Volksinitiative "Unsere Schulen"


Beginn: am 20. 08. 2018 um 19:00 Uhr  
Ende: am 20. 08. 2018 um 21:00 Uhr

Gemeinsames Treffen von Berliner Schultisch und Gemeingut in BürgerInnenhand

Wir laden alle Interessierten ein, um sich an der Vorbereitung der Anhörung/en in den Ausschüssen im Rahmen der Volksinitiative „Unsere Schulen“ inhaltlich zu beteiligen.

Die Tagesordnung wird zu gegebener Zeit per E-Mail versandt bzw. kann im GiB-Büro erfragt werden.

 

Welche Ausschüsse hält Gemeingut in BürgerInnenhand für zuständig?

Auszug aus unserem Antrag auf Anerkennung als Volksinitiative:

„Konkret halten wir eine Reihe von Ausschüssen für zuständig, in denen wir begehren, angehört zu werden:

Wir halten den Hauptausschuss für zuständig, denn es geht um die Auslagerung von Schulden aus dem regulären Haushalt und um die Wirtschaftlichkeit (oder eben Unwirtschaftlichkeit) eines Vorhabens in der Größenordnung mehrerer Milliarden Euro.

Zuständig ist aus unserer Sicht auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, denn es geht um den Schulbau und -betrieb, um die Beteiligung der Schulgremien an der Ausgestaltung von Bauvorhaben und insgesamt um die Zukunft von Schule in Berlin.

Der Ausschuss für Sport ist ebenfalls zuständig, denn mit der möglichen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an vielen Sporthallen an GmbHs könnte die bisher kostenfreie Nutzung der Sporthallen für Vereine gefährdet werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ist zuständig, die vorgesehenen Bauvorhaben im Schulbau sollen sich zu einem der größten öffentliche Investitionsprojekte der letzten Jahre summieren.

Da auch eine teilweise Beschneidung der faktischen Mitsprache der Schulkonferenzen, der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bezirkseltern- und Lehrerausschüsse drohen könnte, halten wir auch den Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation zuständig.

Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung ist unter anderem zuständig für Informationsfreiheit. Da das Informationsfreiheitsgesetz nicht für GmbHs gilt, ist der Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses ebenfalls betroffen.

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist zuständig, da es mit der Sanierung und dem Neu- und Ausbau von Dutzenden Schulen und Sporthallen um die Chance auf eine ökologische Bauweise sowie einen energetisch sinnvollen anschließenden Betrieb geht. Von der Auslagerung über Erbbaurecht oder andere Formen der Abgabe des wirtschaftlichen Eigentums an Schulen und Schulgrundstücken wäre zudem der vielfach alte Baumbestand auf den Schulhöfen betroffen, ein Teil der grünen Lunge Berlins.

Da es mit der BSO um erhebliche Verschiebungen in den Zuständigkeiten gehen soll (jetzt Bezirke, später auch das Land Berlin oder die BIM oder Howoge), ist auch der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten zuständig. Bisher im Wesentlichen in der Schulträgerschaft enthaltene Aufgaben sollen aufgespalten werden in eine Bedarfs-, eine Aufgaben- und eine Bauträgerschaft.

Der Hauptausschuss hat zudem noch Unterausschüsse, die wir ebenfalls für zuständig halten: Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling ist zuständig, denn es sollen 25-Jahresverträge geschlossen werden, die nicht kündbar sind und deren Vertragscontrolling sowohl die Beteiligungen des Landes als auch das Land selbst betreffen. Der Unterausschuss Bezirke ist zuständig, denn die Bezirke sollen einerseits in großem Umfang das Land um Amtshilfe ersuchen, gleichzeitig sollen die Bezirke umfangreiche Verträge abschließen und erhebliche Zahlungsverpflichtungen eingehen, die in ihrer Höhe heute noch nicht bekannt sind. Der Unterausschuss Haushaltskontrolle ist aus unserer Sicht zuständig, denn die Haushaltswahrheit und -klarheit könnte durch die Abwanderung ins Privatrecht gestört werden, darauf weisen auch jüngere Prüfanmerkungen des Landesrechnungshofes hin. Der Unterausschuss Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft ist zuständig, denn es sollen statt eines Personalaufbaus in öffentlicher Hand nur wenige Stellen in der privatrechtlichen Howoge geschaffen werden, das Gros der Planung, Vergabe und Steuerung erfolgt demnach von Privatfirmen, die damit erhebliches derzeit öffentliches Knowhow übertragen bekommen. Der Unterausschuss Vermögensverwaltung ist zuständig, denn durch die Erbbauverträge, die geplanten Stundungen sowie die Deckungszusagen für die Schulmieten der Bezirke wären die Vermögensgegenstände des Landes betroffen.“

 

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