Schulbau-Infrastrukturgesellschaften führen zu Schulprivatisierung und ÖPP

Bild: Achtung Schulkinder von Gabi Schoenemann / pixelio.de

Brief von GiB an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin vom 7.11.2016

Lieber Mitglieder des GEW-Landesvorstands,

wir wenden uns an Sie wegen der geplanten landeseigenen Infrastrukturgesellschaften für Sanierung und Neubau von Schulen. Seit einigen Jahren beschäftigen wir uns kritisch mit Privatisierungen und Public-Private-Partnership-Projekten (PPP, auf Deutsch ÖPP, Öffentlich-private Partnerschaften). Wir möchten Ihnen vor diesem Hintergrund unsere Einschätzung zum Vorhaben „Schulbau-Infrastrukturgesellschaften“ übermitteln.

Selbstverständlich sehen auch wir den dringenden Bedarf der Sanierung von Schulen. Doch die von SPD Linken und Grünen in Berlin diskutierte „Infrastrukturgesellschaft Schulen“ wäre ein Türöffner für Privatisierungen. Wir wenden uns an Sie in der Hoffnung, dass Sie diesem Vorhaben ebenfalls nicht zuzustimmen bzw. sich dagegen einsetzen.

Kritiker der geplanten Zentralisierung von staatlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge in privatrechtlichen Gesellschaften sollen beruhigt werden mit dem Hinweis, die Einrichtungen verblieben ja im Eigentum der öffentlichen Hand. Wir aber sind nicht beruhigt, sondern im Gegenteil stark beunruhigt. Geplant ist, dass diese Gesellschaften dafür Kredite außerhalb des „Kernhaushaltes“ aufnehmen, für die das Land Berlin bürgt. Damit ist die Gefahr der Privatisierung oder Teilprivatisierung der Bau,- Sanierungs- und Betreiberaufträge für Schulen gegeben. Dabei ist es ein schwacher Schutz, wenn das Land Berlin formal als Eigentümer der Grundstücke von Schulen im Grundbuch steht. Planung, Bau, Finanzierung und Erhalt können dennoch an Private übertragen werden. Aktuell ist in der Berliner Verfassung  weder…

  • ein Verbot der Veräußerung von Schulgrundstücken
  • noch ein Verbot der Veräußerung von Anteilen an der geplanten privatrechtlichen Gesellschaft
  • noch ein Verbot der Durchführung von PPP-Projekten durch diese Gesellschaften

Es beruhigt uns ebenso wenig, dass diese geplanten Gesellschaften als Töchter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften angesiedelt werden sollen. Zweck dieser Tochtergesellschaften ist lediglich, die geplante Schuldenaufnahme außerhalb des Kernhaushaltes der Stadt Berlin.

Eurostat, die Statistik-Behörde der EU, wandte sich diesen Oktober an den Senat und nahm Stellung zu einer ganz ähnlich ausbildeten (im Januar 2016 neu gegründeten) Gesellschaft zur Auslagerung der Beschaffung von U-Bahn-Wagen der BVG im Wert von 3,1 Milliarden Euro. Dieser Behörde ist das geplante Infrastrukturgesellschafts-Modell des Berliner Senats also bekannt. Eurostat hat bezüglich der U-Bahn-Wagen-Beschaffungs-GmbH unter anderem die Frage aufgeworfen, ob eine Kreditfinanzierung über diese neue Gesellschaft nicht vollständig dem Staat zuzurechnen sei – im Gegensatz zu Verbindlichkeiten der BVG selbst.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn der Senat diese Kritik der EU-Behörde umgehen will, könnten weitergehende Teilprivatisierungen ins Haus stehen. Denn damit behauptet werden kann, dem Vorhaben zugehörige Schulden seien nicht dem Staatshaushalt zuzurechnen, könnten Private an den Gesellschaften beteiligt werden, entweder an den Gesellschaften selbst oder auf Projektebene. Damit ist man bei Public-Private-Partnership angekommen. Solche Kapitalbeteiligung von Privaten, die diese im Rahmen von PPP-Verträgen aufnehmen, sind wesentlich teurere Kredite als Staatsanleihen / Landesanleihen.  Auf diesem Wege wird die Sanierung erheblich verteuert. Mehr PPP bedeutet daher weniger und schlechtere Schulsanierung. Und sie bedeutet der Erfahrung nach auch spätere Schulsanierung, weil die zugehörigen Ausschreibungen hochkomplex sind und Jahre dauern.

Vergleichbar negative Erfahrung mit PPP hat Berlin mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe bereits gemacht. Schulen sind kaum weniger wichtig als Wasser, deshalb halten wir Wiederholungen für äußerst fahrlässig und bedrohlich. Privatisierungen bringen zudem erfahrungsgemäß immer Nachteile für die tarifvertragliche Situation der Beschäftigten und die Mitbestimmung mit sich.

Die GEW Hamburg hat unserer Kenntnis nach dieses Modell, das von den Befürwortern erklärtermaßen als Blaupause für Berlin angesehen wird, eindeutig abgelehnt. Wir appellieren an die GEW Berlin, eine ähnlich ablehnende Stellungnahme abzugeben. Nach unserer Kenntnis hat die GEW Berlin mehrfach Beschlüsse gegen Privatisierungen im Bildungsbereich und gegen PPP-Projekte jeder Art gefasst. Die GEW Berlin hat sich in diesem Zusammenhang auch deutlich gegen die Wasserprivatisierung positioniert und das letztlich erfolgreiche Wasservolksbegehren „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ miterwirkt. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich auch zu diesem Privatisierungsvorhaben kritisch positionieren würden.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Rückfragen oder ein vertiefendes Gespräch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Laura Valentukeviciute, Carl-Friedrich Waßmuth

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  1. Pingback:GEW: Keine Ausgliederung von Schulsanierung und Schulneubau in eine Sanierungsgesellschaft | Gemeingut

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