Aktionsseite – Materialien zum Lesen

Die vorgeschlagenen 13 Grundgesetzänderungen bilden zusammen mit den zahlreichen Begleitgesetzen ein komplexes Geflecht juristischer Texte. Einzelne Regelungen kann man als Laie eventuell noch erfassen. Andere sind rätselhaft, und insbesondere das Zusammenwirken bedarf zusätzlich der Interpretation und Bewertung durch Experten.Wir haben für Sie die wichtigsten Texte zum Thema durchforstet und aufbereitet:

  • In einer Broschüre haben wir zusammengestellt, was es an Argumenten (und Behauptungen) zu den vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen gibt. Die Broschüre ist zum Selbst-Ausdrucken  im Format DINA 5 formatiert und hat acht Seiten: GiB-Broschüre als PDF-Datei.
  • Wir veröffentlichen immer wieder Beiträge auf unseren Blog zu diesem Thema. Alle Beiträge, die die Grundgesetzänderungen betreffen, sind hier zu finden: GiB-Veröffentlichungen zur GG-Änderung
  • Der Bundesrechnungshof (BRH) ist ein wichtiger Anwalt der öffentlichen Hand. Für ein Gespräch mit dem Verkehrsministerium am 18.1.2017 erarbeitete der Bundesrechnungshof eine Präsentation, in der es seine Prüfungsergebnisse darstellt. Es wird deutlich: Das Parlament hätte nur noch sehr mittelbar Einfluss, der Bund würde bei einer Privatisierung kaum noch direkte Steuerungsmöglichkeiten besitze und das staatliche Monopol würde auf Private übergehen. Eine Maut wie in Frankreich mit 20 bis 24 Prozent Umsatzrenditen für die Privaten wäre möglich und könnte auch durch Regulierung nicht effektiv verhindert werden. In der Frage der Autobahnprivatisierung hatte der BRH die Gesetzentwürfe der Bundesregierung 2016 in einem eigenen umfangreichen Gutachten untersucht. Es kann und soll demnach formell, materiell und funktional (d.h. per ÖPP) privatisiert werden. Hier geht’s zum Gutachten der Bundesrechnungshofs
  • Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes, der Infrastrukturrechtsexperte Dr. Holger Weiß sowie der auf Infrastrukturen spezialisierte Ökonom Prof. Dr. Thorsten Beckers haben mehere Gutachten zu dem Thema erstellt: für ADAC, für das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg und für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB).  Hier das letzte Gutachten von Hermes/Weiß/Beckers. Hermes/Weiß/Beckers warnen dringend vor den verschiedensten Privatisierungsformen im vorgelegten Gesetzentwurf.
  • Prof. Dr. Christoph Möllers war bereit, einen von Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand „geleakten“ Zwischenstand des Gesetzgebungsverfahrens zu bewerten (im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen). Möllers ist Professor für Öffentliches Recht in Münster und sieht erhebliche Privatisierungsgefahren. Hier geht es zum Möllers-Gutachten. Der Gesetzentwurf, den Möllers bewertet hat, wurde inzwischen zwar von der Regierung überarbeitet. Dennoch bleibt das meiste von den Aussagen Möllers‘ weiterhin gültig, insbesondere seine Analyse bestehender Privatisierungsmöglichkeiten sowie sein Kommentar zur Umgehung der Schuldenbremse.
  • In seinem Positionspapier schreibt der ADAC:

„Gegen umfangreiche funktionale Privatisierungen (Teilnetzbezogene ÖPP – und Konzessionsgesellschaften) sollten aus Sicht der Nutzer ebenfalls grundgesetzliche Schutzmechanismen normiert werden.“

„Die  BAB-Gesellschaft  unterliegt  hinsichtlich  funktionaler  Privatisierungen  nach  dem  ÖPP-Ansatz  grundsätzlich  keinerlei  Beschränkungen.  Folglich  besteht  die  Möglichkeit,  dass  die BAB-Gesellschaft  Teilnetz-ÖPP  realisiert,  was  aus  Sicht  der  Nutzer  nachteilig  ist  und  unterbleiben sollte. Weiterhin kann die unmittelbare Bundesverwaltung Konzessionen gemäß dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) an Private vergeben; nach einer einfachgesetzlichen Modifikation könnte dies auch bei Teilnetzen erfolgen.“

„jede Form der Privatisierung der Autobahnen zu verhindern, Beschäftigung zu sichern und eine leistungsfähige Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaffen.“