Erste Reaktion auf das Erklärvideo

Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden, CC 2.5

von Carl Waßmuth

Vor drei Wochen hat GiB ein Erklärvideo zur Autobahnprivatisierung online gestellt. Jetzt gibt es dazu eine erste Reaktion aus einer der  Regierungsfraktionen: Norbert Brackmann, Bundestagsabgeordneter der CDU, ist Obmann der CDU/CSU-Fraktion für den Haushaltsausschuss und Hauptberichterstatter für den Verkehrshaushalt. Herr Brackmann war per E-mail gefragt worden:

„Sehr geehrter Herr Brackmann, meine Wahlentscheidung für die Wahl in Schleswig Holstein und zur Bundestagswahl mache ich davon abhängig wie Sie persönlich zu dieser Grundgesetzänderung im Mai abstimmen werden. Zur Information empfehle ich Ihnen dieses Video: https://www.gemeingut.org/wordpress/erklaervideo-niemand-hat-die-absicht-eine-autobahn-zu-privatisieren/. Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.“

Darauf hat Herr Brackmann schon einen Tag später geantwortet (das ganze Schreiben finden Sie hier: Seite 1 und Seite 2). Er nimmt darin Stellung zu Aussagen, die im Video gemacht werden. Im Einzelnen schreibt er:

„Eine Teilprivatisierung mit Netz-ÖPPs wie in Frankreich ist […] ausgeschlossen.“

Der ADAC war zuvor zu einer ganz anderen Auffassung gekommen. Im Positionspapier des ADAC vom Februar heißt es:

„Gegen umfangreiche funktionale Privatisierungen (Teilnetzbezogene ÖPP – und Konzessionsgesellschaften) sollten aus Sicht der Nutzer ebenfalls grundgesetzliche Schutzmechanismen normiert werden.“

Der ADAC hatte zuvor ein Gutachten beauftragt. Dort wird konstatiert:

„Die  BAB-Gesellschaft  unterliegt  hinsichtlich  funktionaler  Privatisierungen  nach  dem  ÖPP-Ansatz  grundsätzlich  keinerlei  Beschränkungen.  Folglich  besteht  die  Möglichkeit,  dass  die BAB-Gesellschaft  Teilnetz-ÖPP  realisiert,  was  aus  Sicht  der  Nutzer  nachteilig  ist  und  unterbleiben sollte. Weiterhin kann die unmittelbare Bundesverwaltung Konzessionen gemäß dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) an Private vergeben; nach einer einfachgesetzlichen Modifikation könnte dies auch bei Teilnetzen erfolgen.“ (hier geht es zum Gutachten Hermes/Weiß/Beckers im Auftrag des ADAC)

Norbert Brackmann vertritt die Auffassung

„Teilprivatisierung von Tochtergesellschaften … wird im Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen.“

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es nach bisherigem Gesetzentwurf  – wie von uns im Video dargestellt – möglich ist. Die Änderung, von der Herr Brackmann spricht, ist bisher noch niemandem bekannt. Wie sieht sie aus? Vielleicht hat ja auch der geänderte Gesetzentwurf  noch Lücken, die Privatisierungen zulassen. Beim jetzigen Gesetzentwurf hiess es auch, er würde Privatisierungen ausschließen, und jetzt bekennt Herr Brackmann indirekt, das das nicht der Fall ist.  Man könnte auch noch fragen: Wieso hat die CDU-geführte Bundesregierung eine Teilprivatisierung von Tochtergesellschaften nicht gleich ausgeschlossen? Wollte sie Tochtergesellschaften verkaufen?

Mit Blick auf die Beschäftigten schreibt Norbert Brackmann, dass sich die meisten besser stellen würden. Für diejenigen, die sich

„hypothetisch verschlechtern würden, gibt es eine feste Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, dass diese nicht schlechter gestellt werden dürfen. Auch ein Arbeitsplatzwechsel kann nach dieser Vereinbarung nicht verlangt bzw. gegen deren Willen durchgesetzt werden.“

Die Zusagen betreffs der Beschäftigten werden von den Gewerkschaften anders dargestellt. Nach allem, was wir dazu wissen, ist die genannte „feste Vereinbarung“ nicht mehr als eine Notiz in einem Protokoll von einem Treffen der Bundesregierung mit den MinisterpräsidentInnen der Länder. Es ist weder vorgeschlagen, das gesetzlich noch tarifvertraglich zu regeln. Auch liegen keine solchen Regelungsentwürfe vor.  Oder noch genauer: Die „umfassende Einbeziehung der Personalvertretungen und Gewerkschaften in allen Phasen des Transformationsprozesses“ ist anders als am 14.10.16 zugesagt im Gesetzentwurf nicht sichergestellt, siehe dazu auch die Resolution des DGB gegen die Autobahnprivatisierung. Es fehlt laut DGB auch eine „langfristige und rechtlich verbindliche Standortgarantie und Arbeitsplatzsicherheit“.

Der Bund hat auch die alleinige Hoheit über das Verfahren. Er kann allein bestimmen, wie viele und welche Beschäftigte er übernimmt. Bisher ist dazu keine Zahl genannt! Es könnten viele Beschäftigte bei den Ländern belassen werden, aber deren Aufgabenbereiche gehen an den Bund. Es fehlt eine verbindliche Mitbestimmung der Beschäftigten in dem umfangreichen Umbauprozess. Die Beschäftigten haben vermutlich nicht mal ein Widerspruchsrecht bei Versetzung respektive beim Übergang in die neue Gesellschaft, da die einzige vorgesehene Regelung dazu in 613a BGB wohl nicht gilt bzw. nicht greift. Nicht umsonst sind vermutlich auch die in der CDU organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (CDA) für eine Änderung des Gesetzentwurfs: Sie fordern statt einer GmbH eine Anstalt öffentlichen Rechts. Außerdem verlangen sie, die auf den Bund überzuleitenden Beschäftigten sozial umfassend abzusichern.

3 Kommentare

  1. Nun darf man nicht unterschätzen, dass die Abgeordneten des Bundestags trotz GroKo die rigorosen Vorgaben aus den Ministerien nicht einfach abnicken werden. Es gibt mit Sicherheit in den Fraktionen auch bei fachkundigen objektiven MdBs Leute, denen die Gefahren dieser GG-Ä durchaus bekannt sind und die sich um einen echten Ausschluss jeglicher Privatisierung bemühen mögen.
    Vielleicht wäre eine öffentlich rechtliche Form der Fernstraßen-Gesellschaft eine Möglichkeit.

    Aber das wild entschlossene Dobrindt-Ministerium, das schon die moderaten Ländervorschläge erst neulich brüsk total abgelehnt hat, wird sich auf ein Scheitern seiner privatrechtlichen GmbH- und ÖPP-Pläne kaum einlassen wollen. Und wenn sogar das Bundesparlament noch im Vorfeld tatsächlich gegen die Strategie der Bundesregierung angehen sollte, werden die Länder ihrerseits in Erwartung der fast 10 Milliarden (ohnehin vorhandener Steuergelder!) pro Jahr den unwürdigen Deal kaum noch zurückdrehen wollen.

  2. Nun darf man die massive Einflussnahme von Lobbisten, wie Bertelsmann, nicht unterschätzen. Verschönern sich namentlich gerne als Stiftungen, geben sich wissenschaftlich mit Studien oder unverhohlen direktiv, indem ihre Mitarbeiter bezahlt für Ministerien Gesetzesvorlagen schreiben. Welch ein Ausmaß von demokratischem Ausverkauf haben wir schon, dass nun mit diesen sogenannten Partnerschaften auch noch zur legalisierten Regel gemacht werden soll.
    Nein danke! Wird höchste Zeit, dass jeder Wirtschaftslobbyismus öffentlich angeprangert wird. Wir wählten Politiker keine Lobbyisten von Konzernen o. ä., um unsere Daseinsvorsorge zu sichern!
    UND jeder Kostenantrag muss zukünftig eingehalten werden und auch mit Strafe verloren werden, wen er bewusst zu preisniedrig angesetzt wurde. Auch Kostenteilverschiebungen sollten verhindert werden. Öffentlich-Private-Partnerschaft kostet unnötige Gewinnkosten für Private, die weder öffentlich kontrolliert noch Arbeitsplatzstandards erfüllen müssen. Und das müssten sie!

  3. Pingback:Schriftliche Stellungnahme von GiB zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 27.3.2017 zur Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ | Gemeingut

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert