Bundesfernstraßengesellschaft verhindern

Keine Autobahnprivatisierung – keine Grundgesetzänderung!

Privatem Kapital soll der Zugriff auf die Autobahnen ermöglicht werden. Wir sagen: Nein! Durch eine Grundgesetzänderung soll die Autobahnverwaltung in ein privatrechtliches Unternehmen umgewandelt werden. Damit ergeben sich weiteren Möglichkeiten zu umfangreichen Privatisierungen. Das hätte viele negative Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Umwelt und die Beschäftigten.

Dazu sagen wir: NEIN!

1. In Grundgesetz Art 90 soll künftig stehen: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“ Die Umwidmung zu einem privatwirtschaftlichen Unternehmen installiert das Prinzip ‚Gewinnmaximierung vor Gemeinnutzen‘.

2. Durch die Privatisierung entstehen der Allgemeinheit erhebliche Kosten. Diese resultieren vor allem aus hohen Zinsen für private Kredite und aus den geheimen ÖPP-Verträgen (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaften), in denen Banken und Versicherungen über 30 Jahre eine hohe Rendite garantiert wird.

3. Die neue Autobahn-GmbH wäre der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Sie könnte dann nach eigenem Gutdünken beispielsweise ÖPP als Standardmodell einsetzen. ÖPPs sind teuer, intransparent und können nicht demokratisch gesteuert und kontrolliert werden.

4. Die Autobahn-GmbH darf künftig private – und damit sehr teure – Kredite aufnehmen. Diese Schulden bilden einen Schattenhaushalt. Damit sind die Schulden aber nicht weg. Sie müssen samt Zinsen zurückgezahlt werden – über Steuern, Maut und Leistungskürzungen.

5. Mit der Privatisierung wird die Daseinsvorsorge abgebaut und in die Hände von Privaten getrieben. Besonders betroffen sind die Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen und Straßenmeistereien. Tarifgebundene Stellen fallen weg, und den Ländern und Kommunen geht das Wissen über Bau und Erhalt von Autobahnen dauerhaft verloren.

6. Private Investoren wollen schnell viel Geld verdienen, das geht am besten mit dem Autobahnneubau. Es ist absehbar, dass daran großes Interesse bestehen wird. Die Autobahn-GmbH darf jenseits der Schuldenbremse Kredite aufnehmen, ökologische Verkehrsträger müssen die Schuldenbremse einhalten. Dem Verkehrssektor droht daher eine gravierende Strukturveränderung zu Lasten ökologischer Verkehrswende.

Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf: Sagt „Nein!“ zur Autobahnprivatisierung und Grundgesetzänderung!


 

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