Missbrauch der Strompreisbremse: Was sagt der Aufsichtsrat der Berliner Stadtwerke

Was sagt der Aufsichtsrat zum mutmaßlichen Missbrauch der Strompreisbremse durch die Berliner Stadtwerke?

Fragen an verantwortliche Senatoren Schwarz und Wesener

Berlin, 03.02.2023. In der Angelegenheit des mutmaßlichen Missbrauchs der Strompreisbremse hat Gemeingut in BürgerInnenhand für Unruhe bei den Berliner Stadtwerken und den Wasserbetrieben als Muttergesellschaft gesorgt. Ein Gesprächsangebot vonseiten der Stadtwerke sollte die Gemüter beruhigen, die Herausgabe zur Aufklärung notwendiger Unternehmensdaten wurde allerdings abgelehnt.
Gemeingut in BürgerInnenhand hat deshalb heute einen Brief mit der Bitte um Aufklärung an die verantwortlichen Aufsichtsräte der landeseigenen Wasserbetriebe geschickt. Stephan Schwarz (für SPD) und Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen) werden gebeten, bis zum 09.02.2023 die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wann haben Sie als verantwortlicher Aufsichtsrat von der drastischen Preiserhöhung auf 52,9 Cent / kWh erfahren?
  2. Halten Sie die Preiserhöhung für gerechtfertigt?
  3. Wie bewerten Sie den Umstand, dass die Berliner Stadtwerke von der Strompreisbremse des Bundes profitieren, obwohl sie durch die Krise nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind?
  4. Wie stellen Sie als verantwortlicher Aufsichtsrat sicher, dass die Berliner Stadtwerke als landeseigenes Unternehmen im Sinne ihrer StromkundInnen handeln?

 

Dazu Ludwig Lindner, Vorstand von Gemeingut in BürgerInnenhand:

Es liegen starke Indizien vor, dass die Berliner Stadtwerke die Strompreisbremse missbräuchlich ausnutzen und die Preiserhöhung für die Stadtwerke-KundInnen ungerechtfertigt erfolgt ist. Der Aufsichtsrat muss die Vorgänge aufklären und die Öffentlichkeit informieren. Das sollte aus nachvollziehbaren Gründen noch vor der Wahl erfolgen. Niemand soll annehmen müssen, dass etwas verheimlicht wird. Sollte sich der Verdacht erhärten, muss die Preiserhöhung zurückgenommen werden.“

Unter diesem Link ist  der Brief von GiB an den Aufsichtsrat der Wasserbetriebe zu finden (https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/02/2023_02_03_Brief_Aufsichtsraete_BWB_Missbrauch_Strompreisbremse_BSW-1.pdf)

Missbrauch der Strompreisbremse: GiB legt Beschwerde gegen Berliner Stadtwerke ein

Skandale zeigen: Energie muss vergesellschaftet werden

Berlin, 18.01.2022. Wegen mutmaßlichen Missbrauchs der Strompreisbremse hat GiB-Vorstand Ludwig Lindner bei der Verbraucherzentrale Beschwerde gegen die Berliner Stadtwerke eingelegt. Die jüngste Preiserhöhung erfolgte trotz erzielter Zusatzgewinne am Strommarkt:

Es muss vollständige Transparenz über die Unternehmenszahlen der Berliner Stadtwerke hergestellt werden. Sollte sich der Verdacht erhärten, müssen die Stadtwerke abgemahnt und die drastische Preiserhöhung zurückgenommen werden

sagt Lindner.

Eine schriftliche Anfrage (Drucksache 19/14369) der Berliner Abgeordneten King und Schlüsselburg (DIE LINKE) hatte ergeben, dass die Berliner Stadtwerke GmbH mit 36.000 privaten Stromkund*innen in 2022 mit eigenen Ökostromanlagen in Berlin und Umland deutlich mehr Strom teuer am Strommarkt verkaufen konnten als sie für die Versorgung ihrer Kund*innen  am Markt einkaufen mussten. Es wurden in 2022 ca. 94 Mio. kWh Windstrom produziert (ohne Dezember), die eigenen Photovoltaik-Anlagen produzierten ca. 15 Mio. kWh. Die 36.000 Kund*innen verbrauchten hingegen nur ca. 75 Mio. kWh.

Trotzdem hatten die Stadtwerke am 15. November ihren Strompreis für die Kund*innen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf 52,9 Cent/kWh erhöht – für viele eine Erhöhung um mehr als 100 Prozent. Die Erhöhung kam gerade noch rechtzeitig, um von der Strompreisbremse des Bundes profitieren zu können. Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für die Kund*innen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent/kWh – die Differenz zahlt der Bund an die Stromanbieter. Wären die Stadtwerke mit ihrem Preis unter 40 Cent/kWh geblieben, hätten sie von der Geldausschüttung des Bundes nicht profitiert.

Dass die Berliner Stadtwerke liquide sind, untermauert ein Bericht des Tagesspiegels vom 13.01.2023. Demnach soll ein Teil der Überschüsse aus der Stromproduktion nun an die Kund*innen ausgeschüttet werden – allerdings nur in Form einer Einmalzahlung von bis zu 100 Euro. Man könnte stattdessen auch den Strompreis für die Kund*innen wieder senken. Dies versuchen die Stadtwerke jedoch offenbar zu vermeiden, um nicht die Kompensationszahlungen des Bundes zu verlieren.

Zum 01.01.2023 wurden die Strompreise deutschlandweit für Millionen von Kund*innen über den Preis von 40 Cent/kWh erhöht. Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut in BürgerInnenhand:

Andere Stromanbieter – insbesondere die privaten – haben ihre Preise in ähnlichem Umfang erhöht. Es zeigt sich, dass die Struktur des ganzen Sektors völlig verquer organisiert ist. Subventionen können problemlos zu Spekulationsgewinnen umgemünzt werden und fließen dann ungebremst an Private ab. Die öffentlichen Berliner Stadtwerke sollten jetzt helfen, Transparenz in diesen Dschungel zu bringen statt ihre Kund*innen abzuzocken.“

Jorinde Schulz, Sprecherin von Gemeingut in BürgerInnenhand, fügt hinzu:

„Es wird eine grundsätzliche Reform des Energiesektors benötigt. Energie ist Daseinsvorsorge und muss vergesellschaftet werden. Die Trennung von Produktion, Netzen und Vertrieb war riskant und fällt uns in der Krise auf die Füße. Die aktuelle sogenannte Preisbremse umfasst Milliarden Euro Steuergelder, die als Subventionen an Energiekonzerne verschwendet werden. Wir brauchen eine demokratisch gesteuerte Energieversorgung vollständig in öffentlicher Hand. Die Maxime muss daher lauten: Subventionen für Private nur gegen Eigentumsanteile.