steht, dass das Land für die Kredite direkt haften wird.

Finanzmittel werden von den öffentlichen Haushalten an die privatrechtlichen Gesellschaften durchgereicht.

„Die Sanierungsgesellschaft erhält […] ab dem Stichtag die Landessonderprogramme, 50 % der zukünftigen SIWA-Mittel sowie die nicht verausgabte Mittel des baulichen Unterhaltes.“

Quelle: Abschlussbericht der AG Schule, 8. Juli 2016, S. 4

Mitsprachemöglichkeiten sollen über Beiräte und erweiterte Kompetenzen der Schulkonferenzen organisiert werden.

„Die Vorortkompetenz wird am geeignetsten abgebildet, indem Mitarbeiter, Schüler und Eltern mitbestimmen dürfen. Es werden auf der Ebene Bezirk und Region Beiräte gebildet, die die Sanierung verbindlich begleiten und mitentscheiden. Auf der Ebene der einzelnen Schulen werden die Kompetenzen der Schulkonferenz erweitert.“

Quelle: Abschlussbericht der AG Schule, 8. Juli 2016, S. 4

Auch dieser Vorschlag ist zu kritisieren. Die BVV wird gewählt und kann demokratisch legitimierte Beschlüsse fassen. Unklar ist, wie verbindliche Beschlüsse in den neuen Beiräten gefasst werden sollen. Auch bleibt fraglich, ob die „erweiterten Kompetenzen der Schulkonferenzen“ die bisherigen Kompetenzen der BVV bei gleicher demokratischer Legitimation verbindlich verankert werden können. Bekommen Beiräte und Schulkonferenz Haushaltskompetenzen über die zu verteilenden Mittel? Beide Gremien kommen in der Landesverfassung bisher nicht vor. Dass die Wahlen zu Beiräten geringere demokratische Standards aufweisen können, zeigte die Ablehnung von über hundert MieterInnen für die Mieterbeiräte der Wohnungsbaugesellschaften.

Fünf Schritte auf dem Weg zur Schulprivatisierung:

  1. Zentralisierung, Entmachtung der Bezirke durch Änderung der Verfassung. Dieser Vorgang entspricht auf Bundesebene den Grundgesetzänderungen vor der Privatisierung der Post, der Telekom und der Bahn
  2. Auslagerung ins Privatrecht: Gründung von sechs neuen GmbHs unter dem Dach einer weiteren privatrechtlichen „Finanzholding“. Dieser Vorgang entspricht der Gründung der DB AG, der Telekom AG oder auch der Berliner Flughafengesellschaft
  3. Verschuldung in einem Schattenhaushalt, eventuell mit den Schulgebäuden und -immobilien als Sicherheiten. Dieser Vorgang entspricht der Kreditaufnahme der Berliner Flughafengesellschaft.
  4. Privatisierung des Ausbaus, Neubaus, der Sanierung und des Betriebs, z.B. über Öffentlich-private Partnerschaften oder durch Auslagerung an private Gesellschaften. Die Entscheidung hierfür fällt die formell private Gesellschaft in eigener Verantwortung, wie z.B. bei der Deutschen Bahn AG, den Berliner Verkehrsbetrieben sowie bei vielen Stadtwerken bundesweit
  5. Teil- oder Vollprivatisierung der Gesellschaft. Dieser Vorgang entspräche dem Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe, der GASAG, der Bewag oder von Berliner Wohnungsbaugesellschaften

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